Jump to content

Geli

Unüberprüfte Benutzer
  • Posts

    631
  • Joined

  • Last visited

Everything posted by Geli

  1. Auf alle Fälle nicht so langweilig wie die Tuberpartys
  2. Geli

    Unterschied der WBK

    Laßt mich mal nicht dumm sterben, kann ich meine grüne WBK gegen eine gelbe tauschen bzw auf eine gelbe umschreiben lassen ??. Mit dem Waffg habe ich mich schon lange nicht mehr befasst
  3. Naja soooo einfach ist es auch nicht eine eigene Partei zu gründen. Informationen zur Gründung einer Partei 98 Parteien haben 2005 ihre Unterlagen beim Bundeswahlleiter hinterlegt, 25 davon wurden zugelassen und traten somit in den Ländern am 18. September 2005 zur Wahl an. Doch wie funktioniert so eine Parteigründung? Und wer entscheidet über die Teilnahme an einer Bundestagswahl? Parteigründung Für die Gründung einer Partei ist zunächst eine konstituierende Versammlung notwendig. Zu dieser müssen die Parteigründer öffentlich einladen. Das Parteiengesetz sagt nichts über eine Mindestanzahl der Anwesenden. Während der Versammlung beschließen die Teilnehmenden ein Programm und eine Satzung. Außerdem wählt die neugegründete Partei einen Vorstand ? dessen Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Gründungsversammlung muss im einem ordentlichen Protokoll festgehalten werden, der neue Parteivorstand muss anschließend Satzung und Programm der Partei beim Bundeswahlleiter einreichen sowie die Namen der Vorstandsmitglieder der Partei und der Landesverbände. Die Partei sollte auch ihre Auflösung oder die eines Landesverbandes melden. Im Grundgesetz, Artikel 21 (1), heißt es: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben." Politische Vereinigungen zählen jedoch nicht als Parteien, wenn ihre Mitglieder oder die Mitglieder ihres Vorstandes in der Mehrheit Ausländer sind oder ihr Sitz beziehungsweise ihre Geschäftsleitung außerhalb der Bundesrepublik befindlich ist. Parteien können ihren Status verlieren, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestags- noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilnehmen. Im Parteiengesetz, Artikel 2 (1), heißt es zum Begriff der Partei: "Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. [...]" Bundeswahlleiter und Bundeswahlausschuss Der Bundeswahlleiter wird vom Bundesministerium des Innern auf unbestimmte Zeit ernannt. Seit dem 2. Oktober 1995 ist der Präsident des Statistischen Bundesamtes Johann Hahlen Bundeswahlleiter ? zuständig für die Bundestagswahlen sowie die Wahl der deutschen Abgeordneten zum Europäischen Parlament. Er ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zuständig und hat den Sitz im Bundeswahlausschuss inne. Bei Bundestagswahlen dürfen nur Parteien Landeslisten einreichen und nur Parteien, die zur Wahl zugelassen sind. Spätestens am 72. Tag vor der Wahl ? für die aktuelle Wahl war es der 37. Tag ? stellt der Bundeswahlausschuss fest, welche Parteien in den Ländern zur Wahl zugelassen werden. Neben dem Bundeswahlleiter gehören dem Bundeswahlausschuss weitere acht Beisitzer an, die auf Vorschlag der Parteien berufen werden. Die Sitzungen des Bundeswahlausschusses sind öffentlich. Gemeinsam mit dem Bundeswahlleiter prüft der Ausschuss die Zulassung der Parteien in den Ländern für die Bundestagswahl. Nur Parteien, die aktuell im Deutschen Bundestag vertreten sind oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, sind automatisch zugelassen. Der Bundeswahlleiter gibt bekannt, welche Parteien darüberhinaus in den Ländern für die Bundestagswahl anerkannt wurden. Die Parteien, die nicht automatisch zugelassen sind, müssen für die Teilnahme an der Wahl außerdem Unterstützungsunterschriften einreichen. Je Bundesland benötigen die Parteien 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch höchstens 2.000 Wahlberechtigte, die persönlich und handschriftlich die Unterstützung unterzeichnen. In Bremen waren beispielsweise 484 Unterschriften nötig, in Thüringen 1.956. Nachdem der Bundeswahlausschuss eine grundsätzliche Prüfung vorgenommen hat, prüfen außerdem die Landeswahlausschüsse, ob die Wahlvorschläge in der richtige Form sind und welche Parteien letzlich in den Ländern antreten dürfen. Gegen eine Ablehnung können die Parteien Beschwerde einlegen. Zuletzt finden die Wahlen statt und der Bundeswahlleiter gibt das endgültige Wahlergebnis bekannt.
