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HornerArms

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Everything posted by HornerArms

  1. Genau so wie man es auch auf 5 RD gemacht hat, als noch nötig. STEG einschweissen
  2. Bevor jetzt die Panik ausbricht...verkauft am besten eure Halbautomaten. Ich nehm sie, zahl 50ct pro Waffe!
  3. So, LEIDER hat sich WO-anders jemand zu Wort gemeldet, dem ich ungesehen GLAUBE! Ich kopier das hier mal rüber, Quelle WO, Verfasser steht darunter: Vorne weg. Es ist so wie kolportiert. Der Supergau für Halbautomatenliebhaber unter der deutschen Jägerschaft, zu denen ich mich auch zähle. Allen Spekulanten hinsichtlich der These „alles Mumpitz“ sei gesagt, sie irren sich. Es ist sehr real und wahr. Unbestreitbar. Da hier nun auch die „Verbände“ angesprochen werden, werde ich versuchen, dazu etwas zu schreiben, da ich ja sicherlich zumindest für einen und ein wenig auch für den anderen Stellung nehmen darf bzw. sogar dafür zuständig bin. Für die Verbände hat sich die Lage bisher wie folgt dargestellt: Es gab offensichtlich für zwei Personen Probleme mit auf Jagdschein erworbenen Halbautomaten. Die Behörde will eine Magazinschränkung eintragen. Die Behörde hat nicht moniert, dass es sich um einen B Halbautomat mit herausnehmbarem Magazin handelt sondern sie hat nur verlangt, dass der Jagdscheininhaber in der Waffe nur 2-Schussmagazine verwenden darf. Überall, auch auf dem Schießstand. Diese Personen haben sich diese Beschränkung in der WBK nicht gefallen lassen und sind dagegen gerichtlich vorgegangen. Bei den Verbänden (zumindest soweit ich davon betroffen war) wurde folgende Überlegung angestellt. Uns sind außer den beiden vorgenannten Fällen bei über 360.000 Jahresjagdscheininhabern (JJS) kaum Fälle bekannt, wo es Stress mit den auf JJS erworbenen Selbstladern bei der Behörde gegeben hat. In Deutschland wurden Selbstlader bisher grundsätzlich als B-Halbautomaten (herausnehmbares Magazin) erworben und auch eingetragen. Wenn nun geklagt wird, gibt es ja den schönen Spruch „bei Gericht … hoher See usw. … Wenn man gewinnt, dann haben zwei Mann was gewonnen. Für die anderen über 360.000 ändert sich nichts, denn die haben ja auch jetzt schon keine Probleme. Wenn man verliert, können die zwei und alle anderen über 360.000 was verlieren. Und je nach Urteil abgestuft viel verlieren. Bei Verlieren gibt es unterschiedliche Abstufungen von schlecht (also immer noch viel schlechter als bisher) bis hin zu mega schlecht, d.h. eine ausgemachte Katastrophe. Der letztere Fall ist nach diesem Urteil augenscheinlich eingetreten. Wie kommt man angesichts dieses doch sicher unstreitigen Sachverhaltes zu der in meinen Augen idiotischen Auffassung, die Verbände hätten irgendetwas falsch gemacht. Wieso hätten die Verbände denn ein Spiel mit dem Feuer unterstützen sollen? Hallo? Geht’s noch? Verantwortliche Verbandsarbeit sieht anders aus. Zwei Mann haben geklagt, das ist ihr Recht. Das Risiko der Klage für uns alle war aber erheblich und es ist ganz offensichtlich nicht nur für diese Kläger schiefgegangen sondern für uns alle. Punktum. Nur um mich nicht irgendwelchen Angriffen auszusetzen, nur einer war wohl von dem Verfahren bei dem BuVerVG betroffen. Nicht zwei. Was mich unglaublich ankotzt, ist dass es auch hier wieder zu Angriffen und zwar auch teilweise völlig unterirdischen gegen die Verbände kommt. Die Verbände, allen voran das FWR waren weder für die Mordtaten in Erfurt in Winnenden, oder sonst noch für Fehlverhalten von Legalwaffenbesitzer verantwortlich. Noch können sie etwas für den Irrsinn der EU Kommission oder dem Verhalten des BMF in Sachen IPSC Gemeinnützigkeit! Aber wenn immer so etwas passiert, werden sie genau von der Klientel in teilweise infamster und unflätigster Weise angegriffen, für die sie sich ununterbrochen lang machen. Zur Sache selbst ist zu sagen, dass die deutsche Jägerschaft seit 1976 Halbautomaten mit herausnehmbaren Magazinen benutzt und zwar ohne dass es jemals irgendwelche Probleme gegeben hätte. Ein „Niedermähen“ von Wild ist mir nicht in einem einzigen Fall bekannt. Der C-Halbautomat bei den Büchsen (fest eingebautes 2-Schuss Magazin) ist auch deshalb vorgesehen, weil Kategorie C Waffen nach der noch bestehenden EU Waffenrechtsrichtlinie eigentlich für den freien Verkauf vorgesehen und nur meldepflichtig sind. Der Erwerb von Kategorie B Waffen sind nach dieser Richtlinie mit einem nachzuweisenden Bedürfnis verknüpft. Deutsche Jagdscheininhaber haben dieses Bedürfnis unzweifelhaft und von daher gibt es