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.50 AE

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Posts posted by .50 AE

  1. Achtung Warnung für Skandinavien reisende die nach Dänemark oder auf der durchreise durch DK sind

    Der ganz normale Wahnsinn greift um sich in der dänischen Gesetzgebung.

    Der besitzt von Taschen Messern kann euch ins Gefängnis bringen.

    Wenn das ganze nicht so absurd wäre sollte man meinen das das ganze ein böser Witz ist.

    Leider kein Witz.!!!

    Es hat mehrere Urteile gegeben die empfindliche Strafen nach sich zogen. Alle Urteile wurden bis zu den höchsten Gerichts Instanzen gebracht. Und die Urteile sind bestätigt worden.

    Der Hintergrund des ganzen.Es gab einige Morde mit Messern vor ein par Jahren. Die ein verschärftes Gesetz nach sich zogen betreff Messer. (Knivlovgivning)

    Eigentlich geht es als Grundlage um die Definition ..Welches Messer ist einhands bedienbar.

    Nun ist es so das einige eifrige Polizeibeamte es vollbracht haben ein ganz einfaches Taschenmesser. Mit einer Hand zu offenen bei einer Kontrolle. Leider ist der Paragraph so ausgelegt das nach dem geurteilt worden ist, so schlecht formuliert das der sich in etliche Richtungen auslegen lässt.

    Die Urteile geben Präzedens in der Rechtsprechung. Und damit hat man wenigstens 75 % der Dänischen Bevölkerung zu Kriminellen gemacht.

    Hier ein Beispiel welche Messer betroffen sind...Video ist vom Dänischen Jaeger Verband erstellt

    https://www.youtube....h?v=A4ALX7kxDRo

    Ein einfacher Korkenzieher mit Folienschneider ist nicht erlaubt. Dein Schweizermesser, Jagt Taschenmesser, Angelmesser, Multitool usw. Können im günstigsten fall eine Geldbuße nach sich ziehen oder Gefängnis.
    Da das ein Verstoß gegen das Waffen Gesetz darstellt geht das dann wohl auch nach Deutschland.
    (Ich denke da an die Zuverlässigkeit)

    Ja wer ist denn dann betroffen werdet ihr euch fragen?!
    Eigentlich alle die ein Taschenmesser in der Tasche haben oder am Gürtel... Jäger, Angler, Pilzsucher, Segler,Pfadfindern...und so weiter,und so weiter. Ihr als Urlauber ,durchreisende seit genauso dran wie wir denn Unwissenheit Schützt vor Strafe nicht.

    Der Dänische Jagdverband hat so etliches versucht um der Sache Herr zu werden und Politiker, Justizministerium und was weiß ich nicht alles zu konfrontieren mit diesem Problem mit sehr mäßigen Resultaten. Man ignoriert das Problem großflächig.

    Ich empfehle jedem der Fragen hat die Dänische Botschaft anzurufen und nach zu fragen.
    Da das ganze ziemlich ernst ist...Auch für Ausländischen Gäste bei uns..


    Kgl. Dänische Botschaft Deutschland

    Rauchstr. 1D-10787 Berlin

    Tlf: +49 30 5050 2000

    beramb@um.dktyskland.um.dk


    Bitte in andren Foren teilen!

     

    Quelle

  2. Ich bin ende August für 10 Tage auf Rhodos im Urlaub. Mein Hotel ist in der Nähre der Kalamonas Shooting Range auf Rhodos.

     

    Gibt es da die Möglichkeit als Gastschütze ein paar Murmeln fliegen zu lassen? Und wenn ja, wie sind die Konditionen?

  3. Die Pflicht, ererbte Schusswaffen durch ein Blockiersystem zu sichern, gilt auch für solche Waffen, die der Erbe aufgrund eines Erbfalles vor Einführung der Blockierpflicht in das Waffengesetz erworben hatte. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

    Wer infolge eines Erbfalls eine erlaubnispflichtige Waffe erwirbt, erhält für diese Waffe eine waffenrechtliche Erlaubnis, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und er selbst zuverlässig und persönlich geeignet ist, ohne dass anders als sonst ein Bedürfnis für den Waffenbesitz nachgewiesen sein muss. Durch ein Gesetz aus dem Jahr 2008 hat der Gesetzgeber in das Waffengesetz eine Bestimmung eingefügt, nach welcher ererbte Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern sind.

    http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2015&nr=31

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