  4. Schützen setzten durch, dass es kein europäisches Zentralregister für Waffenbesitzer geben wird. BRÜSSEL (pö/red.). Die EU macht jetzt bei den Waffen ernst: Wer solche kaufen und besitzen will, muss künftig eher um eine Genehmigung ansuchen und sich in einem Register verzeichnen lassen, als das bisher der Fall war. Es wird also strengere Maßstäbe geben, die EU-weit gelten. Das beschloss das EU-Parlament gestern, Donnerstag, in Brüssel. Die größte Änderung für Österreich: Wer eine Flinte besitzt, muss dies ab 2014 bekannt geben. Bisher gab es in Österreich keine Meldepflicht für Besitzer von Schrotflinten. Das sind vor allem Jäger, von denen noch Protest erwartet wird. Details zur Registrierpflicht sind noch offen, bis 2012 sollen sie aber nach längeren Studien feststehen. Sonst wird sich für Österreich durch die neue EU-Verordnung wenig ändern: Ein zentrales Waffenregister, das aus allen 27 EU-Staaten gespeist wird, wird es aufgrund des Widerstands von Sportschützen und Jägern doch nicht geben. Waffenbesitzer müssen sich künftig aber EU-weit in zentrale Register in ihrem eigenen Land eintragen lassen. In Österreich ist das in der Praxis bereits der Fall, nur Vorarlberg macht eine Ausnahme: Schon jetzt leiten die anderen acht Bundesländer die Daten der Bezirkshauptmannschaften an das Innenministerium weiter, künftig ist das für alle Pflicht. Die Bilanz von EU-Mandatar Wolfgang Bulfon (SPÖ) über die EU-Regelung: ?Der illegale Besitz und Gebrauch wird deutlich erschwert.? Auch umgebaute Waffen ? die häufig bei Verbrechen eingesetzt werden ? fallen unter die neue Richtlinie, sie müssen also künftig registriert werden. Erleichtert dürften die ?Tiroler Schützen? sein: Donnerstag wurde festgehalten, dass historische Waffen auch weiterhin ohne Genehmigung zu Festen jenseits der Grenze mitgenommen werden dürfen. Damit sind Auftritte der ?Schützen? in Deutschland, wie bisher dank eines bilateralen Abkommens, auch künftig problemlos möglich. ("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.11.2007)
  5. So wie es aussieht tut manchen das Wetter nicht gut, wenn man die Presse so durchließt ereignen sich ja mehrere Amokläufe, Finnland usw. OK Carlos, das es " nur " 2 Morde wären aber kein Amoklauf mag ja sein, aber möchtest du der sein der die Eltern verständigt das ein Irrer Ihre Kinder mir einer Armbrust umgebracht hat. Ich denke es ist schei..... egal ob man jetzt Amoklauf oder einfach feiges Töten dazu sagt, fakt ist die Jugend von heute tickt nicht mehr richtig, die haben einfach zu viel Zeit, wären die beschäftigt würden die auf so blöde Ideen erst gar nicht kommen. Und was sagt uns das, der Staat versagt an allen Enden, die bekommen es nicht auf die Reihe die Jugend zu beschäftigen.
  6. Haftung für Forenbetreiber begrenzt: Können Forenbetreiber aufatmen? Betreiber eines Forums sind nicht dazu verpflichtet, allgemeine Forschungen darüber anzustellen, ob rechtswidrige Äußerungen im Forum enthalten sind, entschied das LG Düsseldorf. Es muss aber immer im Einzelfall geprüft werden, welche Überwachungsmaßnahmen zumutbar sind. Der Forenbetreiber genügt seiner Prüfungspflicht, wenn er entsprechende Äußerungen unmittelbar nach Kenntnis löscht. Weitergehende Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz bestehen dann nicht. Ein Anspruch auf Unterlassung aus § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 1004 BGB analog sei nicht begründet. Die Haftung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 TMG (Telemediengesetz) dürfe nicht zu weit ausgedehnt werden. Der Anbieter eines Diskussionsforums hafte zwar grundsätzlich gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 TMG (Telemediengesetz) nach den allgemeinen Grundsätzen der Störerhaftung auch für fremde Inhalte, die zum Abruf bereitgehalten werden. Die Störerhaftung dürfe aber nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen hätten. Daher setze die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Einem Diensteanbieter würden gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG jedoch keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend oblägen, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind. Eine allgemeine Pflicht, die Postings in zahlreichen, mit ihren in die Tausende gehenden Beiträgen auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte hin zu überwachen, sei in technischer, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht unmöglich. Wegen einer solchen Überprüfungspflicht würde das Betreiben von Foren gänzlich unmöglich gemacht werden. Ein vollkommener Freibrief ist das aber nicht für alle Forenbetreiber. Wie das Gericht hervorhob, müsse im Einzelfall der Umfang der Prüfungspflichten bestimmt werden. In jedem Einzelfall muss geprüft werden, ob nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten sei. Werde einem Diensteanbieter eine Rechtsverletzung bekannt, so müsse er den ihm bekannt gewordenen Beitrag nicht nur löschen oder sperren, sondern auch nachfolgend ihm technisch mögliche, zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Vorsorge dafür zu treffen, dass es nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt. (LG Düsseldorf, Urteil vom 27.6.2007, Az.: 12 O 343/06), Quelle: beck.de Also lieber 357.mag, Rechtsabwälte können nicht gleich mit einem Abmahnverfahren kommen, erst wenn du nach bekanntgabe das Posting nicht editierst oder löscht kannst du zur Verwantwortung gezogen werden, das trifft auch auf Fremdpostings zu. Grettz Geli.
