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Snakecleaver

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About Snakecleaver

  • Birthday 06/22/1973

Website

  • Website URL
    www.liberales-waffenrecht.com

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • Wohnort
    D-59590 Geseke
  • Favorite guns
    Hera Arms 15th, STI 1911
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Nein

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    BDS
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  1. Abgeordnete des Wahlkreis und Mitglieder des Innenausschuss. . Alle kann man über die SuFu auf www.bundestag.de in Erfahrung bringen. Gesendet von meinem SM-T805 mit Tapatalk
  2. Die Universelle Zahl und Antwort auf alle Fragen ist 42.. Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
  3. Marker, Vertreter des GdP ist gefährlich. Man merkt ihm an das er Fachfremd ist und mit dem Thema noch nicht so lange zu tun hat. Er unterstützt aber HA-Verbot für Sportschützen und würde Magazine gerne als wesentliche Bestandteile von Schusswaffen sehen. Er begrüßt die Bestrebungen auf EU-Ebene die das zum Ziel haben. Auch Prof. Dr. Feltes macht nicht gerade den Eindruck als ob er sehr lange mit dem Thema befasst ist. Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
  4. Außerdem wird man hier in D-Land nicht einfach ein neues System einführen. Hier ist schon vorprogrammiert, dass es massenhaft Klagen gegen die Entscheidungen auf Grund dieser "neuen" Gutachten geben wird. Neee.. Da wird einfach erprobtes und in der Rechtsprechung x-fach durch prozessiertes System genommen.
  5. Man kann das ganze auch noch weiter auf die Spitze treiben. Der Richter leitet aus einem sachlichen Verbot (schießen auf Wild mit Magazine >2 Schuss) ein allgemeines Verbot her. Mit ein wenig Phantasie ein weiteres Verbot durchdrücken. Das sportliche Schießen unter Verwendung von Magazinen mit mehr als 10 Schuss ist verboten. Jetzt denkt mal weiter....
  6. Im Grunde sieht das jetzt so aus: Der klagende Jäger darf keine halbautomatischen Langwaffen mehr auf Jagdschein kaufen. Will er einen HA für die Jagd, dann muss er diesen über die Sportschiene erwerben und kann dann über die Krücke "SpoSchü XXY verleiht an Jäger XXY" diesen jagdlich nutzen (mit 2-Schuss-Magazin). Da wir aber wissen, das solche Urteile gerne in den Behörden allgemein angewendet werden, bleibt hier nur eins: Jeder Jäger, dem die Behörde einen Eintrag eines jagdlichen HA in die WBK verweigert, muss dann Klagen. Und das gute hierbei ist: Selbst wenn aus einem Landkreis 200 Klagen bei Gericht liegen, alle müssen einzeln abgehandelt und abgeurteilt werden.
  7. Wie ich es mir gedacht hatte. Der Richter leitet aus dem sachlichen Verbot nach §19 Abs. 1 Satz 2c (Verbot des Schießens auf Wild mit Waffen, mit Waffen, die mehr als zwei Patronen im Magazin aufnehmen können) ein allgemeines Besitzverbot von halbautomatischen Feuerwaffen mit austauschbaren Magazinen für Jäger her. Das wird hoch her gehen.
  8. Man kann das Urteil auf der HP des BVerfG unter Angabe des Aktenzeichen als E-Mail/PDF kostenlos anfordern.
  9. Jup, ist mir auch noch so bestätigt worden. Die KatB7 ist im Grunde der letzte Fanghaken für Waffen, die durch sämtliche KatB-Raster rauschen, aber technisch nicht in KatC oder KatD gehören. Hier ist das Poster der X-Waffe sehr aufschlussreich. X-Waffe NWR
  10. Eben.. schaut man in unser NWR rein, dann findet man unter KatB7 nicht einen Eintrag. Warum? Unser NWR schaut bei der Kategorisierung ausschließlich auf die Technik der Waffe. Selbst "echte" Kriegswaffen wie das M1A1 sind nicht als B7, sondern als B4 erfasst. Wenn es also hart auf hart kommt und die Kommission setzt sich mit B7-Verbot durch, dann müssen sämtliche Waffenbesitzer zu Hause besucht und jede halbautomatische Langwaffe begutachtet werden.
  11. Ich habe mal die neuen Änderungsvorschläge angesehen. Dann ergibt sich folgendes Bild: Anhang I zur Direktive 91/477/EG Im Sinne dieser Richtlinie sind folgenden Kategorien von Feuerwaffen dargelegt. Kategorie A - Verbotene Feuerwaffen Militärische Waffen und Abschußgeräte mit Sprengwirkung; vollautomatische Feuerwaffen; als anderer Gegenstand getarnte Feuerwaffen; panzerbrechende Munition, Munition mit Spreng- und Brandsätzen sowie Geschosse für diese Munition; Pistolen- und Revolvermunition mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen von Personen, die zur Benutzung dieser Waffen befugt sind. Automatischen Waffen die in halbautomatische Waffen geändert wurden. Halbautomatische Langwaffen für den zivilen Gebrauch die militärischen Waffen mit automatischen Mechanismen ähneln. 56 56 Der neue Text sollte die folgenden technischen Kriterien der Feuerwaffe berücksichtigen wie Magazinkapazität, Kaliber, Feuerkraft wie auch den Grad der Gefährlichkeit, um die Bedenken der Mitgliedstaaten (AT, CZ, EL, SE, NO, ES, DE, FI, LV, EE, FR, DK, UK, MT, PL, SK, BE, IT, BG) zu berücksichtigen, sowohl was das Verbot selbst betrifft, als auch die Bedenken des "Anscheins" als Kriterium. Neu dazu gekommen ist eine EU-weite Aufbewahrungsvorschrift, die Mindestandards an dem Aufbewahrungsbehältnis vorschreibt. Immer noch dabei ist das Verbot vom privatem Waffenhandel. Nach willen der EU soll in Zukunft entweder ein Händler oder ein Broker solche Verkäufe durchführen. Die Gültigkeit von Waffenerlaubnisse soll auch weiterhin auf 5 Jahre beschränkt bleiben. Die medizinische Untersuchung ist erweitert worden in eine medizinische Untersuchung, inkl. einer psychologischen Untersuchung. Unterm Strich: Wir sind noch nicht fertig!
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