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Coltfan

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Everything posted by Coltfan

  1. Für uns ist das vorbei. Wir werden diese Geschichten nicht wieder aufwärmen. Wir sind seinerzeit angetreten, um Lobbyarbeit zu machen. Der Umstand, dass wir das jetzt hier organisieren, ist Aussage genug. Wenn du Dich beteiligen willst, jederzeit sehr gerne, aber wir werden uns nicht (nochmal) davon abhalten lassen, uns auf die Zukunft zu konzentrieren. Gruß, Michael
  2. Ja, ist ja so, wie Du es gesagt hast auch o.k.. Ich wollte nur das Türchen zumachen, bevor die Diskussion, wie wir sie WOanders kennen, wieder losgeht ...
  3. Basht da mal nicht rum, seien wir alle lieber froh, dass der DSB sich heute schon viel schneller und effizienter bewegt und dass da ein Jürgen Kohlheim ist, der diese Dinge bearbeitet. Wir sollten nicht vergessen, dass es vor allem auch der DSB ist, der über seine Mitgliederzahlen etwas bewegen kann
  4. Soweit ihr e.V. seid, ist das grundsätzlich kein Problem, alles läuft so, als ob Du den PKW auf Dich zulassen würdest. Aufgrund des Umstandes, dass der e.V. aber eine juristische Person mit Vertretungsberechtigten ist, ist es etwas "schriftlicher". Für die Versicherungsbestätigung etc. möchte die Versicherung wissen, wer vertretungsberechtigt ist, also Vereinsregisterauszug (ggf. beglaubigt) übermitteln, nebst Ausweiskopie eines darin genannten (allein)-Vertretungsberechtigen, der den Antrag natürlich auch unterschreinben muss. Das sagt Euch aber auch die Versicherung, was sie dazu braucht. Sind nur mehrere Personen gemeinsam vertretungsberechtigt, müssen natürlich alle unterschreiben, bzw. ihre Identität nachweisen. Es kann von Vorteil sei, wenn ihr das bei einem örtlichen Versicherungsbüro macht, der kennt Ech, bzw. kann die Identitäten schnell vor Ort prüfen. Preisvergleiche sind natürlich immer angebracht ! Genauso in grün läuft es dann auf der Zulassungsstelle ab, die will von Euch allerdings auch noch ein Girokonto des Vereins angegeben haben, über das sie die KfZ-Steuer einzieht. Sinn macht es, wenn sich der Verein vergewissert, dass die Leute, die das Auto fahren, auch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Kopie davon machen und abheften ! Und beherzigt den Rat von Arno ! Nichts macht mehr Ärger und Kosten, wenn man den Umbau hinterher nochmal ändern oder neu machen muss. Allein schon das böse Blut im Verein ist es nicht wert. Da ist kein Euro verschwendet, wenn man das VORHER mit einem SV und der zuständigen Zulassungsbehörde vorbespricht. Zudem lassen sich auch spätere Ausbauoptionen hier schon sinnstiftend so vorplanen, dass es später einfacher und billiger wird. Wer da spart, spart gar nichts ! Gruß, Michael
  5. Hallo Linearbeschleuniger, Es macht keinen Sinn, dieses Gefühl abzutun, nur weil es uns als irrational erscheint. Medien, Gutmenschen und bestimmte Politiker brauchen die Angst als Anreisser, Verkaufsargument, scheinbaren Handlungszwang und Motivation, aufgrund derer man sich mit bestimmten Forderungen gut darstellen kann. Wovon man allerdings ausgehen kann, ist, dass diese Leute meistens selbst KEINE Angst haben, sie haben schlichtweg andere Motive. Wir können also nicht damit argumentieren, dass verrückt oder nicht ernst zu nehmen ist, wer Angstargumente bringt oder einfach zugibt, Angst zu haben.:pani: Wir müssen das entkräften. Und entkräften kann man das nur, wenn man diesen Leuten (nicht nur mit Statistik, sondern am besten live vor Ort) zeigt, dass Angst schlichtweg unnötig ist. Was man kennt, fürchtet man in der Regel nicht. Siehe Lars Winkelsdorf in seiner Stellungnahme (300 Tote durch das Verschlucken von Kugelschreiberkleinteilen), die ich mit für die beste halte. Hofius hat sich im Wesentlichen nur wiederholt, mit dem was er bereits 2009 gesagt hat (nicht, dass ich das abwerten will). Gruß, Michael
  6. Was willst Du machen, wenn sich einer der Geladenen auf einmal als Waffenbeschaffer entpuppt und Dir "seine" Kanone ins Gesicht hält ? Den Helden spielen ? :pani: Bei uns schiessen idR nur Gäste, die einer von uns persönlich angesprochen und mitgebracht hat
