Das Gericht hat ausdrücklich darauf abgehoben, dass der illegale Besitz den Begriff des "erlaubten Transports" obsolet macht, denn es gibt keinen bedürfnisumfassten Transport, wenn der Besitz schon illegal ist.
Insofern muss man nochmal betonen: Wenn Herr W. jemanden dazu bewegt, mit einer illegalen Waffe durch die Gegend zu fahren und im öffentlichen Raum damit zu schiessen, dann hat das Gericht mit seiner Tatbewertung vollkommen recht.
Und es gibt einige Legalwaffenbesitzer, die ihre Erlaubnisse für deutlich weniger eingebüsst haben !
Der Unterschied zu Akte irgendwas ist durchaus recht subtil: Dort haben sich die Journalisten zu einem Treffpunkt begeben, den der "illegale Händler" vorgeschlagen hat, sie haben die Kanone nach meiner Erinnerung nicht angefasst und die später gezeigten Schießübungen waren in einem anderen, vollkommen legalen Kontext.
Und wenn man schon Rechtsrat einholt, sollte man sich
a) genau überlegen, was man fragt, und sich
auch an den Ratschlag halten !