Jump to content

.50 AE

Members
  • Posts

    2531
  • Joined

  • Last visited

Posts posted by .50 AE

  1. Stehlender Polizist "untragbar"

    Ein Polizist, der in seiner Dienstzeit einen Ladendiebstahl begeht, muss entlassen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. Wenn ein Polizist in Uniform und mit Dienstwaffe ein solches Delikt begehe, verstoße er in besonders schwerer Weise gegen seine Pflichten.

    Der Mann hatte Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier eingelegt. Dieses hatte ihn in einem Disziplinarverfahren aus dem Dienst entfernt. Zuvor war er bereits vom Amtsgericht Trier zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Polizist hatte in einer Drogerie eine Creme gestohlen, die rund acht Euro kostete.

    Wegen des Vertrauensverlustes bei seinem Dienstherrn und bei der Allgemeinheit sei der Beamte im Polizeidienst "schlichtweg untragbar", hieß es in der Begründung des Oberverwaltungsgerichts. Der Mann habe der rheinland-pfälzischen Polizei in erheblichem Maße geschadet.

    http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=1711150/uiyqfd/index.html

  2. Freitag, 10. November 2006

    Überfall auf Geldtransporter

    Räuber erschossen

    Bei einem Überfall auf einen Geldtransport ist am späten Donnerstagabend in Berlin ein Täter erschossen worden. Die Polizei fahndet nach einem weiteren Mann.

    Die Räuber hatten nach Polizeiangaben auf die zwei Mitarbeiter einer Geldtransportfirma gewartet und sofort auf sie geschossen, als ihre Opfer die Filiale der Berliner Sparkasse im Stadtteil Friedrichshain betreten wollten. Die Mitarbeiter der Geldtransportfirma schossen zurück und trafen einen der Räuber. Der Täter versuchte noch zu flüchten, brach aber nach wenigen Metern zusammen. Notärzte versuchten vergeblich, sein Leben zu retten. Die Überfallenen selbst blieben unverletzt.

    Ein Räuber flüchtete zu Fuß. Die Polizei fahndet nach dem Mann. Es sei unklar, ob der Flüchtige ebenfalls verletzt wurde, sagte ein Polizeisprecher. Der Tatort wurde abgesperrt und Polizisten befragten noch in der Nacht zum Freitag Zeugen, wie der Sprecher erläuterte. Eine Beschreibung des flüchtigen Räubers erhofften sich die Beamten unter anderem von Gästen eines Restaurants, das sich neben der Sparkasse befindet.

    Der Fahrer des Geldtransporters konnte keine genaueren Angaben zum Überfall auf seine beiden Kollegen machen. Er war an der Schießerei nicht beteiligt. Aus Sicherheitsgründen dürfe der Fahrer den Geldtransporter in keinem Fall verlassen, erläuterte der Polizeisprecher.

    Adresse:

    http://www.n-tv.de/731243.html

    Ich sage nur: " Richtig so"

  3. In Tarnanzügen beschossen sich sieben Jugendliche mit Farbmunition. Hin und wieder melden Bürger solche Vorgänge. Polizei sieht Verwechslungsgefahr durch täuschend echte Plastikwaffen.

    Sieben Maskierte streifen durch das Unterholz der Dimbeck rund um die Freilichtbühne. Sie tragen Tarnkleidung und große Schusswaffen. Soldaten sind sie nicht, auch keine Guerilla. In der Dimbeck tobt kein Krieg, aber ein Kriegsspiel - genannt Gotcha oder Paintball.

    Von diesem Szenario erschreckte Anwohner riefen vor einigen Tagen die Polizei. Die Beamten nahmen die sieben Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren mit zur Wache. Ihnen blühen nun Verfahren wegen illegalen Waffenbesitzes. Die Pistolen und Gewehre feuern Farbkugeln ab, die nicht ungefährlich sind. Dagegen schützten sich die Jugendlichen mit Westen und Brillen. "Die hatten ein ganzes Waffenarsenal dabei. Der Besitz dieser Waffen ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Zum Führen benötigt man den kleinen Waffenschein", erläutert Kriminalhauptkommissar Jürgen Achterfeld. Die Jugendlichen erfüllten beide Voraussetzungen nicht.

