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Cid

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Posts posted by Cid

  1. Merkblätter sind für Personen, die des Lesens und Schreibens mächtig sind, durchaus eine gute Sache. Das Merkblatt des PP Hamburg ist auch so aufgebaut, dass wenig intelligente Zeitgenossen damit klar kommen, mit vielen Bildern halt (so wie in Amerika) :lol:

    Gut wäre, wenn die Dinger im Waffenhandel der jeweiligen Stadt ausliegen.

    @DH: Wenn Du ins Kino gehst, lass Deine Gasknarre zuhause. Das ist ganz sicher eine öffentliche Veranstaltung und Du wirst ja wohl keine Angst haben, unbewaffnet von Deiner Wohnung bis zum Kino zu gehen.

    Gruß

    Cid 8)

  2. Hallo Leute,

    also Notwehr ist grundsätzlich bei allen geschützen Rechtsgütern zulässig, ein Notwehrexess (Überschreitung der Notwehr) ist allerdings zu vermeiden ! D.h. der Einsatz einer Schußwaffe (ist wie bei uns im Dienst) das LETZTE MITTEL !!

    Wenn Du einem bewaffneten Einbrecher gegenüber stehst, ist die Sache eindeutig, es sei denn, Du schießt ihm in den Rücken, weil er fliehen will... (nein DH, Du darfts auch nicht auf die Beine schießen!! Warum denn ?? Racheakte ?? Damit kommst Du nicht durch !! Dauert der Angriff denn noch an ?)

    Kleiner Fall aus der Praxis: Vor ein paar Tagen kam ich mit meinem Partner um 04:00 von einem Einsatz in einer RG - Sache zurück zur Dienststelle. Als wir wieder aus dem Seiteneingang unseres Gebäudes kamen, bemerkten wir, dass auf dem abgezäunten Gelände eines Autohändlers auf der anderen Straßenseite ein Auto ohne Licht herumfuhr. Also haben wir uns die Sache mal angesehen. Der Fahrer stoppte an einer Böschung und versuchte, über den Zaun zu entkommen. Pech gehabt, wir waren schneller und als der Typ (ein rauschgiftabhängiger Rumäne ohne festen Wohnsitz) auf der anderen Seite den Zaun herunterkrabbelte, blickte er in die Mündung meiner Dienstwaffe. Auf Ansprache ließ er alles fallen, griff dann in die Jacke und warf einen Gasrevolver in die Büsche. Anschließend haben wir den Tatverdächtigen vorläufig festgenommen. Der Festgenommene jammerte rum und sagte"warum habt ihr mich denn nicht erschossen, das wäre besser für mich". Was war passiert: Der Rumäne war in das Gebäude des Händlers eingebrochen und hatte Computer und Computerteile ins Auto gepackt, das er zum Transport des Diebesgutes gleich mitgestohlen hatte. Dummerweise hatte er wohl nicht bemerkt, dass man das Gelände wegen der verschlossen Tore nicht mehr verlassen kann. Anschließend haben wir die Kollegen der zuständigen PI angerufen und ihnen den Tatort mit einem lebenden Beschuldigten übergeben.

    Warum dieser lange Exkurs ? Ich verstehe nicht, wieso ein Teil von Euch (insbesondere DH) so erpicht darauf ist, einen Menschen zu töten oder doch zumindest irgendwo zu perforieren. Ich war froh, dass ich den Rumänen nicht erschießen musste. Mit einem Treffer aus meiner P 6 (und Action 4 Patronen in 9x19) hätte er verdammt schlechte Karten gehabt. Gott sei Dank war er schlau genug, seine Waffe nicht auf mich zu richten, ein Schußwaffeneinsatz meinerseits wäre nämlich dann NOTWEHR gewesen.

    Leute, wie muss das denn auf Unbeteiligte wirken, wenn Ihr Euch offensichtlich darauf freut, Eure "Sportgeräte" zu benutzen, um Verbrecher zu perforieren. Habt Ihr Euch mal Gedanken darüber gemacht, dass Ihr erst einmal damit klar kommen müsst, einem Menschen das Leben genommen zu haben, selbst wenn Ihr strafrechtlich nicht belangt werdet.

    Denkt mal darüber nach !

    Gruß

    Cid 8)

  3. Bei Notwehr kommt es in erster Linie darauf an ob sie effektiv ist oder nicht.

    :no: :no:

    Das ist doch wohl kein rechtliches Problem !? Bei Notwehr kommt es darauf an, ob die gesetzlich normierten Voraussetzungen erfüllt sind, gell (gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf ein geschützes Rechtsgut (z.B. Dein Leben))! Dann wird die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung geprüft, wobei, wie überall im deutschen Recht, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum Tragen kommt. Und spätestens da, wäre ich bei der hiesigen (norddeutschen ) Rechtsprechung mal sehr vorsichtig.

