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Isegrim

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Posts posted by Isegrim

  1. da ich kein gefühl für die aktuellen befindlichkeiten zwischen "wo-anders" und hier habe nur als kurzer hinweis (wenn gewünscht, kann ja jemand den link bei interesse einfügen):

    dort (bei wo) gibt es die planung einer sammelbestellung für einen kleinen tresor, wie beschrieben klasse 0 mit elektronischem zahlenschloss. das ganze ist waffenrechtlich ausreichend, um eine kurzwaffe incl. zugehöriger munition darin zu lagern. der preis erscheint mir persönlich mit 275€ (incl. fracht) als günstig, aber das kann sich ja jeder selbst überlegen bzw. für sich entscheiden.

    wenn hinweise auf das bewusste andere forum aus welchen gründen auch immer hier völlig unerwünscht sind, bitte ich um entschuldigung - provozieren oder ähnliches liegt nicht im meinem sinn. im zweifel bitte ich dann um löschung des beitrages.

  2. vielleicht lieg ich ja völlig daneben, aber eine möglichkeit einen verstoß zu konstruieren gab es schon immer: denn griffstücke von kurzwaffen waren schon immer erwerbscheinpflichtig und aus jedem ar15; slg97,xr41,g3-clone oder sonstigem lassen sich kurzwaffen bauen in der gesamtlänge unter 60cm - damit sind die griffstücke erwerbscheinpflichtig, oder?

  3. also mich interessiert diese nachricht mehr als einige andere themen in diesem allgemeines,medien-forum und ich bin davon ausgegangen, dass es vielleicht ein oder zwei anderen auch so geht, da versuchte amokläufe oder auch nur schußwaffengebrauch und tote im umfeld von schulen ein riesenthema sind, auf dem sich so manche gesetzesverschärfungsforderung gründet. wer sich über sowas gedanken macht, könnte sich zumindest für die existenz eines solchen falles interessieren. der rest hat ja dann die möglichkeit entweder dies zu ignorieren (so wie ich das auch mache) oder was intelligentes dazu zu schreiben (so wie du das machst)...

  4. http://www.focus.de/panorama/welt/rheinland-pfalz_aid_65661.html

    Rheinland-Pfalz

    Blutiges Drama an Schule

    Ein junger Mann hat am Freitagmorgen in einer Schule im rheinland-pfälzischen Kusel einer Schülerin ins Bein geschossen und sich dann auf der Flucht selbst getötet.

    Die Polizei berichtete am Freitag, sie sei gegen 07.50 Uhr von den Berufsbildenden Schulen Kusel über den Vorfall informiert worden. Die Schülerin war nicht lebensgefährlich verletzt und wurde ärztlich versorgt.

    Einige Lehrer verfolgten den Schützen in Richtung Stadt, wo er von einer Polizeistreife aufgegriffen wurde. Während der Festnahme habe er sich selbst erschossen. Weitere Informationen gab es zunächst nicht.

  5. ich fand im übrigen den beitrag gar nicht schlecht - positiv aufgefallen ist:

    - hinweis auf schärfstes waffenrecht ohne wirkung (außer preis- und nachfragesteigerung)

    - waffenhändler kam ausführlich zu wort

    - klare trennung zwischen legalen und illegalen waffen

    da hab ich deutlich schlimmeres gesehen. wären alle reportagen vom tenor so wie diese, hätten wir im land sicher keine so unsinnige stimmung im hinblick auf legalen waffenbesitz. noch schöner wäre aus unserer sicht sicher noch gewesen, wären noch ein paar mehr hinweise auf die unproblematischen legalen waffen erfolgt...

    - schön auch, dass offensichtlich ein waffensachverständiger einigen einfluß auf die sachliche darstellung hatte.

    man wird immer ein paar details finden, die man sich anders gewünscht hätte - warum hier so auf dem beitrag rumgeprügelt wird, ist mir persönlich rätselhaft... - legt doch mal den verfolgungswahn ab, leute !! nicht alles was waffen, schießsport und legalwaffenbesitz bedingungslos vergöttert ist gleich müll.

  6. aber das ist doch genau das, was ich geschrieben habe:

    die vom schießsport ausgeschlossenen waffen sind anscheinwaffen. anscheinwaffen sind dann vom schießsport ausgeschlossen, WENN:

    1. lauflänge unter 42cm

    oder

    2. hülsenlänge unter 40mm

    oder

    3. magazin hinter dem abzug

    ansonsten sind anscheinwaffen vom schießsport nicht ausgeschlossen - egal ob einschiebare schulterstütze oder nicht. eigentlich ist der §6 der vo hier ziemlich eindeutig. das ist nun wirklich nix neues - übrigens hat schumacher und auch oa in allen anzeigen schon weit vor veröffentlichung der bka-bescheide darauf hingewiesen, daß diese vom schießsport ausgeschlossenen waffen durch sportschützen nicht zu erwerben sind.

  7.  

