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KESSELRING

Unüberprüfte Benutzer
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Everything posted by KESSELRING

  1. Der Mann wurde von 5 anderen angegriffen, sein Kumpel lag bereits am Boden und wurde auch getreten. Soll der zusehen und warten bis er auch dort liegt? Ich hab das Verfahren schon seit einiger Zeit verfolgt und bis zu letzt eigentlich gehofft, dass die Vernunft doch noch siegt. Anscheinend umsonst. Wenn dem Mergin S. auch noch das zivilrechtlich eingeklagte Schmerzensgeld von 25000,- Euro zugesprochen wird fall ich ganz vom Glauben ab. ----------------------------------------------------
  2. Mich würde mal das Gesicht von meinem Sachbearbeiter Interessieren, wenn ich hier in der Gegend einen Lawinensprenschein beantrage
  3. 2 Möglichkeiten: 1.) Du erzählst Stuß bzw hast nicht richtig zugehört 2.) Euer Vereinsvorstand ist nicht einen Cent Vereinsbeitrag wert Hast du deine Sachkunde wirklich bestanden ? Wie schon 50AE sagte. Pistole Mehrlader geht auf die grüne WBK.
  4. Aus welchem Grund solltest du dies nicht dürfen? Die Frage beim Kauf stellt sich immer in der Richtung: Was willst du mit der Waffe? Wenn du aktiv und ernsthaft an Rundenwettkämpfen teilnehmen willst lohnt sich die Investition in eine qualitativ hochwertige Waffe sicherlich immer. Wenn die 22er nur Mittel zum Zweck ist würde ich nicht soviel Geld ausgeben und eine billige gebrauchte älteren Jahrganges kaufen. Andere Interessante Waffen und Kaliber locken auch noch und wollen bezahlt werden. Die Walther ist aber natürlich eine gute Waffe und sicherlich keine schlechte Wahl. Der stolze Preis spricht für sich. Ich persönlich habe für die Wettkämpfe eine Hämmerli 280 die meiner Meinung nach zum Besten gehört was auf dem Markt zu haben ist. Gibt es gebraucht und in sehr guten Zustand schon für 400,- Euro. Kommt wesentlich billiger als auf eine neue Walther GSP Expert zu sparen!
  5. Blindes Vertrauen bringt einen in der Regel nicht weit.....
  6. Also ich rudere erst mal zurück und behaubte von dem was ich oben gesagt habe das Gegenteil: Ich bin stur in der Beurteilung nach der Anlage 2 zum WaffG, Abschnitt 2, 1.2.2 gegangen Zitat: "Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten.... ......ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (zB Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre, Taschenlampenpistolen);" Also auf dem ersten Blick verboten. Allerdings hast du Recht. Es gibt noch keine Beurteilung über die Waffeneigenschaft vom BKA. Die Beurteilung ob Waffe oder Werkzeug ist bei näherer Betrachtung doch ein wenig wacklig. Da hatt ich auch zu schnell aus dem Bauch raus geschrieben. http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/feststellungsbescheide.html Dein Einwand ist also vollkommen richtig !! In der Praxis würde ich, wenn ich´s den drauf anlege, dass Teil zur StA schicken und dort eine Bewertung erfolgen lassen. Defakto verboten scheint es JETZT noch nicht zu sein !!
  7. Verboten weil es sich um eine "versteckte Waffe" handelt. Gilt auch für diverse getarnte Messerchen in Feuerzeugen, Spazierstöcken, Regenschirmen, Schlüsselanhänger aller Art, usw usw