    Ansonsten habe ich (bzw. Karaya als Volljurist hat) Euch einen Wink mit dem ganzen Zaun gegeben. Bitte, bitte, nicht diskutieren um des Diskutierens willen.

    Noch einmal gaaanz einfach:

    Im Notwehrfall darfts Du jedes Einsatzmittel verwenden, das verhältnismäßig ist, auch ein Pfefferspray, Staubsauer, Omas Krückstock und Gebiss oder was auch immer.

    Nur solltest Du nicht unbedingt kundtun, dass Du das Spray in der Absicht mitgenommen hast, einen Angreifer damit kampfunfähig zu machen, ok. Ist zwar nicht so einfach zu verstehen, ist aber so.

    D.H., bitte fang jetzt nicht wieder von vorne an, Du verwirrst die Leute.

    Viele Grüße

    Cid 8)

  4. Du darfst das Pfefferspray grundsätzlich mitführen. Natürlich hast Du es nur mit, um Dich gegen angreifende Hunde (nein, ich meine jetzt nicht Menschen, die sich so aufführen) zu wehren und nicht mit dem Ziel, es gegen Menschen einzusetzen :roll: (Karaya hat Recht !!)

    Wirst Du nun von einem Menschen angegriffen, kannst Du Dich natürlich auch (straffrei) mit dem Pfefferspray wehren, denn dessen Einsatz ist mit hoher Wahrscheinlichkeit verhältnismäßiger, als mit einer Gaswaffe um Dich zu ballern oder den Angreifer mit einem Messer zu perforieren oder mit einem Schlagstock die Knochen zu brechen (Hinweis: Notwehrüberschreitung).

    P.S.: Im Notwehrfall darf man sich grundsätzlich mit jedem Mittel zur Wehr setzen, auch mit einem Feuerlöscher, Baseballschläger o.ä..

    Beispiel: Du führst illegaler Weise eine Schußwaffe und setzt Dich mit dieser Waffe gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf Dein Leben zur Wehr.

    Das Gericht wird nach Subsumption des Lebenssachverhalts unter die Gesetzliche Norm den Notwehrfall feststellen und Dich nicht für die Perforation des Angreifers verurteilen. Dies schließt aber eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das WaffG nicht aus.

    Gruß

    Cid 8)

  5. Meine Frage zum Messerangriff ist, wie das rechtlich ist, wenn jemand einen anderen mit einem Messer bedroht (Abstand 7m), der Angegriffene den Angreifer unter Androhung der Schusswaffe auffordert nicht näher zu kommen, dieser dies trotzdem tut... Bumm. Was dann ? Sieht die Rechtssprechung auch eine solche Gefährlichkeit in einem potentiellen Messerangriff?

    So lange der Täter in der Entfernung mit dem Messer rumfuchtelt, ohne einen Dritten zu gefährden, solltest Du ihn nicht perforieren, zumindest nicht im Rahmen der Notwehr, denn diese ist nicht gegeben, da es schon an der Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung fehlt. Im Rahmen des unmittelbaren Zwanges kannst Du ihm (als Vollzugsbeamter) erforderlichenfalls in Arm und Bein schießen, wobei Du aber prüfen musst, ob der Verhätnismäßigkeitsgrundsatz dabei nicht verletzt wird.

    Sollte der liebenswürdige Mitbürger allerdings mit dem Messer auf Dich zugerannt kommen, solltest Du ihn (zumindest als Polizeibeamter) mit der Schusswaffe stoppen, d.h. schießen und dann ausweichen, denn 7 m sind sehr schnell überwunden, es sei denn der Mann hat ein Holzbein. Die Notwehr ist im Falle eines Messerangriffes sicherlich gegeben.

    Von einem "Zivilisten" wird allerdings seitens der Rechtsprechung mehr oder weniger gefordert, sich (soweit möglich) durch Flucht dem Angriff zu entziehen. :china:

    Gruß

    Cid 8)

  6. Als Dienstwaffenträger habe ich ein ausgesprochen gespaltenes Verhältnis zu "freien Waffen". Habe im Rahmen eines Beitrages schon mal gepostet, dass ich so einen "Schwachmaten" mit seiner coolen Gaswaffe fast einmal erschossen hätte.

    Leute, ich bin froh, wenn ich nach dem Dienst meine Waffe abschnallen kann, sie ist halt ein Werkzeug, das mein Leben schützen, aber auch Unbeteiligte ins Verderben stürzen kann.

