Karlsruhe (dapd). Knapp vier Jahre nach dem Amoklauf von
... Winnenden sind Eltern von getöteten Schülern mit ihrer
Verfassungsbeschwerde gegen die geltenden Waffengesetze gescheitert.
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerden nicht zur
Entscheidung an, wie aus mehreren am Freitag in Karlsruhe
veröffentlichten Beschlüssen hervorgeht.
Zur Begründung heißt es, dem Gesetzgeber komme ein großer
Einschätzungsspielraum zu, wie er Leben und körperliche
Unversehrtheit seiner Bürger schütze. Ein Anspruch auf weitergehende
Gesetze setze voraus, dass die geltenden Regelungen völlig
unzureichend wären.
Am 11. März 2009 hatte ein Schüler in seiner ehemaligen
Realschule sowie auf der Flucht 15 Menschen und anschließend sich
selbst erschossen. Nach dem Amoklauf wurde das Waffenrecht in
Deutschland verschärft und ein nationales Waffenregister eingeführt.
(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1645/10, 2 BvR
1676/10 und 2 BvR 1677/10)
http://www.welt.de/newsticker/news3/article113653697/Winnenden-Opfer-scheitern-mit-Verfassungsbeschwerden.html