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Da bei unserer letzten RAG-Versammlung nicht genügend Teilnehmer anwesend waren, obliegt es nun der Kreisgruppe, die RAG aufzulösen.
Auszug aus einer E-Mail an die RAG-Mitglieder:
Da nun alle Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind, findet kein Schießsport mehr statt.
...
"Die RAG Schießsport ist durch den Kreisvorstand aufzulösen, wenn weniger als 7 ordentliche Mitglieder der RAG-Schießsport angehören oder kein regelmäßiger Schießbetrieb mehr stattfindet."
....Ich möchte Euch noch darauf hinweisen, dass ich im Falle einer Auflösung der RAG verpflichtet bin, die zuständigen Ordnungsämter/Waffenrechtsbehörden zu informieren.
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"Es ist vorbildlich, wie die Bundeswehr inzwischen mit uns umgeht."
Aaa, ja.- 1
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Mensch Katja, nicht, dass Du jetzt noch B-Promi wirst. Kochduell, Dschungelcamp und Big Brother
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Ganz nett geschrieben und für Laien auch verständlich. Aber wir brauchen eigentlich keine EU mehr dazu. Bundeswehr und Reservistenverband reichen völlig aus, um dem Schießsport im Verband den Garaus zu machen.
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vor 1 Stunde, Ausbilder Schmidt sagte:
Jahaha..
Z.Z. erfährt sie aber eine seltsame Wandlung.
Vor allem, wenn sich die Journalisten mit gewissen Halbwilden unterhalten haben, gelle ?
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Oh, so weit war ich noch gar nicht. Mal gucken.
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Oh Wunder. Der Weserkurier kritisert Tschöpe. Unter Anderem auch wegen seiner Haltung zu Sportwaffen. Geht doch. Ihn jetzt aber für den Posten des Innensenators zu empfehlen, wäre äußerst übel.
" Die Liste der Vorwürfe, die gegen die Politik des Fraktionsvorsitzenden ins Feld geführt werden, aber wird länger. Ihm wird unter anderem der Vorstoß angekreidet, den Besitz von Sportwaffen einzuschränken. Postwendend kam Protest aus Schützenvereinen, von denen so manche in städtischen Gegenden zu Hause sind, in denen die SPD früher einmal stark war und aus Sicht von Sozialdemokraten auch genau deshalb etwas für ihre Attraktivität tun könnte. "
http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-politik-wirtschaft_artikel,-Flaechendeckend-Frust-_arid,1343529.html -
Ich habe momentan die Befürchtung, dass es eher weniger Bereitschaft geben wird.Klartext: Die bisher Bereiten könnten ebenfalls hinschmeißen.
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Ja, so ein Rücktritt hat was Befreiendes. Sogar die beste Ehefrau von allen hat mir wieder ein Bussi gegeben.
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P.S.: Der Kreisbeauftragte ist ebenfalls zurückgetreten.
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Ein kleiner Zwischenbericht unserer RAG-Versammlung vom heutigen Tage:
Der Vorstand ist komplett zurückgetreten und wurde entlastet.Es fanden sich keine Freiwilligen mehr zur Übernahme eines Vorstandsamtes.
Über eine Auflösung der RAG konnte nicht abgestimmt werden, da nur ein Fünftel der Mitglieder anwesend waren.
Mangels Vorstand findet kein Schießbetrieb mehr statt. Es findet sich also niemand mehr, diesen bürokratischen Schafscheiß seitens der Bundeswehr mitzumachen.
Das Ergebnis wird der Kreisgruppe gemeldet. Diese kann die RAG auflösen, weil kein Schießbetrieb mehr stattfindet.
Die ehemaligen Mitglieder werden danach den Waffenbehörden als ausgetreten gemeldet.
Sorry, Herr Kiesewetter. Ich hätte gerne noch weitere Mitglieder geworben. Will aber keiner mehr.
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vor 20 Stunden, Der Reservist sagte:
Ist für euch evtl auch das Kdo in McPom zuständig?
Sieht ganz so aus.
