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JuergenG

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Posts posted by JuergenG

  1. Was bietet sich da an Fläche/Abmessung an?

    Deutlich größer als das, mit dem Du momentan liebäugelst.

    Mein Bunker ist ca. 4,30 x 5 Meter, existiert seit 2006 und ist bei weitem zu klein. Das selbst bei zweistöckiger Lagerung von LW.

    Auf den rechten Ständer passen 66, auf den linken 36 Stück: ZU WENIG!

    Vor der Bestückung

    e2049cde.jpg

    Voll!

    24260b9c.jpg

    In dem Raum stehen noch 3 Tresore von ca. 80-82 cm Breite und 60-70 cm Tiefe, 2 Aktenschränke von je 180x120x40 Tiefe, 2 weitere

    Schränke (ehemals f. Hängeregister) von ca. 140x40x60 cm, ein Arbeitstisch von ca. 160x100 und ein Wandregal von ca. 180x140x60.

    Der letzte Mun-Schrank musste in einem anderen Raum untergebracht werden.

    Um meinen Plunder artgerecht aufzubewahren und ggf auch zu präsentieren, bräuchte ich wenigstens die doppelte Grundfläche.

  2. Außerdem sollte sich m.E. die liebe Svenja mal mit der Begriffsbestimmung Schießerei befassen !

    Nach meinem Verständnis haben bei einer Schießerei beide Seiten eine Waffe.

    Das hier war ganz einfach ein Mord mit einer Schußwaffe als Tatwerkzeug.

    GP

    Zudem auch offensichtlich nur ein einziger Schuss fiel - dann war die Druckgussplempe hin.

    Unter eine Schießerei stell ich mir auch was gaanz anderes vor.

    @Harriett

    Bochum!

  3. Auch beim Verkauf unter Privatpersonen gibt es keinen Backgroundcheck.

    Das trifft nicht für alle Staaten zu; mit Sicherheit nicht für die teilentwaffnete Volksrepublik Massachusetts.

    Verkäufe unterprivaten müssen via einer "E-FA10" online registriert werden, wobei die jeweilige Lizenz mit

    erfasst werden muss. Ist diese nicht widerrufen (also der Bürger "sauber"), geht der Deal durch.

    Nebenbei ist das natürlich die eigentlich nicht existierende Registrierung durch die Hintertür.

    In anderen, überwiegend von Liberals dominierten Staaten dürfte das sehr ähnlich sein.

  4. §4 StAG

    (1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muß abgegeben oder das Feststellungsverfahren muß eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.

    (2) Ein Kind, das im Inland aufgefunden wird (Findelkind), gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen. Satz 1 ist auf ein vertraulich geborenes Kind nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes entsprechend anzuwenden.

    (3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil 1.seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und

    2.ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.

  5. Im Berichtsjahr 2013 wurden 30.387 Tatverdächtige (- 4,6 %) festgestellt, darunter 6.292 nichtdeutsche Tatverdächtige (21 %).Quelle: Bundeslagebild Waffen 2013, S.5

    Stellt sich die Frage, wie "Deutsche" für die Statistik definiert ist:

    Inclusive Migrationshintergrund (§§ 8 und 10 des StAG und dem in 2010 aufgehobenen "Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit")?

    Wenn ja, dann sähen die prozentualen Verhältnisse sicher deutlich anders aus, als wenn lediglich "Deutsche durch Geburt" betrachtet würden.

    Aber das wäre ja nicht PC und würde die Nazikeule provozieren.....

  6. http://www.welt.de/vermischtes/article127486609/Schuetze-verbarrikadiert-sich-aus-Angst-im-Haus.html#disqus_thread

    Nach 5 Kommentaren erfolgte:

    Dieses Thread wurde bereits geschlossen. Kommentieren ist nicht mehr möglich.:laugh:

    Warum wohl? Kommentare Selber lesen...:cool1:

    Auch die Hamburger Staatsanwaltschaft will nach den tödlichen Schüssen auf Diren ein Ermittlungsverfahren einleiten. "Wir prüfen den Sachverhalt und haben bereits die erforderlichen Unterlagen von den zuständigen amerikanischen Behörden angefordert", sagte Sprecherin Nana Frombach der dpa. Hintergrund ist Paragraf 7 des Strafgesetzbuchs. Darin heißt es, dass das deutsche Strafrecht für Taten gilt, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden.

    Da will wohl ein engagierter StA mal nach Big Sky Country reisen und unverrichteter Dinge (außer dem aus Steuermitteln geförderten Trip) wieder enttäuscht zurückkehren. Tip: Die Amis liefern keinen US-Bürger zur Strafverfolgung ins Ausland aus und "double jeopardy" ist ebenfalls ein no-go.

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