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hmaag

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  1. Bis vor der Abstimmung über die neu redigierte Verfassung war die Heimgabe der Dienstwaffe und die Übergabe zu Eigentum nach Ende der Dienstpflicht in der Verfassung festgeschrieben. Bundesrat Koller hat damals versichert, dass alle Änderungen nur redaktionell seien, um den Text besser lesbar zu machen. Wir von der Protell, ich war damals noch im Vorstand, haben damals Bundesrat Koller korrigiert und auf die diversen substantiellen Änderungen hingewiesen. Er nannte uns Lügner und drohte mit einem Prozess.

    So werden wir von der Obrigkeit behandelt, auch heute noch.

    Bei der Anpassung an Schengen wurde uns zum Beispiel versprochen, die Schengener-Richtlinie gelte nicht für Sammler:

    Umsetzung von Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (91/477/EWG)

    Artikel 2 Absatz 2

    (2) Diese Richtlinie gilt nicht für den Erwerb und den Besitz von Waffen und Munition gemäss dem einzelstaatlichen Recht durch die Streitkräfte, die Polizei und die öffentlichen Dienste oder durch Waffensammler und mit Waffen befasste kulturelle und historische Einrichtungen, die von dem Mitgliedstaat, in dessen Gebiet sie ansässig sind, als solche anerkannt sind. Sie gilt ebenso wenig für das gewerbliche Verbringen von Kriegswaffen und –munition.

    Das Resultat ist bekannt. Bundesrat Blocher hat durchgesetzt, dass Waffen ab 1870 auch für Sammler, auch unter Privaten WES-Pflichtig werden.

  2. Hier noch Zahlen:

    Received this in an email today and thought I would share it.

    When guns are outlawed .... Only outlaws will have guns.

    Whether you agree or not, it's an interesting lesson in history. Something to think about...

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    In 1929, the Soviet Union established gun control. From 1929 to 1953, about 20 million dissidents, unable to defend themselves, were rounded up and exterminated.

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    In 1911, Turkey established gun control. From 1915 to 1917, 1.5 million Armenians, unable to defend themselves, were rounded up and exterminated.

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    Germany established gun control in 1938 and from 1939 to 1945, 13 million Jews and others who were unable to defend themselves were rounded up and exterminated.

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    China established gun control in 1935. From 1948 to 1952, 20 million political dissidents, unable to defend themselves, were rounded up and exterminated.

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    Guatemala established gun control in 1964. From 1964 to 1981, 100,000 Mayan Indians, unable to defend themselves, were rounded up and exterminated.

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    Uganda established gun control in 1970. From 1971 to 1979, 300,000 Christians, unable to defend themselves, were rounded up and exterminated.

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    Cambodia established gun control in 1956. From 1975 to 1977, one million 'educated' people, unable to defend themselves, were rounded up and exterminated.

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    Defenceless people rounded up and exterminated in the 20th Century because of gun control: 56 million.

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    It has now been 12 months since gun owners in Australia were forced by new law to surrender 640,381 personal firearms to be destroyed by their own government, a program costing Australia taxpayers more than $500 million dollars. The first year results are now in:

    Australia-wide, homicides are up 3.2 percent

    Australia-wide, assaults are up 8.6 percent

    Australia-wide, armed robberies are up 44 percent

    (yes, 44 percent!) In the state of Victoria alone, homicides with firearms are now up 300 percent. (Note that while the law-abiding citizens turned them in, the criminals did not, and criminals still possess their guns!)

    While figures over the previous 25 years showed a steady decrease in armed robbery with firearms, this has changed drastically upward in the past 12 months, since the criminals now are guaranteed that their prey is unarmed. There has also been a dramatic increase in break-ins and assaults of the ELDERLY. Australian politicians are at a loss to explain how public safety has decreased, after such monumental effort and expense was expended in "successfully ridding Australian society of guns."

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    The Australian experience and the other historical facts above prove it.

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    You won't see this data on the American evening news or hear our president, governors or other politicians disseminating this information.

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    Guns in the hands of honest citizens save lives and property and, yes, gun-control laws affect only the law-abiding citizens.

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    Take note my fellow Americans..... Swiss !!!!! before it's too late!

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    The next time someone talks in favour of gun control, please remind them of this history lesson.

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    With guns, we are citizens. Without them, we are subjects.

    Juli 2006 Bitte weiterleiten

    Hans Maag, Geschäftsführer IGW, CP 525, 1196 Gland h.u.m.maag@freesurf.ch

  3. habe folgenden Text bei der Diskussion NZZ im Internet untergebracht:

    Die Geschichte lehrt uns, dass entwaffnet werden muss, wer entmachtet werden soll.

    Der Deutsche Reichsminister des Innern Frick hat am 11. Nov 1938 folgendes verordnet:

    Art. 1 Juden ist der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schusswaffen und Munition sowie von Hieb- oder Stosswaffen verboten. Sie haben die in ihrem Besitz befindlichen Waffen und Munition unverzüglich der Ortspolizeibehörde abzuliefern.

    Art. 2 Waffen und Munition, die sich im Besitz eines Juden befinden, sind dem Reich entschädigungslos verfallen.

