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Isegrim

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  1. hier der link http://forum.waffen-online.de/topic/435156-bestellthread-kleiner-tresor-sufe-0
  2. da ich kein gefühl für die aktuellen befindlichkeiten zwischen "wo-anders" und hier habe nur als kurzer hinweis (wenn gewünscht, kann ja jemand den link bei interesse einfügen): dort (bei wo) gibt es die planung einer sammelbestellung für einen kleinen tresor, wie beschrieben klasse 0 mit elektronischem zahlenschloss. das ganze ist waffenrechtlich ausreichend, um eine kurzwaffe incl. zugehöriger munition darin zu lagern. der preis erscheint mir persönlich mit 275€ (incl. fracht) als günstig, aber das kann sich ja jeder selbst überlegen bzw. für sich entscheiden. wenn hinweise auf das bewusste andere forum aus welchen gründen auch immer hier völlig unerwünscht sind, bitte ich um entschuldigung - provozieren oder ähnliches liegt nicht im meinem sinn. im zweifel bitte ich dann um löschung des beitrages.
  3. vielleicht lieg ich ja völlig daneben, aber eine möglichkeit einen verstoß zu konstruieren gab es schon immer: denn griffstücke von kurzwaffen waren schon immer erwerbscheinpflichtig und aus jedem ar15; slg97,xr41,g3-clone oder sonstigem lassen sich kurzwaffen bauen in der gesamtlänge unter 60cm - damit sind die griffstücke erwerbscheinpflichtig, oder?
  4. also mich interessiert diese nachricht mehr als einige andere themen in diesem allgemeines,medien-forum und ich bin davon ausgegangen, dass es vielleicht ein oder zwei anderen auch so geht, da versuchte amokläufe oder auch nur schußwaffengebrauch und tote im umfeld von schulen ein riesenthema sind, auf dem sich so manche gesetzesverschärfungsforderung gründet. wer sich über sowas gedanken macht, könnte sich zumindest für die existenz eines solchen falles interessieren. der rest hat ja dann die möglichkeit entweder dies zu ignorieren (so wie ich das auch mache) oder was intelligentes dazu zu schreiben (so wie du das machst)...
  5. http://www.focus.de/panorama/welt/rheinland-pfalz_aid_65661.html Rheinland-Pfalz Blutiges Drama an Schule Ein junger Mann hat am Freitagmorgen in einer Schule im rheinland-pfälzischen Kusel einer Schülerin ins Bein geschossen und sich dann auf der Flucht selbst getötet. Die Polizei berichtete am Freitag, sie sei gegen 07.50 Uhr von den Berufsbildenden Schulen Kusel über den Vorfall informiert worden. Die Schülerin war nicht lebensgefährlich verletzt und wurde ärztlich versorgt. Einige Lehrer verfolgten den Schützen in Richtung Stadt, wo er von einer Polizeistreife aufgegriffen wurde. Während der Festnahme habe er sich selbst erschossen. Weitere Informationen gab es zunächst nicht.
  6. ich fand im übrigen den beitrag gar nicht schlecht - positiv aufgefallen ist: - hinweis auf schärfstes waffenrecht ohne wirkung (außer preis- und nachfragesteigerung) - waffenhändler kam ausführlich zu wort - klare trennung zwischen legalen und illegalen waffen da hab ich deutlich schlimmeres gesehen. wären alle reportagen vom tenor so wie diese, hätten wir im land sicher keine so unsinnige stimmung im hinblick auf legalen waffenbesitz. noch schöner wäre aus unserer sicht sicher noch gewesen, wären noch ein paar mehr hinweise auf die unproblematischen legalen waffen erfolgt... - schön auch, dass offensichtlich ein waffensachverständiger einigen einfluß auf die sachliche darstellung hatte. man wird immer ein paar details finden, die man sich anders gewünscht hätte - warum hier so auf dem beitrag rumgeprügelt wird, ist mir persönlich rätselhaft... - legt doch mal den verfolgungswahn ab, leute !! nicht alles was waffen, schießsport und legalwaffenbesitz bedingungslos vergöttert ist gleich müll.
  7. könnte irgendein technikkundiger das video runterladen ? :?
  8. wann werden wir denn einzelheiten darüber erfahren?
