Jump to content

Crocodoc

Registrated User
  • Posts

    186
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    2

Everything posted by Crocodoc

  1. Moinmoin, ich habe beim zuständigen Ordnungsamt AC nachgehakt - laut deren Aussage geht sehr wohl ein gemeinsames Aufbewahren von Munition und Treibladungsmittel in einem Blechschrank, sofern dieser über besagtes ominöses Schwenkriegelschloß verfügt, damit dem Gesetz zur Munitionsaufbewahrung Genüge getan wird (solange "O-Ton" fein säuberlich voneinander getrennt stehend - ich habe explizit nachgehakt, verschiedene "lose" Zwischenböden sind adäquat...). Darum hake ich ja hier nach... Ciao Croco
  2. ... da ich selber vor eben dieser Frage stehe, werde ich das Thema mal nach oben schaufeln ... Habe eben bei der für mich zuständigen Behörde nachgefragt - deren klare Aussage: So Munition und Treibladungsmittel säuberlich getrennt im Schrank stehen (sprich jeweils auf verschiedenen Böden, keine abgetrennten Kompartimente!!!), spräche nichts dagegen... *confused* Scheint ja nu doch nicht so eindeutig geregelt zu sein... Bitte um weiteren Input zum Thema - THX Croco
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)