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Gatopardo

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Posts posted by Gatopardo

  1. vor 3 Stunden, Medizinmann sagte:

    und alle Eltern müssen ab sofort einen Elternführerschein ablegen und alle zwei Jahre zur Nachprüfung.

    also ganz offen gesagt, soooooo völlig falsch fände ich diese Idee im Grundsätzlich nicht - zumindest bei dem, was ich gelegentlich so als Erziehungsergebnis sehe :rolleyes:

    Anscheinend kann man auch bei der Kindererziehung so richtige Fahrkarten "schießen" :hysterical:

    • Like 2
  2. vor 14 Stunden, WAPI sagte:

    Ich bekomme deshalb immer einen dicken Hals, wenn altgediente Sportschützen in unserem und anderen Vereinen ein Schießbuch führen, obwohl sie es nicht bräuchten.

    Wieso das denn ?

    Selbstverständlich führe ich ein Schießbuch !

    Damit könnte ich jedem taggenau belegen, wann und wie oft ich die letzten 10 oder mehr Jahre, mit welchen Waffen in welchen Kalibern und auf welchen Ständen ich war - und noch ein paar Extras mehr :P.

    Tue ich aber nicht, denn das sind MEINE Aufzeichnungen, die MEINER Information und Erinnerung dienen !

     

    Fazit : Nicht das Führen eines Schießbuches, was absolut Sinn macht, ist der Fehler, sondern der Umgang mancher Leute damit

    - das ist schon ein erheblicher Unterschied !

    GP

    • Like 3
  3. vor 13 Stunden, Califax sagte:

     Und niemand kann einen Verein zwingen, jeden aufzunehmen.

    Na ja, das Finanzamt per Hebel Gemeinnützigkeit kann da schon so Manches .................

    Zitat

    Ebenso kann der Verein in seiner Satzung (im Rahmen der FDGO, des GG und des geltenden deutschen Rechts) bestimmen, was durch wen wie getan wird.

    Und da fängt das Problem möglicherweise auch schon an.

    Steht eine Vereins-Satzung nicht gewissermaßen schon im Konflikt zum GG, wenn sie Schwulen und Andersgläubigen die Aufnahme verweigert ? Zumindest wenn der Verein Gemeinnützigkeit beansprucht, könnte das schwierig werden.

     

    ICH weiß es wirklich nicht, was hier geht und was nicht, aber unsere gesetzlichen Regelungen heutzutage machen Vieles möglich, worüber man früher (und auch heute noch) nur den Kopf schütteln konnte.

     

    Andererseits, wenn ich so sehe, wer Alles in der "Christlich Demokratischen Union" Mitglied ist, sind das tatsächlich nur Christen, dann kann ein katholischer Schützenverein wohl auch Muslime ertragen und bei Schwulen sehe ich da erst Recht keine Probleme, denn Gerüchten zufolge soll das mit dem Schwulsein auch in der katholischen Kirche schon länger nicht soooo völlig unbekannt sein ......................

    :hysterical::hysterical::hysterical:

    • Like 2
  4. Am 10.3.2017 at 00:56 , Califax sagte:

    Unsere Kinder teilen unser Hobby. Wesentlich erfolgreicher, als wir es je konnten. Wenn die dann die Tresore tauschen müssen, wird das auf jeden Fall teuer. 

    Jede Generation muß mit ihren eigenen Problemen fertig werden :rolleyes:

    Zitat

    Unsere Kinder haben schon ziemlich genaue Pläne, wer welche der zu vererbenden Alteisen sie zu sich holen wollen, wenn wir Alten uns die Blümchen von unten anschauen.

    Ja, so sind sie nun mal die lieben Kleinen, ungeniert in vorausschauender Uneigennützigkeit wird schon mal das Erbe im Voraus verteilt, obwohl die künftigen Erblasser störrischerweise noch gar nicht dran denken, ihre Position unter den Blümchen einzunehmen :hysterical:

    • Like 1
  5. vor 2 Stunden, Medizinmann sagte:

    Otis spendiert uns ein Testmodell des neuen Gehörschutzes. 

    Zum Prüfen eines solchen Teils gehört dann aber auch eine fachärztliche Aussage dazu, was man über die nähere Umgebung des Ohres an belastenden Geräuschen aufnimmt.

    Ein guter (!) Gehörschutz geht nicht umsonst über das Ohr hinaus, das Verstopfen des Gehörgangs allein reicht eben nicht.

    • Like 1
  6. Just now, Jägermeister sagte:

    Bei einem Raum ist aber automatisch die Behörde mit im Spiel.

    Ja, wenn darin EWB-Pflichtige Waffen aufbewahrt werden, muß dieser abgenommen werden, so wie letztlich auch jeder Waffenschrank "abgenommen" werden muß , was aber durch die Zertifizierung allgemein geschehen ist.

