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Coltfan

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  1. Ich habe nachfolgend den aktuellen, vom Bochumer Lehrstuhl für Kriminologie herausgegebenen Polizei-Newsletter abgedruckt,den man sich per email bestellen kann. Er enthält immer aktuelle Diskussionsthemen rund um die polizeiliche Arbeit. Er ist ausgesprochen praxisorientiert und stammt von einem unbefangenen Lehrstuhl, der sich -dort findet auch ein Masterstudiengang Polizeiwissenschaft statt- aus meiner Sicht sehr professionell mit seinen Themen auseinandersetzt (im Gegensatz zu einigen uns gut bekannten Lehrstühlen, die ihre Wissenschaft eher darin sehen, erst einen politisch korrekten Standpunkt einzunehmen und dann nach den passenden Beweisen zu suchen). Wer sich dafür interessiert, kann ihn sich auch selbst bestellen. __________________________________________________________ Newsletter Polizeiwissenschaft Nr. 168, November 2013 Der Newsletter Polizeiwissenschaft ist ein Kooperationsprodukt von TC TeamConsult, Genf/Zürich (CH) und Freiburg i. Br. (D) www.tc-teamconsult.com und dem Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft der Universität Bochum (Prof. Dr. Thomas Feltes; Chefredakteur: Prof. Uli Rothfuss PhDr.), www.rub.de/kriminologie. 1. Neue Bezeichnung und neuer Chefredakteur 2. Bewerbung für den englischsprachigen Masterstudiengang „Criminal Justice, Governance and Police Science“ 3. Ultras in Deutschland - eine empirische Studie 4. Unterschiede in den Aufklärungsquoten 5. Mind the Gap – Gewalterfahrungen älterer Frauen – Polizeiliche und justizielle Perspektiven 6. Hintergründe der Kriminalität – ein Zyklenmodell von der ETH Zürich 7. Body-Cams gegen Polizeigewalt 8. Mit Fingerabdruck identifizieren 9. Neue Ansätze bei Forschungen über Kindesmissbrauch und -vernachlässigung 10. Diskussion um polizeilichen Schusswaffengebrauch am Kapitol 11. Seminar über den Zugang zum Recht für Opfer von Straftaten in der EU 12. Online Hand- und Lehrbuch „Kriminalistik“ – für Studium und Praxis 13. Reinhard Mokros neuer Präsident der FHöV NRW 14. Stellenausschreibung wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in Projekt „Freundschaft und Gewalt im Jugendalter“ 15. Buchbesprechung: The Berlin Reader 1. Neue Bezeichnung und neuer Chefredakteur Ab dieser Ausgabe wird aus dem „Polizei-Newsletter“ der „Polizeiwissenschaft : Newsletter“. Damit wollen wir den Begriff der Polizeiwissenschaft stärker in das Bewusstsein der Leserinnen und Leser dieses Newsletters bringen. Wie bisher soll der Newsletter den Leserinnen und Lesern auch weiterhin Informationen zu Studien, Projekten und Entwicklungen präsentieren, die sich mit der Polizei und ihrem Aufgabenbereich beschäftigen. Insofern wollen wir das Profil des PNL schärfen, ohne die inhaltliche Ausrichtung zu verändern. Für diejenigen, die den Newsletter abonniert haben, ändert sich nichts. Sie erhalten nach wie vor jeweils am 1. eines Monats ihre Email. Ändern wird sich allerdings die Website: Ab sofort steht der Newsletter Polizeiwissenschaft auf der Website www.newsletter-polizeiwissenschaft.de (auch im neuen Design) zur Verfügung. Die „alte“ Domain www.polizei-newsletter.de bleibt aber erhalten, und Besucher werden automatisch auf die neue Seite umgeleitet. Dies gilt auch für die englische, französische und spanische Version unseres Newsletters. Gleichzeitig möchten wir den neuen Chefredakteur des Newsletters Polizeiwissenschaft vorstellen. Professor Uli Rothfuss PhDr., M.Sc. ist seit August 2013 am Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft tätig. er ist 52 Jahre alt und blickt auf eine lange Polizei-, Hochschul- und „Grenzgänger“-Karriere zurück. Der Ausbildung für den mittleren Dienst des Bundesgrenzschutzes folgte polizeilicher Streifen- und Verkehrsdienst und später der gehobene Kriminalpolizeidienst in Baden-Württemberg. Nach seinem nebenberuflichen Studium „Criminal Justice Studies“ an der University Leicester in England war Uli Rothfuss Referent für Pressearbeit und das Akademische Auslandsamt an der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen. Weitere