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Desertfan

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  1. Wir werden es ja in Kürze erfahren, ob in D ein 1- oder 2-stelliger Prozentsatz der Wählerschaft kein Gehirn hat. Aber unter diese Kategorie fallen ja nicht nur die Lafontaine- und Gysi-Wähler, da fallen mir spontan noch einige andere ein. Welche wurde hier ja bereits andiskutiert. Lusumis Hinweisen kann ich da nur vorbehaltlos zustimmen. Dafür gebührt ihm unser aller (jedenfalls mein) Dank! Gruß DF
  2. Dunkel ist Deiner Rede Sinn, lieber Butterfly! Über Religion(en) kann man sich zwar endlos - und letztlich ohne jedes tangibles Ergebnis - streiten, und deswegen beteilige ich mich normalerweise nicht daran, aber hier hast Du 2 Aussagen getätigt, die ich, sagen wir mal, nicht ganz nachvollziehen kann: (a) Auch für die Katholen wäre es mir neu, dass da die Messe-Teilnehmer Wein zu trinken bekämen, ob nun aus Bechern oder sonstwie. Der einzige, der ein Schlückchen aus dem Kelch nimmt, ist der Priester, und sonst keiner. Frag mich nicht wieso, ist halt so! ( Und was meinst Du denn mit "Abdankung von meinem Schwiegervater in Wittlich"? W. kenne ich selbstverständlich, da habe ich Verwandte wohnen. Ist mir aber neu, daß es dort einen Fürsten, König, oder so was gab, der hätte abdanken können. Was also meinst Du damit, bitte sehr? Gruß DF
  3. Hatte ich das nicht schon mal hier erzählt? Vor vielen Jahren kannte ich mal einen (evangelischen) Pastor, seines Zeichens Theologie-Professor in Hessen, der erschien zur Beisetzung eines Waidgenossen unseres Jagdclubs, dem er als "Vorturner" vorstand, mit umgeschnalltem (und vermutlich auch scharf geladenem) Revolver unter der Soutane und leitete so die Zeremonie. Als Kathole hätte ich ja eigentlich nichts auf dieser evangelischen Veranstaltung zu suchen gehabt, ich kam aber trotzdem, weil es sich bei dem Verstorbenen ja um einen guten Jagdkumpel handelte, ferner weil ich zu den Jagdhornbläsern für das "Jagd vorbei" und das letzte Halali am Grab gehör(t)e, und schließlich weil ich solche Unterschiede noch nie ernst nahm. Jedenfalls sassen wir nach der Vorstellung noch in der Sakristei (?) beim Bier zusammen, und da zog der Gute die Soutane über den Kopf, so daß der umgeschnallte Revolver und ein großes Jagdmesser für alle sichtbar wurden. Es war nämlich Freitag Nachmittag, und er wollte gleich anschließend zur Jagd in den Taunus. Alles also schon mal da gewesen! Gruß DF
  4. Bei mir rennst Du damit offene Türen ein. Habe schon vor ein paar Tagen per Briefwahl FDP gewählt. Meine Familie ebenso. Auch wenn der warme Vorsitzende mir immer noch nicht zusagt: Die Kröte habe ich schlucken müssen. Gruß DF
  5. Auf die Idee, dass man die "Gefahr von Rechts" gegen die Islamisierung in D instrumentalisieren könnte, ist man wohl noch garnicht gekommen?? Umgekehrt den Islam gegen die "Gefahr von Links" zu instrumentalisieren hat ja in den 80ern im Mittleren Osten recht gut geklappt. Allerdings mit dem Ergebnis, daß wir jetzt in vielen Teilen der Welt inkl. D eine erstarkte Islamisierung am Hals haben. Dagegen hülfe in D, wie eben gesagt, die Instrumentalisierung der "Gefahr von Rechts". Ist das alte Prinzip "Teile und herrsche!", d.h., seine unterschiedlichen Feinde aufeinander zu hetzen, indem man den gerade schwächeren massiv unterstützt. Mit dem, der dann noch abgekämpft übrig bleibt, hat man dann vergleichsweise leichtes Spiel. So einfach ist das vom theoretischen Ansatz her! (Die praktische Umsetzung ist natürlich nicht so einfach.) Gruß DF
