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greyman

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  1. http://www.helpster.de/gehen-und-laufen-eine-definition-der-beiden-begriffe_168102
  2. Sind die alle so blöd oder halten die uns für so blöd?
  3. Aktuell spricht das NWR von etwa 5,5 Millionen Waffen und das die Zahlen seit Jahren rückläufig sind verkünden laufend die Waffenbehörden. Aber selbst den 5,500.000 Waffen gegenüber verschwinden diese 300 pro Jahr im statistischem Rauschen.
  4. das Koppeltragesystem haben wir schon im letzten Jahrtausend verkehrt herum getragen, bevor das ganze Chestrig Gedöhns aufkam.
  5. Wenn mir mal wieder langweilig ist fahre ich auch mal mit meiner PTB spazieren.
  6. http://www.radio.cz/de/rubrik/schauplatz/das-prinzip-ist-falsch-sicherheitspolitiker-vana-ueber-das-eu-waffenrecht
  7. Wenn ich vorher schon 0er hatte ja. Ich habe bisher A, A/B und B sowie 4 ohne Klassifizierung für die Muni. Aber jetzt gibt uns die Misere das und noch als Steilvorlage dazu. Kann dann keine Behörde was gegen sagen, wenn sogar der IM das ausdrücklich erlaubt. Jetzt brauchen wir nur noch die Diskussion, ob die Magazine dann auch in der Waffe stecken dürfen oder nicht.
  8. Weiterer "Vorteil": Ich kann die vollen Magazine zu den Waffen in den Schrank schmeissen und brauche keine extra Schränke mehr dafür.
  9. nur mit mehr als 5 Kurzwaffen muss er gegen Abriss gesichert werden, so wie jetzt auch schon bei B Schränken. Hier fast gleicher Preis inkl. Lieferung über Stufen: http://www.eisenbach-tresore.de/Waffenschrank/Waffenschrank-Widerstandsgrad-1-EN-1143-1-Langwaffen-KurzwaffenMunition-7/Waffenschrank-Grad-0-EN-1143-1-Waffentresor.html?gclid=Cj0KEQjwi_W9BRD_3uio_Jz-p8UBEiQANU80vt5kWt_P2uJI9Hd0tJEcJf4e3JvrW58qFbjbg1gXOEsaApjQ8P8HAQ Gehen tut es, ob es Sicherheit bringt ist eine andere Frage.
  10. http://www.ebay.de/itm/Waffenschrank-Gun-Safe-0-5-Stufe-Widerstandsgrad-N-0-mit-Doppelbartschlos-/161636696038?hash=item25a24c3fe6:g:gOQAAOSweW5VACt9 630 EUR, 135 kg .
  11. Also wenn ich nach dem gehe was jetzt online ist: Dann ist die 2016er bis zum 13.01.16 nicht genehmigt gewesen, sollte also tunlichst nicht genutzt werden. Solange die 2017 nicht vom BVA genehmigt wurde gilt die 2016er weiter für den Gesetzgeber.
  12. Das wäre dann Schiessen nach einer nicht genehmigten Sportordnung. Würde ich lieber lassen.
  13. Wobei die vom BVA oberflächlich gegen ausdrucken geschützt ist. Ist aber nichts was einen Konverter aufhält.
  14. Wäre ja auch unerträglich, wenn Opfer sich wehren könnten. Und ganz böse, wenn Täter dann zu ermitteln wären, das geht ja garnicht. Da muss Muddi sofort was tun.
  15. und verstirbt auch daran. Auf diesem Weg werden in letzter Zeit viele Illegale einkassiert.
  16. der Schuß in die Luft war der Warnschuß, der in den Boden war gezielt. Wäre es ausversehen passiert, dann würde es mit der Notwehrabsicht dünn werden. Ein Fall für einen spezialisierten Strafrechtler, nichts für Schwigervaters Familienanwalt.
  17. Zur IWA16 gab es Gerüchte, das die aktuelle Regierung es wieder anlaufen lassen möchte.
  18. http://www.br.de/nachrichten/amok-waffe-muenchen-100.html Ob er dafür ein einem Schützenverein war? Daraus könnten eifrige Politiker doch noch abstruse Verbote konstruieren.
  19. Da das die Einnahmen wohl nicht bei der Einkommensteuererklärung mit angegeben hat wird ihn die Völle Härte der Justiz treffen.
  20. In D nicht wirklich besser: http://www.nordbayern.de/region/erlangen/erlanger-polizei-will-wertvolles-klingonenschwert-vernichten-1.3184632
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