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Eugen

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  1. Das Schreiben nennt sich Vollzug des Waffengesetzes(WaffG) Sehr geehrter Herr........, Aus gegebenen Anlass enthalten die Folgeseiten dieses Schreibens Hinweise auf die von den Schützenvereinen im Wesentlichen zu beachtenden Meldepflichten und Nachweispflichten gegenüber der Waffenbehörde.
  2. Hallo Nightingale, mein Verein (Lk Mittelsachsen) hat das Schreiben ebenfalls erhalten. Habe mich mal bei anderen Vereinen (Lk Meißen, Muldental) schlau gemacht - dort ist so ein Schreiben bis jetzt nicht eingegangen. Für kleine Vereine ohne eigenen Schießstand ist das finanziell nicht machbar, wir sind jetzt schon mit 10-12 Terminen bei ca. 600 Euro Standgebühr ! Gruß Eugen
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