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AdventureQ

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About AdventureQ

  • Birthday 06/07/1956

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • Wohnort
    D-9000 Bayern
  • Beruf
    Steuerzahler
  • Interessen
    Waffen
  • Favorite guns
    Alle
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    Keine Angabe

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  1. Und: AK47 MP5 (mit bööööösem Zubehör) S&W .500 in 4" Desert Eagle in .357, in .44Mag. und in .50ae (um mal die Unterschiede zu sehen) Mehr passt in meiner Karre nicht rein...
  2. Am 02.04.2015 ? Respekt...meinst nicht, Du bist da etwas zu früh dran mit der Einladung !!! P.S.: sollte es am 02.04.2016 sein, dann wäre ich dabei !
  3. Schön, dass Du mir sagst was ich wie zu tun habe ! Du hast Deine Meinung, ich meine, so what ?
  4. Muss man ja aufpassen, dass sich nicht Männer zu einer Geschlechtsumwandlung hinreißen lassen, nur damit sie nen WS bekommen... ! Sorry, aber "Petition, damit Frauen nen WS bekommen"...habt Ihr keine anderen Probleme ?
  5. Mensch Erik, wie bist Du denn drauf ??? WIR Schützen haben mit solchen Verallgemeinerungen und Vorurteilen eh zu kämpfen...müssen wir nun genau so handeln/denken ? Genau das, was wir nicht wollen, machen wir jetzt selbst ?
  6. Stimmt nur bedingt ! Nicht immer muss ein Durchsuchungsbeschluss vorab vorhanden sein. Aber sowas gibt´s mittlerweile in Minutenschnelle. Da muss niemand mehr zum Staatsanwalt laufen und nen Antrag stellen.
  7. Ist es soooo schwer meinen Beitrag den ich ganz oben geschrieben habe, zu verstehen ? Dort, wo das mit der WBK nach §18 steht!
  8. Mannnnn....dann schau doch mal, was ich 6 Beiträge weiter oben geschrieben habe
  9. Klar, möglich ist das schon...aber erlaubt ist es nicht !
  10. Mit nem Wiederladerschein zu Hause schiessen ? Interessant...wo kann man das nachlesen?
  11. Servus ! Wie kommst Du darauf ??? Diese Aussage ist nur TEILWEISE richtig. Das ist in erster Linie auch davon abhängig, welche WBK man hat. Hast Du z. B. eine WBK nach §18, dann ist es durchaus möglich, bei Dir zuhause zu Schiessen. Siehe hierzu Waffengesetz §27 Absatz 2. Lediglich 14 Tage vorher bei der Behörde anmelden ist angesagt!
  12. Glaubt Ihr wirklich dass das Abstimmungsergebnis noch irgend jemanden interessiert ???
  13. Stimmt, besonders die "Munitions-Messeangebote" waren schlechtweg ein Witz ! Es waren aber auch außerordentlich tolle und vor allem sehr seltene Stücke zu sehen. In den letzten Jahren waren solche Stücke nicht vorhanden. Kommt da momentan viel auf den Markt ? Warum auch immer... Ich war/bin auf der Suche nach ner Benelli 90 M3. Waren 2 St. vorhanden, Preis passte, aber eine nicht mit der Visierung, die ich haben wollte...und die andere war in einem elendigen Zustand. Muss ich doch mal die Händler hier in der Gegend abklappern bzw. durchrufen.
  14. Servus ! Uiiiii ! Was schreibst denn da für´n Käse zusammen ? Als Schusswaffen-SV kann man nur max. 3 Monate eine Waffe besitzen ? Wie kommst Du zu so einer absolut falschen Aussage ? Woher hast Du das ?
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