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El Marinero

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Posts posted by El Marinero

  1. Am 28.4.2016 at 21:05 , Medizinmann sagte:

    Für Interessierte, der/die Wettkämpfe sind offen für alle Reservisten, Anmeldungen gäbe es bei mir.

    Siehste, ist bei uns gar nicht mehr möglich, weil die Teilnehmerliste Wochen vorher bei irgend so einem Bedenkenträger vorliegen soll, der dann prüft, ob die Teilnehmer auch alle an DVAG teilgenommen haben. Zu viele alte Leute dabei ? Kurzfristige Teilnahme eines Mitglieds einer anderen RAG ? Issich nich. Steht nicht auf der Liste.

    Noch Fragen über das bewusst gewollte Vergraulen der RAG'n ?

     

    • Like 1
  2. Da bei unserer letzten RAG-Versammlung nicht genügend Teilnehmer anwesend waren, obliegt es nun der Kreisgruppe, die RAG aufzulösen.
     

    Auszug aus einer E-Mail an die RAG-Mitglieder:

    Da nun alle Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind, findet kein Schießsport mehr statt.

    ...
    "Die RAG Schießsport ist durch den Kreisvorstand aufzulösen, wenn weniger als 7 ordentliche Mitglieder der RAG-Schießsport angehören oder kein regelmäßiger Schießbetrieb mehr stattfindet."
    ....

    Ich möchte Euch noch darauf hinweisen, dass ich im Falle einer Auflösung der RAG verpflichtet bin, die zuständigen Ordnungsämter/Waffenrechtsbehörden zu informieren.

     

  3. Oh Wunder. Der Weserkurier kritisert Tschöpe. Unter Anderem auch wegen seiner Haltung zu Sportwaffen. Geht doch. Ihn jetzt aber für den Posten des Innensenators zu empfehlen, wäre äußerst übel. 

    " Die Liste der Vorwürfe, die gegen die Politik des Fraktionsvorsitzenden ins Feld geführt werden, aber wird länger. Ihm wird unter anderem der Vorstoß angekreidet, den Besitz von Sportwaffen einzuschränken. Postwendend kam Protest aus Schützenvereinen, von denen so manche in städtischen Gegenden zu Hause sind, in denen die SPD früher einmal stark war und aus Sicht von Sozialdemokraten auch genau deshalb etwas für ihre Attraktivität tun könnte. "


    http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-politik-wirtschaft_artikel,-Flaechendeckend-Frust-_arid,1343529.html

  4. Und hier der andere Kram. 10 KW in B-Schrank. Höchstzahl 5 nur, wenn Abriss unter 200 Kg möglich.
     

    Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
    § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf. Wird die in Satz 1 genannte Anzahl überschritten, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand: Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach Satz 1 erfolgen.
  5. Was hat denn 13 (5) damit zu tun ?
    " (5) Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen zulassen. Insbesondere kann von Sicherheitsbehältnissen im Sinne des § 36 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes oder im Sinne der Absätze 1 bis 3 abgesehen werden, wenn die Waffen und die Munition in einem Waffenraum aufbewahrt werden, der dem Stand der Technik entspricht. "

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