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Gatopardo

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Posts posted by Gatopardo

  1. vor 6 Stunden, Jägermeister sagte:

    Musstest Du nicht vorher schon die Aufbewahrung nachweisen? Ich schon vor Jahren.

    Richtig.

    Das war auch bei uns zu einem bestimmten Stichtag so.

    Aber weder in Gesetz noch VO noch in dem damaligen Anschreiben steht/stand etwas davon, daß man anschließende Tresorerwerbe anzumelden hat und in den seit damals vergangen 7 Jahren kam eben das Eine oder Andere an Waffen UND Tresoren dazu.

    Waffen wurden immer pflichtgemäß innerhalb von 14 Tagen gemeldet - von irgend einer Bitte, Aufforderung oder gar Pflicht, auch Tresore anzumelden ist und war nichts bekannt.

    Den Rückschluß zu ziehen, nur weil die EINMAL zu einem bestimmten Stichtag geprüft haben, künftig jeden Neuerwerb ohne gesetzlich verankerte, bzw. sogar ohne erwähnte Verpflichtung automatisch zu machen, kann man daraus m.E. nicht erkennen oder ableiten. Wurde im Übrigen auch von der Behörde nicht so gesehen, trotzdem die Anmeldung "begrüßt".

    Ich sagte mir angesichts der aktuellen Lage, sicher ist sicher - und ein neuer Tresor ist innerhalb von drei Tagen oft versandkostenfrei im Hause, da kann man schon etwas "Reserve" schaffen und die Eisen dann etwas "luftiger" und ohne Gedrängel unterbringen :D

    GP

     

  2. vor 4 Stunden, Mike57 sagte:

     der Bestandsschutz für im Besitz befindliche Sicherheitsbehältnisse .

    Das ist ja immerhin schon ein Verfahren, das man als Waffenbesitzer voll  Freude unter die Rubrik "Rechtsstaatlichkeit" einordnet ! Ich habe jedenfalls eine Anmeldung des Neuerwerbs einer Waffe zum Anlaß genommen, die konkrete Anzahl meiner Tresore die der Waffenaufbewahrung dienen, zu melden und zu belegen, damit da hinterher i.S. Bestandsschutz keine Zweifel aufkommen können:ph34r:.

    GP

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  3. vor 1 Minute, Califax sagte:

    Man kann über die journalistische Qualität des Herrn Doktor geteilter Meinung sein, aber justiziabel hätte ich seine Kolumnen nicht eingeschätzt.

    Ich fand sie, trotz gelegentlich durchaus zutreffender Beschreibungen, schon lange so grenzwertig, daß ich sie mir zumeist nicht mehr angetan habe. Halte es aber aufgrund dieser Erfahrungen durchaus für möglich, daß er auch die Grenzen der Rechtssprechung überschritten hat - die des guten Geschmacks sogar ganz sicher !

     

    GP

  4. Was die Selektive Freiheit bei der Wortwahl anbelangt, irgendwo im Net las ich kürzlich den Begriff der "Lücken-Presse". Dachte zuerst an einen Schreibfehler, war es aber nicht.

    Eigentlich gar nicht mal so dumm, anstatt des oft verwendeten Begriffes der Lügenpresse, denn Inhalte lassen sich auch durch "Lücken" in der Berichterstattung trefflich beeinflussen, es bedarf gar keiner Lügen B)

    • Like 3
  5. vor 24 Minuten, Jägermeister sagte:

    Der Lada ist als reines Revierauto sehr gut, optimal würde ich den Landrover Defender in der Tombraider-Version ansehen. Wenn der Lada nur im Revier steht, ist er für seinen Preis nahezu unschlagbar. Wenn man mit ihm allerdings auch von zu Hause ins Revier fahren muss, ist er die Hölle. Als einziges Auto undenkbar.

    Das Alles stimmte m.E. so lange, bis die Konkurrenz aus Rumänien auf dem Plan erschien.

    Bei uns fährt zwischenzeitlich fast jeder Jäger aus der "Nicht Millionärsklasse" einen Duster und im Gegensatz zu den früher üblichen Klagen der Lada Fahrer höre ich über das Fahrzeug eigentlich nur Lobendes.

    GP

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  6. Kommt ja auch immer ein wenig darauf an, wie der jeweilige finanzielle Background und die persönliche Einstellung ist.

    Wer so viel Kohle hat, daß er 100 Kilo auf den Tresen knallen kann, der geht wohl tatsächlich auch damit auf die Jagd, denn für den ist das dann vermutlich auch nur wie der Porsche für 150 Kilo, mit dem er dorthin fährt, ein Gebrauchstück eben.

    Wer aber womöglich erst nach längerem Sparen, sich z.B. den Traum einer Customwaffe für 10 Kilo endlich erfüllt, der wird mit dem schönen Stück bei passendem Wetter gelegentlich auch mal auf den Stand gehen und ein paar Schuß damit machen, hinterher penibelst reinigen und dann wieder in die Vitrine stellen, sich aber zum Training und für die Rundenwettkämpfe eine gute Gebrauchswaffe hernehmen, denn dafür hat er das Prunkstück nicht bauen lassen.