  6. Aha! Nicht ganz preiswert, aber auch eine Möglichkeit! (Du bist doch nicht etwa zum regulären April-Termin durchgefallen?) Was das Zeitproblem der Kurse bei den Jägerschaften angeht, so habe ich meinen damals als Student gemacht und war zugleich Mitglied in der studentischen Jagdverbindung an der (Kölner) Uni. Da wurde man geholfen! Kriegte man auch gleich das Jagdhorn-Blasen beigebracht. Und manches andere mehr! Heißer Tip noch: Wer sich einer Jägerprüfung stellt, sollte niemals und unter garkeinen Umständen seine Waffen-Affinität raushängen lassen, auch nicht während der Vorbereitungskurse! Wenn die Ausbilder oder auch Prüfer merken, daß sie einen Waffen-Freak vor sich haben - und das merken die oftmals und flüstern das weiter! - dann lassen sie den unerbittlich durchfallen. Ausgewiesene Jagdhorn-Bläser (u/o Jagdhundführer) hingegen sind in diesen Prüfungen gerne gesehen. Auch Leute ländlicher Herkunft. Gruß DF
  7. Wieso im November? Jägerprüfungen sind doch üblicherweise im April! Oder kriegst Du eine Extra-Wurst gebraten??? (Private Jagdschule?) Nie widzalem ze ty nie lubisz nas Niemcy! Tez nie widzalem ze ty muwisz i rozumiesz po polsku! Witam i czesc od DF
  8. Du solltest eigentlich wissen, daß derjenige, der eine Mus-Spritze in Gang setzen will, diese erst mal entölen sollte, speziell das Lauf-Innere, nicht etwa einölen. Sonst gibt es nämlich bei den ersten Schüssen (auf die es ja zumeist ankommt) höchst unerwünschte "Öl-Streuung". Klar können wir nach Polen, wozu auch immer! Wärest Du Jäger, dann könnte ich Dir eine offizielle Jagdeinladung meines Neffen (Sohn meines Schwagers) verschaffen. Der hat gerade bei Poznan eine eigene Jagdfirma für zahlende ausländische Gäste aufgemacht. Z.Zt. sind gerade die Rehböcke angesagt. Wann ich selber wieder dieserhalb hinfahre - war zuletzt im Dezember 08 auf Sauen da - ist noch nicht ganz raus. Habe auch nicht immer die Zeit, die ich bräuchte. Gruß DF
  9. Guckst Du hier: [ame="http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht"]Widerstandsrecht – Wikipedia[/ame] Da gibt es auch eine kleine Literaturliste zum Thema. Ich fühle mich auch schon immer mehr veranlasst, darin zu lesen. Ist ja so: jedem Deutschen steht lt § 20 GG unter bestimmten Voraussetzungen und unter Subsidiaritätsvorbehalt ein aktives (wie auch passives) Widerstandsrecht gegen jedermann, also auch gegen Staatsorgane zu. Ohne Waffen ist so ein GGliches Widerstandsrecht jedoch völlig bedeutungslos, nichts als ein blosser Papiertiger, nur zur Bürger-Veräppelung dienlich. Insofern sind noch mehr Legalwaffenbesitz-einschränkende Ge- & Verbote an zuverlässige und qualifizierte Bürger per se schon mal ein Verstoß u.a. gegen eben diesen § 20 GG, wahrscheinlich auch noch gegen weitere GGliche Rechtsgarantien. Das ist gewissen Kreisen jedoch in keinster Weise klarzumachen. So habe ich mir erst neulich aus "gewöhnlich gut informierter Quelle" bestätigen lassen, daß es in der 60-jährigen Geschichte der Bundesrepublik und ihres GG noch nie, wiederhole: noch nie! - einen gerichtlich anerkannten Fall von Widerstandsrecht nach § 20 GG gegeben hat. Offensichtlich, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Wie oft sich auf dieses Recht schon ernstlich berufen wurde, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Gruß DF
