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Coltfan

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Posts posted by Coltfan

  1. Ich zitier mal aus der WaffVwV (die NACH dem schreiben des IM NW erlassen wurde und deshalb in der Interpretation wohl Vorrang hat):

    36.7 § 36 Abs. 3 Satz 1 stellt klar, dass die Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung auch bereits bei Antragstellung für eine Besitzerlaubnis nachgewiesen werden müssen. Es besteht also eine „Bringschuld“ des Waffenbesitzers bzw. Antragsstellers, da die Nachweispflicht unabhängig von ei-nem behördlichen Verlangen besteht. Diese Verpflichtung zur Nachweis-führung gilt allerdings nicht für die Besitzer, die der Behörde bis zu dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes bereits den Nachweis über die sichere Aufbewahrung erbracht haben.

    § 36 Abs. 3 Satz 2 räumt der Behörde die Möglichkeit ein, verdachtsunab-hängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaf-fen, Munition oder verbotenen Waffen überprüfen zu können. Bei den durchzuführenden Kontrollen ist nicht nur der Waffenschrank sondern auch der Inhalt zu überprüfen und mit dem aktenkundigen Bestand ab-zugleichen. Das ist notwendig, um Fällen, in denen nachlässige Aufbe-wahrung das Leben von Kindern und Eltern nachhaltig beeinträchtigt hat, die Täter oder Opfer einer unachtsamen Handhabung waren, wirksam entgegen treten zu können. Nicht zuletzt ist der furchtbare Amoklauf von Winnenden im März 2009 erst durch eine nicht ordnungsgemäß verwahrte Waffe möglich gewesen. Ein wirksamer Schutz kann nur erreicht werden, wenn mit einer verdachtsunabhängigen Kontrolle (allerdings nicht zur Un-zeit (21 bis 6 Uhr), vgl. hierzu auch die Regelung für Maßnahmen nach § 758a Zivilprozessordnung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen) gerechnet werden muss und dadurch sowohl das Risiko des Waffenmiss-brauchs als auch die Notwendigkeit sorgfältiger Aufbewahrung jederzeit im Bewusstsein ist. Wer als Waffenbesitzer bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle den Zutritt zum Aufbewahrungsort der Waffen oder Munition verweigert, muss wegen der zu respektierenden Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) zwar nicht mit einer Durchsuchung gegen seinen Willen rechnen; dennoch bleibt eine nicht nachvollziehbare Ver-weigerung der Mitwirkungspflicht nicht folgenlos.

    Denn wer wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des Waffengesetzes verstößt, gilt gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 regelmäßig als unzuverlässig und schafft damit selbst die Voraussetzungen für den möglichen Widerruf seiner waffenrechtlichen Er-laubnis nach § 45 Abs. 2.

    Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden.

    Durch die Übernahme von § 36 Absatz 3 Satz 3 der geltenden Fassung wird klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden dürfen.

    Die WaffVwV gibt da also auch nicht viel mehr her, aber sie widerspricht den Hinweisen aus NRW zumindest insoweit, als dass die Kontrollen durchaus unangemeldet (da sonst eher wirkungslos) sein sollen.

    Im Hinblick auf die Annahme einer Unzuverlässigkeit benennt sie aber die beiden Termini "wiederholt" und "gröblich". Wenn man zweimal verweigert, wäre dies "wiederholt", aber die einmalige Verweigerung der anlasslosen Kontrolle bereits als "gröblichen" Verstoß gegen das WaffG zu interpretieren, dass sehe ich nicht. Man sollte dann aber vielleicht beser darauf verweisen können, dass zumindest die Möglichkeiten einer gesetzeskonformen Verwahrung bereits nachgewiesen wurden, sonst könnte es böse ausgehen. Denn der Waffenbesitzer hat seit 2009 eine Bringschuld, was den Nachweis der gesetzeskonformen Aufbewahrung angeht, dieser MUSS man jedenfalls nachkommen.

  2. Ich schau mal nach, der müsste noch irgendwo bei mir rumliegen.

    Frau Stokar war damals eine meiner ganz besonderen Freundinnen, etwa so wie Hermann Scheer (FsA), aber beide sind ja gottseidank nicht mehr politisch aktiv ... !

    Da ging dann natürlich schon damals die Diskussion los, dass sich die Gegner die Argumente nur direkt bei WO abholen mussten ...

    Was soll ich denn damit machen ? Brauchst Du einen scan, oder soll ich ihn mit der Hand 100mal abschreiben ?:verwirrt:

  3. Äh ja, sorry, musste mich mit Kindstötungen beschäftigen. Dabei kamen auch Zahlen und Fakten auf den Tisch, die Herrn Grafe wohl zu dem Schluss kommen lassen, dass Mütter verboten werden müssen, oder zumindest zentral gelagert und getrennt von den Kindern aufbewahrt werden müssten.

    Das ist genau der Punkt. Bereits 2010 oder 2011 überschritt die Zahl der KIndstötungen in Familien die Zahl der Schußwaffentoten (legal + illegale Schußwaffen) in der BRD. Erstere überschritt die ca. 170 - 180 Fälle/ Jahr, letztere unterschritt sie (nimmt ja jedes Jahr zwischen ca. 6 und 8 % ab).

  4. Politik kennt keine berufliche Grundqualifikation.

    Es ist aber wahrscheinlich hilfreich, wenn man abgeschlossene Ausbildungen hat und auch mal ernsthaft für den Lebensnterhalt gearbeitet hat.

    Leider haben viele Politiker mittlerweile keine ernsthaften "Systemkenntnisse" mehr, d.h. sie wissen nicht mal genau, wie dieser Staat rechtlich und wirtschaftlich funktioniert. Das kann man sehr gut an den vielen schwachsinnigen Gesetzentwürfen erkennen.

  5. Dann frage doch mal konkret deinen tatsächlichen, kurzfristigen Bedarf an, dann wirst du sicher auch ein Angebot bekommen.

    Allgemein zum Thema:

    Wenn ich nicht sowieso schon seit zehn Jahren Kunde bei Triebel wäre, dann würde ich jetzt erst recht dort bestellen.

    Bestellt schön weiter dort, wo es vermeintlich am billigsten ist, weil die Existenz eures Hobbies scheinbar davon abhängt, ob ihr im Jahr 50 Euro mehr oder weniger für Munition ausgegeben habt.

    Ich kann diese billig-billig-über-alles-Mentalität nicht nachvollziehen, denkt doch auch mal einen oder zwei Schritte weiter.

    Nich immer gleich draufhaun, bopper. Wir haben hier im östlichen Ruhrgebiet in weitem Umkreis nur die große Handelskette, und die hat absolute Apothekenpreise und nur selten mal die große Massenverkaufsaktion. Und die unterstützen wir eher ungern, weil die nämlich die kleinen Händler auch eher kaputtmacht. Nur machen diese kleineren Händler immer seltener Postversand und ich meine, oben gelesen zu haben, dass TorstenM etwa das zehn- bis dreissigfache deines Munitionsverbrauchs umsetzt. Und da sollte man schon mal auf den Preis gucken, sonst leistet man nämlich auch noch der Zigarettenmentalität im Munhandel vorschub (Preis egal, gekauft wird immer). Das kanns ja auch nicht sein. Ansonsten geh ich mit Dir konform, was ich brauch, versuch ich auch immer erstmal bei Katja zu eruieren.

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