berufliche Stationen waren: Kulturdezernent in Calw, Hochschulstationen in Schwäbisch Hall, Calw und zuletzt als Gründungsrektor der IB-Hochschule Berlin, einer staatlich anerkannten Fachhochschule mit Studienzentren in den Bereichen Gesundheits- und Kulturwissenschaften in Berlin, Stuttgart und Köln. Seit 2006 hatte Uli Rothfuss, zunächst in Baden-Württemberg, dann in Berlin, eine Professur für Sozial- und Kulturwissenschaften inne; die inhaltliche Nähe zur Kriminologie und Polizeiwissenschaft hat er als Gutachter für Akkreditierungsagenturen für Studiengänge in diesen Bereichen wie auch als Scientific Expert für Europarat, Europäische Kommission und OSCE nie verloren. Rothfuss engagiert sich außerdem als Vollmitglied im International Institute for the Human Rights IIDH in Strasbourg, außerdem ist er publizistisch tätig: mehr als 20 vorwiegend literarische Bücher und Theaterstücke sind von ihm erschienen. Er ist Vorsitzender der Europäischen Autorenvereinigung Die KOGGE und war in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal in die Jury für den Literaturpreis der Europäischen Union berufen. Außerdem ist er als Gutachter in Auswahlkommissionen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes DAAD tätig. Prof. Rothfuss freut sich auf die publizistische Tätigkeit im polizeiwissenschaftlichen Bereich und bittet die Abonnenten, ihm interessante und für die Veröffentlichung im Newsletter Polizeiwissenschaft geeignete Meldungen zuzumailen: redaktion@newsletter-polizeiwissenschaft.de 2. Bewerbung für den englischsprachigen Masterstudiengang „Criminal Justice, Governance and Police Science“ Der englischsprachige Online-Masterstudiengang wird der berufsbegleitend von der Ruhr-Universität Bochum in Kooperation mit dem GaPS-Institut „Governing and Policing Security“ in Ghent durchgeführt und richtet sich an Bewerber, die auf internationaler Ebene im Bereich von Sicherheitspolitik, Kriminalitätsbekämpfung, (internationaler) Strafverfolgung und des Menschenrechtsschutzes aktiv werden wollen oder bereits sind. Die bisherigen Studenten kommen aus über 20 Nationen und verschiedensten Berufen wie Polizei, Justiz, soziale Arbeit, politische Beratung etc. Bewerbungen für den Jahrgang 2014 (Beginn 1.4.2014) sind noch bis zum 1. Dezember 2013 möglich. Für weitere Informationen zum Studiengang, zum Zulassungsverfahren und zu Stipendien: http://www.macrimgov.eu 3. Ultras in Deutschland - eine empirische Studie Eine aktuelle Bachelorarbeit von Fabian Krüger an der BiTS - Business and Information Technology School gGmbH Iserlohn beschäftigt sich mit der Entwicklung der deutschen (Fußball-)Fanszenen unter Einfluss des Konzeptpapiers Sicheres Stadionerlebnis. Der Autor thematisiert dabei auch Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Ultrabewegung. In dem empirischen Teil der Arbeit wird anhand von Interviews mit Experten aus der Ultraszene, der Fanarbeit und der Fanforschung die Ultraszene und ihre Entwicklung bis heute beleuchtet. Der Autor will dabei herausfinden, wie viel Einfluss diese Bewegung heutzutage auf den Rest der Fanszene, auf ihre Vereine und möglicherweise Verbände hat und welchen Mehrwert sie an welcher Stelle einbringt. Darüber hinaus sollen die möglichen Folgen des Konzeptpapieres auf die Ultrabewegung erörtert und Chancen und Risiken für diese gegeneinandergestellt werden. Die Arbeit steht im Online-Bereich des Polizei-Newsletter unter http://www.polizei-newsletter.de/documents/2013_BT_FINAL_Fabian_Krueger.pdf zum kostenlosen download zur Verfügung. 