    Lediglich die XR - Modelle mit einschiebbarer Schulterstütze sind vom Verbot zur schießsportlichen Anwendung nach § 6 Abs. 1 AWaffV erfasst.

    wo soll das so stehen? wenn lauflänge >42cm, hülsenlänge >40mm (also bei .223rem), magazin vor dem abzug ist die waffe zwar eine anscheinwaffe, aber vom schießsport NICHT ausgeschlossen.

    ein xr15, das dem ar15 optisch sehr nahe kommt aufgrund von mfd, tragegriff, magazin, pistolengriff ist dann vom schießsport ausgeschlossen, wenn die lauflänge unter 42cm beträgt. so z.b. bei der m4-variante. das ist sie dann allerdings mit und ohne schiebeschaft...

  8. eine dumme frage:

    in der liste lese ich, daß brügger&thomet [glow=red:e23a437395]OA5[/glow:e23a437395] hat die freigabe als zivile schußwaffe (nicht sportlich zugelassen ist klar) - heißt das im umkehrschluß, daß eine ganz normale bt96 sich damit im luftleeren raum befindet? wer garantiert mir, daß die fertigungsserie der anderen bt (ob jetzt noch hergestellt oder nicht), auch dem oa entspricht?

    schöne grüße

    isegrim

  9. ja, vielleicht liegt daran das mißverständnis - ich spreche immer aus meiner position (sportschütze) - das war insofern wenig eindeutig...

    klar, kann ein jäger oder sachverständiger, sammler usw. das ding kaufen - aber es gibt für sport eben kein bedürfnis dafür... - das war mein blickwinkel.

  10. moment -

    1. das ding ist anscheinwaffe - da sind sich wohl alle einig

    2. nach §6 vo sind langwaffen, die den anschein einer waffe in der kwkg-liste erwecken verboten, wenn (u.a.) hülsenlänge unter 40mm. das ist doch hier der fall - wieso sollte das gewehr erlaubt sein? es hat doch den anschein einer ak47 - oder nicht?

  11. @dh - und du wunderst dich über die phobie, die manche leute vor waffen haben? wie würdest du dein verhältnis zu hunden beschreiben?

    deine fälle sind, mit verlaub gesagt das, was sonst jeder von uns im zusammenhang mit den undifferenzierten und unqualifizierten beiträgen bemängelt. du wiederholst immer kampfhund - was ist das? das wirkt für mich als hundeinteressierter wie "schießgewehr"...

    die fälle zeugen im übrigen von dem, was du anderen immer vorwirst - nämlich mangelder zivilcourage: leute, die dir in dieser weise entgegentreten und sich aggressiv zeigen, gehören angezeigt. wie behörden bei sowas reagieren dürfte uns klar sein als legalwaffenbesitzer. sie gehen der sache nach. bei der dritten anzeige dieser art, gibt es bei leine- und maulkorbpflicht sicher kein "aussage gegen aussage" mehr. statt dessen würdest du natürlich am liebsten deinen .44 gleich auf den erstbesten anscheinskampfköter :gulp: richten, der mit hoher wahrscheinlichkeit einfach an dir vorbeirennt - das ist auch gut so, ich eröffne auch sofort das sperrfeuer, wenn jemand etwas zu schnell auf den zebrastreifen zufährt, den ich gerade überquere...

    jedesmal wenn ich jemand wie dich über das thema hunde referieren höre, danke ich, bei allem fluchen auf die reglementierung, dafür daß es leuten wie dir nicht gestattet ist, waffen in der brd zu führen. so leid mir das tut, ich muß es nochmal deutlich machen. leute mit einer solch ernsten phobie vor hunden gehört keine waffe in die hand gegeben. diese meine meinung hab ich schonmal geäußert in einem andern thema - und ich kann sie an der stelle nur nochmal unterstreichen.

    zum thema regulierung des hundebesitztes:

    danke für den hinweis. insbesondere maulkorb und leine für jeden großen hund. am besten für jeden hund, der den anschein eins kampfkräftigen tieres mitbringt. also findest du die regulierug und gängelung im waffg auch genau nach deinem geschmack? richtig !!! vor allem wenn es etwas betrifft, was einen persönlich überhaupt nicht interessiert. so wie es den meisten bundesbürgern völlig egal ist, ob es mit einem luftgewehr oder einer großkaliberpistole geschossen wird. und in rtl-explodiert hat er ja gesehen, daß mit der pistole soviel passiert - also ruhig verbieten.

    nur in einem punkt gebe ich dir recht - einen hundeführerschein sollte es geben. wer im vorfeld einen gewissen aufwand zum erwerb einer "sachkunde" treiben muß (der in kursen über mehrere wochen andauert), wird von der spontanentscheidung hundekauf eher absehen. auch die eher unstetigen mitmenschen, die deine vorstadt bevölkern, würden eher von einem tier abstand nehmen, wenn sie solch einen aufwand nachweisen müßten. zum andern wäre auch tieren geholfen, die unter unwürdigen umständen (gassigehen in der fußgängerzone :evil: ) existieren müssen. der bürokratische aufwand wäre gering - denn bei anmeldung des hundes ist ganz einfach der schein vorzulegen - von einem hundeverein bestätigt. die haben die ausbilder und richter dazu, um sowas auch zu garantieren. und die polizei darf dann bei nicht vorliegen einer genehmigung durchaus mit null-tolleranz vorgehen - es dürften eh nur noch "vergleichsweise umsichtige" hundebesitzer übrig sein. dafür können dann sämtliche "kampfhundeverordnungen" in den reißwolf...

