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Coltfan

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  1. Grundsätzlich hast du natürlich recht. Ich werde aber den Eindruck nicht los, das Gericht könnte den Erwerb z.B. auf gelbe WBK und die Anmeldung/ Eintragung in dieselbe verwechselt haben. Es ist aber müßig, da jetzt zu spekulieren. Ich versuche, das erste Urteil, bzw. die Grundentscheidung zu finden.
  2. Ich finde leider die Ausgangsentscheidung nicht. Aus dem Text dieser Entscheidung geht mE nicht ganz zweifelsfrei hervor, ob dem Entzug nicht lediglich eine Nichtanmeldung der Waffen voraus ging ....
  3. Naja, schimpfen kann er immer noch. Bezeichnet andere als Maulhelden, während er selbst den rucksack wieder auspackt ...
  4. Sehr teuer und sehr zeitaufwendig, lohnt aber in Bezug auf die parktisch unbegrenzte Erwerbsfähigkeit. Allerdings verlangen die Behörden m.W., dass auch ein regelmäßiger Umsatz mit Waffen gemacht wird.
  5. Vorsicht: Auch die Vermittlung von Waffen kann erlaubnispflichtig sein, soweit ist das richtig. Aber sie muss dafür dann ebenfalls den Kriterien des § 21 WaffG unterfallen, und das ist in dem von Dir geschilderten Fall nicht gegeben. Ich habe das hier explizit für unseren Gunborad-Marktplatz geprüft und so von unserer Waffenbehörde hier in Dortmund bestätigt bekommen. Solange wir es nicht gewerblich tun (also wie bei egun gegen Gebühr), ist die Vermittlung auch nicht erlaubnispflichtig !
  6. Hallo Steven, ein gewerblicher Waffenhandel ist hier definitiv nicht gegeben, insbesondere nicht in Deiner Person. Du handelst ja als Vertreter der Verkäuferin und schliesst das Geschäft in deren Namen ab, wozu ich Dir auch sowieso immer raten würde. Denn warum solltest Du eine eigene Verpflichtung eingehen ? Du willst ja weder als Verkäufer haften, noch sonstwie in das Geschäft einbezogen werden. Insofern ist es also eh nicht DEIN Waffenhandel, sondern der Handel der durch Dich Vertretenen. Und dieser Handel wiederum ist ein reiner Verkauf des Ererbten und damit auch kein Waffenhandel im gewerblichen Sinn oder im Rahmen einer Unternehmung. Dabei musst Du nur beachten, dass Du dieses Vertretungsverhältnis gegenüber dem Käufer offenlegst ("... biete für die Witwe eines verstorbenen Besitzers folgende ...". Darüber hinaus unterfällt dieses Geschäft auch nicht den Kriterien des § 21 WaffG, es ist weder gewerblich (dauerhafte Gewinnerzielung), noch im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung angesiedelt. Ansonsten: Solche Umstände wie eine separate WBK braucht es definitiv nicht. Wieso machst Du das, Fabian ? Das sind doch auch jedesmal wieder Ein- und Austragungskosten.
  7. Er ist noch nicht rechtskräftig verurteilt. Die Revisionsschrift las sich jedenfalls interessant. Also was solls? Ich würd ihn deswegen jetzt nicht zur persona non grata erklären. Und der Psychotest ? Ich würd zumindest mit 18 auch lieber nen Test machen, als bis 25 zu warten ... ausserdem können wir dann alle behaupten, dass WIR auf unsere geistige Gesundheit getestet worden sind. Das können die anderen nicht !
  8. Und der Polizeischreier ist der grüne Innenexperte ... Ich weiss auch gar nicht, was die haben. In der Dortmunder Nordstadt ist Silvester schon seit 15 Jahren wie´n kleiner Atomkrieg
  9. Seien wir doch froh zusammen mit den Pfullendorfern, jetzt ist alles wieder gut und das Dorf ist sicher. Oder doch nicht? Da hat doch ein verrückter Waffennarr eine Patrone liegen lassen, wo keine sein dürfte. Pfullendorf ist also stark gefährdet. Ich würd da nicht wohnen wollen. Man ist ja seines Lebens nicht sicher, wenn da unerkannte Waffennarren durch die Strassen gehen ..
  10. Irgendwie hab ichs geahnt. Vegetarier sind mir schon immer irgendwie komisch vorgekommen.
  11. Gerade geschaut. Die sind immer noch down. Denke, dass die ein Problem haben ...
  12. Das Gericht hat ausdrücklich darauf abgehoben, dass der illegale Besitz den Begriff des "erlaubten Transports" obsolet macht, denn es gibt keinen bedürfnisumfassten Transport, wenn der Besitz schon illegal ist. Insofern muss man nochmal betonen: Wenn Herr W. jemanden dazu bewegt, mit einer illegalen Waffe durch die Gegend zu fahren und im öffentlichen Raum damit zu schiessen, dann hat das Gericht mit seiner Tatbewertung vollkommen recht. Und es gibt einige Legalwaffenbesitzer, die ihre Erlaubnisse für deutlich weniger eingebüsst haben ! Der Unterschied zu Akte irgendwas ist durchaus recht subtil: Dort haben sich die Journalisten zu einem Treffpunkt begeben, den der "illegale Händler" vorgeschlagen hat, sie haben die Kanone nach meiner Erinnerung nicht angefasst und die später gezeigten Schießübungen waren in einem anderen, vollkommen legalen Kontext. Und wenn man schon Rechtsrat einholt, sollte man sich a) genau überlegen, was man fragt, und sich auch an den Ratschlag halten !
  13. Hi Mike, finde ich auch super, hätte aber trotzdem noch ne Anmerkung. Es käme aus meiner Sicht noch besser rüber, wenn Du nicht ganz so stark auf die Rabatte (an denen die Kunden natürlich immer interessiert sind :cool:) Bezg nehmen würdest. Klingt sonst eher nach Eigeninteresse ...
  14. Schon mal ein paar Kommentare hinterlassen ... die bereits vorhandenen waren allerdings bereits 8:2 pro Legalwaffen !
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