  9. aber das ist doch genau das, was ich geschrieben habe: die vom schießsport ausgeschlossenen waffen sind anscheinwaffen. anscheinwaffen sind dann vom schießsport ausgeschlossen, WENN: 1. lauflänge unter 42cm oder 2. hülsenlänge unter 40mm oder 3. magazin hinter dem abzug ansonsten sind anscheinwaffen vom schießsport nicht ausgeschlossen - egal ob einschiebare schulterstütze oder nicht. eigentlich ist der §6 der vo hier ziemlich eindeutig. das ist nun wirklich nix neues - übrigens hat schumacher und auch oa in allen anzeigen schon weit vor veröffentlichung der bka-bescheide darauf hingewiesen, daß diese vom schießsport ausgeschlossenen waffen durch sportschützen nicht zu erwerben sind.
  10. wo soll das so stehen? wenn lauflänge >42cm, hülsenlänge >40mm (also bei .223rem), magazin vor dem abzug ist die waffe zwar eine anscheinwaffe, aber vom schießsport NICHT ausgeschlossen. ein xr15, das dem ar15 optisch sehr nahe kommt aufgrund von mfd, tragegriff, magazin, pistolengriff ist dann vom schießsport ausgeschlossen, wenn die lauflänge unter 42cm beträgt. so z.b. bei der m4-variante. das ist sie dann allerdings mit und ohne schiebeschaft...
  11. beim thema beschiß über egun könnte ich dann auch noch was hinzufügen - nicht wirklich dramatische sachen, aber lehrreich für andere sicherlich. und wer weiss, vielleicht kann eine allgemeine blacklist zumindest den ein oder anderen vor fehlkäufen schützen ...
  12. eine dumme frage: in der liste lese ich, daß brügger&thomet [glow=red:e23a437395]OA5[/glow:e23a437395] hat die freigabe als zivile schußwaffe (nicht sportlich zugelassen ist klar) - heißt das im umkehrschluß, daß eine ganz normale bt96 sich damit im luftleeren raum befindet? wer garantiert mir, daß die fertigungsserie der anderen bt (ob jetzt noch hergestellt oder nicht), auch dem oa entspricht? schöne grüße isegrim
  13. ja, vielleicht liegt daran das mißverständnis - ich spreche immer aus meiner position (sportschütze) - das war insofern wenig eindeutig... klar, kann ein jäger oder sachverständiger, sammler usw. das ding kaufen - aber es gibt für sport eben kein bedürfnis dafür... - das war mein blickwinkel.
  14. moment - 1. das ding ist anscheinwaffe - da sind sich wohl alle einig 2. nach §6 vo sind langwaffen, die den anschein einer waffe in der kwkg-liste erwecken verboten, wenn (u.a.) hülsenlänge unter 40mm. das ist doch hier der fall - wieso sollte das gewehr erlaubt sein? es hat doch den anschein einer ak47 - oder nicht?
  15. sorry, wenn ich jetzt ganz dumm frage - aber die .22 ak-variante von beitler müßte doch nach §6 vo ausgeschlossen sein, weil ak-klon und hülsenlänge unter 40mm, oder? schöne grüße isegrim
  16. also, ich finde einstein hat recht. wo kommen wir da hin, wenn sich unsere bürger und die exekutive auch nur im entferntesten der möglicherweise erschreckenden drohwirkung eines gegenstandes ausgesetzt sehen, der einer vollautomatischen waffe ähnlich sieht? meine vision für eine bessere, sichere zukunft in deutschland: ein gesetz, daß gegenstände verbietet, die im aussehen einer vollautomatischen kriegswaffe nahekommen. dann ist die welt sicher, rumballern darf nur noch der clown und arnold - banküberfälle gibt es auch keine mehr (die gegenstände sind ja alle verboten, die man zum überfall nutzen dürfte) und alle sind zufrieden. rtl2 berichtet zukünftig nur noch über den st.pauli-ti...n-report und operationen am offen herzen von hunden der königlichen familie. genau so ein gesetz bräuchten wir, was meint ihr, dann ist die welt doch glücklich, oder?
