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El Marinero

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  1. Das Urteil des VG Düsseldorf: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2024/22_K_4836_23_Urteil_20240619.html Auszüge: Aus § 5 WaffG ergibt sich, wann eine Person als unzuverlässig anzusehen ist. Während § 5 Abs. 1 WaffG die sogenannten absoluten Unzuverlässigkeitsgründe normiert, bei deren Vorliegen eine Person ohne die Möglichkeit einer Widerlegung als unzuverlässig anzusehen ist, beinhaltet § 5 Abs. 2 WaffG die sogenannte Regelunzuverlässigkeit, welche zwar grds. die Unzuverlässigkeit des Betroffenen indiziert, diese aber nicht zwingend zur Folge hat (widerlegbare Vermutung). ... Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG – in der hier anzuwendenden Fassung vom 17. Februar 2020 – besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit in der Regel Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren Bestrebungen einzeln verfolgt haben (a), die unter anderem gegen die verfassungsmäßige Ordnung (aa) oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (bb), gerichtet sind, Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat (b), oder eine solche Vereinigung unterstützt haben (c). Danach ist der Kläger unzuverlässig, weil die Voraussetzungen der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 b) und c) WaffG erfüllt sind (1.), ohne dass Gründe vorliegen, die eine abweichende Beurteilung von der Vermutung der Unzuverlässigkeit zulassen ... Hier rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass der Kläger in den letzten fünf Jahren Mitglied einer Vereinigung gewesen ist, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt bzw. verfolgt hat und er diese auch unterstützt hat. Der Tatbestand des § 5 Abs. 2 Nr. 3 b) und c) WaffG ist aufgrund der Mitgliedschaft des Klägers in der Bundespartei AfD und seiner Unterstützungsbeiträge zu Gunsten der Partei erfüllt. Der Kläger gehörte der Bundespartei AfD in dem fünfjährigen Bezugszeitraum an und hat sie zudem auch unterstützt (dazu unter a)). Bei der Bundespartei AfD handelt es sich um eine Vereinigung (dazu unter b)), bei der der tatsachenbegründete Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen besteht
  2. Nein. Der Wortlaut des Widerrufs bezieht sich ausschließlich auf die Mitgliedschaft in der AfD.
  3. Viele von Euch werden ihn noch kennen. Jetzt hat es ihn getroffen. Die waffenrechtlichen Erlaubnisse wurden widerrufen. Alle Waffen wurden abgegeben. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse von Stefan Hrdy begründet sich ausschließlich in seiner Mitgliedschaft in der AfD. Die Waffenbehörde des Rhein-Neuss-Kreises begründet den Widerruf mit der fehlenden Zuverlässigkeit nach § 5 Abs 2 Nr 3 WaffG: 2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, ... 3. Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren a) Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder c) eine solche Vereinigung unterstützt haben, ... Für die Waffenbehörde reicht hier 3 b zur Feststellung der fehlenden Zuverlässigkeit aus, da Stefan Hrdy Parteimitglied der AfD ist. In ihren weiteren Ausführungen führt die Behörde aus, warum sich ihrer Ansicht nach bei der AfD in Nordrhein-Westfalen um eine solche Vereinigung handelt. Es erfolgte keine weitere Einzelfallprüfung. Weitere Anhaltspunkte, die die Unzuverlässigkeit von Stefan Hrdy vermuten lassen könnten, liegen nicht vor und werden auch nicht genannt. Folgen wir jetzt der Argumentation der Waffenbehörde weiter, müsste jetzt auch eigentlich § 5 Abs 2 Nr 3 c WaffG greifen. Da geht es um den Satz: "... eine solche Vereinigung unterstützt haben,...".Hiernach müssten jetzt auch alle Wähler der AfD ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren. Denn schließlich wird eine Partei ja durch ihre Wähler "unterstützt". Dieser Beitrag inklusive der Ausschnitte des Bescheides wird mit Zustimmung des Betroffenen veröffentlicht.