  10. Lese heute in unserer Nordsee-Zeitung, daß unser zuständiges Landratsamt in Cuxhaven in Kürze alle (legal registrierten) Waffenbesitzer - hauptsächlich wohl Sportschützen & Jäger - anschreiben und zur Vorlage von Nachweisen über die korrekte Aufbewahrung von Waffen & Munition auffordern werde. Da ich meine beiden Waffenschränke schon seit über 25 Jahren in Besitz & Gebrauch habe, habe ich nach so langer Zeit natürlich keinen Kaufbeleg mehr. Werde dann wohl stattdessen ein digitales Foto der Schränke an das Landratsamt mailen. Wie das LRA dann allerdings prüft, ob das auch wirklich meine Schränke sind, die auch bei mir stehen, überlasse ich denen mal. Immerhin habe links & rechts neben mir ein paar hochrangige Beamten-Nachbarn wohnen, die das auf Anfrage attestieren können. Viel Spaß beim Überprüfen der rund 2 mio. Legalwaffen! - Wer sonst nichts zu tun hat!!! Gruß DF
  11. Jawohl, so ist es, stimme Dir 100% zu! Möchte dazu Reinhard Mey's "Narrenschiff" aus 1998 zitieren, daß die aktuelle Situation - mal wieder! - recht gut beschreibt: http://www.youtube.com/watch?v=GrYb6RLaVXU Gruß DF
  12. Nur dann, wenn der Revolver 5 Kammern hatte! Bei den üblichen 6 Kammern stimmt die Aussage 1:6 sehr wohl: Anzahl der vorhandenen Murmeln (1) geteilt durch das potentielle Maximum der Kammern (6). Die eine Murmel kann in jeder von 6 Kammern stecken. Davon ganz abgesehen: Auch ich denke mir, daß dieser Fall noch ganz erheblicher Aufklärung bedarf. So, wie es da angedeutet wurde, war es ganz bestimmt nicht! Denkbar wäre ein Szenario, in welchem jemand meinte, die Pistole sei noch nicht durchgeladen, unterladen also. Gruß DF
  13. AIDS dauert nicht lang, wie man aus Affrika weiß. HIV, das dauert lang, speziell in D! Gruß DF
  14. Eines solltet Ihr nicht vergessen, liebe Gemeinde: bei den Messdienern/innen hat bis zum Alter von 16 nicht nur der Staatsanwalt die Hand davor, sondern der Pfarrer die Finger auch noch dran. Der lässt sich doch nicht so leicht beiseite schieben, etwa hin zu seiner Zölibatesse (Haushälterin)! Oder will hier jemand noch auf seine alten Tage Pfarrer werden??? Ich habe mal einen evangelischen Pastor gekannt, der trug Freitag mittags bereits bei einer Beisetzung unter seinem Talar Jagdmesser und Revolver untergeschnallt. Nach der Beisetzung zog er einfach den Talar aus, seine grüne Joppe über und fuhr direkt vom Friedhof ins Jagd-WE im Vorder-Taunus (ohne Messdiener/innen). Natürlich hätte er genauso gut auch katholischer Pfarrer sein können. Also, Berührungspunkte mit den Foren-Themen hier lassen sich so durchaus herstellen! Gruß DF
  15. Dann sind wir halt beide aut. Nicht weiter schlimm, wir sind immerhin nicht alleine, vielmehr in guter Gesellschaft. Ich bin auch noch nie auf die Idee gekommen, in einem Schwulen-/Lesben-Forum was zu schreiben. Würde doch nur in Krach ausarten! :aua: Gruß DF