  7. Naja so ganz unrecht hat der Ratgeber nicht, es gibt einige Gesetzeslücken die es zum Erwerb eines Waffenscheins möglich machen, nur ich will jetzt hier nicht drauf eingehen, man weiß ja nicht wer alles mitließt.
  8. Naja zum Kaffee ist mir eine schöne wohlschmeckende Zigarette lieber
  9. Eidgenössische Volksinitiative "Für den Schutz vor Waffengewalt" Die Bevölkerung will den Umgang mit Schusswaffen strenger regeln. Die 2,3 Millionen Waffen, die heutzutage in der Schweiz praktisch unkontrolliert im Umlauf sind, stellen für die Gesellschaft und insbesondere für Frauen eine untragbare Gefahr dar. Unter dem Druck der Waffenlobby weigerte sich aber das Parlament, griffige Massnahmen gegen den Waffenmissbrauch zu ergreifen. Am 4.9. beginnt die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative für den Schutz vor Waffengewalt. Eine breite Koalition von Parteien und Organisationen will damit das Waffenrecht endlich in Einklang mit den Sorgen und Erwartungen der Bevölkerung bringen. Die InitiantInnen sind zuversichtlich, auf grosses Echo zu stossen und die nötigen Unterschriften rasch sammeln zu können. Das will die Volksinitiative "Für den Schutz vor Waffengewalt" Die Militärwaffe wird aus dem Kleiderschrank entfernt. Sie gehört in gesicherte Räume der Armee. Wer Waffen besitzen, tragen und gebrauchen will, muss dafür den Bedarf nachweisen und die erforderlichen Fähigkeiten mitbringen. Überflüssige Waffen, die in Estrichen und Kellern herumliegen, werden eingesammelt. Alle übrigen Waffen werden registriert, was die Prävention und die Verfolgung von Verbrechen verbessert. Die Sicherheit - besonders von Frauen - wird erhöht, das Drohpotenzial gesenkt und Suizide werden verhindert Rund 60 Parteien und Organisationen unterstützen die Initiative: SP, Grüne und weitere Parteien (CSP, Juso, JEVP), GSoA und andere Friedensorganisationen, Frauenverbände, Ärzte, psychiatrische Fachgesellschaften, Organisationen für Suizidprävention, Menschenrechte, der Polizei, von Männern, der Kirchen und Gewerkschaften. Wir meinen Anita Fetz Ständerätin SP 2,3 Millionen Feuerwaffen lagern in Schweizer Haushalten. Jahr für Jahr sterben durch sie 300 Menschen. Genug ist genug! Private Waffen gehören nur in wenige, geschulte Hände und müssen registriert werden. Die Armeewaffe muss ins Zeughaus, denn jedes Opfer ist eines zu Chantal Galladé Nationalrätin SP Aus zahlreichen Briefen weiss ich, dass sich viele Menschen in diesem Land bedroht fühlen durch die Armeewaffe, die griffbereit zu Hause steht. Damit muss Schluss sein. Wir wollen uns sicher fühlen. Die Armeewaffedaheim nützt in der heutigen Zeit niemandem ? sie gehört ins Zeughaus. http://www.sp-ps.ch
  10. In meinen Augen eine sehr gute Computersimulation, keine Mutter würde so auf Ihr Kind schießen, der Kleine bräuchte nur kurz eine Beugung nach vorne machen und er hätte eine Kugel im Kopf. Auch wenn die Amis ein wenig verrückt sind, ich denke doch das die Justiz hier auch nicht wegschauen würde.