    Zum Thema Messerabwehr: Lauft weg, so schnell Ihr könnt. Selbst mit entsprechender Ausbildung ist ein Messerangriff brandgefährlich, kann aber (wenn Platz zum Ausweichen ist) mit der Schußwaffe abgewehrt werden. Ich habe Action 4 Patronen, die einen Angreifer ziemlich effektiv stoppen, aber wenn der Täter direkt vor Dir steht, kommst Du ggf. gar nicht mehr dazu, die Waffe zu ziehen.

    P.S.: Wenn Ihr alle (wie der gute DH) Waffen führen wollt, dann wechselt doch den Beruf :mrgreen:

    oder kauft Euch ein gutes Pfefferspray :mrgreen:. Das müsste eigentlich reichen, wenn Ihr nicht grad in Beirut oder Kabul wohnt.

    Viele Grüße

    Cid 8)

  7. Hoss hat m.E. Recht, was die allgemeine Sachkunde betrifft.

    Anders sieht es aus, wenn Du in das dynamische Schießen wie IPSC oder Westernschießen einsteigen willst. Dafür wir Dir jeweils ein gesonderter Sicherheits - und Regeltest abverlangt.

    Gruß von der "Front"

    Cid 8)

  8. Wow, es spielen sich ja DRAMEN bei Gunboard ab. DH schmollt, weil seine Url nicht stimmt, andere vernunftbegabte Menschen verteidigen den armen Kerl......

    und die Bild - Zeitung fantasiert weiter ...

    :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

    Gruß

    Cid 8)

    P.S.: Ich hatte am 31.12. einen Beschudigten, der jetzt die ganze Welt hasst..... 10 Stunden Auto gefahren, in Amsterdam von einem Schwarzafrikaner 2,5 kg "Marihuana" gekauft, bei der Einreise vom BGS "gebeutelt", anschließend von der Zollfahndung "verarztet" (Dealgeld weg, Handys weg, Strafverfahren am Arsch, stundenlang im Gewahrsam gesessen) und dann bekommt er gesagt.... "Sie haben in NL für 2.500 Euro "Karnickelfutter" gekauft..... :twisted:

  9. Studie: Verschaerfungen von Waffengesetzen haben Ziel verfehlt

    Restriktive Waffengesetze haben gesetzestreue Buerger in Kanada, Australien und Grossbritannien zumindest teilweise entwaffnet und es Kriminellen teilweise erleichtert, ihre Verbrechen zu begehen.

    Das ist das Ergebnis einer Studie, die Prof. Gary Mauser am Fraser Institut in Vancouver durchgefuehrt hat. Das Institut betreibt unabhaengige wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Forschung.

    Mausers juengste Studie traegt den Titel ,,The Failed

    Experiment: Gun Control and Public Safety in Canada, Australia, England and Wales”. Danach war die Konfiszierung von Waffen in den genannten Laendern ein teuerer Fehler. Mauser stellt fest: ,,Es ist eine Illusion, dass Waffenverbote die Oeffentlichkeit schuetzen. Kein Gesetz, so restriktiv es auch sein mag, kann uns vor Menschen schuetzen, die zur Ausuebung von Verbrechen entschlossen sind. Der seit 28 Jahren in Kanada lebende Amerikaner Mauser hat zwei Jahre an der Studie gearbeitet.

    Dabei hat er ausschliesslich auf Daten der Regierungen und Polizei zurueckgegriffen - und zwar auf alle! Im Gegensatz dazu picken sich Waffengegner erfahrungsgemaess immer diejenigen Daten aus Statistiken, die ihre Ansichten zu belegen scheinen.

    Mauser untersuchte die Entwicklung aller Formen von Gewaltkriminalitaet und Toetungsdelikte und nicht nur die Schusswaffenkriminalitaet. Sein Ansatz: Wenn die gesamte Gewaltkriminalitaet und Anzahl der Toetungsdelikte zunimmt, haben die verschaerften Gesetze versagt, die oeffentliche Sicherheit hat sich verschlechtert.

    Mauser benutzte fuer die Studie die Situation in den USA als Vergleich. Sein Ergebnis: ,,... waehrend in den vergangenen Jahrzehnten Staaten des Commonwealth den privaten Waffenbesitz zunehmend erschwerten, erlaubten 25 US-Staaten verantwortlichen Buergern das verdeckte Tragen von Schusswaffen. In 35 US-Bundesstaaten koennen Buerger die Erlaubnis zum verdeckten Tragen von Waffen erhalten. Trotzdem - oder gerade deshalb - sinkt in den USA die Anzahl von Gewaltverbrechen einschliesslich von Toetungsdelikten. Trotz dieser Erkenntnisse versteigt sich Mauser nicht zu der Folgerung, dass die zurueckgehenden Gewaltverbrechensraten in den USA auf die liberalen Gesetze zum Tragen von Schusswaffen zurueckzufuehren seien.

