Jump to content

Karl 22

Unüberprüfte Benutzer
  • Posts

    318
  • Joined

  • Last visited

Posts posted by Karl 22

  1. Nur mal als Gedankenspiel:

    Was passiert eigentlich das nächstemal in so einem Fall, wenn die Angehörigen des Opfers von der Polizei die Herausgabe des Täters verlangen, um diesen verschärft befragen zu können und die Polizei weigert sich?

    hoffentlich nichts, Strafverfolgung ist Aufgabe der Polizei und nicht der Angehörigen.

    Macht die Polizei sich dann eventuell der Beihilfe zum Mord schuldig?

    nein, wo sollten hier ein Verschulden der Polizei liegen?

    Dürfen sich die Angehörigen des Opfers den Täter dann mit Gewalt verschaffen, eventuellen Widerstand von Polizeibeamten sogar rechtmäßig brechen?

    nein, s. § 120 StGB Gefangenenbefreiung.

    Karl

  2. Die höchste Schutzklasse hält gegen 50 BMG stand, wurde im Film sogar getestet. Selbst gegen Sprenggeschosse in 50 BMG. Denke aber gegen eine RPG dürfte dann aber schnell mal Schluss sein. Habe mal die Wucht einer Panzerfaust, die die Schweizer Armee benützt, im Fernsehen gesehen. War sehr beeindruckend die Wirkung auf ein altes Schrottauto zu sehen. Knackt auch mit dem richtigen Sprengkopf praktisch jeden Panzer auf kurze Entfernung.

    Gabs da nicht mal ein Angriff auf einen US-General in den 80er Jahren in Frankfurt mit einer Panzerfaust auf einen Mercedes, war jedoch nicht erfolgreich.

    Karl

  3. Nur die Berichterstattung in den Medien kann man nicht verbieten, das wäre das Ende der Pressefreiheit.

    Es wäre nur möglich, wenn die Ermittlungsbehörden die Medien nicht mit zuviel Details, Fotos und Tatortberichten füttern würden.

    Den Tatort weiträumig abschotten, aus " ermittlungstaktischen Gründen "und gut isses.

    Mögliche Zeugen werden verpflichtet sachdienlich zu schweigen.

    Wenn die Presse nichts zu berichten und zu fotografieren hat, kann sie auch keine geile Story draus machen, folglich erlischt das Interesse schnell und der potentielle Amokläufer sieht einen Sinn weniger, spektakulär zu enden.

    So gesehen, war es in der DDR ganz gut, daß Straftaten relativ diskret behandelt wurden, vielleicht zu diskret.

    Zwar hat man uns eine heile Welt vorgegaukelt, aber Nachahmungstäter fanden keine Vorlagen.

    Attila,

    ich stimme dir zu, was aber nicht die Regel werden soll, aber was Du vorschlägst sehen die Medien schon als Eingriff in die Pressefreiheit an.

    Karl

  4. Kann man eigentlich für so was belangt werden, wenn die Straftat eines Dritten dazu führt, dass die Polizei ins Haus kommt? Die hat den Kidnapper bestimmt dazu eingeladen, sich bei ihr im Haus zu verschanzen.

    Nein, für den Polizeibesuch wird er nicht belangt, er muß auch die Personalkosten nicht tragen. Lediglich die Tatsache, daß der Schrank offen war ist von Bedeutung für die künftige Zuverlässigkeit.

    Karl

  5. Mein Deutschkenntnisse moegen mich ja taeuschen, aber irgendwie ist das doch auch wieder ein typischer Expressatz:

    Der Schauspieler war gerade auf der Rückreise von einem Auftritt in Berlin. Weil die Zeit drängte, saß er schon im Kostüm, Tarnanzug und Spielzeugpistole, in der Bahn.....

    Also war er entweder auf der Hinreise oder es war nach dem Auftritt; oder sehe ich das falsch??

    Bei Rückreise von einem Auftritt in Berlin handelte es sich um die Anreise zu einem anderen Termin in Hamburg, der mit der Promotionsaktion im Zug verbunden wurde.

    Karl

  6. Was man aber ganz nebenbei nicht aus den Augen verlieren sollte, dass man vor allem bei deutschen WKII-Waffen, so unpolitisch man auch sei, u.U. schnell mal in die rechte Ecke wandert.

    Also ein amerikanischer MG-Klon oder eine US-Panzerbüchse im Kal. 18 mm wären pc.

    Karl

  7. Deusche Zivilcourage zeigt sich dergestalt, daß ein furchtloser Bürger dem bösen Täter solange ein Ohr abkaut, bis die Polizei eintrifft (scherz aus)

    Was wäre daran falsch?

    Wehe der Bürger setzt eine Waffe ein, dann ist er der Dumme, er kann ja aus siherer Entfernung die Bullen rufen, die dan irgendwann kommen oder den Helden spielen.

    Im StGB §§ 32 ff. steht was anderes

    Bringt der Bürger sich oder seine Kinder in Sicherheit, wird ihn irgendein Korinten&%$§"?ß wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen.

    Anzeigen kann jeder alles, verurteilt muß man werden.

    Hat der Bürger aber eine Wumme zur Hand (ich setze mal voraus eine legale und ist im Idealfall noch Bulle im Beruf) und stoppt den Täter damit, dann nehmen ihn die staatlichen Kuttengeier auseinander, erst recht, wenn der Täter Angehöriger eines Multikulti-Chapters ist und mit von höchster Stelle geduldet erschlichenem Visum eingereist ist.

    Wo kommen wir denn dann hin, mit Waffe einen multikulti-Amokschützen zu stoppen und überhaupt.....

    Dummes Geschwätz

    Fröhliches Jammern

    Karl

  8. Ich glaube aber nicht, dass der Vater das wusste.

    Immerhin sind Insassen von Gefaengnissen nicht wegen Ihrer Ehrlichkeit dort!

    Vor allem da er es als Jugendstrafe bekommen hat, ist da eine sehr gute Wahrscheinlichkeit, dass es im Knast keiner ausser die hoeheren Stellen gewusst haben und die habe sich natuerlich an den vor mir so geliebten Datenschutz gehalten.

    Marc,

    ich glaube schon Du überschätzt den Datenschutz in de. Er war mit dem Vater nicht im Jugendknast und die Straftaten sind bei längersitzenden i.d.R. schon bekannt.

    Karl

  9. Wenn es in DE eine Registrieungspflicht fuer Sexualverbrecher wie in den USA geben wuerde, dann waere das nicht passiert.

    Siehe: http://www.informe.org/sor/

    Wieviele Kinder muessen wohl in DE noch sterben, bis man einsieht, dass Sexualverbrecher nicht geheilt/resozialisiert werden koennen.

    Bis man lernt, das ein Kind mehr den Schutz verdiehnt als wie der Sexualverbrecher.

    Mein Mitgefuehl gilt den Eltern!

    Marc,

    wer zuhören kann hat mehr vom Leben, der Täter und der Vater des Opfers kannten sich aus einem gemeinsamen Aufenthalt in einer JVA, waren beide Insassen, der Vater wusste sicher von der Vortat.

    Karl

×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)