  11. Mich würde die Form des Vibrator Interessieren das der einer Waffe ähnelt.
  12. Strom und fließend Wasser, womöglich noch warm? Fehlanzeige! Vorderlader- und Westernschützen sind schließlich harte Kerle. Doch Petrus hatte ein Einsehen mit den 43 Teilnehmern des "Westerntreffens", zu dem die Schützengemeinschaft Norderstedt am Freitag und Sonnabend zum vierten Mal auf ihr Gelände am Schierkamp eingeladen hatte und sorgte dafür, dass die Westernschützen, die stilecht in Zelten auf dem Schützengelände kampierten, von den Unbillen des Wetters verschont blieben. Insgesamt sieben Wettbewerbe wurden mit Waffen aus der Westernzeit ausgeschossen - unter anderem mit Perkussionsrevolver, Single-Action-Revolver, Steinschlossgewehr, Einzelhinterlader oder Unterhebelrepetierer. Die besten Schützen waren Thorsten Schünzel aus Buchholz, der bei zwei Wettbewerben mit jeweils 56 von 60 möglichen Ringen punkten konnte, und Frank Zonak aus Wedel, der mit 57 und 55 Ringen auch zwei Wettbewerbe für sich entscheiden konnte. Für Norbert Ernst aus Norderstedt reichten beim Einzelhinterlader bereits 52 Ringe für einen Sieg. Nach dem großen Erfolg des diesjährigen Treffens steht bereits der Termin für das 5. Westerntreffen fest - am ersten Augustwochenende 2008. http://www.heimatspiegel.de
  13. Prozess im Landgericht Passau: Zwei junge Arbeitslose überfallen bewaffnet zwei Jungköche von Christine Pierach. Grafenau/Passau. Schnell und brutal beschaffte 15 Euro haben zwei junge Grafenauer Arbeitslose (24 und 20) für viereinhalb und dreieinhalb lange Jahre hinter Gitter gebracht. Zu diesem Urteil kam am vor kurzem die Große Jugendkammer im Passauer Landgericht. Am schwierigsten in dem Strafprozess war es, die vier Versionen der Angeklagten und ihrer beiden Opfer von der Tatnacht unter einen Hut zu bringen. Als Fakten standen immerhin fest: Es geht um einen bewaffneten Raubüberfall am 23. Januar gegen 2. 30 Uhr auf dem Spielplatz beim Ferienpark. Täter waren der aus Moldawien stammende Ältere und sein in Kasachstan geborener Spezl. Sie zogen plötzlich einen Schreckschuss-Revolver und eine Schreckschuss-Pistole. Beide Waffen wurden abgefeuert. Die angetrunkenen Räuber haben damit zwei Köche (20 und 21) aus Falkenstein und Hunderdorf bedroht und eingeschüchtert. Fakt ist außerdem, dass eine Polizeistreife die Täter gegen 3 Uhr nahe des Spielplatzes aufsammelte. Ein Verdächtiger wollte sein Schießeisen unter dem Polizeiauto entsorgen. Doch das wurde bemerkt. Der andere war schlauer: Er stopfte seine Waffe in eine Ritze der Rückbank. Sie wurde erst drei Wochen später entdeckt. Kompliziert machte die zweifelsfreie Aufklärung, dass auch beide Opfer keine blütenreine Weste haben und der ältere Haupttäter zunächst versuchte, seinen Kumpel zu entlasten. Offenbar wollten die Jungköche außer Billardspielen und Biertrinken noch Extraspaß. Sie hofften, über die neuen »Freunde« an Haschisch oder andere Drogen zu kommen. Das freilich durften sie nicht zugeben. Denn auch das wäre strafbar. Also blieben ihre Schilderungen sehr vage. Sofort allerdings korrigierte der Falkensteiner, er sei nicht um 250 Euro beraubt worden. Das hatte er noch in der Tatnacht der Kripo berichtet: »Da habe ich mich geirrt. Ich hatte nicht so viel Geld einstecken. Ich habe denen nur 50 bis 100 Euro gegeben. « Doch selbst diese Summe stimmt nicht. Die Polizei filzte die Täter und fand nur 15 Euro. Der ältere Haupttäter log zunächst, er habe von den neuen Bekannten Hasch kaufen wollen, bzw. wollte es gegen eine seiner beiden Waffen tauschen. Die war aber auf dem Spielplatz unter einem Baum versteckt. Deshalb sei man dorthin gefahren. Als er den Revolver geholt hatte, habe er zwei Mal in die Luft geschossen, vom Fahrer das Hasch und von dessen Freund Geld gefordert. Sein eigener Begleiter habe ihn geschimpft wegen des Lärms. Nachdem der Hunderdorfer Koch zwei kleine Scheine aus dem Geldbeutel gezogen, der andere sein leeres Portemonnaie vorgezeigt hatte, herrschte der Haupttäter sie an: »Und jetzt verschwindet! Aber ganz schnell!« Mit vermeintlich scharfen Waffen auf den Rücken gerichtet, zogen die Jungköche ab, ohne sich umzudrehen. »Die gehen nicht zur Polizei, nicht wegen 15 Euro. Und dann ist da noch das Hasch«, beruhigte der ältere Täter seinen Kumpan. Doch da sollte er sich irren. Noch auf dem Weg zum Auto meldete der Falkensteiner den Überfall. So konnte eine Streife die beiden gleich festnehmen. Dass der Jüngere aber eben nicht nur Zuschauer, sondern tatkräftiger Mitmischer gewesen war, gab er erst nach einer längeren Beratungspause zu. In Wahrheit hatte auch er von Anfang an eine Waffe einstecken, hat damit wie der Ältere einen Koch bedroht. Die Story vom Baumversteck war Schmarrn. Davon ging dann auch das Gericht aus, das aber je ein Jahr unter den Forderungen des Staatsanwalts von fünfeinhalb Jahren für den Erwachsenen und viereinhalb Jahren Jugendstrafe für den damals 19-Jährigen blieb: »Spätestens auf dem Parkplatz entschloss der Ältere sich in stillem Einverständnis mit seinem Spezl zum Raub. Beide hielten je einem Opfer eine Waffe an den Kopf, zwei Warnschüsse fielen. Damit wurde eine Kulisse aufgebaut, die für beide Opfer besonders bedrohlich war«, fasste der Vorsitzende zusammen. Der Jüngere solle die Zeit im Jugendknast nutzen, um den Hauptschulabschluss nachzuholen und eine Lehre zu beginnen: »Sonst stehen Sie nach der Haft wieder da, wo Sie jetzt sind«. Beide Räuber ließen offen, ob sie die Strafe akzeptieren. http://www.pnp.de
  14. Ich gebe beiden Seiten recht, ab wann definiert die Regierung was ein Terrorcamp oder Shooting Ranch ist ??? Man kennt die Geschichte, als erstes klein anfangen und das alles verbieten wo Geschossen werden kann. Naja lassen wir uns mal überraschen.
