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Geli

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  1. Das Munitionsdepot der US-Armee zwischen Böblingen und Schönaich ist der Gemeinde ein Dorn im Auge. Die Schutzzone des explosiven Depots behindert nämlich die Erweiterung des Gewerbegebiets Lange Betten. Deshalb hat die Gemeinde vor einem Jahr Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Für den Schönaicher Bürgermeister Franz Grupp ist es unbegreiflich, "wie man in einem solch dicht besiedelten Gebiet wie unserem so viel so explosives Material lagern kann. Der Kalte Krieg ist doch vorbei." Was genau die US-Armee im Waldstück zwischen Böblingen und Schönaich lagert, weiß Franz Grupp (Bild: Stampe/A) nicht. Hochrechnungen, basierend auf der Größe der Schutzzonen um das Depot, gehen aber von rund 100 000 Kilogramm "massendetonationsfähiger Munition" aus, welches über den Stuttgarter Luftstützpunkt ins Ausland transportiert wird. "Der Bund", vermutet Grupp, "muss wissen, welche Munition dort aufbewahrt wird." Denn der überprüfe durch die Wehrbereichsverwaltung alle fünf Jahre die Schutzzonen, die das Depot umgeben. Nur etwa 800 Meter Luftlinie ist das Schönaicher Gewerbegebiet vom engsten, hermetisch abgeriegelten Schutzbereich des Munitionsdepots der Panzerkaserne entfernt. Etwa ein Drittel der Gemeinde Schönaich liegt im so genannten äußeren Schutzbereich des Munitionsdepot, der sich vom Böblinger Zimmerschlag, über das Seebachtal, den Eisenbahnweg sowie das Schönaicher Schulzentrum erstreckt. Bauen verboten Ein Zipfel des Gewerbegebietes an der Elsenhalde in Richtung Schützenhäusle befindet sich, ebenso wie beispielsweise das Böblinger Restmüllheizkraftwerk, in der so genannten engeren Schutzzone. Und hier liegt das größte Problem der Schönaicher. Während in der äußeren Schutzzone Bauwillige beispielsweise in Richtung Herdlauch oder Kelterweg ihre Pläne von der Wehrbereichverwaltung begutachten und genehmigen lassen müssen, was oft zu langwierigen Verzögerungen führt, ist das Bauen im engeren Schutzbereich komplett untersagt. Mit erheblichen Konsequenzen für Schönaich. "Wir sind dadurch direkt in unserer Planungshoheit eingeschränkt", klagt der Bürgermeister. So sind beispielsweise drei gemeindeeigene Grundstücke nicht bebaubar und fristen ihr Dasein höchstens als Lagerplatz. Zudem ist die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes gefährdet. "Etwa die Hälfte der geplanten Erweiterungsfläche, die im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist, liegt im Bereich des engeren Schutzbereichs", so Grupp. Das ist auch der Hauptgrund für die Gemeinde, diese Sachlage von Juristen prüfen zu lassen. Im Frühjahr letzten Jahres hat die Gemeinde gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage eingereicht. "Wir bewegen uns dabei auf sensiblem Gebiet", weiß der Bürgermeister: "Das Nato-Truppen-Statur verpflichtet den Bund, den Amerikanern Flächen zur Verfügung zu stellen." Am liebsten wäre es Franz Grupp und der Gemeinde, wenn die Amerikaner ihr Munitionsdepot gleich an eine andere Stelle verlegen würden. "Ich sehe keine Notwendigkeit, dass die Munition ausgerechnet hier gelagert werden muss. Die Sicherheit der Panzerkaserne kann zumindest nicht der Grund sein." In Deutschland gebe es sicher geeignetere Gebiete als ein Waldstück in einem so dicht besiedelten Lebensraum. Eine weitere Möglichkeit wäre, das Munitionsdepot so zu verlegen, dass das Schönaicher Industriegebiet nicht mehr betroffen wäre. Die Klage, für die die Gemeinde das renommierte Anwaltsbüro Dolde und Partner engagiert hat, richtet sich aber ausdrücklich nicht direkt gegen die Amerikaner. "Die US-Armee hat das Recht, hier zu sein", so Franz Grupp, "aber nur so lange der Bund das zulässt. Deshalb geht unsere Klage gezielt gegen den Bund, der uns in unserer Planungshoheit einschränkt." Langer Rechtsstreit erwartet Im März 2006 hat Schönaich die Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. In etwa einem halben Jahr, so hofft Grupp, könne man mit einer Verhandlung rechnen. Franz Grupp stellt sich auf einen langwierigen Rechtsstreit ein. Denn auch der Gegner, die Bundesrepublik, geht akribisch zu Werke und hat sich ebenfalls hochkarätigen Rechtsbeistand zur Seite gestellt. "Der Prozess kann Jahre dauern und ich vermute, wir müssen bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen." So lange es keine höchstrichterliche Entscheidung gibt, ist der Bürgermeister sicher, sähe der Bund auch keine Veranlassung, etwas an der derzeitigen Situation etwas zu ändern. http://www.szbz.de
