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Geli

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Everything posted by Geli

  1. In Händen eines 15 jährigen der ohne Aufsicht Waffen hat ist es auch nicht mehr als ein Tötungsapparat. Ein Sportschütze ist ein Mensch der an seiner Waffe ausgebildet wurde, eine Prüfung abgelegt hat und den Gefahren bewusst ist die von einer Waffe ausgehen. Sportschützen sind in einem Verein wo man auch beobachten kann wie sich ein Schütze verhält, sollte es zu Vorfällen kommen die einen zweifeln lassen wird dieses der Behörde gemeldet. Für Sportschützen ist die Waffe ein Gerät das zur Sportlichen Ausübung gedacht ist. Ein 15 jähriger Bursche der ohne Aufsicht, ohne fachliche Ausbildung mit einer Waffe rumläuft, ist diese Waffe entweder ein Gegenstand sein Ego zu steigern oder eben ein Apparat der zum Töten gedacht ist. @IMI Man kann jetzt nicht jeden 15 jährigen in den Topf eines Amokläufers werfen, in deinem Fall war bestimmt ein Vereinsmitglied oder ein Erziehungsberechtigter anwesend der dich unter Aufsicht hatte. Nur denke ich haben dir deine Eltern bestimmt nicht erlaubt das du mit deiner Waffe in der Hosentasche durch die Stadt spazieren darfst. Wenn die Aufsichtspflicht erfüllt ist, du in einem Verein dem Schießsport nachgehst und dir auch bewusst gemacht wird welche Gefahren von einer Waffe ausgehen ist auch gegen 15 jährige Schützen nichts einzuwenden. Nur das man wie eben in Finnland mit 15 ohne große Ausbildung oder Prüfung ( und zwar Behördlich und nicht von den Eltern ) an eine Waffe legal rankommt, das ist in meinen Augen nicht zu vertreten
  2. Waffen in Händen von 15 jährigen, mir läufts kalt den Rücken runter wenn ich daran denke. In diesem Alter ist denen doch noch gar nicht bewusst welchen Tötungsapparat die in Händen halten. Auch wenn die schon von klein auf mit Waffen erzogen werden bleibt doch das Risiko das dass die Neugier durchkommt, Kind bleibt eben Kind. Ich rede hier auch von " normalen " Bürgern oder Kindern, keine psychisch abgestürzten die die Welt hassen, in meinen Augen ist eh jeder Amokläufer zu heiß gebadet worden, die ticken von Kind her schon nicht richtig.
  3. Sportschütze erhält keinen Waffenschein zum Transport von Waffen Der Leiter einer Militärschießsportgruppe kann für den Transport von Vereinswaffen und Munition zu den Schießstätten nicht die Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe (Waffenschein) zum Schutz seiner Person beanspruchen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Kläger beantragte die Erteilung eines Waffenscheins, um sich als Schießlehrer und Leiter einer Schießsportgruppe bei dem Verbringen von Waffen und Munition zu den verschiedenen Schulungs- und Schießstätten vor Angriffen schützen zu können. Die Kreisverwaltung lehnte den Antrag mangels eines Bedürfnisses zum Führen einer Waffe ab. Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht ließ die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil nicht zu. Es bestehe kein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe, denn der Kläger habe nicht glaubhaft machen können, bei den Transporten von Vereinssportwaffen mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein. Die Fahrten fänden nur zu unregelmäßigen Zeiten und zu unterschiedlichen Zielen statt. Der Kläger habe außerdem Maßnahmen zur Minderung einer Gefährdung zu ergreifen. Hierzu gehöre es, auf die allgemeine Veröffentlichung von Schießterminen zu verzichten. Mitteilungen an die Vereinsmitglieder und zur Werbung von Neumitgliedern könnten auch ohne öffentliche Hinweise auf Schießveranstaltungen auskommen. Beschluss vom 15. September 2008, Aktenzeichen: 7 A 10475/08.OVG Quelle: PM des OVG
  4. Das Gesetz ist in meinen Augen schon lange veraltet, das man mit 15 Jahren an scharfe Waffe kommen kann ist ja wohl ein Hohn, da war es doch abzuwarten bis etwas passiert, nur hilft es den Opfern jetzt auch nichts mehr.
