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DirtyHarriett

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  1. Gar nichts wird da passieren. Es war eine Dienstwaffe, es handelt sich nicht um einen Sportschützen. Das Aktionsbündnis hat sich hierzu nicht geäußert. Daher muß ich davon auszugehen, daß sie die Tat gutheißen, da es schließlich eine Dienstwaffe war, mit der der Mord verübt wurde. Was ich persönlich davon halte, daß ein Polizist seine Tochter erschießt, möchte ich nicht unbedingt öffentlich kundtun, es wäre nicht druckreif. Was ich davon halte, daß ein Irak-Flüchtling in Stolzenau seine dreizehnjährige Tochter erschießt, auch nicht (die Waffe war illegal und die aus Winnenden haben sich auch dazu nicht hörbar geäußert). Laut Grünen sind die Morde aber wohl zu begrüßen, denn Dienstwaffen sind gut, Privatwaffen böse (so Roth mit ihrer PPK), illegale Waffen in Händen der Kulturbereicher er sind Teil ihrer Kultur und damit gut, privater Waffenbesitz der endemischen Bevölkerung, die laut Grünen ja zu dezimieren ist, schlecht. Siehe hierzu „Deutschland verschwindet jeden Tag immer mehr, und das finde ich einfach großartig.” Jürgen Trittin, Bündnis90/Die Grünen „Ich wollte, daß Frankreich bis zur Elbe reicht und Polen direkt an Frankreich grenzt.“ Sieglinde Frieß, Bündnis90/Die Grünen vor dem Parlament im Bundestag, Quelle: FAZ vom 6.9.1989
  2. ist nix neues. Sozialistische Funktionäre haben immer Schußwaffen. Schon seit Stalin. Der meinte schließlich, daß man den Pöbel schon nicht mitreden ließe. Da wäre man doch nicht so bescheuert, ihn auch noch zu bewaffnen ... Und daß Stalin das große Vorbild der Ökotaliban ist, sollte doch hinlänglich bekannt sein, wo doch eine Vielzahl von ihnen dem SED-finanzierten kommunistischen Bund entspringt.
  3. Diktion meiner Strafanzeige, aufgegeben heute. Die Welt stellt eine Messe, die als Zielgruppe den Legalen Waffenbesitz adressiert, als "Messe der Waffennarren" dar, tituliert damit den Besitzer legaler Schußwaffen als Waffennarren. Zum Polizistenmord in Augsburg zitiere ich aus der Welt "http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13791958/Polizist-mit-Maschinenpistolen-Salve-hingerichtet.html": Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz sagte, der 56 Jahre alte Hauptbeschuldigte sei ein „sozial unangepasster Waffennarr, der schießwütig agiert, wenn er in Konfliktsituationen gerät“ Die Welt Online stellt mit dieser Diktion den legalen Waffenbesitzer, der zumindest in Deutschland vielfach auf seine Zuverlässigkeit überprüft und damit eigentlich einer der gesetzestreuesten Mitbürger ist, auf eine Stufe mit einem mehrfachen Polizistenmörder. Der Angriff richtet sich gegen alle Besitzer legaler Schußwaffen. Ich persönlich fühle mich als legale Besitzerin mehrerer Schußwaffen beschimpft und verächtlich gemacht. Bitte prüfen Sie, ob damit der § 130 StGB, Volksverhetzung, nämlich (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. bzw, (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, a) verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder 2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet. erfüllt ist.
  4. ich wünsch mir hier amerikanische Verhältnisse !
  5. sagte der Staatsanwalt. Ist in Amiland üblich, kommt jemand beim Einbruch zu schaden (auch wenn es der Einbrecher ist), wird sein Komplize dafür verknackt.
  6. geil find ich, daß man seinen Komplizen nun wegen Mordes verknackt.