  2. Und rechtlich wird nicht viel folgen, und das ist das schlimme, ein kleiner Mann würde sofort verhaftet werden.
  3. US-Politiker erwägen Verschärfungen des Waffenrechts, Studien aus Australien und Österreich belegen die Wirksamkeit Washington/Wien - Eine Minute andächtiger Stille und dann 32 Glockenschläge. Mit diesen Symbolen gedachten am Montag um 9.45 Uhr Ortszeit (15.45 Uhr MESZ) auf dem Gelände der Virginia Tech in Blacksburg die Überlebenden der Toten des Amoklaufs eine Woche zuvor. Nur für den 33. Toten, den 23-jährigen Schützen Cho Seung Hui, läutete keine Glocke - allerdings ist auf dem weitläufigen Campus auch kein überbordender Hass auf Cho spürbar, berichtet die New York Times. Katastrophen-Tourismus Die Läden mit Memorabilia der Universität wie Kaffeetassen, Teddybären und Anstecknadeln kommen mit dem Nachordern nicht mehr nach, so schnell kaufen Katastrophentouristen und betroffene Exabsolventen die Ware. Die Studenten selbst verbarrikadierten sich teilweise in ihren Wohnräumen, um Nachfragen der Medien zu entgehen. Ab Montag sollen auch in den Seminaren die traumatischen Erlebnisse aufgearbeitet werden. Der folgenschwerste Amoklauf der US-Geschichte lässt die Politiker nun an strengere Waffengesetze denken. Im US-Kongress arbeiten Mitglieder der demokratischen Mehrheitsfraktion an einem strikteren Waffenabgabeverbot für psychisch Kranke - ein Vorhaben, für das sich nun auch republikanische Volksvertreter erwärmen können. Der Plan: Die Bundesstaaten sollen finanzielle Unterstützung bekommen, um ihre Listen von Personen, die keine Waffen kaufen dürfen, zu aktualisieren. Suche auch bei Ebay Denn Seung Hui konnte beide Tatwaffen legal erwerben, obwohl er in ambulanter psychiatrischer Behandlung war. Einem Bericht der britischen Sun zufolge soll er in kurzer Zeit mindestens 175 Kugeln abgefeuert haben. Die Polizei will nun ermitteln, woher die Munition für das Morden stammte. Ebay-Transaktionen könnten weitere Hinweise liefern, wie lange die Tat bereits geplant war, hofft die Exekutive. Vertreter der Waffenbesitzlobby sehen dagegen eine Stärkung der eigenen Position. Philip Van Cleave, Vorsitzender des Bündnisses für Bürgerverteidigung von Virginia, führte das Waffenverbot auf dem Campus als Grund für die vielen Todesopfer an. "Niemand konnte sich selbst verteidigen", sagte er. Statistiken Ähnlich argumentiert auch die "Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht in Österreich" (Ilwö) auf ihrer Webseite. Strengere Gesetze seien der falsche Weg, gerade in den USA sei in den 90er-Jahren die Zahl der Morde trotz gestiegener Schusswaffenzahl gesunken. In Großbritannien, wo es ein Totalverbot für Faustfeuerwaffen gebe, habe sich die Zahl der Morde mit Schusswaffen dagegen fast verdoppelt. Was die Ilwö in ihrem Statement verschweigt: In Großbritannien gab es im Statistikzeitraum 2005/06 registrierte 765 Morde (1,3 pro 100.000 Einwohner), in den USA laut FBI im Jahr 2004 dagegen 16.138 Delikte (5,4 pro 100.000 Einwohner). Dass strengere Waffengesetze Morde verhindern, zeigen auch wissenschaftliche Studien. In Österreich untersuchten Nestor Kapusta, Gernot Sonneck und Elmar Ezersdorfer von der Universität Wien die Entwicklungen nach der Verschärfung der Bestimmungen 1997. Ergebnis: Die Zahl der Morde mit Schusswaffen sank um mehr als 67 Prozent. Bei einer vergleichbaren australischen Studie zeigte sich auch, dass kein Ausweichen auf andere Waffen zu beobachten war. (moe, DER STANDARD Printausgabe, 24.4.2007)
  4. Ein bleibendes amerikanisches Politikum: Entweder dafür oder dagegen US-Präsident George W. Bush und der republikanische Senator John McCain haben nach dem blutigsten Amoklauf in der Geschichte der USA mit 33 Toten das Recht amerikanischer Bürger auf den Besitz einer Waffe verteidigt. Bushs Sprecherin Dana Perino sagte: "Der Präsident glaubt, dass Menschen ein Recht haben, Waffen zu tragen, aber dass alle Gesetze befolgt werden müssen." Sorgenfrei in die Zukunft! bezahlte EinschaltungenMcCain, der sich um die republikanische Präsidentschaftskandidatur bewirbt, erklärte, der Vorfall müsse genau untersucht werden, er ändere aber nicht seine Einstellung zum privaten Waffenbesitz. "Wir müssen