  7. Ich dachte, dies wäre ein Thread über die Haftung gegenüber Gastschützen und kein Selbstschutzthema ...
  8. Nun ja, o.k. aber wir reden hier die ganze Zeit doch von dauerhaft bewohnten Gebäuden !
  9. Coltfan hat es deutlich beschrieben (na ja, für einen RA!!) :maul:
  10. Hallo Klaus, Bitte mal das WaffG und die VwV lesen ! Natürlich kannst Du Mun in jedem Stahlschrank aufbewahren, der der Beschreibung (mit Schwenkriegelriegelschloß (!) entspricht. Wichtig: Der Schließmechanismus muss innen sein, kein Vorhängeschloss o.ä.. In der VwV ist zudem geregelt: 36.2.3 Für bis zu zehn erlaubnispflichtige Langwaffen reicht ein Behältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 aus. 36.2.5 Werden erlaubnispflichtige Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 entspricht, aufbewahrt, so ist es für die gemeinsame Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 entspricht. (Das ist eine Ausnahme zur Überkreuzlagerung) 36.2.7 Für die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition in einem B-Schrank genügt als Innenfach für die Aufbewahrung von Munition ein festes verschlossenes Behältnis. Also z.B. eine verschlossene Geldkassette o.ä. ! B-Schrank: 5 Kurzwaffen (ob Wechselsysteme da auch zu zählen, ist manchmal strittig, das handhaben manche Behörden unterschiedlich), die VwV sagt dazu NICHTS ! Allgemein: Die VwV ist eine Verwaltungsvorschrift und bindet die Behörde nur innerdienstlich, nicht kraft Gesetzes. Die VwV gibt dem Bürger keine Ansprüche darauf, dass die Behörde so verfährt, wie dort beschrieben. Kommt die Behörde zu dem Schuß, dass sie anders verfahren will, so kann man nur dagegen klagen. Gruß, Michael
  11. Na ja, wenn man sie nun gar nicht kennt ... Ansonsten ist es wichtig, dass abgeklärt ist, ob und welchen Versicherungsschutz es da gibt !
  12. Man muss da nur mal vernünftig drüber nachdenken,dann ergeben sich die Antworten ganz von selbst. Insofern hat der Kollege Göpper das vollkommen sinnig formuliert. Mein Vermieter kann es mir nicht untersagen, Waffen oder Munition in der Wohnung aufzubewahren. Aber wenn mein Tresor durch die Decke bricht, muss ich den Schaden bezahlen. Es macht also durchaus Sinn, so etwas abzustimmen. Ebenso kann es angezeigt sein, dem Vermieter Wiederladetätigkeit und Treibladungspulverlagberung anzuzeigen, damit er dies z.B. mit der Gebäudeversicherung abstimmen kann. Denn es kann peinlich werden, wenn sich die Versicherung im Schadenfall quer stellt, weil sie dieses Risiko nicht als versichert ansieht. Hat man es angezeigt, geht das nicht so einfach. Wusste der Vermieter als Versicherungsnehmer aber nichts davon, so kann es saftige Regresse geben ! Solange ich bei der Wiederladetätigkeit und vor allem natürlich bei der Pulverlagerung die Auflagen des Ordnungsamts einhalte, kann er mir auch das grundsätzlich nicht untersagen. Aber es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an.
