....kam mit dem Gewehr aus dem Haus und drehte sich nach Anruf, die Waffe fallen zu lassen, mit der Waffe zu dem Beamten hin. So eine ausführlichere Schilderung aus der Münchner Presse. COM hätte rechtlich vermutlich keine Probleme ergeben, Arm war aber besser, auch wenns Zufallstreffer und der Schütze ein einfaches Streifenhörnchen war.
Ein tragischer Fall von dumm gelaufen.
Karl