In Berlin wurde schon ein Halbautomat in .223 nach dem 1.4. 2003 als Voreintrag mit Befürwortung durch LV 1 des BDS eingetragen. Die Waffe, eine HK SL 8, wurde ebenfalls kürzlich bei der Behörde angemeldet und abgestempelt. Es ging problemlos, da ja SL 8 schon nach dem alten Gesetz erlaubt waren, so sagte sinngemäß die Sachbearbeiterin. Die Sachbearbeiterin meinte aber auch, daß andere Waffen nicht immer eingetragen würden...
Gruß, Jake Cutlass