  4. Das ist alles
  5. "Sportmordwaffen" Ein Jahresrückblick für 2023. Wir danken Herrn Roman Grafe für seine akribische Auflistung aller Tötungsdelikte, die durch die Nutzung von Sportwaffen als Tatmittel begangen wurden. Er hat mit seiner Aufstellung bewiesen, dass nicht das Waffengesetz verschärft werden muss, um die innere Sicherheit zu gewährleisten. Im Gegenteil. Dieses mit heißer Nadel gestrickte Ungetüm eines Gesetzes ist dermaßen überbürokratisiert und verworren, dass den durch diesen Mist überlasteten Behörden jegliche Zeit und Möglichkeit genommen wird, sich um die wirklich wichtigen Sachen zu kümmern. Nämlich um die Überprüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung der Legalwaffenbesitzer. Sämtliche von ihm aufgelisteten Delikte in diesem Jahr konnten nur durch das Versagen der Behörden, nicht aber des Waffengesetzes, begangen werden. 1) Februar 2023, Bramsche Bei dem mutmaßlichen Täter wurde Wochen vor der Tat eine akute Verwirrtheit und Halluzinationen durch eine Ärztin diagnostiziert. Der zuständigen Waffenbehörde war nicht bekannt, dass der Mann im Besitz einer Waffenbesitzkarte war. Anscheinend hat die Behörde, wo der Mann diese ursprünglich erworben hatte, versäumt, dieses der für den neuen Wohnort zuständige Waffenbehörde mitzuteilen, wie es im Waffengesetz vorgeschrieben wird. Daher konnte der Mann auch nie überprüft werden, um eventuell einen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis einleiten zu können. BEHÖRDENVERSAGEN! 2) März 2023, Bad Lauchstädt Der mutmaßliche Täter war polizeibekannt und wegen Gewaltdelikten mehrfach durch das spätere Opfer angezeigt worden. Seitens Polizei und Waffenbehörde passierte: Genau. Nichts! Das derzeitige Waffengesetz hätte die Möglichkeit gegeben, den Täter im Vorfeld zu entwaffnen. BEHÖRDENVERSAGEN! 3) März 2023, Hamburg Polizei und Waffenbehörde wurden buchstäblich von den Hinweisen über die Gefährlichkeit und den Zustand des Täters erschlagen. Das derzeitige Waffengesetz hätte auch hier die Möglichkeit gegeben, den Täter im Vorfeld zu entwaffnen. Stattdessen jagte eine Panne die nächste. KRASSES BEHÖRDENVERSAGEN! 4) Juli 2023, Langweid Der mutmaßliche Täter war der Polizei seit Jahren wegen ausgestoßener Drohungen gegen die späteren Opfer bekannt. Sogar am Tag der Tat wurde die Polizei gerufen. Das Waffengesetz hätte jede Möglichkeit geboten, eine Einzelfallprüfung des mutmaßlichen Täters durchzuführen, um einen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse und somit der Entwaffnung einleiten zu können. Es passierte: Genau. Nichts! BEHÖRDENVERSAGEN!
  6. Ein Innenminister, der es kapiert hat! Die Politik hat erkannt, woher die tatsächlichen Gefahren für die Innere Sicherheit herkommen. Nach jahrzehtelanger Gängelung und Knechtung der Legalwaffenbesitzer wurde jetzt das Problem erkannt: Nämlich die ILLEGALEN Waffen und deren Besitzer. Baden-Württembergs Innenminister Strobl fordert daher, dass illegale Waffen genau so sicher aufbewahrt werden müssen, wie legale. Also warten wir ab, wie viele illegale Waffenbesitzer jetzt den Behörden melden, wie sie ihre Schusswaffen aufbewahren. Und, vor allem, wie es danach weiter geht. Aufbewahrungskontrolle? Kostenbescheide? Fazit: Diese Aussage von Herrn Strobl ist der klare Beweis dafür, dass sich Waffengesetze und gesunder Menschenverstand gegenseitig ausschließen. Frei nach dem Motto Baden-Württembergs: "Wir können alles, außer Waffenrecht." (Nein. Das ist kein Scherz. SWR Aktuell vom 15.11.23: "Strobl sprach von einem traumatischen Erlebnis für Schüler und Lehrer. Unabhängig davon, ob eine Waffe legal oder illegal besessen werde, müsse sie sicher aufbewahrt werden."
