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ZEBO

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  1. Einen guten Dienst leisten sich die Grünen damit nicht. Es gibt in der Bevölkerung quer durch alle politischen Lager ein zunehmendes Unbehagen über den stückweisen Abbau verfassungsmäßiger Rechte. Das die Kontrolleure nicht so einfach ungefrag in die Wohnungen der Bürger gehen dürfen deckt sich mit dem Rechstempfinden der meisten Deutschen ungeachtet wie sie zum privaten Waffenbesitz stehen.

    Ja. Und das ist eines der wenigen Pfunde, mit dem wir in der Öffentlichkeitsarbeit wuchern können.

    @ Rugerclub:

    Das war doch bei den Grünen schon immer so. Erinnert sich noch jemand an deren Parteinahme für Kinderschänder?

    [ame="

    "]YouTube- Grüne Forderungen[/ame]
  2. Also... finde Unterstützer, die deine Idee aktiv vorantreiben. Finde Geldgeber, Sponsoren, Anwälte und Leute die sich damit die Zeit um die Ohren schlagen.

    Bei allem gebotenen Respekt, Lusumi, aber so funktioniert das nicht. Die Rolle des Aktivisten und Vorkämpfers steht mir weit schlechter als die des Wissenschaftlers. Zudem existieren mittlerweile drei "Lobby"-Organisationen, die sich "legal action" auf die Fahnen geschrieben haben (FVLW, PL, ELF). Diese Organisationen verfügen über die notwendigen Organisationsstrukturen, Finanzmittel und personellen Verbindungen in der LWB-Szene, um eine solche Klage durchzuführen. Ich bin gerne bereit, ggf. mitzuhelfen, etwa bei der Formulierung von Schriftsätzen. Doch die Betonung liegt auf mit-helfen, denn zum Vorturner oder Alleinunterhalter eigne ich mich nicht.

    Wenn die deutsche "Waffenlobby" auf einen grünen Zweig kommen will, dann braucht es endlich eine vernünftige Arbeitsteilung - sowohl zwischen den engagierten Einzelpersonen als auch zwischen den Organisationen. Ferner rennen in besagter "Lobby" genügend "Alpha-Männchen" rum, mit denen ich insofern nicht konkurrieren muß. ;-) Da kümmere ich mich lieber um die insgesamt vier Waffenrechtsthemen, die ich in den nächsten Wochen bearbeiten will und die sich z.T. nicht einfach dadurch lösen lassen, daß man in den nächstbesten Kommentar zum WaffG schaut, obwohl sich die Rechtsfrage eigentlich tagtäglich hundertfach stellt.

  3. @ Lusumi:

    Nein, so kann man das nicht sehen. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob man erst eine (höchst unsichere und jederzeit widerrufbare) Ausnahmegenehmigung beantragen muß oder ob ein bestimmtes Verhalten von Gesetzes wegen erlaubt ist. Insofern sind auch die Aussagen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der Änderung 2009 zu berücksichtigen: Was war das Regelungsziel und was wurde tatsächlich geregelt.

    Die Ungleichbehandlung liegt im WaffG selbst und läßt sich bei den unter 18-jährigen auch nicht auf dieselbe Art und Weise rechtfertigen wie bei den Ü18-Jägern und -Schützen. Das ist der entscheidende Unterschied.

    Ich will keineswegs stänkern, aber die Aussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen § 36 WaffG sind extrem niedrig. Dies mag man bedauern, aber es ist so. Wenn es jetzt im WaffG einen einigermaßen erfolgversprechenden Ansatzpunkt gibt, dann den von mir aufgezeigten. Mit dieser Meinung stehe ich übrigens nicht allein.

    Zu den möglichen politischen Folgen ("Was würde der Gesetzgeber tun?") hatte ich mich bereits im November geäußert - s.o. Klar ist, daß ein positives Urteil des BVerfG nur ein erster Achtungserfolg wäre, dem umfangreiche politische Aktivitäten unsererseits folgen müßten. Sonst tritt tatsächlich der von Dir beschriebene GAU ein.

    M.E. ist es keine sinnvolle Alternative, alles so zu lassen wie es derzeit ist. Aber ich bin ja nicht die "Waffenlobby" (dummes Wort); es sind in derselben genug "Gurus" unterwegs , die schon im Frühjahr und Sommer 2009 meinten, wegen alles und jedem sofort in Karlsruhe klagen zu müssen, ohne die Minimalgrundsätze des Verfassungsprozeßrechts zu beachten. Bitte nicht vergessen: Die Abweisung von Verfassungsbeschwerden ist nicht kostenlos. :-(

  4. Die, die von der Neuregelung betroffen sind. Da die Verbände (und damit meine ich alle!) wissen, welche ihrer jugendlichen Schützen von dem Verbot betroffen sind, sollte es doch wohl nicht schwerfallen, einen oder mehrere Kläger zu finden. Oder? Die FVLW hat nun schon 20.000 € gesammelt, wovon hoffentlich ein wenig Geld abfallen wird, mit dem man den (bzw. die) jugendlichen Beschwerdeführer und seine (bzw. ihre) Eltern unterstützen kann.

