Jump to content

Abyss

Registrated User
  • Posts

    1
  • Joined

  • Last visited

About Abyss

  • Birthday 08/09/1958

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    Keine Angabe

Recent Profile Visitors

244 profile views

Abyss's Achievements

Newbie

Newbie (1/8)

10

Reputation

  1. Hallo liebe Leute, ich verstehe zwar EUren Ansatz, aber ist Euch eigentlich bewusst, dass das BVA von Euch einen Identitätsnachweis von Euch verlangen MUSS? Das BVA ist an den Grundastz der Gesetzmäigkeit des Verwaltungshandelns gebunden, d.h. es muss bei seinem Handeln die geltenden Gesetze beachten. Und § 19 Abs. 3 NWRG ist hinsichtlich des Identitätsnachweises sehr strikt: "(3) Die Auskunft kann auch im Wege der Datenübertragung über das Internet erteilt werden. Dabei ist zu gewährleisten, dass dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Vertraulichkeit und Unversehrtheit der Daten, getroffen werden. Die Identität des Antragstellers ist nachzuweisen mittels: 1. eines elektronischen Identitätsnachweises,2. eines Identitätsbestätigungsdienstes,3. einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz oder4. eines anderen elektronischen Nachweisverfahrens, welches über einen entsprechenden Stand der Technik zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit verfügt." D.h., ohne Nachweis keine Auskunft. Grüße Abyss
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)