Moinmoin,
ich habe beim zuständigen Ordnungsamt AC nachgehakt - laut deren Aussage geht sehr wohl ein gemeinsames Aufbewahren von Munition und Treibladungsmittel in einem Blechschrank, sofern dieser über besagtes ominöses Schwenkriegelschloß verfügt, damit dem Gesetz zur Munitionsaufbewahrung Genüge getan wird (solange "O-Ton" fein säuberlich voneinander getrennt stehend - ich habe explizit nachgehakt, verschiedene "lose" Zwischenböden sind adäquat...).
Darum hake ich ja hier nach...
Ciao
Croco