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Crocodoc

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Posts posted by Crocodoc

  1. Was soll man dazu sagen? Wäre es mein Sohn, der tödlich getroffen wurde, würde ich gegen den Polizisten klagen.

    Andererseits begreife ich auch den Polizisten. Wenn schon Halunken mit einem geklauten Wagen auf mich zurasen würde, würde ich auch abdrücken.

    Ich möchte in dieser Situation ebensfalls nicht an Stelle des Polizisten sein, der zu entscheiden hat; zumal nach meinem Dafürhalten hier auch das Auto als Waffe eingesetzt wird.

  2. Du meinst diesen Kneubuehl...

    Seines Zeichens Diplom-Mathematiker und...

    Forensiker... ;)

    Beat Kneubuehl (Hrsg.), Robin Coupland, Markus Rothschild, Michael Thali:

    Wundballistik. Grundlagen und Anwendungen.

    3. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. Springer Medizin Verlag, Heidelberg, 2008,

    ISBN 978-3-540-79008-2.

    Das wäre ein Lehrbuch zu forensischer Pathologie... :mrgreen:

    *Ich han grad Spasssss-Gruß*

    Jörg

  3. Habe ich irgendwo etwas anderes geschrieben? Ich habe nirgends gesagt, dass die Geschossenergie an der Mündung nicht am höchsten ist! Ich sprach in dem Zusammenhang von "Durchschlagskraft" und dass diese an der Mündung geringer sei als nach einer kurzen Strecke freier Flugbahn - das und nichts anderes..

    Liess sich während meiner Militärdienstzeit mehrmals beobachten: Auf kürzeste Distanz auf einen Baum abgefeuerte GP11 durchschlägt eine 50cm durchmessende Tanne nicht, bei Distanz von >10 Meter mit Leichtigkeit.

    ... da die Durchschlagsenergie aber alleinig von der Energie des Projektils abhängt, diese, wie Du selber sagst, nicht nach Verlassen der Mündung ansteigen kann ...

    Wie bitte soll sich besagter Anstieg der Durchschlagskraft mathematisch-physikalisch herleiten lassen? Würde mich sehr interessieren.

    Gruß

    Jörg

  4. Genauso ist es doch:

    http://www.kurzzeit.com

    "Türlitsch", die Gase "überholen" das Geschoss im Nahbereich, da nunmehr einer ungehemmten Ausdehnung, abgesehen von - in erster Linie - dem atmosphärischen Druck, im Regelfall nichts im Wege steht; dann jedoch, der Massenträgheit sowie der Tatsache, daß sich die Gase dreidimensional, das Geschoß jedoch nur linear ausbreitet, sei Dank, holt das Projektil mächtig auf... ;)

    Fakt ist, daß im unmittelbaren Nahbereich, vor allen Dingen bei aufgesetzen Schüssen, die Gase zu einer Ausweitung des Impactschäden beitragen, dieser Faktor, gerade bei Ausbreitung in der Luft jedoch exponentiell abnimmt.

    Feste Verbrennungsrückstände (Pulverreste etc.) sind ohne weiteres auch über weitere Distanzen (Meterbereich) in Schußwunden nachweißbar.

    Wer's nicht glaubt: siehe Lehrbücher der forensischen Pathologie, meinetwegen Prokop et al. ;)

    "Nichtsdestotrotz" ist die Geschoßenergie unmittelbar nach Verlassen der Mündung am höchsten, alles Andere wäre wider die Gesetze der Natur... ;)

  5. Lerne lesen! Ich habe nirgends behauptet, dass das Geschoss nach Verlassen der Mündung seine Geschwindigkeit steigert.

    Lerne denken...

    Ein aus nächster Nähe abgefeuertes Geschoss hat nie diesselbe Durchschlagskraft, wie wenn es ein paar Meter geflogen ist.

    Ein gewisser Herr Newton hat einmal, nachdem ihm ein Apfel auf den Kopf fiel, folgenden bemerkenswerten Hauptsatz der Mechanik definiert, daß die Summe der potentiellen wie der kinetischen Energie in einem konservativen System immer konstant sei...

