Vorgeschichte:
Unsere liebe Behörde möchte einer Sachkundeausbildung des Vereins nicht anerkennen, obwohl sie es laut WaffG müsste.
Da wir als Verein aber nicht dadurch geschädigt sind können wir leider nichts machen. Die Teilnehmer möchten sich aber natürlich ihre erste WBK nicht erklagen, verständlich.
Nun der Plan ein Anerkennungsverfahren durchzuführen und das ganze dann gewerblich zu machen.
Dazu zwei Fragen:
- welche Voraussetzungen dazu darf die Behörde verlangen
- ist die gewerbliche Sachkundeausbildung ein vom Bedürfnis umfasster Zweck für private/vereinseigene Sportwaffen oder muss die Behörde dann eine extra WBK ausstellen (so in der VerwV vorgesehen)