  5. Karlsruhe/Dresden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat klargestellt, dass ein Auto keine Waffe ist. Die höchsten deutschen Richter mussten sich mit dieser Frage beschäftigen, da einem Autofahrer der Vorwurf gemacht wurde, er habe Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet und die unter Einsatz einer Waffe. Ein Autofahrer sollte in Dresden durch die Polizei kontrolliert werden, was den leicht alkoholisierten Mann nicht recht war. Obwohl sich ein Polizeibeamter mit seinem Oberkörper im Fahrzeug befand, legte der Autofahrer den Rückwärtsgang ein und fuhr mit Vollgas rückwärts. Er wollte den Polizeibeamten auf diese Weise hindern, die Kontrolle durchzuführen. Der Beamte wurde dadurch einige Meter mitgerissen, wurde aber nicht verletzt. Das Landgericht Dresden sprach gegen den Autofahrer eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung aus. Das Gericht sah bei der Tat nicht nur wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt als erwiesen an, sondern sah das Auto als Waffe an und urteilte, dass es sich um einen Widerstand mit einer Waffe handelte. Nach dem Paragrafen im Strafgesetzbuch (§113) wird der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Allerdings wird die Strafe um nach Absatz Zwei des Paragrafen um einiges höher, sollte die Straftat mit einer Waffe durchgeführt werden. In diesem fall sieht das Gesetz eine Strafandrohung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. In der Begründung zur Entscheidung hieß es: ?Ein Personenkraftwagen ist vom möglichen Wortsinn des Begriffs der "Waffe" in § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB nicht mehr umfasst, da die bloße Möglichkeit, einen Gegenstand auch in zweckentfremdender Benutzung zur Bekämpfung von Zielen zu verwenden, zur Begründung der "Waffeneigenschaft" nicht ausreicht. ... Ein Kraftfahrzeug kann daher nicht als Waffe angesehen werden, da es weder von der Zweckbestimmung noch von seinem typischen Gebrauch her zur Bekämpfung anderer oder zur Zerstörung von Sachen eingesetzt wird.? Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat den fall an das Landgericht Dresden zurückverwiesen. Nun kann der Autofahrer eine auf mildere Strafe hoffen. Der Spruch ?...Für die Karre braucht man einen Waffenschein? ist mit diesem Urteil höchstrichterlich widerlegt. http://leipzig-seiten.de
  6. Ich kanns nicht mehr lesen, jeden Monat werden wir von Terroristen bedroht, und das schon seit 4 Jahren, ich wüsste aber nicht das die uns schon angegriffen haben ? Manchmal denke ich mir wirklich das die Schmierfinken und Unheilverkünder darauf warten das es mal richtig kracht so oft wie die darüber schreiben. Ich denke nicht das die Al Qaida Ihre Anschläge groß im Internet verbreiten werden, das sind bestens ausgebildete Terroristen, denke kaum das die so dumm sein werden, die schlagen zu wenn und wo es keiner vermuten wird, der 11 September kam auch überraschend obwohl die USA angeblich so einen guten Geheimdienst haben.
  7. Waffen kann man nicht verbieten, da müsste man Weltweit alle Hersteller und Händler schließen und trotzdem würde es noch genügend Waffen in Verbrecherhänden geben. Irgendwann in ferner Zukunft werden die Regierungen einsehen müssen das es sinnlos ist gesetzestreue Bürger zu entwaffnen. Bewaffnete Bürger ( Miliz ) hat noch nie geschadet. Man nehme nur das Fallbeispiel USA, wo sich eine Stadt nicht mehr helfen konnte da die Kriminalität einfach zu hoch war, die Bürger wurden bewaffnet und schon gings rabiat runter mit der Kriminalität, ist sogar ein Thread hier im Forum darüber. Es muss noch viel mehr passieren damit die verschlafene und altmodische Politik Ihre Fehler einsieht.