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Ach ja, der Schützenpanzer darf schießen. Revolver sind hundepfui und verboten.
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Und ich habe keine Lust mehr, zu leiden.
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Just now, Gunfire sagte:
Wer wohl hinter der ganzen Sauerei steckt?
Obristenmitschnittchenversorger und Sektmajore. Wer sonst ?
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Und das alles ist rein zufällig und hat keine Methode. Neeeeiiiinnn !
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3800 Joule ? Bei uns hat ein Mehlauge sich 3300 Joule einfallen lassen. Wohl wissend, dass dann gar nichts mehr geht.
Das für gestern geplante Schießen wurde eine Woche vorverlegt, um dem Platzwart ein langes Osterwochenende zu gönnen. Resultat: Das Schießen wurde vom zuständigen StabsOffz komplett gestrichen wegen fehlendem dienstlichen Interesse. Begründung: Auf einem 50 km entfernten Stand fand am gleichen Tag eine DVag statt. Toll, was ?
Das für Anfang April von langer Hand geplante und angemeldete Schießen wurde gestrichen, weil dem Landeskommando kurzfristig einfiel, just an diesem Tag ebenfalls die Anlage zu nutzen.
Weiterhin wird an dem dienstlichen Interesse rumgemakelt, weil die RAG-Mitglieder anscheinend nicht an DVags teilnehmen. Der FwRes bezieht sich hier auf seine Datenbank, aber ist zu faul, einmal in das gegenüberliegende Gebäude zum RegPlUTrp zu gehen. Da würde er nämlich einen ganzen Sack voll DVags der mob-eingeplanten RAG-Mitglieder bekommen.
Was haben wir noch ? Ach ja, einen absolut schützenfeindlichen Landesvorsitzenden, der sich tatsächlich erdreistet hat, die RAG-Vorsitzenden anzuweisen, Schützen, die nicht mindestens einmal im Monat trainieren, an die Waffenbehörden zu melden.
Mitglieder werben ? Am Arsch, sage ich mal. (Pardon my french)
Ach ja, unser RAG-Vorstand ist übrigens komplett zurückgetreten. Sollte sich am Dienstag niemand finden, der weiter macht, stelle ich den Antrag, die RAG aufzulösen.
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Nun, wenn die Bundeswehr und die Verbandsfürsten meinen, die RAGs immer weiter drangsalieren zu müssen, wird wohl eher das Gegenteil der Fall sein.
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vor 23 Stunden, George sagte:
Ich nehme an - Grüne Partei
Parteilos. Im Gemeinderat für Freie Wähler.
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vor 2 Stunden, Medizinmann sagte:
Ich hab da auch so ne Vermutung.......
Echt jetzt ?
Erzähl mal ! -
Ich sehe schon, das könnte ein Fall für Forum Waffenrecht und die Fachpresse werden.
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Und hier der andere Kram. 10 KW in B-Schrank. Höchstzahl 5 nur, wenn Abriss unter 200 Kg möglich.
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf. Wird die in Satz 1 genannte Anzahl überschritten, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand: Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach Satz 1 erfolgen. -
Jetzt dreht er ganz ab.
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Was hat denn 13 (5) damit zu tun ?
" (5) Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen zulassen. Insbesondere kann von Sicherheitsbehältnissen im Sinne des § 36 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes oder im Sinne der Absätze 1 bis 3 abgesehen werden, wenn die Waffen und die Munition in einem Waffenraum aufbewahrt werden, der dem Stand der Technik entspricht. "
Deutschland braucht uns - und wir brauchen neue Mitglieder!
in Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.
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Siehste, ist bei uns gar nicht mehr möglich, weil die Teilnehmerliste Wochen vorher bei irgend so einem Bedenkenträger vorliegen soll, der dann prüft, ob die Teilnehmer auch alle an DVAG teilgenommen haben. Zu viele alte Leute dabei ? Kurzfristige Teilnahme eines Mitglieds einer anderen RAG ? Issich nich. Steht nicht auf der Liste.
Noch Fragen über das bewusst gewollte Vergraulen der RAG'n ?