    Die Studie attestiert den juengsten Gesetzesverschaerfungen in Kanada, Australien und Grossbritannien nicht nur Wirkungslosigkeit sondern auch das Verschleudern von Steuergeldern. Waehrend die Befuerworter der Verschaerfung in Kanada die Kosten der juengsten Verschaerfung mit 2 Mio. $ beziffern, kostet die Durchfuehrung des Gesetzes den Steuerzahler laut Mauser mindestens 1 Mrd. Dollar.

    Mauser fasst zusammen: Wenn Gesetze, die den Besitz von Schusswaffen beschraenken, die Gewaltverbrechensrate senken sollen, muss das auch beweisbar sein. Wenn das nicht gelingt ist die gesetzliche Waffenkontrolle nicht mehr als ein heiliges Versprechen.

    Quelle: DWJ - online

    Mir war das Ergebnis von vorneherein klar :mrgreen:

    Ich wünsche allen Gunboardlern einen guten Rutsch ins Neue Jahr. Ich habe leider Dienst, grmpf !

    Gruß

    Cid 8)

  10. Ganzes Dorf muss sich bewaffnen

    Geuda Springs

    Der Gemeinderat von Geuda Springs (USA) hat alle 210 Bewohner verpflichtet, eine Schusswaffe und Munition im Haus bereit zu halten. Wer der Anordnung nicht Folge leistet, muss eine Geldstrafe von 10 Dollar zahlen. Grund: Die örtliche Polizeistation wird geschlossen.

    (Quelle: Bild v. 25.11.03)

    DH , hast Du schon Asyl beantragt ???

    Da wir in den Ballungsräumen auch zu wenig Wachen haben.... :P

    :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

  11. Für alle die, die es wieder sooooo ungerecht finden, dass die Beamten nichts in die Rentenkasse einzahlen: Leute, ein Teil des Gehaltes wird vom Staat gleich bei der Auszahlung einbehalten und soll (muss) als Rücklage für die spätere Pension dienen.

    Leider verballert der Staat dieses Geld !

    Gruß

    Cid 8)

  12. Neee Glock, Du kleiner Terroríst, Du musst Dich als "Frühstücksservice" tarnen. Also in Essen und Dortmund hättest Du auch als Handwerker schlechte Karten, es sei denn, die Kollegen Justizwachtmeister haben nen schlechten Tag.

    Aber eines ist klar, absolute Sicherheit gibt es nicht. Auch schon Bedienstete vom Sozial- oder Ausländeramt sind von sehr "sympathischen" Mitbürgern massivst angegangen worden.

    Gruß

    Cid 8)

    P.S.:

    Wenn bei uns jemand erscheint, der da nicht hingehört, wird erst mal ne "körperliche" gemacht.

  13. @dynamite: Manchmal beneide ich Euch Schweizer wirklich. Wenn ihr jetzt noch deutsch reden könntet, ohne dass es nach einer Halskrankheit klingt ..... :mrgreen: :mrgreen:

    Nicht bös' sein

    P.S.: Ich habe dieses Jahr im Dienst nur 600 Schuß gemacht..... viel zu

    wenig, aber der Staat ist pleite.

  14. @promillo:

    Ich habe nicht das geringste gegen die USA oder den Staat Israel, aber ich halte es für gelinde gesagt "bescheuert", die vg. Staaten als die ultimativ "Guten" und die Araber uneingeschränkt als die "Bösen" darzustellen. Ich denke, dass es erst dann Frieden gibt, wenn die Extremisten auf allen Seiten kalt gestellt werden. Solange nur Hass oder wirtschaftliche Interessen (USA) das Handeln regieren, führt das zu Aktion und Reaktion, aber leider nie zu Frieden.

  15. DH's Homepage :?: :?: :?: :P

    War auch meine erster Gedanke :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: .

    Leute, macht Euch doch nichts vor, in Deutschland gilt: "Möglichst wenig Waffen unter das Volk". Und das wird sich hier auch wohl nie ändern, weder mit der Union noch mit den Roten, Grünen, Gelbgetupften. Bürgern Waffen zuzugestehen setzt das Vertrauen des Staates in seine Bürger voraus. Dieses Vertrauen gibt es in Deutschland nicht und während der 45 jährigen Besatzungszeit durch unsere "Freunde" haben diese ganz massiv darauf hingewirkt, dass es keine (Verteidigungs-)Waffen für "unkontrollierbare Subjekte (den gemeinen Bürger) gibt.

    Gruß

    Cid 8)

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