Soweit ich das weiss, ist nach der Änderung des schweizerischen Waffengesetz ein Kaufvertrag für Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, zwischen Privatpersonen Pflicht. Und da hier kein Vertrag vorhanden ist, ist die ein Formfehler.
Die Schweizer drücken sich manchmal etwas anders aus als wir im grossen Kanton.