  5. Vorab: Gegen § 42a WaffG ist wegen Fristablauf keine direkte Verfassungsbeschwerde mehr möglich. :-(

    Bis Juli 2010 könnte noch gegen die Änderungen vom letzten Jahr geklagt werden. Am mit Abstand aussichtsreichsten erscheinen mir die neu festgelegten Altersgrenzen, welche stark zwischen Jägern und Sportschützen differieren:

    http://backyard-safari.blogspot.com/2009/11/ist-die-jungste-verscharfung-des.html

  6. Fakt ist, dass auf Grund der Gesetzesänderung Sachbearbeiter unangemeldet Kontrollen in den Wohnungen von Waffenbesitzern vornehmen und sich dabei auf geltendes Recht berufen. Hier ist zumindest eine Klarstellung von Nöten.

    Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Doch sind für diese Klarstellung eben die Verwaltungsgerichte zuständig. Verfassungsbeschwerden sind insofern nur subsidiär zulässig, wenn der ordentliche Rechtsweg erschöpft ist. Im übrigen fände ich es gut, wenn die fleißig Geld sammelnden Organisationen bereit wären, entsprechende Musterprozesse vor den VGs zu unterstützen.

    Hinzu kommt auch das Zustandekommen dieser Gesetzesänderung. Die geplanten Wohnungskontrollen bei Waffenbesitzern wurden nicht in den Ausschüssen diskutiert, sondern der Änderung des Sprengstoffgesetzes klammheimlich mit untergeschoben.

    Das Verfahren war zwar hinterfotzig, ist aber verfassungsrechtlich leider nicht zu beanstanden.

  7. Ich sehe es ähnlich wie kensmith. Bei der kritisierten Aussage der BReg handelt es sich um eine unverbindliche Absichtserklärung. Also (noch) kein Grund, um in Panik zu verfallen, aber es gilt, wachsam zu bleiben. In der Vergangenheit sind Entwürfe, sobald sie konkretere Gestalt angenommen hatten, immer rechtzeitig "unseren" Medien und Organisationen zugespielt worden und ich hoffe, daß das auch 2010 funktionieren wird.

  8. Darf man sich hier auch kritisch zum Vorhaben der FVLW äußern? Denn leider verstehe ich diese Aktion nicht. Denn eine Verfassungsbeschwerde gegen § 36 II WaffG hat nur äußerst geringe Aussichten auf Erfolg, besser gesagt: sie gehen gegen Null. Warum, habe ich hier dargelegt:

    http://backyard-safari.blogspot.com/2010/03/uber-die-sinnhaftigkeit-von.html

    Und ich kann nicht nachvollziehen, daß es einen seriösen Rechtsanwalt geben soll, der den FVLW-Leuten auch noch Hoffnung auf einen erfolgreichen Ausgang macht. :( Zudem habe ich den Eindruck, daß die geplante Verfassungsbeschwerde vor allem dem Frustabbau dienen soll und die tatsächlichen Folgen zweitrangig sind. Man will es "denen da oben" einmal zeigen. Allerdings ist eine solche Mentalität hinsichtlich ihrer politischen und medialen Folgen nicht ungefährlich.

    Bitte nicht falsch verstehen: Ich habe absolut nichts gegen eine Verfassungsbeschwerde gegen das WaffG! Aber dann sollte man sich den richtigen Ansatzpunkt suchen. Das könnten z.B. die Altersgrenzen sein:

    http://backyard-safari.blogspot.com/2009/11/ist-die-jungste-verscharfung-des.html

    Bleibt die Frage: Was soll die Aktion (inkl. Geldsammlung) bewirken? Ich bin insofern sehr skeptisch. Die geplante Klage ist aussichtslos, eine aussichtsreichere scheint nicht geplant zu sein und die angekündigte Klagewelle gegen böswillige Berichterstattung in den Medien scheint auch Wunschtraum zu bleiben. Pardon, aber mir ist die FVLW in letzter Zeit zunehmend suspekt geworden und es spricht für Pro Legal, daß sie sich - auch hinsichtlich der Verfassungsbeschwerde - zurückhalten.

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