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Isegrim

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  1. hier der link http://forum.waffen-online.de/topic/435156-bestellthread-kleiner-tresor-sufe-0
  2. da ich kein gefühl für die aktuellen befindlichkeiten zwischen "wo-anders" und hier habe nur als kurzer hinweis (wenn gewünscht, kann ja jemand den link bei interesse einfügen): dort (bei wo) gibt es die planung einer sammelbestellung für einen kleinen tresor, wie beschrieben klasse 0 mit elektronischem zahlenschloss. das ganze ist waffenrechtlich ausreichend, um eine kurzwaffe incl. zugehöriger munition darin zu lagern. der preis erscheint mir persönlich mit 275€ (incl. fracht) als günstig, aber das kann sich ja jeder selbst überlegen bzw. für sich entscheiden. wenn hinweise auf das bewusste andere forum aus welchen gründen auch immer hier völlig unerwünscht sind, bitte ich um entschuldigung - provozieren oder ähnliches liegt nicht im meinem sinn. im zweifel bitte ich dann um löschung des beitrages.
  3. vielleicht lieg ich ja völlig daneben, aber eine möglichkeit einen verstoß zu konstruieren gab es schon immer: denn griffstücke von kurzwaffen waren schon immer erwerbscheinpflichtig und aus jedem ar15; slg97,xr41,g3-clone oder sonstigem lassen sich kurzwaffen bauen in der gesamtlänge unter 60cm - damit sind die griffstücke erwerbscheinpflichtig, oder?
  4. also mich interessiert diese nachricht mehr als einige andere themen in diesem allgemeines,medien-forum und ich bin davon ausgegangen, dass es vielleicht ein oder zwei anderen auch so geht, da versuchte amokläufe oder auch nur schußwaffengebrauch und tote im umfeld von schulen ein riesenthema sind, auf dem sich so manche gesetzesverschärfungsforderung gründet. wer sich über sowas gedanken macht, könnte sich zumindest für die existenz eines solchen falles interessieren. der rest hat ja dann die möglichkeit entweder dies zu ignorieren (so wie ich das auch mache) oder was intelligentes dazu zu schreiben (so wie du das machst)...
  5. http://www.focus.de/panorama/welt/rheinland-pfalz_aid_65661.html Rheinland-Pfalz Blutiges Drama an Schule Ein junger Mann hat am Freitagmorgen in einer Schule im rheinland-pfälzischen Kusel einer Schülerin ins Bein geschossen und sich dann auf der Flucht selbst getötet. Die Polizei berichtete am Freitag, sie sei gegen 07.50 Uhr von den Berufsbildenden Schulen Kusel über den Vorfall informiert worden. Die Schülerin war nicht lebensgefährlich verletzt und wurde ärztlich versorgt. Einige Lehrer verfolgten den Schützen in Richtung Stadt, wo er von einer Polizeistreife aufgegriffen wurde. Während der Festnahme habe er sich selbst erschossen. Weitere Informationen gab es zunächst nicht.
  6. ich fand im übrigen den beitrag gar nicht schlecht - positiv aufgefallen ist: - hinweis auf schärfstes waffenrecht ohne wirkung (außer preis- und nachfragesteigerung) - waffenhändler kam ausführlich zu wort - klare trennung zwischen legalen und illegalen waffen da hab ich deutlich schlimmeres gesehen. wären alle reportagen vom tenor so wie diese, hätten wir im land sicher keine so unsinnige stimmung im hinblick auf legalen waffenbesitz. noch schöner wäre aus unserer sicht sicher noch gewesen, wären noch ein paar mehr hinweise auf die unproblematischen legalen waffen erfolgt... - schön auch, dass offensichtlich ein waffensachverständiger einigen einfluß auf die sachliche darstellung hatte. man wird immer ein paar details finden, die man sich anders gewünscht hätte - warum hier so auf dem beitrag rumgeprügelt wird, ist mir persönlich rätselhaft... - legt doch mal den verfolgungswahn ab, leute !! nicht alles was waffen, schießsport und legalwaffenbesitz bedingungslos vergöttert ist gleich müll.
  7. könnte irgendein technikkundiger das video runterladen ? :?
  8. wann werden wir denn einzelheiten darüber erfahren?
  9. aber das ist doch genau das, was ich geschrieben habe: die vom schießsport ausgeschlossenen waffen sind anscheinwaffen. anscheinwaffen sind dann vom schießsport ausgeschlossen, WENN: 1. lauflänge unter 42cm oder 2. hülsenlänge unter 40mm oder 3. magazin hinter dem abzug ansonsten sind anscheinwaffen vom schießsport nicht ausgeschlossen - egal ob einschiebare schulterstütze oder nicht. eigentlich ist der §6 der vo hier ziemlich eindeutig. das ist nun wirklich nix neues - übrigens hat schumacher und auch oa in allen anzeigen schon weit vor veröffentlichung der bka-bescheide darauf hingewiesen, daß diese vom schießsport ausgeschlossenen waffen durch sportschützen nicht zu erwerben sind.
  10. wo soll das so stehen? wenn lauflänge >42cm, hülsenlänge >40mm (also bei .223rem), magazin vor dem abzug ist die waffe zwar eine anscheinwaffe, aber vom schießsport NICHT ausgeschlossen. ein xr15, das dem ar15 optisch sehr nahe kommt aufgrund von mfd, tragegriff, magazin, pistolengriff ist dann vom schießsport ausgeschlossen, wenn die lauflänge unter 42cm beträgt. so z.b. bei der m4-variante. das ist sie dann allerdings mit und ohne schiebeschaft...
  11. beim thema beschiß über egun könnte ich dann auch noch was hinzufügen - nicht wirklich dramatische sachen, aber lehrreich für andere sicherlich. und wer weiss, vielleicht kann eine allgemeine blacklist zumindest den ein oder anderen vor fehlkäufen schützen ...
  12. eine dumme frage: in der liste lese ich, daß brügger&thomet [glow=red:e23a437395]OA5[/glow:e23a437395] hat die freigabe als zivile schußwaffe (nicht sportlich zugelassen ist klar) - heißt das im umkehrschluß, daß eine ganz normale bt96 sich damit im luftleeren raum befindet? wer garantiert mir, daß die fertigungsserie der anderen bt (ob jetzt noch hergestellt oder nicht), auch dem oa entspricht? schöne grüße isegrim
  13. ja, vielleicht liegt daran das mißverständnis - ich spreche immer aus meiner position (sportschütze) - das war insofern wenig eindeutig... klar, kann ein jäger oder sachverständiger, sammler usw. das ding kaufen - aber es gibt für sport eben kein bedürfnis dafür... - das war mein blickwinkel.
  14. moment - 1. das ding ist anscheinwaffe - da sind sich wohl alle einig 2. nach §6 vo sind langwaffen, die den anschein einer waffe in der kwkg-liste erwecken verboten, wenn (u.a.) hülsenlänge unter 40mm. das ist doch hier der fall - wieso sollte das gewehr erlaubt sein? es hat doch den anschein einer ak47 - oder nicht?
  15. sorry, wenn ich jetzt ganz dumm frage - aber die .22 ak-variante von beitler müßte doch nach §6 vo ausgeschlossen sein, weil ak-klon und hülsenlänge unter 40mm, oder? schöne grüße isegrim
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