aus Sicht der Waffenrechtsrichtlinie nicht den geringsten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Kategorie B Selbstladebüchsen durch deutsche Jäger. Es gibt auch Ausnahmen von der 2-Schiss-Beschränkung wie SC es bereits aufgeführt hat. Ebenso gibt es durchaus untere Jagdbehörden, die Fünf- Schussmagazine zur Schwarzwildbejagung erlauben. Neben der möglichen Korrektur des Urteils durch Karlsruhe – ich habe keine Ahnung wie das gehen soll – wäre es für die Politik kein Problem, die Sache in unserem Sinn zu regeln. Noch wird dieses Land nicht von Gerichten ohne demokratisches Mandat regiert, sondern von den gewählten Volksvertretern. Zu behaupten der Kategorie B-Halbautomat verstieße gegen das Grundgesetz ist schlichtweg Blödsinn. Es ist also machbar. Nur, da kommen als einzige Retter der DJV und das FWR in Frage. Eben genau die, die man so gerne mit Dreck bewirft. In diesem Zusammenhang erwähne ich noch das besonders hilfreiche Rumprotzen in den sozialen Medien – insbesondere auch durch Bilder und hier in WO – mit auf JJS erworbenen MSRs. Am besten gleich noch mit den AK Klonen mit dem 30er Magarzin. Denn das braucht der deutsche Jäger ja zur Jagd unbedingt. Das muss ja sein. Es genügt ja nicht, dass man diese Dinge – gegen die ich in den Händen eines Legalwaffenbesitzers nicht das Geringste habe - einfach hat und sich daran erfreuen kann. Man muss es ja gleich in die ganze Welt hinausposaunen. Das ist jetzt wo die Hütte wirklich lichterloh brennt, besonders hilfreich. Viele unsere Probleme haben hausgemachte Ursachen. Und eine ist, dass auch hier im Forum unvernünftiges Verhalten auch noch beklatscht und verteidigt wird, statt das man diesen Leuten klar die Rote Karte zeigt. Friedrich Gepperth
  4. jo, ist bekannt...und trotzdem ist das Posting Bullshit! Soll das Urteil posten oder schweigen
  5. Ich halte es auch für Bullshit...erstmal sehen was genau da drin steht........wer schon was von "Verbotenen Gegenständen" schreibt........
  6. Hat schon jemand das Urteil GESEHEN? Gestern hat einer bei FB gepostet, die Welt geht heute unter....jetzt sitz ich hier und warte...................
  7. WAS? DEMOKRATIE? In Brüssel? Witz gemacht? Grün alle?
  8. Wieder ein tolles Beispiel für "DER" sollte es besser wissen..... http://www.egun.de/market/item.php?id=5852200
  9. ES ging um die M4 Aber, die haben sogar Telefon bei MA...da kann man fragen......
  10. Laut Vertrieb von MA von GERADE eben ist es....NE SCHEISSHAUSPAROLE! Ist Lieferbar und Legal...alles wieder grosses Kino!
  11. Tja...die Italiener sagen zum Beispiel, z.B. MR223 ist B7....was nach deinem Link ja auch richtig wäre.... ....BKA sagt, MR223 ist B2.4 bzw. 2.5...... nicht 2.7 was es sein müsste........ und nun ? Dann wären ja auch alle B2.4 und B2.5 im NRW ja irgendwie B7 ........
  12. das hat aber 2015 schon für Massive Probleme gesorgt...da hat der Zoll nämlich nicht wie früher einfach abgestempelt, sondern wollte die Ware SEHEN!
  13. ne, wird natürlich nix verkauft........
  14. ja, heutzutage brauchst nen Trolli.......
  15. Das ist ja schön....ups...gibt auch kein B4 im NWR....komisch....aber, Huch...exakt was sonst überall B7 ist, ist bei uns B2.7........ was ein Zufall...und B2.7 Einträge sind tausende im NWR.........und da ist mir egal was die Leitstelle erzählt....
  16. Nun, das kann nicht sein. .......... schau mal nach B 2.7 und nicht nach B7.......... und da findest du auf einmal ganz viele Einträge
  17. DAS ist Gesetz.....da hab ich null Problem damit......nur das damit der ganze Sinn dews Gesetzes ausgehebelt wird..... https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjZrsyU1sLLAhUGCpoKHSZBCskQFggjMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.lhs-germany.de%2Ffileadmin%2Fdateien%2Fdokumente%2FPulver%2F2014%2FTTE_Tracking_und_Tracing_von_Explosivstoffen_Merkblatt_LHS_2014.03.pdf&usg=AFQjCNG0fJ66_SjEot7kX0AOG29oEQ9tgw
  18. Besonders lustig fand ich, das wir die Angaben zu Verantwortlichen Person im Sinne der Auskunftspflicht beim Gewerbeaufsichtsamt hinterlegen mussten. Dort kann, im Rahmen der Öffnungszeiten die Polizei die Daten erfragen. Hinterlegung bei der Polizei direkt wurde vom Amt abgelehnt. also, mit "Glück" kann die Polizei dann so 8:30-15:30 Auskunft erhalten....auusser ist Urlaub, Krank, Fortbildung!
  19. Ist auch falsch. Händler mussten bei Behörde eine Ansprechperson angeben, die immer erreichbar ist und Auskunft geben kann.....
  20. OA hat laut vorab Info nix neues Schumacher hat paar neue Sachen
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