  16. Schön hast Du das formuliert! Könnte von mir sein. Und EM würde ich schon unterstellen, daß er meint und macht was er schreibt. Da ist scharfer Chili essen übrigens nicht verkehrt bei, gibt ordentlich Feuer auf's Piston. :thumbs: Gruß DF
  17. Von Frau(en) hat EM kein Wort erwähnt. Gibt ja auch noch weitere Optionen! Gruß DF
  18. Also, wenn Du mich so fragst: Golfen ist unter meiner Würde. Was ich sonst so treibe, weisst Du ja. Gruß DF
  19. Tolles Wort: "Hoplophobiker"! Kannte ich bis heute noch garnicht! Wieder was dazu gelernt! Den Begriff hätte ich mal vor 35 Jahren schon kennen und für mich in Anspruch nehmen sollen, als ich mich jahrelang vor der Bw wegzuducken hatte! Obwohl - meinen Jagdschein hatte ich damals schon, ob die mir eine Hoplophobie - - dann wohl noch "abgekauft" hätten? :rambo: Gruß DF
  20. Tja, alles was Spaß macht, ist entweder verboten, überteuert, unmoralisch oder macht dick! Verkehrte Welt! Gruß DF
  21. Ich sehe, wir verstehen uns! Dabei handelt es sich allerdings um keine braune, sondern eher um eine rote Pest, politisch gesehen. Aber auf jeden Fall um eine Pest, egal ob nun rot oder braun! Gruß DF
  22. Ich habe extra nochmal nachgeschaut: Auf meinem steht tatsächlich drauf "Führerschein Bundesrepublik Deutschland", nicht etwa "Fahrerlaubnis. Soll ich mir jetzt was darauf einbilden?? Hätte ich deswegen vorgestern beim G20-Gipfel in London dabeisein & mitmachen sollen? Nun ja, waffenrechtliche Erlaubnisse werden in diesem Land bei Vorliegen eines beweisbaren Bedürfnisses (sowie nachgewiesener Sachkunde, Zuverlässigkeit, usw.) erteilt. Welche Bedürfnisse da so infrage kommen, muß ich jetzt nicht wieder herbeten, die sind hier bekannt. Neu wäre es allerdings, wenn jemand sein Bedürfnis allein mit dem § 20 GG begründen wollte. Keine Ahnung, ob das schon mal wer versucht hat! Plausibel fände ich das aber: Das Widerstandsrecht gegen jedermann, nicht bloß gegen irgendwelche Obrigkeiten, steht jedem Deutschen (sic!) unter bestimmten Voraussetzungen zu, wenn keine andere Abhilfe möglich ist. Dieses Widerstandsrecht muß nach dem Subsidiaritätsprinzip abgestuft sein, etwa von passivem bis hin zu gewaltsamem Widerstand und sogar "Tyrannenmord", wenn keine andere Abhilfe möglich ist. Die Ausübung eines aktiven Widerstandsrechtes nur mit bloßen Händen ist aber unmöglich. Waffenbesitz und (aktives) Widerstandsrecht nach § 20 GG sind demnach untrennbar miteinander verbunden, und zwar notwendigerweise legaler Waffenbesitz und vor Eintreten eines akuten Falles von Widerstandsrecht! Daß das Justiz und Exekutive gerne anders sehen, liegt auf der Hand. Gesetz ist aber Gesetz, insbesondere das Grundgesetz: das kann doch nicht einfach in Teilen ignoriert werden! (Dennoch wird es gerne so gemacht!) Oder sollen wir uns vielleicht mit dieser Lesart begnügen: "Das Grundgesetz gilt nur insoweit, wie es der Obrigkeit gerade passt."