  7. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für die Bundesrepublik Deutschland für 2022 wurde vor Kurzem veröffentlicht. In der Statistik wurden insgesamt 1120 vollendete Tötungsdelikte bei den Straftaten Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen erfasst. Es wäre jetzt interessant, wie viele Delikte davon durch Sportschützen mit legalen Waffen begangen wurden. Da Frau Innenministerin Faeser die im Koalitionsvertrag beschlossene Trennung bei der Erfassung legaler und illegaler Waffen noch nicht umgesetzt hat, müssen wir uns bei einer anderen Quelle bedienen. Und wen gibt es da Besseres als unseren Journalisten Roman Grafe? Bei ihm können wir sicher sein, dass er wirklich jeden einzelnen Vorfall, der ihm gelegen kommen könnte, akribisch erfasst und dokumentiert. Wir müssen uns also nur die von ihm angegebenen Fälle anschauen und überprüfen. Ziehen wir die Fälle ab, wo es sich nicht um Sportschützen mit legalen Waffen handelt (z.B. bei dem Zahnarzt, der 2021 drei Personen mit einer Kriegswaffe erschoss), kommen wir auf eine sehr genaue Zahl, mit der man auch statistisch arbeiten kann. Ich bin daher fast schon geneigt, Herrn Grafe als einen unserer engsten Verbündeten zu sehen. Betrachten wir jetzt das Jahr 2022. In diesem Zeitraum wurde durch Grafe ein einziges Tötungsdelikt durch einen Sportschützen mit legaler Schusswaffe registriert. Es handelte sich um eine Beziehungstat, einen erweiterten Suizid. Das heißt, im Jahr 2022 wurden 99,911 % der vollendeten Tötungsdelikte in Deutschland NICHT durch einen Sportschützen mit legaler Schusswaffe begangen. Oder anders ausgedrückt: Sportschützen mit Legalwaffen waren in 2022 für insgesamt 0,089% aller Tötungsdelikte verantwortlich. Die ständigen Versuche von SPD, Bündnis90/Die Grünen, LINKEN und der Massenmedien, das Waffengesetzes zwecks weiterer Gängelung und Schikanierung der legalen Waffenbesitzer können hiermit ad absurdum geführt werden. Quellen: Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik für 2022 Roman Grafe, Liste „Sportmordwaffen“ (Die in der PKS angegebenen fahrlässigen vollendeten Tötungsdelikte wurden nicht in der Berechnung berücksichtigt)
  8. Der furchtbare Anschlag in Hamburg war noch nicht einmal ein paar Stunden her. Aber schon hat die Bundesinnenministerin, Frau Faeser, nebst zahlreichen anderen Politikern und Journalisten, die Ursache für diese Tat gefunden. Das „lasche“ Waffengesetz und die Sportschützen. Sie fordert deshalb, das Waffengesetz umgehend zu verschärfen, um vorhandene Lücken zu finden. Soll das ein Witz sein? Seit Inkrafttreten des Koalitionsvertrages ist es die ureigenste Aufgabe der Bundesinnenministerin, das Waffengesetz zu evaluieren und handfeste Daten über dessen Auswirkung und Sinnhaftigkeit zu erhalten. Und was hat Sie bisher in dieser Richtung getan? Nichts, rein gar nichts. Die Waffenbehörden ersticken in sinnloser Arbeit, um dieses Bürokratiemonster „Waffengesetz“ noch in irgendeiner Weise umsetzen zu können. Anstatt den Behörden die Gelegenheit zu geben und die vollkommen überflüssige Bürokratie endlich mal auszumisten, damit diese sich um die wirklich wichtigen Dinge wie die Überprüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung der legalen Waffenbesitzer kümmern könnten, legt Sie noch eins drauf und fordert unter anderem noch die Registrierung von Millionen und Abermillionen von Schreckschuss- und SRS-Waffen. Ist sie wirklich der Ansicht, Kriminelle würden jetzt in Scharen zur Waffenbehörde rennen, um diese anzumelden? Wohl kaum. Sie trifft damit, wie immer, nur die gesetzestreuen Bürger, um diesen vollkommen überflüssigen Placebo „Kleiner Waffenschein“ durchsetzen zu können. Kommen wir jetzt zum Anschlag in Hamburg. Der Täter hatte mit einem Sportschützen nichts zu tun. Nach allem, was wir bis jetzt wissen, erweckt es den Anschein, dass er seine Tat bereits seit langer Hand vorgeplant hat. Er entschied sich dazu, den langwierigen und sehr komplizierten Weg der Waffenbeschaffung über den legalen Erwerb einzuschlagen . Es scheint, dass er nie die Absicht hatte, überhaupt den Schießsport ausüben zu wollen, da er bereits drei Monate nach Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis sein Vorhaben in die Tat umsetzte. Laut Aussage von Staatsanwaltschaft und Polizei Hamburg wurden alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, dem