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El Marinero

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About El Marinero

  • Birthday 03/30/1956

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    http://www.schwarzpulverunion.de

Persönliche Angaben

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    Mann
  • Wohnort
    26452 an der Küste direkt hinterm Deich
  • Beruf
    Vaterlandsverteidiger im Ruhestand
  • Interessen
    Schwarzpulver und Chili
  • Favorite guns
    Alles mit Ofenruß
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Nein
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

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  1. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für die Bundesrepublik Deutschland für 2022 wurde vor Kurzem veröffentlicht. In der Statistik wurden insgesamt 1120 vollendete Tötungsdelikte bei den Straftaten Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen erfasst. Es wäre jetzt interessant, wie viele Delikte davon durch Sportschützen mit legalen Waffen begangen wurden. Da Frau Innenministerin Faeser die im Koalitionsvertrag beschlossene Trennung bei der Erfassung legaler und illegaler Waffen noch nicht umgesetzt hat, müssen wir uns bei einer anderen Quelle bedienen. Und wen gibt es da Besseres als unseren Journalisten Roman Grafe? Bei ihm können wir sicher sein, dass er wirklich jeden einzelnen Vorfall, der ihm gelegen kommen könnte, akribisch erfasst und dokumentiert. Wir müssen uns also nur die von ihm angegebenen Fälle anschauen und überprüfen. Ziehen wir die Fälle ab, wo es sich nicht um Sportschützen mit legalen Waffen handelt (z.B. bei dem Zahnarzt, der 2021 drei Personen mit einer Kriegswaffe erschoss), kommen wir auf eine sehr genaue Zahl, mit der man auch statistisch arbeiten kann. Ich bin daher fast schon geneigt, Herrn Grafe als einen unserer engsten Verbündeten zu sehen. Betrachten wir jetzt das Jahr 2022. In diesem Zeitraum wurde durch Grafe ein einziges Tötungsdelikt durch einen Sportschützen mit legaler Schusswaffe registriert. Es handelte sich um eine Beziehungstat, einen erweiterten Suizid. Das heißt, im Jahr 2022 wurden 99,911 % der vollendeten Tötungsdelikte in Deutschland NICHT durch einen Sportschützen mit legaler Schusswaffe begangen. Oder anders ausgedrückt: Sportschützen mit Legalwaffen waren in 2022 für insgesamt 0,089% aller Tötungsdelikte verantwortlich. Die ständigen Versuche von SPD, Bündnis90/Die Grünen, LINKEN und der Massenmedien, das Waffengesetzes zwecks weiterer Gängelung und Schikanierung der legalen Waffenbesitzer können hiermit ad absurdum geführt werden. Quellen: Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik für 2022 Roman Grafe, Liste „Sportmordwaffen“ (Die in der PKS angegebenen fahrlässigen vollendeten Tötungsdelikte wurden nicht in der Berechnung berücksichtigt)
  2. Der furchtbare Anschlag in Hamburg war noch nicht einmal ein paar Stunden her. Aber schon hat die Bundesinnenministerin, Frau Faeser, nebst zahlreichen anderen Politikern und Journalisten, die Ursache für diese Tat gefunden. Das „lasche“ Waffengesetz und die Sportschützen. Sie fordert deshalb, das Waffengesetz umgehend zu verschärfen, um vorhandene Lücken zu finden. Soll das ein Witz sein? Seit Inkrafttreten des Koalitionsvertrages ist es die ureigenste Aufgabe der Bundesinnenministerin, das Waffengesetz zu evaluieren und handfeste Daten über dessen Auswirkung und Sinnhaftigkeit zu erhalten. Und was hat Sie bisher in dieser Richtung getan? Nichts, rein gar nichts. Die Waffenbehörden ersticken in sinnloser Arbeit, um dieses Bürokratiemonster „Waffengesetz“ noch in irgendeiner Weise umsetzen zu können. Anstatt den Behörden die Gelegenheit zu geben und die vollkommen überflüssige Bürokratie endlich mal auszumisten, damit diese sich um die wirklich wichtigen Dinge wie die Überprüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung der legalen Waffenbesitzer kümmern könnten, legt Sie noch eins drauf und fordert unter anderem noch die Registrierung von Millionen und Abermillionen von Schreckschuss- und SRS-Waffen. Ist sie wirklich der Ansicht, Kriminelle würden jetzt in Scharen zur Waffenbehörde