  13. Die Besetzung der "Sachverständigen" erfolgt auf die Vorschläge der im Ausschuß vertretenen Fraktionen, so kam seinerzeit auch Roman Grafe da auf Vorschlag der Bündnis 90/ Grünen hinein. Das KANN man hinterfragen, macht aber keinen Sinn, weil da für einige eben Showtime ist, wenn man keine anderen Argumente hat. Frau Mayer ist sicherlich weder dumm noch unqualifiziert. Aber alle Ausschußmitglieder werden sich darüber klar sein, dass sie kene Sachverständige oder Sicherheitsexpertin ist, sondern Selbstbetroffene in allerhöchstem Maß. Da möchte also jemand auf der Bauchebene diskutieren, wofür so ein (Arbeits)-ausschuß ein eher schlechtes Gremium ist. Andererseits ist bestimmt nicht zu erwarten, dass Frau Mayer sich daneben benimmt wie weiland Roman Grafe. Mit diesem scheint das ABW wohl auch keinen großen Kontakt mehr zu pflegen, nachdem sie schon selbst Ziel seines merkwürdigen Eifers geworden waren. Die restliche Liste der Sachverständigen lässt allerdings hoffen, dass die Antragsteller argumentativ gründlich widerlegt werden. http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12315729/492531/Der-Jurist-und-Polizeiexperte-Sascha-Braun-haelt-nichts.html Hofius hat seinerzeit schon die gleichen Ansichten vertreten wie Braun im obigen Link, und über die anderen muss man auch nichts weiter sagen. Die einzige "Anti-Waffen-Expertin" ist also Frau Mayer, die sicherlich durch die Grünen benannt auftritt. Ich persönlich habe vor dieser Initiative derzeit keine Angst, aber ich befürchte, sie zeigt genau die Entwicklung voraus, wenn 2013 Rot/Grün kommt ! PS: Ich möchte darauf hinweisen, dass alle Beiträge, die sich auch nur beiläufig mit den Eltern auseinandersetzen, die in Winnenden ein Kind verloren haben, an strikte Pietätsregeln gebunden sein sollen.
  14. Das tritt aber sofort die Frage los, ob unsere grünen Ökos auch Extremisten sind ? Nö, ich denke, die kennen nur unser eigenes Grundgesetz nicht ....
  15. Das Ganze lässt sich auch einfacher formulieren: 1. Keine Waffen für Extremisten 2. Extremist ist, wer extremistische Ansichten hat. Kein Extremist ist, wer keine extremistischen Ansichten hat. 3. Die (ursprüngliche) nationale Zugehörigkeit mag -statistisch betrachtet- andere Wahrscheinlichkeiten für extremistische Neigungen vorgeben, sie ist und kann aber nicht ein alleiniges Kriterium für bestimmte staatliche Maßnahmen sein. Ich hab mal das Buch "Vorsicht Bürgerkrieg" von Ulfkotte gelesen. Da sind ein paar interessante Details drin, aber insgesamt finde ich ihn nicht gerade orientiert !
  16. Wieso ? Dies war Deine Ausgangslage, ich zitiere: Ein-Familienwohnhaus auf dem Land. 2 Eigentumer, einer Parterre, der andere 1. Stock. Eigentümer A wird vielleicht seine Wohnung irgendwann als FeWo vermieten, die bis dato als Hauptwohnsitz genutzt wurde. Eigentümer B hat in seiner Wohnung B-Schrank und Stahl-Muni-Kiste. B hat zwei Wohnsitze, ist aber bei beiden gleich oft anwesend da nicht mehr berufstätig. B ist nach Deiner Konstellation einen Teil der Woche anwesend, das passt. Dann kommt es doch nicht darauf an, ob die Wohnung von A selbst- oder fremd(teil)genutzte Ferienwohnung ist. B´s Wohnung bleibt für die Waffenlagerung nach normalen Maßstäben nutzbar.
  17. Die Frage ist, ob er hier als reiner Verwaltungshelfer handelt oder als mit einer öffentlichen Aufgabe beliehener Privater, also auch selbständige Entscheidungen zu den vorgefundenen Sachverhalten trifft. Das geht aus dem Text nicht ganz eindeutig hervor. Solange er nur mit dem Einverständnis des Waffenbesitzers kontrolliert und Protokolle darüber fertigt, die er danach bei der Behörde einreicht, die dann weiteres veranlasst (oder auch nicht), dürfte er nur Verwaltungshelfer sein, das geht rechtlich. Er erhebt die Informationen, die Entscheidungen trifft dann die Behörde. Jedenfalls aber unzulässig dürfte die Erhebung von Kosten oder Gebühren durch ihn selbst sein. Das kann nur die Behörde gegenüber dem Bürger tun, er selbst kann den Bürger zu gar nichts verpflichten. Angesichts der Qualität des Artikels nehme ich aber an, dass die Stadt das durchaus etwas intelligenter aufgezogen hat, als das dort geschildert wurde.
  18. Ja, ich denke, das trifft es ziemlich genau. An deren Stelle hätte ich das zumindest nicht im Internet dokumentiert ... da könnte der Bestandsschutz dann weg sein. Wenn es denn einer merkt oder beanstandet ... aber kaufen würde ich das eher nicht !
