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Jägermeister

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  1. Einstufung von Griffstücken von Maschinenpistolen vom 10.06.2008 Feststellungsbescheid (Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 90 vom 19.06.2008 ) Download (pdf/139 KB)
  2. Einstufung von Flintenmunition der Firma Brenneke vom 22.09.2009 Feststellungsbescheid (Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 149 vom 06.10.2009) Download (pdf/97 KB)Einstufung von Flintenmunition der Fa. Brenneke vom 22.09.2009
  3. Einstufung von sogenannten Laser- bzw. Lichtgewehr vom 11.05.2010 Feststellungsbescheid (Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 80 vom 01.06.2010) Download (pdf/234 KB)
  4. Einstufung von sogenannten Blow-Back- Waffen mit den dazugehörigen Patronenattrappen (Ladehülsen) mit Fire caps vom 23.03.2011 Feststellungsbescheid (Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 54 vom 06.04.2011) Download (pdf/2360 KB)Einstufung von sogenannten Blow-Back-Waffen mit den dazugehörigen Patronenattrappen (Ladehülsen) mit Fire caps vom 23.03.2011
  5. Frage: Wie lautet die Legaldefinition für das "Führen" im Waffengesetz? Antwort
  6. Frage: Ich habe ein Pfefferspraygerät zu Hause und habe gehört, dass ich das jetzt entsorgen muss, weil es kein Prüfzeichen hat und somit verboten ist. Stimmt das? Antwort
  7. Frage: Seit dem 1. April 2003 ist mein Wurfstern verboten. Was muss ich tun, um ihn behalten zu dürfen? Antwort
  8. Frage: Ich habe eine Schreckschusspistole oder möchte mir eine solche Waffe zulegen. Was muss ich tun? Wie bekomme ich den sogenannten "kleinen Waffenschein" und brauche ich den überhaupt? Antwort
  9. Frage: Ich habe einen Elektroschocker zu Hause und habe gehört, dass ich den jetzt entsorgen muss, weil er kein Prüfzeichen hat und somit verboten ist. Was hat es mit diesem Gerücht auf sich? Antwort
  10. Frage: Für meine bislang nach § 37 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e) WaffG (alt) verbotene Schusswaffe (Anscheinswaffe) habe ich eine gültige Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes. Gilt diese Ausnahmegenehmigung noch? Was muss ich tun? Antwort
  11. Frage: Ich habe meinen Vorderschaftrepetierer seinerzeit mit einem Pistolengriff versehen. Kann ich diesen nun behalten oder muss ich die Waffe wieder auf den ursprünglichen Hinterschaft umrüsten? Antwort
  12. Frage: Seit dem 1. April 2003 besitze ich verbotene Messer (Butterfly-, Spring- oder Fallmesser). Was muss ich tun? Antwort
  13. Allgemeinverfügung zum Thema "Elektroschocker" Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes vom 28. August 2003 Download (pdf/96 KB)
  14. Ergänzungsverfügung zum Thema "Elektroschocker" Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes vom 17. Dezember 2003 Download (pdf/85 KB)
  15. Zweite Ergänzungsverfügung zum Thema "Elektroschocker" Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes vom 28. Juni 2004 Download (pdf/55 KB)Zweite Ergänzungsverfügung zum Thema "Elektroschocker"
  16. Dritte Ergänzungsverfügung zum Thema "Elektroschocker" Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes vom 23. März 2005 Download (pdf/108 KB)
  17. Vierte Ergänzungsverfügung zum Thema "Elektroschocker" Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes vom 17. März 2006 Download (pdf/71 KB)
  18. Fünfte Ergänzungsverfügung zum Thema "Elektroschocker" Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes vom 19. Dezember 2006 Download (pdf/77 KB)
  19. Sechste Ergänzungsverfügung zum Thema "Elektroschocker" Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes vom 07. Dezember 2007 Download (pdf/84 KB)
  20. Ausnahmegenehmigung zur Regelung des Altbesitzes von verbotenen Elektroimpulsgeräten ohne Zulassung und Prüfzeichen Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes vom 17.12.2010 (Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 2 vom 05.01.2011) Download (pdf/103 KB)
  21. Kennzeichnungspflicht für Elektroimpulsgeräte (sogenannte Elektroschocker) Was ist ab dem 01.01.2011 für den Umgang mit Elektroimpulsgeräten zu beachten? Elektroimpulsgeräte werden vom deutschen Waffengesetz erfasst. Dabei ist der Umgang mit diesen Geräten verboten, "sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen" tragen. Seit dem Jahr 2008 ist die Zulassung solcher Geräte aufgrund entsprechender Rechtsverordnungen gesetzlich geregelt, wobei der Umgang mit dem Altbestand an Elektroimpulsgeräten für eine Übergangszeit geschützt wurde. Diese Übergangsfrist endet am 31.12.2010. Ab dem 01.01.2011 ist nur noch der Umgang mit Elektroimpulsgeräten, die ein Prüfzeichen der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) tragen, erlaubt. Das Bundeskriminalamt empfiehlt deshalb, beim Kauf entsprechender Geräte auf das Vorhandensein des amtlichen Zulassungszeichen zu achten: PTB-Prüfzeichen Privatpersonen, die nachweislich bereits vor dem 01.01.2011 im Besitz eines verbotenen Altgerätes sind, wird der weitere Besitz (nicht erlaubt: Führen) genehmigt. Für den Handel mit Altgeräten wären Ausnahmegenehmigungen erforderlich, die das BKA nach Einzelfallprüfung erteilen kann.
  22. Information des BMI anlässlich des Urteils des OLG Karlsruhe vom 27.04.2007 Information des BMI anlässlich des Urteils des OLG Karlsruhe vom 27.04.2007 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (WaffRÄndG) Download (pdf/110 KB)
  23. Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.04.2007 Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.04.2007 in Sachen Überlassung von Soft-Air-Waffen an Nichtberechtigte Download (pdf/66 KB)Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.04.2007
  24. Einstufung von Spielzeugwaffen, getreue Nachahmung vom 03.05.2004 Feststellungsbescheid (Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 91 vom 14.05.2004) Dieser Feststellungsbescheid wurde am 01.04.2008 widerrufen (Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 50 vom 02.04.2008 ) Download (pdf/103 KB)Einstufung von Spielzeugwaffen, getreue Nachahmung vom 03.05.2004 siehe auch Widerruf vom 01.04.2008
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