  15. Bei der Durchsuchung eines Hauses, bei der Polizei eigentlich auf der Suche nach einer Waffe waren, sind die Ermittler auf eine semiprofessionelle Cannabisplantage gestoßen. Knapp 120 Pflanzen wurden beschlagnahmt. Wie die Polizei berichtet, waren die Einsatzkräfte am Freitagmorgen wegen eines Durchsuchungsbefehls in Hilden unterwegs. Gesucht werden sollte im freistehenden Einfamilienhaus eines Hildeners nach einer Waffe, mit der dieser andere Personen bedroht haben sollte. Gefunden haben die Ermittler im Keller des Hauses dabei eine semiprofessionelle Cannabisplantage. Knapp 120 Pflanzen, mehrheitlich mit einer Größe bis zu 70 Zentimetern, wurden in einem vollklimatisierten und mit entsprechender Beleuchtung ausgestattetem Gewölbekeller aufgefunden und beschlagnahmt. In einer ersten Vernehmung leugnete der Hildener, der das Haus mit seinem Sohn alleine bewohnt, etwas von Plantage bemerkt oder überhaupt gewusst zu haben. Aufgrund mangelnder Haftgründe wurde der 53-Jährige später wieder entlassen. Die Pflanzen werden nun getrocknet und anschließend von Spezialisten des Landeskriminalamtes auf ihren Gehalt geprüft und bestimmt. Die gesuchte Waffe wurde auch gefunden http://www.rp-online.de
  16. Ich lach mich ab, weil sich Verbrecher und Ganoven vorschreiben lassen würden Waffen zu tragen, die tragen sie mit und ohne Gesetz, der einzige Leidtragende ist wieder der ordentliche Bürger der vielleicht ein Messer zum Selbstschutz führt wenn man in bestimmten Regionen wohnt. Naja andersrum, ein großer Hund tuts auch
  17. Im Kampf gegen den Terror will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) den staatlichen Maßnahmen-Katalog noch weiter verschärfen. Er bringt sowohl Handy- und Internetverbote als auch die vorsorgliche Internierung von sogenannten Gefährdern ins Gespräch. Schäuble in einem ?Spiegel?-Interview: ?Man könnte beispielsweise einen Straftatbestand der Verschwörung einführen wie in Amerika.? Zudem denke er darüber nach, ob es Möglichkeiten gebe, ?solche Gefährder zu behandeln wie Kombattanten und zu internieren?. Der Bundesinnenminister verwies darauf, dass es den sogenannten Unterbindungsgewahrsam für Hooligans bei Fußballspielen gebe, wenn auch in engen rechtlichen Grenzen. Als weitere Möglichkeit nannte der Innenminister Auflagen für Gefährder, die nicht abgeschoben werden könnten ? etwa ein Kommunikationsverbot im Internet oder mit dem Handy. Als ?rechtliches Problem? bezeichnete der Innenminister die Frage, ob es eine gezielte Tötung von Verdächtigen durch den Staat geben dürfe. Würde etwa Osama Bin Laden aufgespürt und stünde eine derartige Entscheidung an, wären die Rechtsfragen in Deutschland ?völlig ungeklärt.? Schäuble: ?Wir sollten versuchen, solche Fragen möglichst präzise verfassungsrechtlich zu klären und Rechtsgrundlagen schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten.? Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, warf Schäuble vor, er werde ?offenbar vollends von Verschwörungstheorien beherrscht?. Fraktionschef Gregor Gysi warnte davor, angesichts der vereitelten Terroranschläge in Großbritannien die Maßnahmen für die innere Sicherheit weiter zu verschärfen. Gysi: ?Gegen die Spirale der Gewalt helfen keine Überwachungskameras. Ihr Einsatz an neuralgischen Punkten bietet bei Selbstmordattentätern schon deshalb keine Sicherheit, weil ihnen egal ist, ob sie erkannt werden oder nicht.? http://www.bild.t-online.de
  18. NORTHEIM. Das Strafverfahren um den tragischen Tod eines 13-jährigen Schülers aus Northeim geht in die nächste Instanz. Der Verteidiger des wegen fahrlässiger Tötung verurteilten 40-jährigen Sportschützen hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Northeim Berufung eingelegt. Dies teilte am Montag ein Justizsprecher mit. Damit muss sich demnächst das Landgericht Göttingen mit dem Fall beschäftigen. Das Amtsgericht hatte den Sportschützen kürzlich zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte in seiner Wohnung in der Northeimer Ortschaft Stöckheim mehrere Waffen herumliegen lassen. Im März 2006 waren in seiner Abwesenheit zwei Kinder von der Nachbarwohnung aus über den Dachboden in seine Wohnung eingestiegen und hatten von dort einen Revolver mitgenommen, um ihn dem 13-Jährigen zu zeigen. Beim Hantieren mit der Waffe löste sich ein Schuss, der den 13-Jährigen am Kopf traf. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Nach Ansicht des Gerichts war jedoch das pflichtwidrige Verhalten des Angeklagten der Auslöser für die Tat. Dieser hätte seine Waffen verschlossen aufbewahren müssen. (pid) http://www.hna.de
  19. Na dann müssten aber mehr Berufsgruppen einen Waffenschein bekommen, Taxifahrer usw. Denke das die öfters mit Kriminellen zusammentreffen als ein Juwelier.