4. Unterschiede in den Aufklärungsquoten Eine Studie des LKA NRW weist nach, dass die Unterschiede der Aufklärungsquoten über alle Delikte zwischen den Ländern nahezu vollständig auf Unterschiede der Deliktsstruktur zurückzuführen sind. Je nach Anteil der Delikte am Fallaufkommen, die generell leichter zu ermitteln sind, fällt die Aufklärungsquote über alle Delikte unterschiedlich hoch aus. Die deliktsspezifischen Unterschiede der Aufklärungsquoten zwischen den Ländern erklären sich zu einem erheblichen Anteil durch das unterschiedliche Fallaufkommen: Dieser Zusammenhang dürfte wiederum auf Kriminalitätsformen zurückzuführen sein, die generell schwerer zu ermitteln sind, z. B. international agierende oder professionell arbeitende Täter. Hingegen liegen insgesamt keine Hinweise darauf vor, dass Aufklärungsquoten das Fallaufkommen etwa dadurch beeinflussen können, dass sie abschreckende Wirkung entfalten. (Naplava, Thomas/ Kersting, Stefan/ Krahwinkel, Friedhelm (2012): Ländervergleichende Analyse von Aufklärungsquoten. Düsseldorf: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, verfügbar unter http://www.polizei.nrw.de/media/Dokumente/Behoerden/LKA/Aufklaerungsquoten_S tand%20Mai%202012.pdf 5. Mind the Gap – Gewalterfahrungen älterer Frauen – polizeiliche und justizielle Perspektiven In diesem Forschungsbericht werden die Ergebnisse einer Aktenanalyse und einer Interviewstudie vorgestellt, die im Rahmen von zwei Forschungsprojekten erarbeitet wurden. Die Projekte wolltenInformationen zu Gewalterfahrungen älterer Frauen in ihren Partnerschaften und zum Umgang mit Hilfeeinrichtungen mit solchen Fällen erheben und Einblicke in den Umgang der Strafverfolgungsbehörden mit Fällen von Partnergewalt im Alter zu erhalten. Zudem sollten effiziente und effektive Interventions- und Unterstützungsmöglichkeiten durch Strafverfolgungsbehörden identifiziert werden. Im Ergebnis wurde gezeigt, dass wenig Hochaltrige unter den Opfern und Tatverdächtigen waren, allerdings wurde ein hoher Anteil von Opfern und Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund festgestellt. http://ipvow.org/images/ipvow/reports/file_analysis/REPORT_German_case_file_ analysis_int.pdf 6. Hintergründe der Kriminalität – ein Zyklenmodell von der ETH Mehr Bestrafung führt nicht zwangsläufig zu weniger Kriminalität. Dies sagen ETH-Forscher, welche die Entstehung von Kriminalität in einem Computermodell untersuchten. Um Verbrechen zu bekämpfen, müsse man das Augenmerk stärker auf die sozialen und ökonomischen Hintergründe richten, die Kriminalität begünstigten. Der Soziologe Prof. Dr. Dirk Helbling von der ETH Zürich entwickelte mit Wissenschaftskollegen ein Zyklen-Modell der Kriminalität: ein sogenannt agentenbasiertes Modell, in dem sie das Netzwerk sozialer Wechselwirkungen berücksichtigten. Das neue Modell bildet die Realität besser ab als bisherige Modelle. Es umfasst nicht nur Kriminelle und Gesetzeshüter sondern auch „ehrliche“ Bürger als dritte Gruppe. Parameter wie Strafmaß und Strafverfolgungskosten können im Modell variiert werden. Außerdem erfasst das Modell räumliche Abhängigkeiten. http://idw-online.de/de/news555925 und http://www.plosone.org/article/info%3Adoi%2F10.1371%2Fjournal.pone.0076063 7. Body Cams gegen Polizeigewalt Eine neue Form von Techno-Prävention gegen Polizeigewalt wird gegenwärtig in den USA mit offensichtlich gutem Erfolg getestet. Dort sollen sog. „Body Cams“ von Polizisten am Körper (Kopf oder Brust) getragen werden, die das Handeln der Beamten dann (auch aus unterschiedlichen Perspektiven) aufzeichnen und – sofern die Daten unabhängig gesichert werden – dann auch in einem Straf- oder Zivilverfahren verwendet werden können. Studien von David Harris von der University of Pittsburg haben nachgewiesen, dass nach dem Einsatz solcher Kameras die Polizeigewalt sowie die Bürgerbeschwerden, der Anteil der sog. „Use-of-Force“-Ereignisse pro 1000 Bürgerkontakte z.B. um den Faktur 2,5, also deutlich zurückgingen. Die New Yorker Polizei wehrt sich allerdings massiv gegen einen vom Gericht angeordneten Pilotversuch. Dass sich die New Yorker Polizei sogar gegen einen vom Gericht angeordneten Probeversuch massiv gewehrt hat (angeblich mit der Aussage, man würde dies nur dann tun, wenn man ihr eine Waffe an den Kopf halten würde), macht aber auch deutlich, welche Befindlichkeiten sich hier verbergen. Eine Übertragung der Idee auf Deutschland erscheint kaum möglich. S. dazu den Bericht im „Weltspiegel“ vom 27.11.2013, verfügbar unter http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/329478_weltspiegel/17817738_usa-d ie-polizei-dein-freund-und-kameramann sowie http://www.policeone.com/police-products/body-cameras/articles/6389107-NYPD- Union-resists-order-to-test-body-cameras/ und http://www.nydailynews.com/new-york/nypd-cops-wear-body-cams-article-1.14251 21 sowie http://www.policeone.com/police-products/body-cameras/articles/6386513-NYPD- ordered-to-start-using-officer-worn-cameras/ 8. Mit Fingerabdruck identifizieren Das Handy als Vorreiter bei der Identifizierung mittels Fingerabdruck – Apple bietet mit seinem neuen iphone 5 S die Möglichkeit, dieses nicht mehr mit einer Zahlenkombination, sondern mittels eines Fingerabdruckscanners durch Berührung zu entsperren. Kommentatoren sehen Sicherheitsrisiken, aber auch Chancen, dass das Handy als Wegbereiter der Biometrie dient. S. hierzu den Bericht in der „ZEIT“ vom 11.9.2013, verfügbar unter http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-09/apple-iphone-5s-fingerabdruck 9. Neue Ansätze bei Forschungen über Kindesmissbrauch und -vernachlässigung Kindesmissbrauch und -vernachlässigung, also das Vorenthalten von Nahrung, Kleidung bis hin zur ausbleibenden mentalen Versorgung, als soziales Anliegen, das die Gesundheit und das Wohlergehen der betroffenen Kinder und ihrer Familien beeinflusst. Das Institute of Medicine und der National Research Council der „National Academy of Sciences“ in den USA haben deshalb “Neue Ansätze bei Forschungen über Kindesmissbrauch” verabschiedet. Der Report untersucht Forschungsergebnisse und die Effektivität von Interventionsprogrammen. Er bietet auch Empfehlungen für die Etablierung einer koordinierten nationalen Infrastruktur, um künftige Forschungen über Kindesmissbrauch zu unterstützen. Mehr Informationen sind verfügbar unter http://www.iom.edu/Reports/2013/New-Directions-in-Child-Abuse-and-Neglect-Re search.aspx?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+NewIo mReports+%28New+IOM+Reports%29, hier ist auch der ganze Report verfügbar. In einer Übersichtsgrafik Definitionen, Risikofaktoren, Auswirkungen und geforderte Maßnahmen siehe unter http://www.iom.edu/Reports/2013/New-Directions-in-Child-Abuse-and-Neglect-Re search/Child-Abuse-Infographic.aspx 10. Diskussion um polizeilichen Schusswaffengebrauch am Kapitol Kontrovers wird in den USA der Schusswaffengebrauch durch die Polizei gegenüber einer Autofahrerin am Kapitol in Washington D.C. diskutiert, als die Fahrerin eines PKWs sich der Polizeikontrolle entzog und in der Folge mit mehreren Schüssen getötet wurde. Chuck Wexler vom Police Executive Research Forum, das lange Zeit ein Verbot des Schießens auf fahrende Fahrzeuge empfohlen hatte, kommentiert, dass der Kenntnisstand der Polizei zum Zeitpunkt des Schießentschlusses in Betracht gezogen werden müsse. S. hierzu den Bericht in der Washington Post vom 5.10.2013, verfügbar unter http://www.washingtonpost.com/local/crime/shooting-at-capitol-debate-fatal-s hooting/2013/10/04/a2b38a64-2d26-11e3-b139-029811dbb57f_story.html?hpid=z1 und auch den Aufsatz von Thomas Feltes: Polizeiliche Verfolgungsfahrten und der Jagdinstinkt. Kriminologisch-polizeiwissenschaftliche Anmerkungen zu einem wenig beachteten Phänomen. In: Polizei & Wissenschaft 2011, 1, S. 11-23 11. Seminar über den Zugang zum Recht für Opfer von Straftaten in der EU An der Europäischen Rechtsakademie ERA in Trier findet vom 2.-3. Dezember 2013 ein Seminar über den Zugang zum Recht für Opfer von Straftaten in der EU statt. Dieses Seminar behandelt neue Gesetzgebungsmaßnahmen der EU, den Stand der Umsetzung und der Rechtspraxis in den Mitgliedsstaaten in Bezug auf Verfahrensgarantien und den Zugang zum Recht für Opfer für Straftaten, insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen. Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.era.int/cgi-bin/cms?