    Ich habe kürzlich erst so ein Luxus Stück erworben, das jetzt altershalber auf den Markt kam. Da ich den Hintergrund kenne : Zu DM Zeiten gekauft, EINMAL 5 Schuß damit gemacht, gereinigt und seitdem mit leuchtenden Augen ab und zu gestreichelt und abgestaubt :D

    Eine Gebrauchswaffe mit Macken und Dellen und blanken Stellen geht für mich in Ordnung, wenn Lauf, Abzug, Technik und Präzision stimmen, aber eine ramponierte, abgewetzte Luxuswaffe stellt für mich einfach einen Widerspruch dar, ein verziertes Prachtstück, das dadurch automatisch anfälliger und auch noch schwieriger zu pflegen ist, zur rauhen Alltagsarbeit ranzunehmen ist für mich Quatsch - und genau so sieht der Barbara aus, um den es hier geht.

     

    GP

    • Like 1
  7. Wie sind denn so die Erfahrungen der werten Userschaft ?

    Also ich kann mich kurz fassen: Die Hoffnung, es gäbe eine vernünftige Alternative zu eGun war für mich vergeblich und führte nach einigen frustrierenden Versuchen dazu, daß ich es bei mir auf dem Computer gelöscht habe.

    Mit den eGun Abläufen kann ich mich noch einigermaßen arrangieren, die "Preisgestaltungen" auf Auctronia brauche ich wirklich nicht zusätzlich :ph34r:

     

    GP

  8. vor 17 Stunden, erik_fridjoffson sagte:

    Erb WBK ist Grün, soweit ich weiß, mit Ausnahme bei einer Sammler WBK

    Richtig.

    Erbwaffen werden entweder in eine vorhandene Grüne eingetragen, oder es wird eine eigene Grüne dafür angelegt.

    Aber was soll das jetzt für ein Grund sein, sie auf eine Gelbe zu übertragen - zumal das mit geerbten Kurzwaffen oder HA sowieso nicht gehen würde ?

    GP

  9. vor 14 Minuten, Jägermeister sagte:

    Die Meinung der Behörde wird sich ganz schnell ändern, sofern mit meinem Auszug der AWaffV argumentiert wird und zur Not ein Rechtsmittelfähiger Bescheid angefordert wird.

    Das ist ein weites Feld und Dein Optimismus in allen Ehren, so eindeutig ist das alles bis jetzt schon deshalb nicht, weil nur das Berufen auf eine Verwaltungsvorschrift ohne Vorliegen eines konkreten Vorgangs durch den Bürger eine Sache mit Haken ist und außerdem kann man in diesem Fall keinen "vorausschauenden Bescheid" anfordern, denn

    bisher wurde nur von der Behörde etwas "gesagt", da ist noch nichts anfechtbar.

    Der Weg hier wäre innerhalb der zu beachtenden Frist unter Nachweis des Erbfalls den Eintrag der Waffen in eine WBK zu beantragen.

     Erst dann, wenn sich die Behörde hierzu querstellt oder unzulässige Auflagen erteilt, wären Rechtsmittel gegeben und möglich.

    Eine bisher offensichtlich nur mündlich erteilte Auskunft ist nicht anfechtbar. 

    GP

  10. Just now, Jägermeister sagte:

    Doch, die für Verwaltungsbehörden verbindliche Verwaltungsvorschrift. Siehe mein Beitrag oben.

    Das ist ja keine Erfahrung sondern eine für die Verwaltung bestimmte Vorschrift.

    Da sie aber offenbar auf einer anderen Meinung beharrt, sind wir wieder dort, wo ich schon viel weiter oben war: Rechtsberatung durch Fachanwalt und ggf. weitere Schritte.

  11. vor einer Stunde, Shelby sagte:

     wollte aber erstmal hier nach Erfahrungen fragen.

    Nochmal zum besseren Verständnis: Die Erfahrungen anderer Leute haben, so lange sie nicht zufällig in den Bereich Deiner Behörde fallen, allenfalls Unterhaltungswert !

    NICHTS davon wird bei der bereits gezeigten Reaktion Deiner Behörde diese von ihrer vorgefaßten Meinung abbringen.

    GP

  12. vor 2 Stunden, Medizinmann sagte:

     Er durfte dann alle sportlich verwendbaren nach 2/6 auf die gelbe umtragen lassen.

    Was genau sollte der Unsinn denn bringen ?

    Wieso "erwirbt" er von seiner(!) Erben-WBK unter Anwendung eines für Erbwaffen nicht notwendigen Erwerbsstreckungsgebots auf seine Gelbe ??

     

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  13. Diese Diskussion übers Wiederladen bringt

    vor einer Stunde, Shelby sagte:

    Nun sagt mir die Behörde in HH, dass das nicht geht.

    Damit konfrontiert sagt die behörde in HH, dass " der Vollzug des Waffengesetzes jedoch Ländersache ist und diese ( bayr. ) Regelung für Hamburg nicht gilt.

    Das Erste ist die Meinung der Behörde.

    Das Zweite ist grundsätzlich richtig.

    Also bleibt jetzt nur eine rechtliche Beratung und ggf. weitere, rechtliche Schritte, da es für Dich vollkommen belanglos ist, wie die Behörden das andernorts regeln, Du mußt mit DEINER Behörde klarkommen.

    GP

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