  20. Naja aber man kann nicht sagen, ok, rein ins Gefängnis, nach 3 Tagen sagt ein Richter raus aus dem Gefängnis, danach wieder rein in den Knast. Aber das ist typisch für die USA, deren Rechtssystem werde ich nie begreifen. Fakt ist, die Strafe hat Sie verdient, normalerweise sollte Ihr auch noch ein mindestens 2 Jahre Fahrverbot erteilt werden, vielleicht lernt die Göre dann was dazu.
  21. MOSKAU, 19. Mai (RIA Novosti). Nach Angaben des Leiters des Föderalen Dienstes für militärtechnische Zusammenarbeit, Michail Dmitrijew, hat der Umfang der russischen Waffenlieferungen 2006 die Rekordzahl von 6,46 Milliarden US-Dollar erreicht. In diesem Jahr wird er um weitere 1,5 Milliarden US-Dollar zunehmen. Ruslan Puchow, Direktor des Zentrums für Analyse von Strategien und Technologien und Mitglied des Gesellschaftlichen Rates beim Verteidigungsministerium, berichtete in einem Gespräch mit der Zeitung ?Moskowskije nowosti? (MN) über Möglichkeiten des russisschen Verteidigungsindustriekomplexes. MN: Welchen Platz nimmt Russland unter den Exporteuren von Waffen und Militärtechnik ein? Puchow: Russland gehört zu den vier führenden Weltexporteuren von Waffen und Militärtechnik. Den ersten Platz nehmen die USA mit einem Exportumfang von zehn bis zu 20 Milliarden Dollar im Jahr ein. Ihnen folgt Großbritannien mit sechs bis sieben Milliarden Pfund Sterling im Jahr. Die jahresdurchschnittlichen Werte des französischen Exports betrugen in den letzten fünf Jahren 4,8 Milliarden Euro. Aber 2005 belief sich der französische Export auf insgesamt 3,8 Milliarden Euro. So dass Russland mit 6,126 Milliarden US-Dollar auf den dritten Platz kam. Russland war Frankreich auch 2003 nach dem Lieferumfang voraus. China und Indien waren im Laufe fast der ganzen postsowjetischen Periode zwei Hauptkäufer (60 bis 80 Prozent des Umfanges unseres Exportes von Waffen und Militärtechnik). Im Jahr 2006 änderte sich die Situation mit der Unterzeichnung eines komplexen Geschäfts mit Algerien für 7,5 Milliarden US-Dollar und einer Reihe von Verträgen mit Venezuela in Höhe von drei Milliarden US-Dollar grundlegend. Von der gesamten russischen Auftragsmappe von 30 Milliarden US-Dollar kam über ein Drittel auf diese beiden Länder. Die Steigerung des russischen Exportes in den Jahren 2000 bis 2006 hängt nicht nur und nicht so sehr mit den positiven Wandlungen in der Struktur des Verteidigungsindustriekomplexes zusammen. Der Hauptfaktor ist das Integralwachstum der Macht Russlands. Der Waffenverkauf ist vor allem Politik und erst danach Kommerz. Ein sehr gutes Beispiel ist Venezuela. Die Kontakte mit diesem Land wurden noch in den Jahren 2001 bis 2002 hergestellt. Schon damals war Hugo Chavez einigen Angaben zufolge bereit, 50 Kampfjets MiG-29 zu kaufen, was bei der damaligen schwierigen Lage der Flugzeugbaukorporation MiG einfach die Rettung gewesen wäre. Aber das Geschäft kam nicht zustande, weil Russland dem Druck der USA nachgab. Im Jahr 2006 änderte sich etwas in der russischen Position derart, dass wir Kampfjets Su-30 an Venezuela verkauften, die viel stärker sind und einen größeren Einsatzbereich haben. Die Macht des Landes ist in dieser Zeit so angestiegen, dass solche Geschäfte möglich wurden. MN: Welche russischen Waffen und Militärtechnik erfreuen sich der größten Nachfrage in der Welt? Puchow: Etwa 50 Prozent des gesamten Lieferumfanges machen Waffen für die Luftstreitkräfte, ungefähr ein Viertel - für die Kriegsmarine und 15 Prozent für die Luftverteidigungssysteme aus. Der Rest entfällt auf Waffen für die Landstreitkräfte. Ein zweifelloser ?Bestseller? ist der schwere Kampfjet Su-30. Seine Lieferungen setzen den Export von Mitteln zur Bekämpfung von Luftzielen, von Bodenausrüstungen, Tankflugzeugen und Frühwarnflugzeugen voraus. In den letzten Jahren genießen die Kampfjets MiG-29 eine große Nachfrage. Traditionell gut werden Diesel-U-Boote der Kilo-Klasse und Fla-Raketensysteme großer Reichweite S-300 verkauft. MN: Bei