    Hin und wieder würden sich besorgte Bürger bei der Polizei melden. Meist sind die Kriegsspieler wenig später schon verschwunden. Vor zwei Jahren habe es, so Achterfeld, mehrere größere Einsätze im Uhlenhorst gegeben. Angst machen vor allem die Plastikwaffen, die originalen Maschinengewehren und -pistolen nachgebaut sind. "Kein Mensch kann sofort unterscheiden, ob das eine echte Waffe ist. Wenn man mit so einem Ding in eine Bank geht, legen die sofort das Geld auf den Tisch", sagt Achterfeld.

    Diese Verwechslungsgefahr macht ihm Sorgen: "Stellen Sie sich vor, ein Polizeibeamter wird mit so einer Waffe konfrontiert und zieht seine eigene." Dazu ist es bisher zum Glück nicht gekommen. Die Waffen zu erwerben sei nicht schwer. "Im Waffengeschäft oder im Internet", sagt Achterfeld. Gotcha-Klientel seien vor allem Jugendliche. "Das zieht sich durch alle sozialen Schichten", so Achterfeld.

    Rechtlich ist Gotcha mehr als umstritten. Deutsche Gerichte untersagten den Betrieb von Paintball-Anlagen, weil sie die Menschenwürde missachtet sahen. In den Niederlanden sind solche Anlagen üblich. Der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich mit dem Thema. In Mülheim gab es bis zum Frühjahr 2005 am ehemaligen Güterbahnhof in Speldorf eine Paintball-Anlage. Nach Beschwerden von Anwohnern erließ die Stadt eine Ordnungsverfügung und drohte mit Schließung. "Der Betreiber sollte einen Sichtschutz anbringen und verhindern, dass Farbkugeln weiter das Gelände verlassen", sagt Stadtsprecher Volker Wiebels. Dagegen habe der Betreiber Widerspruch eingelegt, diesen aber zurückgezogen. "Dann hat er freiwillig geschlossen", so Wiebels. Wohl vor dem Hintergrund der Rechtslage.

    08.11.2006 Von Timo Günther

  4. so schafft man sich konkurenz vom hals.

    und keiner merkt das die angebote eh nur lockangebote sind und nur in begrenzter anzahl vorhanden.

    ich kaufe nicht bei mediamarkt ich bin doch nicht blöd.

    Media Markt wehrt sich gegen Kritik

    Ingolstadt (dpa) - Der Elektronikhändler Media Markt hat sich gegen die Kritik von Internethändlern wegen zahlreicher Abmahnungen gewehrt. «Wir wollen nur, dass Wettbewerbsgleichheit gewährleistet ist», sagte ein Konzernsprecher am Verwaltungssitz in Ingolstadt.

    Wie auch andere Konzerne gehe Media Markt mit Abmahnungen gegen Händler vor, die sich nicht an die Regeln hielten. Besonders im Bereich der Online-Shops gebe es eine Vielzahl von Abmahnungen. «Wir würden unsere Energien auch lieber für andere Dinge einsetzen.»

    So könnten viele Online-Händler elektronische Produkte nur deshalb günstiger als die Konkurrenz anbieten, weil sie einen Teil des Preises in den Versandkosten versteckten. Dies werde der Media Markt auch in Zukunft nicht hinnehmen. Die «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung» (F.A.S.) hatte berichtet, dass der Media Markt kleinere Händler mit einer Welle von Abmahnungen überziehe. Ein Anwalt hatte von mehr als 1000 Fällen gesprochen. Diese Zahl sei nicht richtig, sagte der Sprecher, ohne eine andere Zahl zu nennen.

    Laut F.A.S. tobt im Elektronikhandel ein erbitterter Kampf zwischen dem Media-Markt und kleineren Händlern. Der Media-Markt überziehe vor allem Internet-Shops mit einer Welle von Abmahnungen. So habe Joachim Ehmann, Geschäftsführer des Internethändlers Comtech, derzeit neun Verfahren am Hals - wegen Vergehen wie zum Beispiel jenem, dass er ein Produkt als «vielfachen Testsieger» beworben habe, ohne die exakte Ausgabe des Testheftes anzugeben, schreibt die Zeitung. Prompt sei er abgemahnt worden. «Das kostet mich viel Zeit und viel Geld», sagte Ehmann der F.A.S. Selbst wenn ihm ein Fehler unterlaufen sei, er für jede Lappalie eine Unterlassungserklärung unterschreibe - zahlen müsse er immer: Gebühren und das Honorar des Media-Markt-Anwalts.