sicherstellen, dass diese Art von Waffen nicht in die Hände böser Menschen fällt", sagte er. Auch in diversen Internet-Blogs argumentierten viele Schreiber in Sinne von Bush und McCain: Keineswegs lasse sich aus dem Verbrechen von Blacksburg der Schluss ziehen, dass man nun auf eine Erschwerung oder gar ein Verbot des Waffenbesitzes hinarbeiten solle. Im Gegenteil: Manche Blogger argumentieren, dass der Amoklauf nur deswegen solch monströse Dimensionen habe annehmen können, weil die Opfer nicht bewaffnet waren. "Waffen zur Selbstverteidigung" So schreibt etwa "Margot Andersen" auf einem New York Times-Blog: "Dieser Typ von Schießerei zeigt klar auf, warum alle Gesetze, die den Waffenbesitz einschränken, außer Kraft gesetzt werden sollten. Diesem Spinner war es gleichgültig, ob seine Pistolen illegal waren oder nicht. Mörder und andere Kriminelle legen sich ständig illegale Waffen zu. Die Studenten, die Fakultät und alle anderen, die zu Schaden gekommen sind, hätten Waffen zur Selbstverteidigung gebraucht. Mehr Kontrolle würde nicht die Kriminellen stoppen, sondern nur die gesetzestreuen Bürger." Margot Andersen steht mit ihrer Ansicht mitnichten alleine da, und sie kann sich auf den sakrosankten zweiten Verfassungszusatz aus dem Jahr 1791 zu berufen, der verfügt, dass das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beschnitten werden darf. Wie die Abtreibung zählt auch der Waffenbesitz zu jenen gesellschaftspolitischen Fragen, die den Bürgern und den Politikern eine eindeutige Entscheidung aufzuzwingen scheinen: Entweder man ist dafür, oder man ist dagegen - "pro life" oder "pro choice"; "pro gun" oder "pro control". Abstufungen Während die Schärfe der Entscheidungsoption bei der Abtreibung allerdings noch einleuchtet (schließlich kann man ebenso wenig ein bisschen abtreiben wie man ein bisschen schwanger sein), ließe sich bei der Erschwerung des Waffenbesitzes leicht eine flexible Abstufung von schrankenloser Zulassung bis zum völligen Verbot vorstellen - doch die NRA (siehe Wissen) hat erfolgreich darauf hingearbeitet, dass sich Politiker nach ihrem Maß messen lassen müssen: Entweder ihr seid für uns oder gegen uns. Und gegen die NRA ist man, wenn man über mögliche Beschränkungen nur einmal laut nachgedacht hat. Bei Politikern kann es ein schweres Handicap bedeuten, wenn sie sich auf der falschen Seite der Pro- oder Contra-Entscheidung positionieren. So könnte sich zum Beispiel die "pro gun/control"-Einstellung des ehemaligen New Yorker Bürgermeisters und republikanischen Präsidentschaftskandidaten für 2008, Rudy Giuliani als massiver Hemmschuh bei der republikanischen Basis erweisen, zumal Giuliani auch noch "pro choice", also für die Abtreibung ist. (APA, win, DER STANDARD print, 18.4.2007)
  5. Auch nach dem Massaker von Blacksburg wenig Chancen auf Verschärfung der Gesetze Von WZ-Korrespondentin Heike Warmuth Keine Änderung der Waffengesetze absehbar. Die Politik als Erfüllungsgehilfe der mächtigen Lobby. Washington. Der Amoklauf an der Technischen Universität von Blacksburg im US-Bundesstaat Virginia ist in der Geschichte der USA ohne Beispiel. US-Präsident George W. Bush reagierte mit "Entsetzen und Abscheu" auf die Bluttat und versprach, die Opfer in seine Gebete einzuschließen. An eine Verschärfung der US-Waffengesetze, die in den USA nach derartigen Amokläufen immer wieder diskutiert wird, scheint er allerdings nicht zu denken. Bush hat durch seine Pressesprecherin Dana Perino ausrichten lassen, dass sich an der jetzigen Gesetzgebung nichts ändern wird: "Der Präsident glaubt, dass Menschen ein Recht haben, Waffen zu tragen, aber auch, dass alle Gesetze befolgt werden müssen." Nichts aus Massaker von Columbine gelernt Es ist acht Jahre her, dass zwei Jugendliche ihre Schulkameraden an der Columbine High School in Littleton, Colorado, erschossen. Und es ist genau sechs Monate her, dass fünf Mädchen in einer Schule in Pennsylvania durch einen Amokläufer niedergemetzelt wurden. "Seit diesen Morden haben wir als Nation nichts getan, um die Gewalt durch Waffen in unseren Schulen und Gemeinden zu beenden", beklagt Paul Helmke, Präsident der "Brady-Kampagne zur Verhinderung von Waffengewalt", der größten