    wie du siehst, sind wir uns in einem punkt durchaus einig, allerdings nicht im motiv. wenn ich deinen beitrag lese, finde ich deine neigung zur waffe zu greifen - beim lediglichen zusammentreffen mit einem hund, der sich in keiner weise aggressiv zeigt, für äußerst bedenklich. sie sprechen gegen ein liberales waffenrecht - insbesondere im hinblich auf das führen einer waffe.

    und jetzt ab ins wochenende - meine hunde warten und mein büchsenmacher auch - es gibt nämlich mehr als ein hobby.

    schöne grüße

    isegrim

  12. also, ich finde einstein hat recht. wo kommen wir da hin, wenn sich unsere bürger und die exekutive auch nur im entferntesten der möglicherweise erschreckenden drohwirkung eines gegenstandes ausgesetzt sehen, der einer vollautomatischen waffe ähnlich sieht?

    meine vision für eine bessere, sichere zukunft in deutschland:

    ein gesetz, daß gegenstände verbietet, die im aussehen einer vollautomatischen kriegswaffe nahekommen. dann ist die welt sicher, rumballern darf nur noch der clown und arnold - banküberfälle gibt es auch keine mehr (die gegenstände sind ja alle verboten, die man zum überfall nutzen dürfte) und alle sind zufrieden. rtl2 berichtet zukünftig nur noch über den st.pauli-ti...n-report und operationen am offen herzen von hunden der königlichen familie.

    genau so ein gesetz bräuchten wir, was meint ihr, dann ist die welt doch glücklich, oder?

  13. nun, ich werde wohl keinen meiner hunde erschießen, da sie recht gut gehorchen, auch das kommt vor :roll: 8) - zudem beißen sie mich nicht einmal :D - - daß es eine sondergenehmigung wegen friedhofsjagd usw. gibt, wußte ich nicht. wer entscheidet sowas? und unter welchen kriterien? heißt das der jäger kriegt eine genehmigung für einen genau umfaßten zweck (taubenschießen oder ratten o.ä.) in einem gebiet in einer gewissen zeit? oder wird einfach der jeweilige bereich zu seinem revier addiert und er kann machen, was er will? kriegt er die waffe vorgeschrieben? ich selbst habe mal bei uns auf dem friedhof vor ewigkeiten einen jäger mit gewehr gesehen (lauf schallgedämpft), mir damals aber offen gestanden keine weiteren gedanken drüber gemacht - mir erschien das die sinnvollste art zu jagen, ohne leute zu stören (er kam mir morgens um ca. 8uhr vom friedhof entgegen).

  14. ... und das die notstandslage oder auch notstandsähnliche lage mir hier nicht klar ist - muß hier diese nicht vorliegen? wenn sie nicht vorliegt, wäre das ganze für den jäger gestorben, oder gibt es die möglichkeit, in einem ort, auch wenn dort die jagd ruht, im auftrag des grundstückseigentümers zu schießen?

  15. welches board kann schon von sich behaupten, eine eigene sozietät zu unterhalten :D;) - dann will ich die vorteile mal nutzen:

    ich würde aber gerne sogar noch die frage erweitern - sollte der jäger gerufen worden sein und nicht schießen dürfen (hätte ich hierbei spontan aber fern jeder fachkenntnis vermutet), hätte er dann auf aufforderung der herbeigerufenen polizei schießen dürfen, z.b. wegen mehr erfahrung im umgang mit töten eines tieres (wie gesagt losgelöst von diesem fall hier mit schrotschießen auf den hund).

    und um den fall noch weiter zu spinnen - hätte ein sonstiger legalwaffenbesitzer (sportschütze, sammler) hier handeln dürfen/müssen (nach aufforderung durch einen polizisten/jäger)?

  16. die frage war aus meiner sicht eigentlich eher, ob so ein fall noch als notstand zählen kann, also wenn niemand mehr unmittelbar bedroht wird (die schilderung von der seite und der presse, die wie wir leider wissen recht einseitig ist, mal beiseitegelassen) - DARF dann der jäger mit zustimmung des hundehalters das tier erschießen? auf einem "befriedeten" grundstück, in der sich nur der hund aufhält und sonst niemand?

    wenn eine notstandssituation vorliegt darf der jäger sicher mit allem schießen, was er hat - ohne frage! hier hat er auf alle fälle eine tolle leistung gezeigt und kräftigst tierquälerei betrieben - das brauchen wir nicht zu diskutieren. daß sich sowas jäger schimpft, daß einem die persönliche empörung über die art der tötung die zornesröte ins gesicht treibt und ob er dafür belangt werden kann, weiß ich nicht. das ist aber auf einem anderen blatt. mir ging es um die o.g. frage, ob er ein tier mit zustimmung des halters auf dessen grundstück schießen darf, unmittelbar nach einer notstandssituation, wenn das für die beurteilung des falls einen unterschied macht.

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