    Im hier genannten Fall mit den Druckluftwaffen oder Blankwaffen gilt das, was geschrieben steht: Fest und verschließbar.

    GP

  7. vor 8 Stunden, Jägermeister sagte:

    Nein, ist es nicht. Steht im Gesetz bzw. seinen Verordnungen ausdrücklich so drin. Ein Behältnis ist juristisch eindeutig definiert als ein in sich geschlossener Raum, der nicht zum Betreten gedacht ist. Eine Besenkammer fällt somit raus (ist zum Betreten gedacht) und es greift die Aussage von Zylinderbohrung.

    Deswegen steht dort ja auch "oder vergleichbare Sicherung" :rolleyes:.

    Fest, verschließbar, das sind die Kriterien um die es geht, nicht betretbar oder Behältnis oder Kiste, nicht Kammer oder Raum.

    GP

  8. Analog zu den Bestimmungen über "vergleichbar gesicherte Räume" bei den EWB Pflichtigen Waffen und den Anforderungen einer "vergleichbaren Sicherung" hier, wie oben zitiert, reicht dann aber auch ein verschließbarer Raum innerhalb des Hauses, denn dieses IST eine vergleichbare Sicherung.

    Treppenhaus, Gänge, Flure etc. , die nur durch die äußere Umhüllung des Hauses gesichert sind, dürften tatsächlich fraglich sein, ein fest verschließbarer Raum innerhalb des Hauses erfüllt aber die Kriterien der Vergleichbarkeit zu einem fest verschlossenen Behältnis.

    Ob jemand einen Schrank verschließt oder seine Besenkammer ist in dem Fall die "vergleichbare Sicherung".

    GP

  9. vor 5 Minuten, Gunfire sagte:

    Das würdes Du mir nicht glauben, wenn ich es erzähle.

    ICH ganz sicher doch !

    Ich habe es selbst erlebt, daß in diesem schönen Rechtsstaat, in dem zwar eine sgn. echte Rückwirkung, also nachträgliche Verschlechterung durch Gesetzesänderungen,  in Bezug auf die Straftaten von Verbrechern gesetzlich verboten ist, diese aber problemlos anwendbar wird, wenn es sich um ordnungsgemäß erworbene Rechte und Ansprüche unbescholtener Bürger handelt.

    Habe ich damals sogar schriftlich vom Innenministerium bestätigt bekommen !

    GP

  10. vor 2 Minuten, Jägermeister sagte:

     Und der hat definitiv ein an der Klatsche. Dazu muss ich kein Psychiater sein, um das zu merken.

    Wenn das so ist, dann hat es teilweise seine Berechtigung.

    Aber was da berichtet wird ist erst mal Stimmungsmache ohne Seriosität !

    DAS stört mich, nicht das hier möglicherweise einem Typen aufgrund tatsächlich fehlender Eignung die WBK gezwickt wird.

    Aber auch das Alles ist noch lange kein Grund, frei erhältliche Dinge wie Wiederladematerial und Komponenten einzusacken.

    Das ist legales Eigentum, das er auch nach Verlust der WBK behalten, veräußern oder verschenken kann !

     

    GP

    • Like 3
  11. vor 1 Stunde, Elster1962 sagte:

    Wer kauft sich denn sowas? Und auch noch zu diesem Preis! Wobei es einem immer weh tut, wenn solche Schmuckstücke derart kastriert werden.

    Eine Plastik-Glock ein Schmuckstück ????

    Hast Du das jetzt ernst gemeint ??????

  12. vor 6 Stunden, Jägermeister sagte:

    Das mag sein, ich hätte die Tresore trotzdem gleich mitgemeldet. Sobald dort eine Waffe drinliegt, kann Dir da wieder eventuell ein Strick draus gedreht werden (konstruiertes Ereignis).

    Nein, nicht, so lange die Tresore der gesetzlichen Norm entsprechen.

    Auch die "vorsorgliche" Meldung ist lediglich ein "Gürtel zum Hosenträger", denn sobald die gesetzliche Neuregelung mit Bestandschutz beschlossen ist, ist es nötig, eine Stichtagsregelung zu Nachmeldung durchzuführen, deren Datum nicht vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung liegen darf (Verbot der echten Rückwirkung).

    Letztlich müßte sogar danach noch ein eindeutig nachweisbarer und VOR dem Stichtag liegender Erwerb ausreichend sein. Also z.B. eine Rechnung auf Deinen Namen mit eindeutigem Beschrieb des Tresors und Datum 2010, oder 2015 usw. .

    Trotzdem macht es m.E. Sinn, das schon vorher ordnungsgemäß geregelt zu haben-im Sinne von "be prepared".

    GP

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