    «Mehrere Hundert Online-Händler werden von Media-Märkten mit bösartigen Methoden verfolgt. Denen geht es um eine Marktbereinigung», sagte Carsten Föhlisch, Justiziar bei «Trusted Shops», einer Firma, die an 1600 Internethändler Gütesiegel vergeben hat.

    Von einer «massiven Welle, bestimmt 1000 Fällen» spricht auch der Kölner Anwalt Rolf Becker, der fünf Dutzend Firmen gegen Media-Märkte vertritt. «Manche Mandanten erhalten fünf Abmahnungen von drei verschiedenen Media-Märkten.» Das Ziel von Media-Markt und Saturn seien «monopolistische Strukturen», sagte Reiner Heckel, Chef des Online-Shops «redcoon» der F.A.S.

  5. LIMMATTALER TANKSTELLENPÄCHTER

    Schuss gegen Räuber war berechtigt

    Weil er einem Räuber in den Rücken geschossen hat, sollte sich der Pächter einer Limmattaler Tankstelle wegen versuchter vorsätzlicher Tötung vor dem Zürcher Geschworenengericht verantworten. Doch daraus wird jetzt nichts.

    Für einmal ist es eine von der Staatsanwaltschaft erlassene Einstellungsverfügung, die rechtlich äusserst interessant ist. Es geht um die umstrittene und wichtige Frage, ob eine Privatperson das Recht besitzt, bei einem Überfall gegen einen Räuber eine Schusswaffe einzusetzen.

    Beim Angeschuldigten handelte es sich um einen Geschäftsführer einer Limmattaler Shell-Tankstelle. Der Pächter geriet im Frühling 2001 in die Schlagzeilen, nachdem sein Shop innert weniger Wochen gleich vier Mal von einem heroinabhängigen Räuber überfallen worden war.

    Ein Täter, vier Überfälle

    Der vierte Überfall fand am Abend des 17. Juni 2001 statt. Der Täter drang um 19.25 Uhr in das Verkaufslokal ein. Er bedrohte mit einer echt aussehenden Luftdruckpistole die beiden Kassiererinnen und verlangte Geld. Kurz darauf riss der maskierte Gangster den Kasseneinsatz an sich und wollte danach das Weite suchen.

    Allerdings hatte er diesmal Pech. Der Geschäftsführer hatte den Raub in einem Nebenraum des Tankstellenshops bemerkt und begab sich mit einer geladenen Pistole zum Tatort.

    Räuber in den Rücken geschossen

    Danach gingen die Darstellungen der beteiligten Personen auseinander. Der Räuber machte später immer geltend, dass er vom Pächter beim Weglaufen von hinten in den Rücken geschossen worden sei.

    Der Schütze versicherte hingegen, dass der Täter nicht geflohen sei, sondern sich erneut in seine Richtung gedreht habe. Deshalb habe er aus Angst einen Warnschuss auf seinen bedrohlich wirkenden Gegner abgegeben.

    Die Pistole habe er dabei so hoch gehalten, dass der Schuss über den Mann, aber unter dem Dach durchgehen sollte. Sicher ist, dass der Drogenabhängige am Schulterblatt getroffen und weniger später erheblich verletzt ins Limmattalspital eingeliefert wurde.

    Versuchte vorsätzliche Tötung

    Im September 2002 wurde der überführte Räuber am Bezirksgericht Zürich zu einer mehrjährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Bereits einen Tag nach dem Prozess drehte der Verteidiger des Räubers den Spiess um und erstattete gegen den Pächter Strafanzeige wegen versuchter vorsätzlicher Tötung.

    Mit seinem wissentlich und willentlich abgegebenen Schuss habe der Geschäftsführer den Tod seines Mandanten in Kauf genommen, lautete der Vorwurf des Rechtsanwaltes. Er berief sich dabei auf den Grundsatz, dass das Gewaltmonopol grundsätzlich beim Staat liege und bewaffnete Selbstjustiz nicht gerechtfertigt sei.