welchen Positionen bleibt Russland zurück? Puchow: Wir haben eine schwere Lage mit unbemannten Flugkörpern und in einem umfassenderen Sinne überhaupt mit Systemen der Aufklärungs- und Nachrichtensteuerung. Ein ernsthaftes Problem gibt es mit Mitteln zur Bekämpfung von Luftzielen, insbesondere der Luft-Boden-Klasse. MN: Wie sieht die Nomenklatur der russischen Lieferungen von Waffen und Militärtechnik an China aus? Puchow: Vor allem sind das die Kampfjets Su-27 und Su-30. In der postsowjetischen Zeit bekam China 280 Flugzeuge, inklusive Sätzen für die Lizenzmontage in der VRCh selbst. Das Land kaufte vier Zerstörer, zwölf U-Boote und große Partien von Luftverteidigungssystemen. Bisher wurden 28 Abteilungen der Fla-Raketenkomplexe S-300 an China geliefert. Bis in die jüngste Zeit hinein kaufte das Land praktisch keine Technik für die Landstreitkräfte. Sogar die moderne nicht. Zum Beispiel Angriffshubschrauber. China hat keine Angriffshubschrauber vom Typ Mi-24, Mi-28 oder der amerikanischen ?Apache?. Aber nach der Okkupation des Irak fing China an, Interesse für russische Technologien für die Landstreitkräfte zu zeigen. Die Schlussfolgerung daraus: China war früher überzeugt, dass es keine militärischen Handlungen auf dem eigenen Territorium führen muss. Aber heute ist China dessen schon nicht mehr sicher. MN: Inwieweit können die russischen Lieferungen von Waffen und Militärtechnik an China in der Perspektive die Sicherheit Russlands selbst bedrohen? Puchow: Die Hauptrisiken bezüglich Chinas liegen nicht im militärischen Bereich. Natürlich ist es viel angenehmer, mit Indien zu arbeiten. Die an Delhi gelieferten Waffen werden ganz bestimmt nicht gegen unser Land eingesetzt. MN: Im Jahre 2003 wurde der Konzern Suchoi zum Leitunternehmen bei der Entwicklung des russischen Kampfjets der fünften Generation ernannt. Das kann Milliarden US-Dollar kosten. Ist ein solcher Kampfjet tatsächlich notwendig? Puchow: Schon in fünf Jahren wird die Massenverbreitung des amerikanischen Kampfjets der fünften Generation F-35 in der Welt beginnen. Diese Maschinen kann auch die Luftwaffe jener Staaten bekommen, wo russophobe politische Regimes an der Macht stehen. Als unsere Truppen in Afghanistan einzogen, hatte Pakistan schon die amerikanischen F-16 der vierten Generation. Und zur Bewaffnung der russischen Luftstreitkräfte gehörten noch nicht die MiG-29 und die Su-27. Wir setzten nur Kampfjets der dritten Generation ein. Im Ergebnis hatte die pakistanische Luftwaffe eine Überlegenheit über die Sowjetunion in der Luft. Heute begann Polen mit dem Erwerb der amerikanischen F-16 Block 52. Unsere Luftstreitkräfte haben nichts Derartiges. Und wir wissen nicht, wie sich Polen beim Bau der nordeuropäischen Gasleitung benehmen wird. Es stimmt, dass Polen eine beschränkte Zahl solcher Flugzeuge haben wird. Aber in der ersten Etappe eines hypothetisch möglichen Konfliktes, bevor sich die UNO oder irgendwelche dritten Kräfte einmischen, wird Polen seine Fliegerkräfte effektiv einsetzen können. Und wir nicht. Das Suchoi-Projekt ist auch in kommerzieller Hinsicht wichtig. Denn in der Welt wird es unbedingt eine Nachfrage nach Maschinen geben, die eine Alternative zu den amerikanischen Flugzeugen der fünften Generation darstellen. MN: Wie ist es um die Aufkäufe von Waffen für die russische Armee bestellt? Puchow: Fast die Hälfte des staatlichen Verteidigungsauftrages im Jahr 2007 in Höhe von 143 Milliarden Rubeln (vier Milliarden Euro) wird hauptsächlich für den Kauf von Waffen für die Sicherung der nuklearen Abschreckung bereitgestellt. Konventionelle Waffen werden bisher in keinem hohen Tempo erworben. Ich glaube, dass man unsere Möglichkeiten realistisch bewerten muss. Vielleicht brauchen wir nicht mehrere Klassen von U-Booten, sondern nur eine. Dasselbe betrifft auch die Angriffshubschrauber. Die USA konnten seinerzeit auf eine ganze Reihe von Waffen verzichten. Zum Beispiel auf die Haubitze ?Crusader?, als klar wurde, dass die sowjetischen Panzerarmaden nicht in Europa einziehen werden, und es nicht nötig sein würde, sie mit Haubitzen zu bekämpfen. Das Programm wurde abgebaut, obwohl große Gelder dafür verausgabt worden waren. Auch wir werden unpopuläre Entscheidungen treffen müssen. http://de.rian.ru