  8. Das nenn ich mal ein weites Sammelgebiet. Erstaunlich dehnbar........
  9. Na dann herzlich willkommen an dieser Stelle ich wollt mal nachfragen ob ich dich richtig verstanden habe: 52 mal Luger 08 ? Rote WBK ? Händler? Ausland?
  10. Wieso "anhängen"? Du hast sie geführt, dass ist nach §53 Abs 1 mitlerweile verboten, und genau das werfen sie dir vor.
  11. Was soll er auch schreiben? Er hat die "Waffe" geführt und fertig. Da kann er schreiben was er will. Fakt. Dementsprechend hat er eine OWI-Anzeige bekommen die nun läuft und auch geahndet wird. Einzig die Höhe des Bußgeldes könnte möglicher Weise später mit rechtlichen Schritten angefochten werden. Was er gemacht hat ist eine Ordnungswidrigkeit! Keine Straftat. Also auch nichts mit Führungszeugnis
  12. Ist das immer wieder festzustellen? Frage wann, wo? Konkrete Beispiele! Zu deiner Tatmehrheit..... Mir ist schon klar worauf du hinaus willst, nur sind juristische Feinheiten wie die Beurteilung von Konkurrenzen bei Straftaten keine Bevorzugung, sondern schlicht Bestandteil unserer Rechtsprechung. Und das ist meiner Meinung nach, bei sachgemäßer Anwendung, gut so. "Zweck der Konkurrenzenregelungen, die sich in den §§ 52−55 des deutschen StGB finden, ist es, beim Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen eine der jeweiligen Schuld angemessene Strafe zu bilden und nicht lediglich die Strafen der einzelnen Tatbestände zu addieren." Auch unterschlägst du, dass z.B. bei einem bewaffneten Einbrecher (ohne Konkurrenzen) immer noch die Qualifizierung "mit Waffe" gilt, Mindeststrafre 6 Monate bis 10 Jahre. Rechtsprechung hat nicht immer was mit dem subjektiven Gerechtigkeitsgefühl zu tun. Begünstigungen gibt es nicht. Die "Begünstigungen" die du meinst würden dem ordentlichen Bürger bei der Strafbegehung genauso zu teil. Sicher wird sie das. Und das vollkommen zu Recht! Wie wenig die Gerichte von den möglichen Strafmaß Gebrauch machen ist schlicht zum verzweifeln. Die Bewährung der Bewährung der Bewährung. Um heutzutage wirklich in den Bau zu gehen muss mann schon wirklich Unmengen an krimineller Energie und Beharlichkeit an den Tag legen. Dies gilt aber für alle. Auch für den der ggf. in Notwehr von seiner unsachgemäß gelagerten Waffe Gebrauch gemacht hat. Nur tut diesem das Luschi Urteil sicherlich mehr weh als dem Ganoven. Wer noch einen Job o.ä. zu verlieren hat, empfindet 6 Monate auf Bewährung sicherlich als härter. Alles Subjektiv. Würden sie? Warum? Ist hier nicht genug Platz? Ich denke schon. Gute, sachliche Diskussionen sind immer herzlich willkommen !!!
  13. "Nach der Durchsuchung ordnete der Landkreis Goslar den Einzug aller Waffenscheine an, die der 56-Jährige für den Revolver und mehrere Gewehre schon seit Jahrzehnten besaß." Aller Waffenscheine? Für Gewehre? Natürlich handelt es sich hier um WBK´s! Wie so oft ein Bericht von Journalisten die von Tuten und Blasen keinen Schimmer haben. Damit du dich mit deiner Frage von dem schlampig recherchierten Bericht unterscheidest, würde ich doch gerne mal von dir wissen welche "Rechte" den der bewaffnete Ganove mehr besitzt??
  14. KESSELRING