    Notwehr: Verfahren eingestellt

    Das eingeleitete Strafverfahren gegen den Limmattaler Tankstellen-Leiter nahm lange Zeit in Anspruch. Bereits vor einem Jahr wurde die Untersuchung unbemerkt von der Öffentlichkeit von der Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Einstellungsverfügung abgeschlossen.

    Demnach verzichtete der zuständige Staatsanwalt auf eine Anklageerhebung, da der Nachweis für einen Tötungsversuch nicht zu erbringen sei. Die Verfügung beruft sich auch an verschiedenen Stellen auf eine Notwehrsituation des nun entlasteten Angeschuldigten.

    Behörden konnten wenig helfen

    Es sei nachvollziehbar, wenn der Pächter den Räuber als sehr gefährlich und gewalttätig eingeschätzt habe, schrieb der Staatsanwalt. Hinzu kam, dass eine Videoaufzeichnung des Überfalls offenbarte, dass sich der Täter unmittelbar vor dem Schuss noch einmal in die Richtung des Shops gedreht hatte. Was für die Version des Geschäftsführers sprach.

    Zudem hatte der Räuber kurz vor der Tat noch Heroin konsumiert. So sei es möglich, dass er aufgrund seines Rauschzustandes nicht alle Vorkommnisse so wahrgenommen habe, wie sie tatsächlich geschehen seien, steht in der Verfügung.

    Warnschuss aus Angst

    «Es ist in der Folge nicht zu widerlegen, dass der Angeschuldigte davon ausgegangen war, einen rechtswidrigen Angriff abwehren zu müssen, um den bewaffneten Räuber zu verjagen, ? zumal ihm bisher die Behörden wenig helfen konnten, ? dass er sich nach dem erneuten Überfall hiezu gar berechtigt fühlte, um die aus seiner Sicht tödliche Gefahr mit einem Warnschuss abzuwenden», lautete das entscheidende Fazit des Staatsanwaltes.

    Waffe zurück an den Pächter

    Ein pflichtwidriges Verhalten sei dem Pächter wegen der Notwehrsituation nicht nachzuweisen, steht weiter. Aufgrund der Einstellung des Verfahrens wurde die beschlagnahmte Waffe samt Munition dem angeschuldigten Tankstellenpächter herausgegeben. (mz/krea)

    © AZ Medien Gruppe - Alle Rechte vorbehalten Gedruckt am 02.11.2006

    es gibt doch noch gerechtigkeit auf dieser Welt

  6. | 02.11.06, 10:29 |

    In Deutschland sind nach Angaben der Bundesbank bereits 1000 zerbröselte Geldscheine aufgetaucht. Die Ermittler stehen vor einem Rätsel.

    Die Scheine zerfielen bei Körperkontakt, sagte ein Sprecher der Deutschen Bundesbank am Donnerstag in Frankfurt. Die Banknoten zerbröselten zum Beispiel nach der Entnahme aus einem Geldautomaten in mehrere Teile. Betroffen seien Scheine im Wert von weniger als 200 Euro.

    Auslöser sei offenbar eine Chemikalie, mit der die Scheine zuvor behandelt wurden, sagte der Sprecher. ?Es handelt sich nicht um einen Produktionsfehler.? Allerdings stehe bisher noch nicht fest, ob es sich bei dem Phänomen um eine unabsichtliche Beschädigung oder mutwillige Manipulation handele. Die Landeskriminalämter würden die Vorfälle derzeit untersuchen.

    Ein Sprecher des Landekriminalamtes Berlin sagte FOCUS Online, die Ermittlungen liefen derzeit ?in alle Richtungen?. Noch liege kein Hinweis auf eine Straftat vor, allerdings könne ein Vergehen auch nicht ausgeschlossen werden.

    Zerbröselte Scheine werden ersetzt

    Erstmals seien die sich auflösenden Geldscheine im Sommer im Raum Berlin entdeckt worden. Verbraucher können die zerbröselnden Banknoten bei den Filialen der Bundesbank eintauschen. Voraussetzung sei, dass noch mehr als die Hälfte davon übrig ist oder der Besitzer nachweisen kann, wo der Rest des Scheins geblieben ist.