  7. "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!" (Adolf Hitler am 15.09.1935) (RGBl. I, 1573) „(§ 1) Juden (§ 5 der ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935, Reichsgesetzbl. I S 1333) ist der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schußwaffen und Munition sowie von Hieb- oder Stoßwaffen verboten. Sie haben die in ihrem Besitz befindlichen Waffen und Munition unverzüglich der Ortspolizeibehörde abzuliefern. (§ 2) Waffen und Munition, die sich im Besitz eines Juden befinden, sind dem Reich entschädigungslos verfallen. …“ Für die Verbotsfetischisten und Ökotaliban gibt es da wohl ein berühmtes Vorbild. Diesmal sind nicht die Juden, sondern die Normalbürger das Ziel. Die, die nicht sozialistisch-kommunistisch die Ökodiktatur mittragen. Also eigentlich die Leistungsträger der Gesellschaft. *hust*
  8. rutscht nicht aus DH (der gerade eine explodierende Halogenröhre das Bettzeug und die Matratze in Brand gesteckt hat) PS ist gelöscht ...
  9. eben deswegen. Aber vielleicht kann man daraus eine Volksverhetzung ableiten - wenn Schwerstkriminelle als Waffennarren bezeichnet werden, ist es nicht einzusehen, daß man als völlig unbescholtene Bürgerin ebenso betitelt wird. Gäbe vielleicht nen Aufhänger für ne Strafanzeige wegen Volksverhetzung.
  10. ähm, sorry. Ich finde die Diktion vollkommen daneben. Der Typ ist kein Waffennarr, er ist ein schwerstkriminelles Dreckschwein, der, wenn wir in Amiland wären, auf den elektrischen Stuhl gekommen wäre. Und zwar schon nach dem ersten Polizistenmord.
  11. die Steuer ist nur dadurch zu kippen, daß sie in die Hoheitsbereiche des Bundes eingreift. Waffenrecht ist Bundesrecht. Mehr will ich nicht schreiben, wegen Gegnern keine INformation und so.
  12. was sagt die Bremer SPD eigentlich dazu, daß ein Bremer Pädagoge mehrere Kinder ermordet und sich an etlichen vergangen hat ? War der nicht im Landesdienst ? Hat er nicht prozentual wesentlich mehr Straftaten begangen als all die Sportschützen in Norddeutschland zusammen ? Was hat die SPD getan, um solche Straftaten zu verhindern ? Wie sorgt die SPD dafür, daß unsere Kinder vor derartigen Monstern beschützt werden ? Sind die ermordeten Kinder weniger wertvoll, als die Opfer legaler Schußwaffen ? Was ist eigentlich mit der mordenden Kurdengang in Bremen ? Fragen über Fragen ...
  13. wer ist da verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes ? Bitte postet doch die Anschrift.
  14. kann man dem nicht persönlich an den Karren fahren ? Die Formulierung des Antrages deutet darauf hin, daß durch die Steuer eine kalte Enteignung erfolgen soll. Das verstößt gegen das Grundgesetz. Jemand, der vorsätzlich gegen das GG verstößt, vertritt nicht die zugesicherte fdgo. Damit stellt sich die Frage, ob irgendein Straftatbestand erfüllt ist. Werd mal nachlesen ...
  15. Wer kann, sollte sein Geld nicht mehr nach Bremen tragen. Seinen Wohnsitz zumindest nominell aus Bremen verlagern. Jäger sollten aus Prinzip kein Fallwild mehr entsorgen und keine Reviere mehr in Bremen pachten. Selbständige Waffenbesitzer ihren Firmensitz aus Bremen wegverlegen (geht auch mit ner Holding z.B. in S-H oder Niedersachsen). Autos im Umland anmelden, etc. Entzieht alles der Stadt Steuern. Abgesehen davon: Verfassungsbeschwerde bzw. Klage.
  16. da ist die einzig richtige Antwort, dem Schulleiter zu sagen, daß man den Nachweis in dem Moment liefert, in dem er nachweist, daß im Lehrerkollegium niemand pädophil ist und Kinder mißbraucht oder mißbraucht hat. Und ansonsten ihm nahebringt, daß er mit der Forderung unglaublich nahe an einem strafrechtlichen und beamtenrechtlichen Delikt ist, denn er unterstellt eine Straftat, ohne dafür einen Nachweis zu haben.
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