_SID=NEW&_sprache=de&_bereich=artikel&_aktio n=detail&idartikel=123933 12. Online Hand- und Lehrbuch „Kriminalistik“ – für Studium und Praxis Das online verfügbare Handbuch von Robert Weihmann entspricht inhaltlich dem „Lehrbuch Kriminalistik für Studium und Praxis“, erschienen im Verlag Deutsche Polizeiliteratur in Hilden. Auch für „Kriminaltechnik“ gibt es ein entsprechendes Handbuch; beide werden fortlaufend ergänzt und weitergeführt. http://www.weihmann.info/kriminalistik.htm 13. Reinhard Mokros neuer Präsident der FHöV NRW Reinhard Mokros, langjähriger Polizeibeamter und Dozent an der FHöV NRW und einer der ersten Absolventen des Master-Studiengangs und seit vielen Jahren Dozent im Masterstudiengang Kriminologie und Polizeiwissenschaft an der RUB, wurde zum neuen Präsidenten der FHöV NRW berufen. http://www.fhoev.nrw.de 14. Stellenausschreibung wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in Projekt „Freundschaft und Gewalt im Jugendalter“ Das von der DFG geförderte Projekt „Freundschaft und Gewalt im Jugendalter“ am Mannheim Centre for European Social Research (MZES) sucht ab dem 1. März 2014 ein/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (65%, TV-L E 13). Zum Projekt: http://www.mzes.uni-mannheim.de/d7/de/projects/freundschaft-und-gewalt-im-ju gendalter. Stellenausschreibung: http://www.mzes.uni-mannheim.de/d7/de/news/items/wissenschaftlicher-mitarbei terin-fur-mzes-projekt-freundschaft-und-gewalt-im-jugendalter. 15. Buchbesprechung: The Berlin Reader Berlin – die Stadt mit den wohl weltweit umfassendsten Veränderungen in den letzten 30 Jahren. Studien bestätigen, so Thomas Feltes in seiner Buchbesprechung, „dass wohl eher eine Häufung ungünstiger Faktoren Abweichung und Kriminalität produziert und weniger die Architektur als solche ausschlaggebend ist“. Der Rezensent hegt die Hoffnung, auch angesichts der Tatsache, dass das Buch auf Englisch verfasst ist, „dass man sich national wie international stärker um die innerstädtischen Veränderungsprozesse und ihre Auswirkungen auf die Kriminalität‘ beschäftigt“ und zeigt auf, dass ein Verschieben des Fokus von Tätern hin zu Tatörtlichkeiten sinnvoll ist. http://www.polizei-newsletter.de/books/2013_Besprechung_Feltes_Berlin_Reader .pdf
  2. Mal in der VwV nachlesen, ansonsten finde ich das schlüssig und nachvollziehbar. VERschlossen ist eben etwas mehr als GEschlossen ! @Guntalker: Sei doch nicht immer so dogmatisch. Auch Gerichte müssen interpretieren und tun dies idR nach vorhandenen Materialien und bereits gesetzten Maßstäben. B. wäre nicht der einzige, der mit einem veröffentlichten Kommentar oder Buch Maßstäbe in die Welt setzt, nach der sich andere richten. Ich hätte das ebenso interpretiert, s.o., das ergibt sich doch schon aus dem Wortsinn !
  3. Dann hast Du kein organisatorisches oder rechtliches Problem, sondern ein persönliches ! Wählt ihn ab oder schafft Euch persönliche Waffen an und lasst ihm seine Kniften für welche Verwendung auch immer zu Hause (ich selbst bevorzuge da Großkalibriges, aber man weiss ja nie ...)
  4. Nein, das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Kriminologen sind sich bereits seit Jahrzehnten darüber einig, dass Abschreckung bei den meisten Deliktsgruppen nur davon abhängt, wie groß die Chance ist, erwischt zu werden. Ist sie hoch, geht der -potentielle- Kriminelle erst gar nicht los. Insofern hast Du recht, in der DDR war der Polizeidruck fraglos höher. Aber auch das bezog sich mehr auf das Risiko, weniger auf die konkrete Höhe der dahinter stehenden Strafdrohung. Diese Überlegung betrifft aber hauptsächlich "vernunftgesteuerte" Tätergruppen, die das Risiko genau abwägen. Der drogensüchtige Junkie zählt da ebensowenig zu, wie z.B. ein triebgesteuerter Sexualverbrecher. Auch ein Beziehungstäter, der einfach nur sein persönliches Gegenüber vernichten will, wird sich von der 100%igen Chance auf Erwischtwerden nicht abhalten lassen, dies betrifft die meisten Gewaltdelikte, denn die allermeisten davon sind eben nicht vernunftgesteuert.
  5. Wie ich Steven kenne würde und wird er das gnadenlos durchziehen. Meine Hochachtung dafür kann ich gar nicht in Worte fassen. Sorry, nichts gegen Steven, den ich persönlich kenne und schätze, aber das ist angesichts der bestehenden Rechtslage nicht besonders klug. Er sollte sich dann vielleicht doch lieber darauf zurückziehen, dass er sein Lagerungskonzept bereits in viel weitgehenderer Hinsicht mit der Behörde abgestimmt hat. Und dass seine Frau (sofern sie nicht selbst per WBK mitberechtigte Besitzerin ist) die Kontrolleure nicht reinlassen muss (und auch nicht reinlassen sollte), ist ja bereits klar.