  17. nun, ich werde wohl keinen meiner hunde erschießen, da sie recht gut gehorchen, auch das kommt vor 8) - zudem beißen sie mich nicht einmal - - daß es eine sondergenehmigung wegen friedhofsjagd usw. gibt, wußte ich nicht. wer entscheidet sowas? und unter welchen kriterien? heißt das der jäger kriegt eine genehmigung für einen genau umfaßten zweck (taubenschießen oder ratten o.ä.) in einem gebiet in einer gewissen zeit? oder wird einfach der jeweilige bereich zu seinem revier addiert und er kann machen, was er will? kriegt er die waffe vorgeschrieben? ich selbst habe mal bei uns auf dem friedhof vor ewigkeiten einen jäger mit gewehr gesehen (lauf schallgedämpft), mir damals aber offen gestanden keine weiteren gedanken drüber gemacht - mir erschien das die sinnvollste art zu jagen, ohne leute zu stören (er kam mir morgens um ca. 8uhr vom friedhof entgegen).
  18. ... und das die notstandslage oder auch notstandsähnliche lage mir hier nicht klar ist - muß hier diese nicht vorliegen? wenn sie nicht vorliegt, wäre das ganze für den jäger gestorben, oder gibt es die möglichkeit, in einem ort, auch wenn dort die jagd ruht, im auftrag des grundstückseigentümers zu schießen?
  19. welches board kann schon von sich behaupten, eine eigene sozietät zu unterhalten - dann will ich die vorteile mal nutzen: ich würde aber gerne sogar noch die frage erweitern - sollte der jäger gerufen worden sein und nicht schießen dürfen (hätte ich hierbei spontan aber fern jeder fachkenntnis vermutet), hätte er dann auf aufforderung der herbeigerufenen polizei schießen dürfen, z.b. wegen mehr erfahrung im umgang mit töten eines tieres (wie gesagt losgelöst von diesem fall hier mit schrotschießen auf den hund). und um den fall noch weiter zu spinnen - hätte ein sonstiger legalwaffenbesitzer (sportschütze, sammler) hier handeln dürfen/müssen (nach aufforderung durch einen polizisten/jäger)?
  20. jetzt hab ich es auch gefunden - danke was bleibt, ist die ursprüngliche frage, hat da jemand eine idee?
  21. die frage war aus meiner sicht eigentlich eher, ob so ein fall noch als notstand zählen kann, also wenn niemand mehr unmittelbar bedroht wird (die schilderung von der seite und der presse, die wie wir leider wissen recht einseitig ist, mal beiseitegelassen) - DARF dann der jäger mit zustimmung des hundehalters das tier erschießen? auf einem "befriedeten" grundstück, in der sich nur der hund aufhält und sonst niemand? wenn eine notstandssituation vorliegt darf der jäger sicher mit allem schießen, was er hat - ohne frage! hier hat er auf alle fälle eine tolle leistung gezeigt und kräftigst tierquälerei betrieben - das brauchen wir nicht zu diskutieren. daß sich sowas jäger schimpft, daß einem die persönliche empörung über die art der tötung die zornesröte ins gesicht treibt und ob er dafür belangt werden kann, weiß ich nicht. das ist aber auf einem anderen blatt. mir ging es um die o.g. frage, ob er ein tier mit zustimmung des halters auf dessen grundstück schießen darf, unmittelbar nach einer notstandssituation, wenn das für die beurteilung des falls einen unterschied macht.
  22. trotzdem eine frage zu einem dort vorgestellten thema: Darf ein Jäger das? - Link zum Artikel darf ein jäger das? auf einen hund im eingezäunten bereich schießen? offensichtlich war ja der angriff des tieres auf den hundehalter schon lange vorbei.
  23. ROFL - "mit der auflage, sie nicht mehr an den schüler auszuhändigen..." warum eigentlich nicht? wer verbietet spielzeugwaffen in der nähe einer schule? gibt es dazu ein gesetz, das ich vielleicht übersehen habe? was soll der zirkus?
  24. und das zu recht, nicht nur, daß er die waffe wohl nicht geladen führen durfte - man muß schon ein ziemlicher idiot sein, wenn man im wohngebiet auf einen hund schießt, der sich gerade auf seine drei (!!!) eigenen "stürzt". toll, welches bild dieser mann in der öffentlichkeit von den jägern liefert.
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