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Medizinmann

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Posts posted by Medizinmann

  1. Sicher, ich zitiere illegalerweise mal die Leistungsbeschreibung und bitte, bei Nichtgefallen sich am mich persönlich zu wenden (die Gothaer)

    Leistungsbeschreibung

    ROLAND gewährt Versicherungsschutz mit folgendem Inhalt:

    a) Straf-Rechtsschutz gem. den Besonderen Bedingungen für die Universal-Straf-

    Rechtsschutz-Versicherung, Stand 01.10.2010 (nachfolgend: USRB)

    B) Verwaltungs-Rechtsschutz (§ 2g) gem. ARB 2012 fü den unter § 2.1 definierten

    Risikobereich

    Versicherungsnehmer ist der Deutsche Schüzenbund e. V.

    Die mitversicherten Personen werden durch ihre Meldung an die Generalagentur Axel Franck in

    Verbindung mit der Einzahlung des Jahresbeitrages Mitglied des Vertrages. Der

    Versicherungsschutz beginnt einen Tag nach Üerweisungsdatum und endet zum 31. 12. des

    jeweiligen Jahres um 24 Uhr. Sofern ein Zahlungseingang beim Versicherer bis zum 15.01. des

    Folgejahres feststellbar ist, verlägert sich der Versicherungsschutz um ein weiteres

    Kalenderjahr. Die mitversicherte Person handelt eigenverantwortlich.

    Versichertes Risiko

    1. Straf-Rechtsschutz fü Vereinsmitglieder

    1.1 Universal-Straf-Rechtsschutz gemäßden Besonderen Bedingungen USRB 2010 zur

    Verteidigung gegen den Vorwurf, ein strafrechtliches Vergehen oder eine

    Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit dem Umgang von Waffen, Munition oder

    Sprengstoff begangen zu haben. Der Vorwurf vorsäzlicher Begehung ist mitversichert,

    solange keine rechtskrätige Verurteilung wegen einer Vorsatztat erfolgt.

    1.2 Die Versicherungssumme beträt je versicherter Person 100.000 €je Rechtsschutzfall; bei

    Strafkaution darlehensweise 100.000 €

    1.3 Selbstbeteiligung: keine

    2. Verwaltungs-Rechtsschutz fü Vereinsmitglieder

    2.1 Verwaltungs-Rechtsschutz (§ 2g) fü die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des

    Versicherten vor Verwaltungsbehöden und Verwaltungsgerichten wegen der Versagung,

    der Rüknahme, des Widerrufs von waffen- und munitionsrechtlichen Erlaubnissen sowie

    zur Abwehr behödlicher Auflagen und behödlichen Vorgehens gem. §§ 5, 6, 7, 8, 9

    (2),10, 11, 12 (1-4), 13, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 26, 27 (3-4), 36, 58 Waffengesetz, § 27

    Sprengstoffgesetz, § 80 Verwaltungsgerichtsordnung, § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz

    sowie aus § 15 Bundesjagdgesetz.

    2.2 Die Versicherungssumme beträt je versicherter Person 100.000 €je Rechtsschutzfall

    2.3 Selbstbeteiligung: keine

    Der Beitrag je Mitglied ist ein kalenderjärlicher Versicherungsbeitrag. Eine Erstattung fü

    ausscheidende Mitglieder erfolgt nicht.

  2. Nun möchte ich an dieser Stelle mal eine Lanze für Caliber brechen. Mittlerweile ist die Caliber meine liebste Zeitung, die haben die, für mich, beste Themenauswahl. Das war nicht immer so und muß auch nicht immer so bleiben, aber derzeit ist es so.....

    Der Fauxpas mit den Pulvern, naja, verziehen.....

  3. Mit der Einlassung "es hätte Gegenwehr geben können" - ohne weiteren Beweis - öffnest du auch Aktionen gegen uns Tür und Tor.

    Ja, natürlich, aber dafür glaubte ich ja bisher an einen Rechtsstaat, in dem eben nur Verdächtige besucht werden und unverdächtige nicht. Und in einem solchen Staat werden Verdächtigungen nicht "konstruiert" sondern ergeben sich im Regelfall aus solider Ermittlungsarbeit oder konkreten Anzeigen.

    Sollten Beweise für das Gegenteil vorliegen, dann wären wir in etwa auf dem Niveau von Russland.

  4. Also ich kann da jetzt wenig verwerfliches finden. Organisierte Kriminalität, Verdacht auf Waffen, Sta. ordnet an......

    Hinterher freundlich sein, naja, kann man, muß man aber nicht denn nichts gefunden bedeutet ja noch nicht, dass nichts ist.

    Wenn man dann noch liest, dass mehrere Beteiligte einschlägig vorbestraft sind, dann ists doch ganz gut gelaufen.

    Anklopfen und freundlich nachfragen bringt dort glaubich wenig Erfolg.

    Mir missfällt das kuscheln und kuschen der Staatsanwalt in anderen Bereichen deutlich stärker, als hier und da mal ne eingetretene Türe.

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