Anti-Waffenlobby in den USA, die nach dem bei einem Anschlag verletzten früheren Präsidentensprecher James Brady benannt ist. "Es ist höchste Zeit, dass wir endlich vernünftig handeln, um zu verhindern, dass sich diese Tragödien wiederholen." Helmke kritisiert vor allem den Bundesstaat Virginia, in dem sich die Bluttat abspielte. Die "Brady Campaign", gibt den dortigen Waffengesetzen in einem Ranking ein "C minus" ? schlechter Durchschnitt also. Kritikpunkte der "Brady Campaign" sind unter anderem, dass man in Virginia seine Waffen nicht sicher verwahren muss, den Städten es nicht erlaubt ist, eigene, strengere Waffengesetze zu beschließen und Minderjährige ab zwölf Jahren sogar gewisse Waffen wie Schrotflinten besitzen dürfen. Eine Genehmigung der Eltern ist dafür nicht nötig. Immerhin schreibt das Gesetz vor, dass immer nur eine Waffe pro Monat erworben werden darf. Virginia ist auch jener US-Bundesstaaten, in dem die "National Rifle Association" (NRA), die einflussreichste Waffenlobby der Welt, ihr Hauptquartier hat. Mit 4,3 Millionen Mitgliedern und einem Marketingbudget von rund 200 Millionen Euro versucht die NRA von Fairfax aus, einer 22.000-Einwohner-Stadt im Norden Virginias, alle Bürger davor zu schützen, dass ihnen das von der Verfassung zugeschriebene Recht, Waffen zu tragen, womöglich verloren gehen könnte. Die NRA beruft sich dabei auf den Zweiten Verfassungszusatz, der die Rechte des Einzelnen schützt, seine eigenen Schusswaffen zu besitzen und zu tragen ? das betrifft auch Personen, die keine Angehörigen einer (staatlichen) Bürgerwehr sind oder sich im aktiven Militärdienst oder in Ausbildung befinden. Ohne NRA keine Chance auf Präsidentschaft "Was unsere Mitglieder teilen, ist das Interesse am Schießsport, den Glauben an das Verfassungsrecht, Waffen zu tragen, und die Verpflichtung zu Sicherheit, Verantwortung und Freiheit", heißt es in den Satzungen der NRA. Neben Virginia haben auch andere Bundesstaaten ähnlich lockere Bestimmungen. Dass sich das in nächster Zukunft, auch angesichts des Massakers in Blacksburg, nicht ändern wird, ist wohl voraussagbar. Es fehlt der politische Wille. Im November 2008 sind Wahlen. In den USA ist es fast aussichtslos, eine Wahl zu gewinnen, wenn man sich für strengere Waffengesetze und -kontrollen einsetzt. Allein die kleinste Kritik an der bestehenden Gesetzgebung ruft heftigste Proteste der Waffennarren und Jäger hervor. Die Politik agiert somit als Erfüllungsgehilfe der Waffenlobby. Deshalb geht die Mehrheit der Politiker auf Nummer sicher. Wie etwa der republikanische Präsidentschaftskandidat und Senator John McCain: "Wir müssen uns anschauen, was hier passiert ist, aber es ändert nichts an meiner Meinung über den Zweiten Verfassungszusatz, außer, dass man sicher gehen muss, dass diese Art von Waffen nicht in die Hände von schlechten Menschen geraten." McCain liegt damit ganz auf der Linie der NRA. Diese glaubt nämlich auch daran, dass nicht Waffen Menschen töten, sondern böse Menschen. Dabei sprechen die Statistiken über Waffengewalt selbst für sich: Pro Jahr wird jeder zwölfte Schüler in den USA entweder durch eine Waffe bedroht oder durch Waffengewalt verletzt. In Richmond, Virginia, etwa gaben 88 Prozent der Kinder an, in ihrer Nachbarschaft immer wieder Schießereien zu hören. 25 Prozent von ihnen hatten sogar beobachtet, wie jemand ermordet wurde. In New Haven, Connecticut, gaben ganze 39 Prozent der 12- bis 16-Jährigen an, einen Mord gesehen zu haben. Für viele ist das aber kein Argument. "Wann werden wir endlich begreifen, dass Wehrlosigkeit eine schlechte Verteidigung ist?", fragt etwa Larry Pratt, Direktor der Vereinigung "Gun Owners of America" (Waffenbesitzer von Amerika). Nicht zu viele Waffen sind seiner Meinung nach das Problem, sondern zu wenige. "Sämtliche Schießereien an Schulen, die in den vergangenen zehn Jahren vereitelt werden konnten, wurden nur deshalb gestoppt, weil auch eines der potenziellen Opfer selbst eine Waffe besaß." Und Pratt steht nicht alleine da mit seiner Meinung: Umfragen haben gezeigt, dass 85 Prozent der Amerikaner es angemessen finden würden, wenn Lehrer im Unterricht Waffen bei sich tragen würden, um so ihre Schüler zu schützen.