    Ob das nun am Apfel lag, sei dahingestellt... ;)

    Heißt im Klartext:

    Wenn sich die Geschwindigkeit des Geschosses nach dem Verlassen des Laufes nicht steigert, müßte es, damit es zu einer Zunahme der Geschossenergie kommen kann, zu einer Erhöhung des Geschossgewichtes kommen - doch eher unwahrscheinlich... ;)

    Mir scheint, Du willst soeben die Hauptsätze der Mechanik resp. die spezielle Relativitätstheorie auf den Kopf stellen... :mrgreen:

    *Parade-Gruß*

    Jörg

    Edith sagt:

    's Kopieren übe ich noch ein wenig... :mrgreen:

  6. Ein aus nächster Nähe abgefeuertes Geschoss hat nie diesselbe Durchschlagskraft, wie wenn es ein paar Meter geflogen ist. B

    Die Lösung aller Energieprobleme: das Geschoß steigert seine Ernergie nach zurückgelegter Wegstrecke - kann man das erfolgreich auf andere Systeme übertragen? :mrgreen:

    *Perpetuum-mobile-Gruß*

  7. Aber auf die Formulierung achten! Das

    Aber was solls, ich bin es nicht, der in diesem Fall den Ärger bekommt ;).

    Zu freundlich... ;)

    Aber zur allgemeinen Beruhigung, ich werde eine Holzkiste dengeln, die ich auf den Munitionsschrank draufpacke, hübsch an die Betonwand gedübelt; und keine Sorge, für evtl. Druckentlastung ist auch gesorgt...

    Kein Jota vom lex legalis abweichen... ich und lex corrupta - niemals nich'... :P

    Cherio

    Croco

  8. THX für den Link:

    Hierin dürfte das die entscheidende Passage sein:

    [Zitat]

    4.10

    Anhang Nr. 4.2 Absatz 10

    (1) Stoffe und Gegenstände dürfen in einem Behältnis nur getrennt von Gegenständen mit Zündstoff aufbewahrt werden. Die Abtrennung muss so beschaffen sein, dass die Übertragung einer Detonation auf andere Stoffe und Gegenstände verhindert wird.

    (2) In einem gemeinsamen Behältnis müssen Zündhütchen von Schwarzpulver und Treibladungspulver so getrennt aufbewahrt werden, dass eine von den Zündhütchen ausgehende Zündübertragung vermieden wird (z. B. Zwischenwand).

    (3) Die Aufbewahrung von sprengkräftigen Zündmitteln und Sprengstoffen muss in getrennten Behältnissen erfolgen.

    [Zitat Ende]

    Legt man diese ominöse Zwischenwand rigoros aus, dürften auch Treibladungsmittel und Zündhütchen nicht in "einem" Behältnis aufbewahrt werden...?!?!?

    Bei laxer Deutung (der "Zwischenwand") dürfte auch einer gemeinsamen Lagerung von Treibladungsmittel, Zündhütchen und geladener Munition nichts im Wege stehen, sofern ein Zwischenboden als Zwischenwand durchgeht ...

    ... insofern das Behältnis ein Schwenkriegelschloß besitzt UND ortsimmobil ist ... (gemäß § 36 WaffG) ...

    ... sowie die in Munition geladene und lose vorhandene Treibladungsmenge summa die Kleinmengenlagerungsmenge gemäß SprengLR 410 nicht überschreitet ...

    Faktisch eindeutige Definition sähe nach meinem Dafürhalten anders aus... ;)

  9. *hmmmmm*

    Es lebe der teutonische Dezentralismus...

    Also...

    Ich habe gesprochen mit dem Ordnungs- und Ausländeramt der Stadt Aachen. Soweit richtig - nur hat mir eben jene Dienststelle die zum Wiederladelehrgang erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß $34 Abs. 2 der 1. SprengV ausgestellt (hab das Schreiben vor mir auf dem realen Desktop liegen ;) )...

    Und eben jene Dienststelle... s.o.

    Sind innerhalb der SprengV etc. wiederum Zuständigkeitsaufteilungen vorgenommen worden?

    OK, der teutonische Bürokratismus ist zwar nicht zu toppen, aber DAS wären dann die Krone des geistigen Overkill...

    Also wat nu...

  10. Moinmoin,

    ich habe beim zuständigen Ordnungsamt AC nachgehakt - laut deren Aussage geht sehr wohl ein gemeinsames Aufbewahren von Munition und Treibladungsmittel in einem Blechschrank, sofern dieser über besagtes ominöses Schwenkriegelschloß verfügt, damit dem Gesetz zur Munitionsaufbewahrung Genüge getan wird (solange "O-Ton" fein säuberlich voneinander getrennt stehend - ich habe explizit nachgehakt, verschiedene "lose" Zwischenböden sind adäquat...).

    Darum hake ich ja hier nach...

    Ciao

    Croco

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