m.e. kann sie die mun kaufen! denn dazu ist sie berechtigt. nix anderes steht in der wbk.
bei unserer behörde wird das auch so gehandhabt. keine probleme damit. wenn ich die waffe beantrage und, den munerwerb gleich mit, bekomme ich beides genehmigt und kann sofort auch beides kaufen.
andersrum wird ja auch ein schuh draus. hab mir schon mal KEINEN munerwerb für eine waffe eintragen lassen.- auf anraten der behörde,- ich hatte bereits eine waffe in dem kaliber. so konnte ich mir den munerwerb (die gebühr) sparen.