rennen, um diese anzumelden? Wohl kaum. Sie trifft damit, wie immer, nur die gesetzestreuen Bürger, um diesen vollkommen überflüssigen Placebo „Kleiner Waffenschein“ durchsetzen zu können. Kommen wir jetzt zum Anschlag in Hamburg. Der Täter hatte mit einem Sportschützen nichts zu tun. Nach allem, was wir bis jetzt wissen, erweckt es den Anschein, dass er seine Tat bereits seit langer Hand vorgeplant hat. Er entschied sich dazu, den langwierigen und sehr komplizierten Weg der Waffenbeschaffung über den legalen Erwerb einzuschlagen . Es scheint, dass er nie die Absicht hatte, überhaupt den Schießsport ausüben zu wollen, da er bereits drei Monate nach Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis sein Vorhaben in die Tat umsetzte. Laut Aussage von Staatsanwaltschaft und Polizei Hamburg wurden alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, dem anonymen Hinweis auf eine psychische Störung des Täters nachzugehen. Es hätte keine Veranlassung gegeben, eine psychologische Begutachtung anzuordnen. Wirklich nicht? Der Täter hat im Netz genügend wirres Zeug erstellt, um diese Störung zumindest annehmen zu können. Man hätte genug Veranlassung dazu gehabt, ihn bereits im Vorfeld untersuchen lassen zu können. Denn hierbei handelte es sich um TATSACHEN, die die Waffenbehörde dazu ermächtigen, die Anordnung einer medizinischen Untersuchung aufzugeben. Es sind daher keineswegs, wie durch Polizei und Staatsanwaltschaft behauptet, alle offenen Quellen ausgeschöpft worden. Wie denn auch, wenn die Waffenbehörden bereits jetzt schon durch diesen unsinnigen Quatsch im Waffengesetz, wie z.B. die Beurteilung sportordnungskonformer Lauflängen oder Mindestlängenmaße von Munition, gebunden und überlastet sind? Dass die Behörden überlastet sind, ist eindeutig die Mitschuld der Bundesinnenministerin. Sie hat es bisher versäumt, die unbedingt notwendige Evaluierung des Waffengesetzes überhaupt erst mal zu BEGINNEN. Sie sollte endlich Ihre Schulaufgaben machen und ihrem Auftrag, der im Koalitionsvertag festgelegt wurde, nachkommen, anstatt irgendwelche Tatmittel aus ideologischen Gründen verbieten zu wollen. Mein Fazit: Die Tat wurde erst durch Versäumnisse und Versagen auf höchster Ebene (Bundesinnenministerium) ermöglicht. Das Waffengesetz hätte in diesem Punkt sämtliche Möglichkeiten gegeben, den Täter im Vorfeld zu entwaffnen. Aber die Waffenbehörde konnte gar nicht mehr ausrichten, weil ihr ganz einfach durch das immer noch nicht evaluierte Waffengesetz und dadurch bedingter unsinniger bürokratischer Überlastung die Möglichkeit gefehlt hat, weitere Ermittlungen durchzuführen.
  3. Nun versucht man auch, den Schützen das Blei wegzunehmen. Und den Anglern. Die EU hat die ECHA beauftragt, eine ihr genehme Studie zu erstellen, wo man sogar an das Blei für Luftpumpen ran kommt. https://echa.europa.eu/documents/10162/13641/rest_lead_ammunition_COM_request_en.pdf/f607c957-807a-3b7c-07ae-01151001d939?fbclid=IwAR0uh0oDx3lyk_dGPK_35VK69NewB7gLjuv1zp3W5CLrY0e-7VllZjrulhw
  4. Wenn die normalen Erben kein Interesse an den Waffen haben, empfehle ich, die Waffen rechtzeitig in einem Testament zu berücksichtigen. Einfach einen Berechtigten einsetzen. Das kann man vorher alles abklären. Der Berechtigte spricht vorab intern, aber schriftlich, eine Ablösesumme ab und fertig. Nach dem Todesfall geht er mit den bisherigen WBKs, seinen eigenen WBKs und einer Kopie des Testaments zur Behörde und lässt sie umtragen.
  5. Eine gute Gelegenheit für die LWB, sich zu vernetzen. Am besten "allen antworten" klicken, einen Link zu GunBoard beifügen und als Anlage ein paar ProLegal-Flyer dazu packen.
  6. Manche von uns erinnern sich sicherlich noch an den "Stein des Anstoßes", den viele von uns nach Brüssel geschickt haben. Daher habe ich mir gedacht, dass unsere Politiker in Deutschland sich doch sicherlich auch so ein nettes Präsent wünschen. Ich habe mir also erlaubt, der CDU/CSU-Fraktion ebenfalls ein Steinchen zu senden. Möge es dort einen ehrenvollen Platz erhalten und irgendwann einmal zum "Stein der Weisen" zu werden.
  7. https://kerler.info/projekt/aaw-safe/media/Rede10Jahrestag.pdf
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