  8. Seit wann gehen die Semmeln zum Bäcker. ?? Ich gebe VIP in diesem Fall Recht, als Parteifunktionär sollte man sich persönlich darum kümmern seine Partei an den Mann zu bringen, warum sollen wir bzw. du dich darum kümmern was mit seiner Partei geschieht, wenn er keine Interesse daran hat sich um einen Werbeplatz zu kümmern soll er bleiben wo er ist, natürlich sehr vertrauenswürdig, wenn sich die Gründer schon zu fein sind um anzufragen.
  9. Naja mit Kreuzchen machen ist denen nicht geholfen die brauchen ordentliche Mitglieder, mit 20 Leutchen ist keine Partei zu gründen. Das Parteiengesetz schreibt keine bestimmte Mindestzahl von Parteimitgliedern vor. Allerdings ist nach § 2 Absatz 1 Satz 1 PartG Voraussetzung für die Parteieigenschaft u.a., dass eine Vereinigung auch nach der Zahl ihrer Mitglieder eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit der in dieser Vorschrift genannten Zielsetzung bietet. Eine konkrete Mitgliederzahl kann nicht genannt werden, da es auf das Gesamtbild der Vereinigung ankommt. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung von 1968 (BVerfGE 24, 332) eine im Aufbau befindliche Vereinigung mit 400 Mitgliedern noch als Partei anerkannt. Der Deutsche Bundestag hat in einer Wahlprüfungsangelegenheit die Parteieigenschaft bei nur 55 Mitgliedern verneint (Beschluss vom 26.02.1970 zur Drucksache VI/361, StenBer. S. 1657). Sofern sich eine Partei als eingetragener Verein organisieren will, ist § 56 BGB zu beachten.
  10. Training ist nie schlecht, nur ein Profi würde einen erst gar so nahe an sich ran lassen um sich entwaffnen zu lassen, die sind auch nicht dumm Aber im großen, besonders wenn man im Securitybereich arbeitet finde ich dieses Training an sich nicht schlecht.
  11. Ich bin normal kein Freund von Karikaturen aber der Zeichner hat das Problem des neuen Waffenrechts voll erkannt.
  12. Mag auch teilweise zutreffend sein was du von dir gibst, aber hier ist der Fall doch klar und benötigt eigentlich keine weitere Erklärung. Das Opfer ist bereits verletzt, der Täter sticht weiterhin auf in ein, hätte der Helfer hier nicht eingegriffen wäre es zum Tötungsdelikt gekommen. Aber jetzt die ganzen Fakten Juristisch niederzuschreiben ist mir zuviel
  13. Zu einer Überprüfung kommt es auf alle Fälle da der " Täter " auch verletzt wurde, aber ich denke da kommt nicht viel raus dabei da es sich um einen Notstand handelt. § 34 StGB Rechtfertigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
  14. Als die politische Vereinigung DIE GRÜNEN“ mit Petra Kelly und Herbert Gruhl Ende der 70er Jahren gegründet wurden war Ihre Anschauung zur Politik noch zu vertreten - gegen Gewalt und ökologisch - 1983 zogen die Grünen dann mit 5,6 % der Zweitstimmen und 27 Abgeordneten erstmals in den Deutschen Bundestag, und dort begann der Höhenflug. Forderungen wie Benzinpreise 5 DM pro Liter, oder weg mit den Atomkraftwerken ( denke viele der Grünen denken der Strom kommt aus der Steckdose ) sind politisch so dumm wie ein Pfund Salz, obwohl wir von 2.50 € Benzinpreis nicht mehr weit weg sind Das man dann noch einen Steinewerfer und Radikalen der 70er Jahren , Joschka Fischer, 1985 zum Umweltminister und 1998 zum Aussenminister macht zeigt doch die Politik Ihr wahres Gesicht. Ob Fischer jetzt seinen Job anständig gemacht hat mag sich jeder für sich denken, nur die Grünen sind eine Partei der Kaoten und Weltverbesserer, wählen würde ich die nicht selbst wenn man mir einen Arm abschneiden würde. Was schade ist, in Deutschland ist momentan keine Partei es wert das man ihr die Stimme gibt, die FDP währe noch eine Alternative aber leider ist diese Partei für sich einfach zu klein.