    Die ?Bild?-Zeitung hatte berichtet, betroffen seien hauptsächlich 50-Euro-Scheine. Die Noten seien ?mit Schwefelsäure in Kontakt gekommen, wobei die beobachteten Zerstörungen entstehen?. Zum ersten Mal sei ein zerstörter 20-Euro-Schein am 21. Juni in Berlin bei der Landesbank abgegeben worden. Am 14. Juli waren es zwei 5-Euro-Scheine bei der Dresdner Bank in Potsdam.

    Scheine bundesweit verbreitet

    Die Polizei sei anfangs von Einzelfällen ausgegangen. Doch ab August tauchten immer mehr ?gebrochene Noten?, wie die zerstörten Scheine offiziell genannt werden, auf. Hauptsächlich 50-Euro-Scheine und vorwiegend in Berlin, Potsdam und Umgebung. Die Scheine verbreiteten sich schließlich in ganz Deutschland. Die betroffenen Städte: Karlsruhe, Würzburg, Frankfurt an der Oder, Magdeburg, Kiel, Bad Mergentheim, Düsseldorf, Gießen, München, Cottbus, Rostock, Leipzig, Erfurt, Koblenz und Freiburg.

    Aufgrund der Notennummern und der Plattennummern, mit denen gedruckt wurde, ist nach Angaben der Zeitung sicher, dass die Scheine aus einer Bundesdruckerei stammen.

    (sie/ddp)

  7. Ein australischer Wäschehersteller hat jetzt das männliche Gegenstück zum Mogel-BH "Wonderbra" auf den Markt gebracht: Die "Wondercup"-Slips sind so geschnitten, dass sie den Inhalt größer erscheinen lassen. "Kurz gesagt heben, teilen und vergrößern sie" brachte Sean Ashby von der Firma aussieBum das Geheimnis der neuen Unterhosen auf den Punkt. Die Wunder-Slips enthalten einen "Wondercup", eine Art Tasche für des Mannes bestes Stück, die den Inhalt "teilen und das Abquetschen vermeiden" soll.

    Laut Ashby stößt das neue Modell vor allem in den USA und Europa auf großes Interesse. Beworben werden die Slips mit dem Slogan, sie ließen den Inhalt "beträchtlich größer wirken" und vermittelten dem Träger ein großartiges Gefühl.

  8. Hausarrest für Sexualstraftäter an Halloween

    Mit strengen Vorschriften gehen mehrere US-Bundesstaaten und Städte an Halloween gegen Sexualstraftäter auf Bewährung vor. In Georgia müssen diese am Abend sogar bei der Polizei vorstellig werden. (31.10.2006, 12:03 Uhr)

    Washington - So standen die Betroffenen im Bundesstaat Tennessee am Dienstag unter Hausarrest und mussten das Licht in ihren Wohnungen löschen, damit Kinder erst gar nicht bei ihnen um Süßigkeiten betteln. In einer amtlichen Erklärung hieß es, die verurteilten Straftäter dürften an Halloween an keiner Party teilnehmen, sich nicht verkleiden oder ihre Häuser schmücken, zudem weder die Tür öffnen, wenn es klingelt, noch ihre eigenen Kinder außer Hauses begleiten. Ähnliche Regeln gelten laut Medienberichten in den Bundesstaaten New Jersey, New York und Maryland sowie in mehreren Städten der Staaten Ohio und North Carolina.

    Die Regeln gelten für rund 2000 der amtlich erfassten 8100 Delinquenten, allerdings unterschiedslos im Hinblick auf die Art ihres Vergehens. Unter ihnen sind viele, die Kindern bislang nie etwas zu Leide getan haben, sondern nur Erwachsenen. In einigen Fällen seien Strafen wegen sexueller Beziehungen zu Klassenkameraden während der Jugendzeit ergangen, berichteten Medien.

    Besonders streng gehen die Behörden im südlichen Bundesstaat Georgia mit den Betroffenen um, wie die Menschenrechtsorganisation Southern Center of Human Rights mitteilte: Die Sexualtäter mussten am Halloweenabend bei der Polizei vorstellig werden. In dem Bundesstaat müssen verurteilte Sexualstraftäter bei der Wahl ihres Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes 300 Meter Distanz zu Schulen wahren. (tso/AFP)

×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)