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beamer

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Posts posted by beamer

  1. Tja, da hat die Waffenbhörde wohl das Waffengesetz nicht gelesen. Da heisst es bei §14 Absatz 4:

    Daraus folgt:

    Perksussionsrevolver gehören in die Gelbe.

    Der Grund, warum die doppelläufige Perkussionspistole in die Grüne eingetragen wurde, ist wohl eher, dass es dafür keine Disziplin gibt und der Erwerb daher nach §8 erfolgt und nicht nach §14.

    Ok danke, denke dann wird das wohl der Grund sein

    lg

  2. Hallo Leute,

    mich würde es mal Interessieren wie es bei euren behörden damit Steht!

    Ich mache seit gut zwei Jahren für die Mitarbeiter von Privaten Sicherheitsdiensten die Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung.

    Nun habe ich Versucht in SachsenAnhalt eine Berechtigung zur Abnahme der Sachkunde zu bekommen und werde immer wieder Vertröstet, mal kein Sachbearbeiter und jetzt fehlt es offiziel an einer Durchführungsverordnung.

    Also kommen aus anderen Bundesländern Dozenten, die die Prüfung abnehmen weil ich es nicht darf.

    Hat da jemand neine Info ???

    Danke:wohow:

  3. Ich hatte mit dem ständigen MA in der PD Magdeburg über das Thema ausgibig gesprochen, bei uns wird es solche Kontrollen nicht geben, da a. nicht genug Personal vorhenden ist und man sich b. auf Kontrollen im Rahmen von auffälligkeiten beschränkt, damit hätten die MA schon genug, weil es zu jeder Kontrolle auch ein entsprechender Akteneintrag erfolgt.

    Zugang muss auch nur dem Mitarbeiter der WB gewährt werden und dann wird auch nur der Schrank auf Zulassung und Verschluss geprüft.

    :!:

    LG

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