Vorsicht! Im Falle der Erlangung des Erbscheins besteht die Pflicht, innerhalb von 4 Wochen bei der Behörde eine Erben-WBK zu beantragen (mit allen Konsequenzen wie Tresor, soweit nicht vorhanden, Gebühren sowie Lauf.dildo, etc.) ODER die Waffen einem Berechtigten zu überlassen, also mir. Und ich habe diesen Erwerb innerhalb von 14 Tagen der Behörde zu melden. Da gibt es nix dran zu rütteln. Die letzten waffentechnischen Nachklässe, die ich für die Erben veräußert habe, haben sich bis zu 2 Jahren hingezogen.
Eintragungspflicht, siehe oben. Und extra WBK, damit ich die Waffen nicht auf meine WBKs eintragen muss und nachher viele Lücken mit nicht mehr vorhandenen Waffen habe. Ich habe so schon genügend Unterlagen, brauche nicht noch mehr Papier in meiner Mappe. Die Gebühren werden von den Erben aufgebracht. Ist immernoch günstiger, als die Waffen weit unter Marktwert an Händler zu verscherbeln.
Zeitaufwand hält sich in Grenzen bzgl. der Fachkundeprüfung. Aber alleine bei dem Vorbereitungslehrgang sowie den ganzen Gebühren liegst Du locker zwischen 7 und 10k€. Dazu kommen noch laufende Kosten für IHK etc. sowie eine geeignete Aufbewahrungsstätte (mit Alarmaufschaltung -> weitere laufende Kosten).
Wenn nicht innerhalb von einem Jahr eine regelmäßige gewerbsmäßige Tätigkeit zu erkennen ist, verfällt die WHL. Bei einem Kumpel von mir ist diese deswegen nur noch für Munition gültig (was ihm auch reicht).