? Es stimmt ja, daß es seit Verkündung des GG noch niemals einen gerichtlich anerkannten Fall von Widerstandsrecht nach § 20 gegeben hat. Die Berufung auf dieses Widerstandsrecht bezeichne ich mal als den allgemeinen Fall eines Waffen-Bedürfnisses. Wir haben aber auch den speziellen Fall dieses Bedürfnisses, nämlich das ebenfalls grundgesetzlich garantierte Recht auf Eigentum, in diesem Fall an legal erworbenen und legal besessenen Waffen. Solche speziellen Eigentums- und Besitzrechte an legalen Waffen können demnach nur mittels eklatantem Verfassungsbruch eingeschränkt werden, gegen den wiederum Widerstand nach § 20 GG angeblich zulässig sei. Die Subsidiaritätsbedingung "wenn keine andere Abhilfe möglich ist" dürfte dabei schnell erfüllt sein, denn wer sich weigert, seine (legalen) Waffen nach Änderung der "Rechts"-lage abzugeben, dürfte die Herren in den grünen Sakkos alsbald vor der Türe stehen haben. Ich denke schon, daß das ein interessantes Diskussionsthema abgeben könnte! Gruß DF
  23. Ja, da stimme ich Dir zu! Denn was nutzt uns ein Widerstandsrecht nach § 20 GG, wenn uns die Mittel dazu nach & nach aus der Hand genommen werden! Wir haben es also mit einem Verfassungsbruch zu tun, wenn jemand weitere Einschränkungen des bereits äußerst restriktiven, geltenden Waffenrechts in D propagiert! Dagegen liesse sich streng genommen schon das besagte Widerstandsrecht einsetzen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist (steht so im GG-Text!). Gruß DF
  24. Tja, wenn man die Zahl der legal abgegeben Schüsse auf Schiessständen etc. pro einschlägige Todesopfer messen wollte, dann wäre diese Verhältniszahl noch weit kleiner als bei den gefahrenen oder auch geflogenen Kilometern pro Verkehrsunfall-Opfer. Zu Recht kommt niemand auf die Idee, das Autofahren oder auch Fliegen mit externer Verschlusspflicht für die Zündschlüssel sicherer machen zu wollen. Obwohl der zitierte Fall - und so mancher andere auch - damit sehr wahrscheinlich zu verhindern gewesen wäre. Also warum belämmert man dann mit solchem Unfug die legalen und Vorschriften-konformen Waffenbesitzer????? Stattdessen sollte man besser mal genauer untersuchen, was den TK derart in Rage versetzt haben könnte, daß er zu einer solchen Verzweiflungstat griff! ("Quäle nie ein Schiessgewehr, denn es könnt geladen sein!") So vermisse ich bislang Aussagen darüber, ob er etwa von Teilen seiner Umgebung gemobbt wurde. Damit würden wir des Pudel's Kern aber sehr schnell näher kommen, falls sich das bewahrheiten sollte! Ohne diese Aussage setzt sich bei mir der massive Verdacht fest, daß die Bluttaten von Winnenden und anderswo lediglich als Vorwand herhalten sollen, die legalen und gesetzestreuen Waffenbesitzer noch viel weitergehenden Beschränkungen zu unterwerfen. Nach dem Motto: Möglichst wenig, am besten garkeine Waffen im Volk! Wehret den Anfängen! Und nicht vergessen: Die Amis haben sich selber das Grundrecht auf individuellen Waffenbesitz in ihrem Verfassungszusatz deshalb verbrieft, nicht etwa, um sich noch gegen Indianer- und Kriminellenüberfälle zu schützen - das ist nur ein Nebeneffekt! - sondern vor allem, um sich gegen tyrannische, selbstgerechte oder auch unfähige Obrigkeiten zur Wehr setzen zu können (damit waren ursprünglich mal die Briten gemeint). Analog dazu haben wir in D ein Widerstandsrecht nach § 20 Grundgesetz (was allerdings viel weniger weit reicht). Gruß DF
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