  22. Justiz: Verwaltungsgericht sieht berechtigte Zweifel an Nervenstärke und Zuverlässigkeit DARMSTADT-DIEBURG. Bereits ein einziger unzulässiger Schuss kann einen Jäger die Erlaubnis zum Waffenbesitz kosten. Das hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt in einer jetzt veröffentlichten Einzelrichterentscheidung erklärt. Ein in missbräuchlicher Weise abgegebener Schuss mit der Jagdwaffe, so das Gericht, weckt demnach begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit des Jägers. Dem Rechtsstreit lag die Klage eines Jägers gegen den Landkreis Darmstadt-Dieburg zugrunde. Die Kreisverwaltung hatte ihm Waffenbesitzkarten für seine Jagdwaffen entzogen. Der Jäger hatte nachts von einem Hochsitz aus drei Personen beobachtet, die sich mit Taschenlampen einem ehemaligen Munitionsgelände näherten, das zuletzt durch die US-Streitkräfte genutzt worden war. Als der Jäger die Unbekannten anrief, antworteten diese zwar, ihr genauer Standort war für den Jäger jedoch nicht erkennbar. Der Jäger gab daraufhin einen Warnschuss in die Luft ab. Wegen dieses Vorgangs widerrief der Landkreis die drei Waffenbesitzkarten für den Jäger. Das Darmstädter Gericht bestätigte nun die Auffassung des Kreises, dass der Warnschuss nicht durch das Waffengesetz gedeckt war. Der Schuss sei weder im Rahmen der Jagdausübung abgefeuert worden, noch habe ein Fall von Notwehr oder Notstand vorgelegen. Eine Privatperson dürfe nicht mit Schusswaffeneinsatz polizeiliche Funktionen wahrnehmen. Der Jäger, so das Gericht, habe durch sein Verhalten erkennen lassen, dass er in Konfliktsituationen unter besonderer nervlicher Anspannung nicht so reagiere, wie dies von einem Waffenbesitzer erwartet werden müsse. Bei einem so gravierenden Zwischenfall rechtfertige bereits ein einmaliges Fehlverhalten die Annahme, dass auch in Zukunft ein missbräuchlicher Einsatz von Schusswaffen drohe (Aktenzeichen 5 E 543/06 - 3). http://www.echo-online.de
  23. Langweid l bregl l Der Fund hätte böse enden können. Als ein Elfähriger am Sonntagnachmittag am Lechufer bei Langweid spielte, fand er funktionstüchtige Munition. 120 Stück Einzelpatronen von Kleinkaliber, Leuchtpistole, Schrotgewehr, Pistole und Revolver lagen am Lechufer - unachtsam entsorgt oder mit Absicht dort versteckt. Die Munition hat noch nicht lange an dem Fluss gelegen, ist sich die Polizei Gersthofen sicher. Es handle sich auch um kein Überbleibsel aus dem Zweiten Weltkrieg, sondern sei eindeutig jüngeren Herstellungsdatums. Woher die Munition stammt und warum sie dort abgelegt wurde, wissen die Beamten noch nicht. Polizeihauptkommissar Thomas Klingler: "Es könnte eine Erbsache sein, bei der die Erben nicht wussten, was sie damit tun sollen, oder es war jemand, der damit rechnet, dass die Polizei bei ihm auftaucht und dann die Munition finden könnte." Einen Verdacht oder Hinweis auf den ehemaligen Besitzer habe die Polizei aber noch nicht. Einer Straftat sei die Munition jedenfalls nicht zuzuordnen. Bei einem Fund muss sofort die Polizei verständigt werden Was die Polizei jedoch sagen kann, ist, dass der Junge richtig reagiert hat. Er hat nämlich sofort seine Eltern benachrichtigt, die dann die Polizei verständigten. Klingler warnt davor, selbst die Munition zu entsorgen. Es solle immer die Polizei geholt werden. Aber nicht nur die Bergung, auch das Spielen mit der Munition könne gefährlich sein. Polizeihauptkommissar Klingler: "Die Kinder müssen nur mit einem Stein den Zünder treffen und schon geht die Patrone los. Auch wenn die Schrotmunition ins Feuer geworfen wird, kann man sich schwer verletzen." http://www.augsburger-allgemeine.de
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)