  19. Ansonsten sind solche Zahlen sehr vielfältig interpretierbar. Was mir aufgefallen ist, die Zuwachsraten stehen auf den erstem Blick in keinem Verhältnis zu den bekannten BKA-Zahlen. Kann sich das jemand erklären ?
  20. Bleib mal etwas sachlich, Califax, wir wünschen uns hier Argumente und Diskussion, keine Schlagworte. Wir werden die breitere bevölkerung nur dann für uns einnehmen können, wenn wir diejenigen sind, die die besseren Argumente haben. Andere Foren sind nicht umsonst deswegen verschrieen. Das führt dazu, dass viele Mitleser abgeschreckt werden, und ebenso dazu, dass diese Foren gerne von den Medien als schlechte Beispiele für die Kommunikationsfähigkeit und die simple Aggressivität der LWB dargestellt werden.
  21. Hier nochmal die Textfassung: (Bei meiner Textfassung übrigens Seite 144) 36.2.9 Bei nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden nach § 13 Abs. 6 AWaffV handelt es sich um Gebäude, in denen nur vorübergehend Nutzungsberechtigte verweilen, wie z. B. Jagdhütten, Wochenend- oder Ferienhäuser oder –wohnungen. Die Eigenschaft als dauerhaft bewohntes Gebäude geht nicht dadurch verloren, dass sich Nutzungsberechtigte dort zeitweise nicht aufhalten, sei es infolge der Erledigung von Besorgungen oder Besuchen oder von normalen Urlaubsabwesenheiten. Auch die Wohnungen von Pendlern, die sich nur einen Teil der Woche am Arbeitsort, den anderen Teil am Hauptwohnsitz aufhalten, sind im Regelfall als dauerhaft bewohnte Gebäude einzustufen. Museen, die dem Publikumsverkehr zugänglich sind, gelten als dauerhaft bewohnte Gebäude. Wie man unschwer erkennen kann, ist der Begriff des Haupt- und Nebenwohnsitzes für die Beurteilung eines Gebäudes als "dauerhaft bewohnt" NICHT MASSGEBLICH. Sofern also die Waffen- und Munitionsschränke die sonstigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen (!), steht einer Lagerung von Waffen und Munition in dem beschriebenen Fall nichts entgegen. Gruß, Michael
  22. Schätzungsweis waren das wohl keine "Platzpatronen" nach PTB, oder ?
  23. Das Problem ist, dass sich das auch nicht wirklich effektiv kommentieren lässt. Ob es eine Notwehrlage war oder nicht, entscheidet der das Verfahren eröffnende Staatsanwalt, bzw. der/ die urteilenden Richter nach Prüfung der Sachlage. Und die kennt letztlich nr der, der die Akten kennt. Ehrlich gesagt hatte ich da auch schon meine Zweifel, als von "Schüssen in den Rücken" die Rede war. Aber das ist nunmal von aussen nicht zu beurteilen oder zu kommentieren, da alles, was man ohne Aktenkenntnis schreibt, reine Spekulation ist und bleibt. Das einzige, was man da bedienen kann, sind vorgefasste Meinungen. Die Bild tut das schon ,da brauchen wir nicht auch noch in die Kerbe der Internet-Besserwisser zu hauen. So what ?
  24. Nö, ich halte dieses System immer noch für die beste Idee. Nur so kann man in der Fläche Druck erzeugen. Die meisten Dinge aus der Zeit hab ich auch noch. Ich hatte ja an den Imagesachen und dem Grundkonzept mitgewirkt, bis klar wurde, dass seitens der FvLW nichts mehr kommen würde. Seinerzeit hätte ich das Ganze sehr gern mit einer Findungsveranstaltung aufgezogen. Alle treffen sich, man lernt sich kennen und sieht, dass man nicht allein ist. Es wird vorher ein Programm mit Vorträgen, Konzeptfindung und Schulungen gemacht, es wird danach zentral Material verteilt (genormte Erfassungslisten für Vereine, Ansprechpartner in allen Bereichen der Jagd, des Schießsports und der Politik usw.). Dann ein Vierteljahr "Erfassung", und die Arbeit kann auch in der Breite losgehen.
  25. Ich habe zwei B-Würfel in der Wohnung und einen A-Schrank. In einem B-Würfel liegen die anderen Schlüssel. Den "Zentral"schlüssel (relativ klein) habe ich immer bei mir. Das sollte wohl reichen. Zahlenschlösser sind mir zu teuer und gegen Biometrie hab ich was.
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