    Das Resultat dürfte bekannt sein.

  4. Wir müssen uns fragen, ob der Staat wirklich daran interessiert ist, die Gewalt einzudämmen. In der Stellungnahme zur Revision des WG hat die IGW einmal mehr vorgeschlagen, den Missbrauch und nicht den legalen Umgang mit Waffen zu reglementieren. NR Schlüer (leider nicht mehr im Parlament) erlitt mit unserem Vorschlag im Parlament vom Bundesrat eine Abfuhr.

    Hier unser Vorschlag zur Verschärfung des Strafgesetzes

    Das geltende Gesetz von 1999 genügt zur Regelung des legalen Umgangs mit Waffen. Es fehlen jedoch Sanktionen gegen den effektiven Missbrauch von Waffen.

    Um den Vorgaben von Art. 107 BV endlich Rechnung zu tragen und das Tragen von Waffen und gefährlichen Gegenständen zur oder bei der Verübung von Straftaten empfindlich zu sanktionieren, muss das Waffengesetz folgendermassen ergänzt werden:

    Art. 41 Abs. 2 WG (Änderung bisherigen Rechts)

    Das Strafgesetzbuch wird wie folgt geändert:

    Art. 67 bis Strafverschärfung, Gebrauch oder Mitführen einer Waffe (Entwurf)

    Wer bei der Verübung von Straftaten (zu definieren) eine geladene oder ungeladene Schusswaffe, die Imitation einer solchen, eine Blankwaffe oder andere gefährliche Gegenstände mit sich führt,

    wird mit Zuchthaus von nicht unter drei Jahren bestraft.

    Durch die Einführung dieses Strafartikels kann die Polizei jeden missbräuchlich getragenen, als gefährlich einzustufenden Gegenstand sicherstellen. Die Aufzeichnung der gefährlichen Gegenstände im WG erübrigt sich, sie werden, wie in Strafverfahren üblich, vom Richter definiert und können eingezogen werden.

    Durch die Einführung dieses Strafartikels kann auch vermieden werden, dass ein Räuber versucht, strafmildernde Umstände zu erlangen mit dem Argument, er hätte an seiner Waffe keine Ladebewegung durchgeführt (NZZ vom 15. Nov. 02, S. 47).

    Auch das Bundesgericht müsste seine täterfreundliche Rechtsprechung überdenken. In seinem Entscheid (6S52/1991 vom 24. Oktober 1991) setzt es für den qualifizierten Raubtatbestand voraus, dass die Waffe entsichert, durchgeladen oder auch gespannt sein müsse. Es kam dort zur Ansicht, dass zwar eine konkrete, jedoch noch keine sehr nahe liegende Gefahr für das Opfer bestand, da der Hahn des dem Tankwart auf die Brust zielenden Revolvers nicht gespannt gewesen sei. Da der Täter bewusst das hohe Abzugsgewicht von 4,5 kg hätte überwinden müssen, habe keine naheliegende Gefahr einer Schussauslösung bestanden.

    Neben der Bestrafung des eigentlichen Missbrauchs von Waffen und gefährlichen Gegenständen hat der von uns verlangte Strafartikel auch eine wesentliche generalpräventive Wirkung.

    Sollte auch diesmal der Vorschlag, einen entsprechenden Strafartikel gegen den effektiven Missbrauch zu erlassen, unter den Tisch gewischt werden, so müssen wir annehmen, dass es den Verantwortlichen in Bern gar nicht darum geht, den Missbrauch von Waffen zu bekämpfen, sondern darum, das Schweizervolk zu entwaffnen und zu bevormunden.

    Hans Maag Dez 2002

    IGW / GHA

  5. Jetzt ohne Spass: Ob Magnus, Fritz oder Waldemut, wichtig ist, dem Kind einen zweiten und dritten Namen zu geben, wenn ihm der Erste nicht passt kann es ausweichen.

    In meiner näheren Verwandtschaft und auch bei Nachbarn wurde eine Mädchen Leila getauft, ohne zweiten Namen. Nichts gegen Leila, doch in Europa sollte wenigstens ein geläufiger Name dazukommen.

    Es sollte auch auf den Familiennamen geachtet werden. Werner Berner oder Franz Ganz tönt blöd, wie auch Daisy Mosimann oder Rebecca Rüdesühli.

    Gruss Hanswurst

    Hans

  6. Marc,

    Filmwaffen wurden vor einiger Zeit bei John Gangel in Orange versteigert und brachten keine Rekordpreise. Die Schrotflinte von Hemingway dürfte jedoch ohne weiteres eine 5 stellige $ Menge bringen. US Waffen bringen top Preise wenn sie nachgewiesen Geschichte gemacht haben im Westen, im Civil war und in den Indianerkriegen. So kann ein Colt Walker ohne weiteres $ 200 000 bringen, was auch für eine Winchester One of one Thousand gelten kann. Der höchste offizielle Preis den ich kenne war für einen Cased Texas Paterson bezahlt worden, $ 770 000. Inoffiziell heisst es, dass der SAA No. 1 eine Million brachte.

    Da können wir mit unseren Vetterligewehren nur träumen.

    Hans, US Waffensammler

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