  15. Naja das gibt es nur in Bayern, wird nicht umsonst das Deutsche Texas genannt.
  16. Das ist oder wird wieder ein großes BlaBlaBla ohne wirklich relevantes zur Sache.
  17. Bitte jetzt genau durchlesen und auch daran halten. Du darfst selbstverständlich diese Waffen an einen Käufer mit Bedürnisnachweis verkaufen, der Erbschein ist sozusagen deine Erlaubnis man nennt es auch Erbenprivileg ABER: Um dieses Erbenprivileg in Anspruch nehmen zu können, muß die Erteilung einer Waffenbesitzkarte innerhalb eines Monats nach Annahme des Erwerbs beim Landratsamt beantragt werden. Lässt der Erbe diese Frist verstreichen, ist die Erteilung einer Waffenbesitzkarte aufgrund Erbfolge nicht mehr möglich, da sich der Antragsteller nicht mehr auf das Erbenprivileg als Bedürfnis berufen kann. Auch der neue § 20 des Waffg. sollte beachtet werden, der schreibt vor das Erbwaffen ohne WBK Besitz zu blockieren sind. Deine Behörde wird dich sowieso auffordern sollte keine WBK beantragt werden, die Waffen über Kommisionsverkauf über einen Händler abzuwickeln. Ich würde an deiner Stelle zu deiner Behörde gehen, eine WBK beantragen und gleichzeitig dazusagen das die Waffen verkauft werden möchten, die SB werden dir dazu bestimmt mit Rat und Tat zur Seite stehen. Greetz Geli. PS: Ich bin momentan mit dem neuen Waffg noch nicht so belesen, sollte ich was vergessen haben, sorry. @Carlos war wieder mal schneller
  18. Ob jetzt alle Waffen die er im Besitz hat eingetragen hat weiß ich nicht, auf alle Fälle gleicht es den Bildern die 357er von der Schweiz gepostet hat, soviele Waffen habe ich noch bei keinem Waffenhändler gesehen. Das mit dem Sheriff und seinen Jungs kann ich bestätigen, die schossen echt gut. Wie es aber im einzelnen mit den Vorschriften ausschaut entzieht sich meiner Kenntniss, aber wenn du durch die kleine wunderschöne Stadt fährst hat jeder eine Pump Gun oder Schrottflinte hinten im Auto, und bei einigen bin ich mir auch sicher waren es AR 15ener die bei denen an der Heckscheibe verweilten. Also so streng kann es dann mit der Vorschrift nicht sein, zumindest was Langwaffen betrifft. Bei Kurzwaffen musst erst so ein Formular in der Stadthalle ausfüllen die dann vom Sheriff abgezeichnet wird, habe ich nicht selber gesehen, wurde mir so von einem Juristen da drüben erklärt.
  19. Die einzigen die jetzt wieder mehr Arbeit bekommen sind die Anwälte, denke das es jetzt etliche Anzeigen hageln wird, und die haupttäter werden wie immer Jugendliche unter 14 jahre sein die vom Gesetz eh nicht bestraft werden.
  20. Kann ganz schön Frustrierend sein wenn man solchen Leuten keinen Garaus machen kann.
  21. Ich kann mir nicht vorstellen das dies in Deutschland erlaubt ist, sollte trotzdem was passieren möchte ich nicht in der Haut stecken der Abgedrückt hat.
  22. Du darfst die Waffen transportieren, wie immer verschlossen und von Munition getrennt. Wenn deine Waffen in einem verschlossenen Koffer sind, und du diesen Koffer im Kleiderschrank versperrst und zuzüglich dein Hotelzimmer auch noch abschließt dürfte Rechtlich nichts dagegen sprechen. Auf alle Fälle nicht im unbeaufsichtigt im Auto lassen !!!!!!!! Man könnte auch den Gastverein fragen ob es eine Möglichkeit zur sicheren Aufbewahrung bei denen gibt, vieleicht haben die ja einen Waffentresor.
  23. Ich habe auch Angst, aber deswegen bekomme ich auch nicht mehr Schusswaffen genehmigt, naja egal, unsere Polizei wird schon aufpassen auf uns.
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