    Neuling

    Der 1911 ist zum einen ein wünderschönes Stück Stahl. So wie ein 1911 hat meiner Meinung nach eine Pistole auszusehen. Ein zeitlos schönes Design. Desweiteren handelt es sich bei dem 1911 um einen echten Klassiker und Vater von ganzen Generationen von Klonen. Gerade im Sportwaffenbereich läßt sich das Prinzip 1911 eigentlich nicht wegdenken. Gründe genung? Btw: Jetzt erst gelesen, der 1911 ist in 45 ACP, nicht in 9 Para !
  15. KESSELRING

    Neuling

    Ich habe lange drüber nachgegrübelt ob ich nicht doch noch einen Sinn hinter deine Frage entdecke......
  16. KESSELRING

    Neuling

    Ich hatte ja gestern versprochen nochwas zu VM/HP zu schreiben. Ist heut leider nichts draus geworden. Sorry. Wenn du was wissen willst, versuch gezielt zu fragen, beantwortet sich schneller
  17. KESSELRING

    Neuling

    Die Bezeichnung 7.62x51 ist für die militärisch genutzten Patronen, .308 die Bezeichnung für die zivilen Lose. Bei der .223 ist es genau so. .223 ist die Bezeichnung für den zivilen Markt, 5,56x45 für den militärischen Bereich.
  18. Ich wollte mir selber einen größeren Posten an Stinger zulegen, hab´s aber gelassen. Unter anderem weil die Hülse leicht länger ist. Der andere Grund war der oben von dir angeführte. Ein Vereinskollege meinte, das sich ein anderer Vereinskollege damit die Knifte ruiniert hat. Was wirklich dran ist kann ich nicht nachprüfen. Allgemein ist eine überstarke Ladung sicherlich nicht unbedingt haltbarkeitsfördernd. Viel kann, muss aber nicht. Ich hab´s gelassen und verschiesse, neben anderen, die CCI Mini Mag. Nicht der Präzisionshammer, aber von der E0 her kannst du damit eine Ratte o.ä. immer noch problemlos killen. Ganz nebenbei: Hier wurde schon über das Thema diskutiert. http://www.waffenboard.de/viewtopic.php?t=5775
  19. GENAU DARUM geht es bei der Stinger. Das ist eine verlängerte 22 lfb. Und nebenbei, die .223 ist auch so eine richtig starke KK-Munition....wenn du verstehst was ich damit sagen will. In den aller meisten Trommeln ist Luft genug um Platz für die Stinger zu finden, auch in den meisten Magazinen. Probleme könnte aber trotzdem das Zuführen und Repetieren machen. 22lfb, CCI Stinger
  20. Die Stinger IST eine HV Patrone. Nur wesentlich stärker als die meisten. Auf das Wort hat CCI kein Patent. So ziemlich jeder Hersteller hat 22lfb in HV im Progamm
  21. KESSELRING

    Neuling

    Nur noch ???!!! Mich würde es sehr verwundern, wenn ihr mit Hohlladungen schießt. Besitzt dein Kumpel Panzerfäuste?! Gedulde dich bis morgen, dann poste ich was längeres dazu. Oder jemand anderes tuts vorher. Btw: Zur Beantwortung deiner Fragen ist der threadtitel scheiße gewählt
  22. KESSELRING

    Neuling

    Ein wenig ungeduldig, ja!? Also ganz ruhig bleiben, Blutdruck senken und eine Sekunde abwarten So wie du deine Frage stellst geht sie in die Richtung "erklär mir die Welt,....in zwei Minuten". Das geht schlicht nicht. Aber das hasst du ja schon selbst bemerkt Wie so oft kommt an dieser Stelle ein Jein. Ich geb dir mal ein paar Besipiele zu den Bezeichnungen und versuche mal einen groben überblick zu verschaffen. Nehmen wir das von dir angesprochene Kaliber ".50" Hier sind die Angaben in Zoll. .50 steht für 0,5 Zoll. 1 Zoll sind 2,54 Zentimeter, 0,5 Zoll dementsprechend die von dir genannten 12,7mm Kaliberstärke. Soweit so gut. Auch mit der Länge warst du ja auf dem richtigen Weg. Z.B bei 12,7x99 steht die 12,7 für das Kaliber des Geschosses und die 99 für 99mm Hülsenlänge. Das ist aber nicht immer so. Nehmen wir die 30-06. Hier steht die .30 für das Kaliber und die 06 für das Einführungsjahr. Bei der .30-30 steht die .30 für das Kaliber und die zweite 30 für die 30 grain Nitroladung. Nicht zwingend Amiland. Die .303 z.B. ist Ur-British. Es gibt auch genug Patronen mit Doppelbezeichnungen. Das bekannteste Beispiel ist die 7.62x51 alias .308 Auch die Abkürzungen können unterschiedlichste Bedeutung haben. Das Win z.B. steht für den der die Patrone eingeführt hat, nämlich Winchester, nicht zwingend für den Hersteller der Patrone. Der ist im Bodenstempel verewigt. Mag steht für Magnum. In der Regel die Bezeichnung für eine stark geladene Patrone. Bei der .50 BMG steht das BMG für Browning Machine Gun, also für das MG für das die Patrone ursprünglich entwickelt wurde. Solche Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen.
  23. Die Reichsflugscheiben?!?!?! Hast du sie etwa auch gesehen?!?! Btw: Wenn ich mir jetzt ein Haus kaufe, ist der Kredit dann mit dem Weltuntergang 2012 auch erledigt oder muss ich weiter tilgen?
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