  6. Das Bundesverfassungsgericht hat die von Reiner Assmann seinerzeit organisierte Verfassungsklage nicht zur Entscheidung angenommen. Es hat damit zum Ausdruck gebracht, dass es einer solchen Lage keine Erfolgssaussichten beimißt. Typischerweise erfolgt solch eine Nichtannahme zur Entscheidung in Fällen, in denen vergleichbare Entscheidungen aus der Vergangenheit bereits vorliegen und das Gericht daher einer Klage keinerlei Erfolgsaussichten beimißt. Maßstab hierfür waren mE wohl einige Klagen, die bereits in weiter Vergangenheit wegen anderer Betretungsrechte, z.B. des Schornsteinfegers, abgewiesen wurden. Hierbei wurde im wesentlichen argumentiert, dass die Grundrechtseinschränkung des Art. 13 GG wegen des andernfalls erhöhten Gefährdungspotentials (Brandgefahren als Risiko für die Allgemeinheit) hinnehmbar ist. So hat man hier wohl auch gedacht. Dagegen könnte man auch einwenden, dass der typische (aber statistisch eben nicht besonders häufige) Fall des Waffemißbrauchs idR durch den Berechtigten selbst erfolgt und die anlasslose Kontrolle daher keinen höheren Sicherheitsgewinn erzeugt. Aber das hätte schon eine deutlich differenziertere Auseinandersetzung mit der Materie bedeutet. Ihr könnt ja mal Reiner fragen, ob seinerzeit auch so in der Klageschrift argumentiert wurde, ich weiss es nicht.
  7. So, hab mich nun auch bei der internen SPD-Diskussion in deren Homepagebereich angemeldet. An alle Diskutanten: Viele unterliegen hier scheinbar dem Irrtum, man rede gleich immer komplett einer Partei das Wort, sei es FDP, SPD oder meinethalben auch AfD. Das stimmt nicht. Es geht darum, die Diskussion an möglichst vielen Fronten zu führen, andernfalls geht immer etwas flöten, spätetstens dann, wenn entweder auf EU-Ebene mit anderen Parteien geredet werden muss, oder nach der nächsten Bundestagswahl. Und es gibt Ansätze in der SPD, so what ? Wer immer das torpedieren oder schlechtreden will, soll sich erstmal selbst fragen, was er damit eigentlich erreichen will !
  8. Waffenrecht ist momentan nicht auf der Agenda der großen Parteien. Bei der CDU eh nicht. Die SPD hat sich seinerzeit als Opposition sicherlich in den Chor der Waffengegner eingereiht, aber die sehen dass noch lange nicht so dogmatisch wie die Grünen. Und immerhin haben sich mit Edathy und Fograscher ja auch Befürworter, bzw. Belehrungszugängliche gefunden. Die relevanten Koalitionsthemen sind doch ganz andere, die stecken nicht im Waffenrecht. Sogar die Grünen haben derzeit andere Probleme. Die müssen sich erst wieder neu sortieren und auch noch den Pädo-Ballast loswerden; da wird nämlich noch einiges kommen, wenn der Herr Professor mit seinem Abschlußbericht um die Ecke biegt. Jetzt wird es wichtig werden, innerhalb der SPD die Waffendiskussion aufzunehmen und sie zu entdogmatisieren.
  9. Herr W. hat aber keine maßgebliche politische Funktion mehr. Und seine Parteigenossen haben momentan weiss Gott andere Themen und Sorgen als das Waffenrecht. Ich nehme das nicht ernst.
  10. Nönö, die Norddeutschen bleiben da ganz trocken und lassen die Betroffenheitsnummer elegant abperlen. Ich find den Artikel gut. da ist doch nichts hinzuzufügen !
  11. Gerade die älteren Schützen werden eher keine AR15-Klone haben. Vielleicht etwas Traditionelleres, insbesondere ein 98 K, ein Schwede oder ein beliebiges KK wird dort eher verbreitet sein ?
  12. Der Typ ist - genauso wie wie Roman Grafe- eines unserer besten Argumente gegen Waffengegner. Seinerzeit haben alle ausser ihm selbst gemerkt, dass ER der einzige Psychopath in der Diskussion war.