anonymen Hinweis auf eine psychische Störung des Täters nachzugehen. Es hätte keine Veranlassung gegeben, eine psychologische Begutachtung anzuordnen. Wirklich nicht? Der Täter hat im Netz genügend wirres Zeug erstellt, um diese Störung zumindest annehmen zu können. Man hätte genug Veranlassung dazu gehabt, ihn bereits im Vorfeld untersuchen lassen zu können. Denn hierbei handelte es sich um TATSACHEN, die die Waffenbehörde dazu ermächtigen, die Anordnung einer medizinischen Untersuchung aufzugeben. Es sind daher keineswegs, wie durch Polizei und Staatsanwaltschaft behauptet, alle offenen Quellen ausgeschöpft worden. Wie denn auch, wenn die Waffenbehörden bereits jetzt schon durch diesen unsinnigen Quatsch im Waffengesetz, wie z.B. die Beurteilung sportordnungskonformer Lauflängen oder Mindestlängenmaße von Munition, gebunden und überlastet sind? Dass die Behörden überlastet sind, ist eindeutig die Mitschuld der Bundesinnenministerin. Sie hat es bisher versäumt, die unbedingt notwendige Evaluierung des Waffengesetzes überhaupt erst mal zu BEGINNEN. Sie sollte endlich Ihre Schulaufgaben machen und ihrem Auftrag, der im Koalitionsvertag festgelegt wurde, nachkommen, anstatt irgendwelche Tatmittel aus ideologischen Gründen verbieten zu wollen. Mein Fazit: Die Tat wurde erst durch Versäumnisse und Versagen auf höchster Ebene (Bundesinnenministerium) ermöglicht. Das Waffengesetz hätte in diesem Punkt sämtliche Möglichkeiten gegeben, den Täter im Vorfeld zu entwaffnen. Aber die Waffenbehörde konnte gar nicht mehr ausrichten, weil ihr ganz einfach durch das immer noch nicht evaluierte Waffengesetz und dadurch bedingter unsinniger bürokratischer Überlastung die Möglichkeit gefehlt hat, weitere Ermittlungen durchzuführen.
  9. Das soll noch auf Youtube eingestellt werden.
  10. Nun versucht man auch, den Schützen das Blei wegzunehmen. Und den Anglern. Die EU hat die ECHA beauftragt, eine ihr genehme Studie zu erstellen, wo man sogar an das Blei für Luftpumpen ran kommt. https://echa.europa.eu/documents/10162/13641/rest_lead_ammunition_COM_request_en.pdf/f607c957-807a-3b7c-07ae-01151001d939?fbclid=IwAR0uh0oDx3lyk_dGPK_35VK69NewB7gLjuv1zp3W5CLrY0e-7VllZjrulhw
  11. Wenn die normalen Erben kein Interesse an den Waffen haben, empfehle ich, die Waffen rechtzeitig in einem Testament zu berücksichtigen. Einfach einen Berechtigten einsetzen. Das kann man vorher alles abklären. Der Berechtigte spricht vorab intern, aber schriftlich, eine Ablösesumme ab und fertig. Nach dem Todesfall geht er mit den bisherigen WBKs, seinen eigenen WBKs und einer Kopie des Testaments zur Behörde und lässt sie umtragen.
  12. Eine gute Gelegenheit für die LWB, sich zu vernetzen. Am besten "allen antworten" klicken, einen Link zu GunBoard beifügen und als Anlage ein paar ProLegal-Flyer dazu packen.
  13. Manche von uns erinnern sich sicherlich noch an den "Stein des Anstoßes", den viele von uns nach Brüssel geschickt haben. Daher habe ich mir gedacht, dass unsere Politiker in Deutschland sich doch sicherlich auch so ein nettes Präsent wünschen. Ich habe mir also erlaubt, der CDU/CSU-Fraktion ebenfalls ein Steinchen zu senden. Möge es dort einen ehrenvollen Platz erhalten und irgendwann einmal zum "Stein der Weisen" zu werden.
  14. Wieso traut Grafe sich nicht an diesen Fall?
  15. Respekt. Was für ein Aufwand.
  16. https://kerler.info/projekt/aaw-safe/media/Rede10Jahrestag.pdf
  17. Samstag
  18. Doch
  19. Ein kleines Schmankerl von ganz oben. Jetzt meinen sie, mit kleinem Waffenschein wäre ja eine Waffenverbotszone kein Problem. Und ja, das kommt von oben. Bundesseite:
  20. Soll ich mal die screenshots einstellen, die von ganz oben kommen ? Da graut's einem. Sind übrigens alle auf Facebook zu lesen. Die Fragen an den Landesverband bleiben seit Tagen unbeantwortet oder wurden direkt gelöscht.
  21. Das Problem ist nicht irgendein Kreisverband. Diese Plan- und Ahnungslosigkeit zieht sich durch die komplette Partei durch. Bis zur Spitze. Diese Missstände habe ich angeprangert. Das sind Tatsachen. Und die haben nichts damit zu tun, ob ich mit irgendeiner Partei sympathisiere oder nicht. Momentan läuft da allerhöchstens Klientelpolitik und heiße Luft, wenn es um das Waffenrecht geht.
  22. Wer bist Du eigentlich, dass Du Dich erdreistest, mir eine Phobie anzukreiden ?
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