  13. Meintest du damit mich ? Ich hatte mal (als SPD-Mitglied) in verschiedenen SPD-Foren mitgepostet, war aber dort von einem sehr speziellen Genossen (Oliver-Benjamin Hemmerle) niedergebrüllt worden. Dennoch war diie Diskussion seinerzeit recht produktiv, sie zeigte nämlich, dass bis auf diesen Herrn und einige wenige Gutmenschen grundsätzlich vernünftig diskutiert werden konnte. Auch das Ziel vom BDS ist es, weiterhin die Diskussionsmöglichkeiten mit der SPD offenzuhalten. Und das halte ich für eine gute Idee. Es geht doch gar nicht darum, jedesmal die betreffende Partei und alle ihre Ziele hochzuloben, sondern Diskussionsgrundlagen zu schaffen. Insofern kann ich cheaptricks Vorhaben nur unterstützen und werde mich mal da anmelden..
  14. Ja, so richtig. So wirkt der regelmäßige Kauf auf gelb. Geiz ist geil. Kauft mehr Waffen. Vermutlich der einzige gesetzliche Effekt, der zum Kauf anreizt ...
  15. http://www.salzgitter-zeitung.de/lokales/Salzgitter/schiesserei-in-salzgitter-polizei-streitet-vorwuerfe-ab-id1091230.html .... Häring räumte aber ein, dass die Situation vor allem für Beteiligte, Passanten und Anwohner „schon sehr gefährlich“ gewesen sei. „Wenn ,scharf‘ geschossen wird, kann man nur von einer hochbrisanten Situation sprechen“, sagte der Vize-Polizeichef weiter. Mehr als 15 Beamte sollen mit der Vernehmung der Beteiligten befasst sein, soweit diese dazu in der Lage sind. Bei dem Kampf wurden sieben Männer verletzt, einer lebensgefährlich. Dem Vernehmen nach lässt sich die Auseinandersetzung zweier Großfamilien ethnischen Clans zuordnen, die sich seit Jahren in Norddeutschland ausbreiten: die sogenannten Mhallamiye-Kurden, M-Kurden. „Insbesondere im Drogenhandel sind die einzelnen Sippen aktiv“, sagt Rainer Bruckert, ehemaliger Abteilungsleiter beim LKA. Die Clans lebten komplett abgeschottet in einer Parallelgesellschaft .... Alles klar, legale Waffen waren nicht beteiligt und die Gefährdung der Bevölkerung erfolgte nicht durch Sportschützen oder Jäger. Die Waffen konnten wohl nicht sichergestellt werden, sie schwirren also weiter herum und müssen, da nicht legal, auch nicht in Tresoren verwahrt werden. Also alles im grünen Bereich und nicht so schlimm. DESWEGEN brauchen wir also keine weiteren staatlichen Maßnahmen. Was wollt ihr eigentlich ?
  16. Beim BDS darf ich genau das nicht, weil die SpoO gezogene Läufe NICHT vorsieht. Somit auch kein sportliches Bedürfnis für den Gezogenen. Und deshalb ging sie bei mir auch auf grün .
  17. Schon wieder ? Die Stelle war doch erst Anfang 2012 neu besetzt worden ...
  18. Das Problem ist nicht die Waffe, bewaffnen kann man sich mit den vorgenannten Dingen irgendwie immer. Aber man muss ja auch ständig "alert" sein. Letztes Jahr haben wir aus dem Wald eine Walkerin geholt, Mitte 40. Sie war von einem hinter ihr laufenden "Jogger" (17 Jahre) mit einem Ast über den Schädel gehauen worden und hatte eine dicke Platzwunde. Ich traf sie ein Jahr später wieder und sie erzählte mir: In der Hauptverhandlung hatte der Typ ganz klar ausgesagt, dass er im Wald war, um jemanden zu töten ! Auch ein Jahr später hatte sie noch Kopfschmerzen und Beschwerden. Wer rechnet denn ständig damit, dass der Läufer hinter einem ein Mörder sein kann ?
  19. Hi zusammen, war auch erst spät wieder zurück und auch gestern den ganzen Tag bis fast Mitternacht unterwegs, deshalb leider jetzt erst meine Impressionen: Ja, diese Äußerung der Grünen hat allgemeine Heiterkeit erregt, niemand traut ihnen offenbar irgendeinen Sachverstand bei dem Thema zu, und das beweisen sie ja auch immer wieder. Reiner Assmann begrüßte die Anwesenden und stellte die Teilnehmer, auch mich als Vertreter der 5 Bürger, einzeln vor. David Schiller gab als Einführung einen (nicht ganz so kurzen) Abriß der Geschichte des deutschen Waffenrechts, fand ich sehr interessant, vor allem die Wurzeln der Unsinnigkeiten des heutigen deutschen Waffenrechts kamen gut rüber. Man konnte auch gut daraus ableiten, wie wenig das Waffenrecht eigentlich mit dem heute so propagierten allgemeinen Sicherheitsgedanken (Schutz der Bevölkerung) im Umgang mit Waffen zu tun hat, es war eigentlich schon immer ein Gesetz zur Kontrolle der Waffen staatlicherseits. Die Diskussion wurde sehr ansprechend moderiert, Harry Seelhof als Moderator verlas auch ein Grußwort des eingeladenen, aber leider verhinderten Vertreters der SPD (den Namen muss ich nochmal erfragen , er war mir überhaupt nicht geläufig), was allgemein recht gut aufgenommen wurde. Denn er führte darin (sinngemäß) aus, dass die Bundestagsfraktion der SPD keine Absichten hinsichtlich einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts oder eines Großkaliberverbots habe. Dieses Grußwort werde ich jedenfalls von Reiner oder David nochmal besorgen, mit ihm würde ich dann nochmal beim Kanzlerkandidaten Steinbrück nachhaken und uns diese Aussagen schriftlich -insbesondere für den Fall einer Rot-Grünen Koalition bestätigen lassen. Friedrich Gepperth gab einen sehr interessanten Überblick über einige gegenwärtige Sachstände im Bereich der Verbände. Mittlerweile klagen ja alle Sportverbände auf Anerkennung ihrer Sportordnungen und er schätzt die Erfolgsaussichten, auch in der Diskussion mit den beteiligten Stellen, als grundsätzlich gut ein. Eine gerichtliche Entscheidung erwartet er für den frühen Herbst. Auf der personellen und argumentativen Ebene habe sich eine Menge getan, auch bei den beteiligten Behörden. Die bisher nicht genehmigten Disziplinen (insbesondere Kleinkaliber-IPSC) könnten im Rahmen der geltenden Vorschriften auch jetzt weiter trainiert werden, es gebe aber dafür bis zur gerichtlichen Entscheidung keine Bedürfnisbefürwortungen und die Vereine sollte dahingehend auch keine Wettbewerbe auf Verbandsbene ausrichten, auf der Vereinsebene würde er dies nicht als problematisch betrachten. Soweit sich die Betätigung im Rahmen des Waffenrechts und der Standzulassungen hält, ist sie vollkommen abgedeckt. Serkan Tören sprach natürlich ebenfalls zum Waffenrecht und seinen privaten Berührungspunkten mit dem Thema aus Niedersachsen, wo die Schützenvereine ja eine sehr breite Basis haben und in der Regel im gesellschaftlichen Leben eine feste Rolle haben. Er schilderte nochmal die letzten Verschärfungsversuche auf Bundesebene und die Bremer Ansätze, erst über die Waffensteuerpläne, jetzt über die Kontrollgebühren, den Waffenbesitz finanziell zu "steuern". Dies habe u.a zu einer Landflucht der Waffenbesitzer geführt. Ganz ohne Reaktionen sind also offenbar auch diese Ansätze der Bremer SPD nicht geblieben . Diskutiert wurde anschließend vor allem auch über die Wahrnehmung der Waffenbesitzer in der Öffentlichkeit, über Ansätze der Öffentlichkeitsarbeit und was die einzelnen an der Basis dazu tun können. In diesem Zusammenhang habe ich dazu aufgerufen, sich (nicht nur) an unserem Forum zu beteiligen, um in den Online-Kommentarfunktioinen auch weiter die Beteiligung einer großen, aktiven und vor allem vernünftigen Schar von Waffenbesitzern aufrecht zu erhalten. Insgesamt eine positive Veranstaltung, leider eher wieder mit dem bekannten Insider-Charakter. Auch schade, dass kein Vertreter des DSB da war. Viele Grüße, Michael
  20. Scheint ja diesmal ruhiger zu sein ... . Ist die örttliche Presse ebenfalls geladen ?
  21. Genial, das werd ich mit meinen Schwarzpulverflaschen auch machen. Ich pack auch noch den Warnaufkleber drauf ! Natürlich alles absolut lagerungskonform .
  22. Das war die Frage: Was gilt als befriedetes Besitztum? Und darauf habe ich geantwortet. Die Frage lautete nicht: Wo ruht die Jagd, oder für welche Rechtsgebiete ist der Begriff von jeweils welcher Bedeutung ? Der Begriff des Befriedeten Besitztums ist durchaus einheitlich. Klassisch werden mit ihm die Bereiche unterschiedlicher privater Herrschaft, bzw. der privaten Sphäre vom öffentlichen Raum abgegrenzt. Unterschiedlich sind nur die Rechtsfolgen, die sich in verschiedenen Gesetzen daraus ableiten. Und wenn ich jetzt noch mehr Krempelkram lese, verlange ich demnächst ein Honorar !
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