  6. PR-inside.com 17.04.2007 15:47:16) - Nach dem folgenschwersten Amoklauf in der Geschichte der USA ist eine Reaktion voraussehbar gewesen: Der Ruf nach einer Verschärfung der Waffengesetze - in den Vereinigten Staaten wie in Deutschland. Karlsruhe (ddp). Nach dem folgenschwersten Amoklauf in der Geschichte der USA ist eine Reaktion voraussehbar gewesen: Der Ruf nach einer Verschärfung der Waffengesetze - in den Vereinigten Staaten wie in Deutschland. Grünen-Fraktionsvize Jürgen Trittin erklärte am Dienstag in Berlin, offensichtlich würden solche Verbrechen in den USA «durch die leichte Verfügbarkeit von Schusswaffen enorm begünstigt». Der «Zugang zum Mordinstrument Kleinwaffe» müsse deshalb weltweit erschwert werden. Bei den Verhandlungen über eine wirksame UN-Konvention zur Kontrolle von Kleinwaffen müssten deshalb dringend Fortschritte erzielt werden. Die «Blockade der USA» gegen eine solche Konvention müsse fallen. In den USA ist die Waffenlobby jedoch so mächtig, dass die Demokratische Partei seit Jahren mit ihrem Versuch scheitert, flächendeckend wirksame Waffenkontrollen zu erreichen. Die Waffenlobby beruft sich dabei auf den zweiten Zusatzartikel zur US-Verfassung. Darin heißt es: «Da eine gut ausgebildete Miliz für die Sicherheit eines freien Staates erforderlich ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden.» US-Präsident George W. Bush hat kurz nach dem Amoklauf von Blacksburg deutlich gemacht, dass er ein Verfechter dieser Auffassung ist. Nach Angaben des Waffenrechtsexperten der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Deutschland, Wolfgang Dicke, ist die Situation in den USA aber differenziert zu betrachten. Je nach Bundesstaat reiche die Spannweite von einem «Waffenerwerb mit Mindestalter» bis hin zu einem Totalverbot des Tragens von Waffen für Bürger. In Deutschland dagegen gebe es nur drei Gruppen von Personen, die legal Zugang zu Waffen bekämen: «Sportschützen, Jäger und Waffensammler.» Amokläufer kämen in der Regel illegal an Waffen. Der bayerische GdP-Landesvorsitzende Harald Schneider betonte am Dienstag auf ddp-Anfrage: «Deutschland hat eines der schärfsten Waffengesetze in Europa.» Dennoch sehe die Polizeigewerkschaft noch Mängel: «Wir fordern ein zentrales Melderegister, damit wir wissen, wie viel Waffen überhaupt unterwegs sind», sagte Schneider. Derzeit seien schätzungsweise zehn Millionen Schusswaffen privat legal in Deutschland verfügbar. Am 1. April 2003 trat in Deutschland ein neues Waffenrecht in Kraft, das festschreibt, wann Waffenbesitzkarten erteilt werden dürfen. Demnach müssen Antragsteller ihre Zuverlässigkeit glaubhaft machen und ihre persönliche Eignung sowie Sachkunde nachweisen. Bei Zweifeln an der geistigen Gesundheit der Antragsteller wird ein fachpsychologisches Gutachten angefordert. Vorbestrafte erhalten keine Waffen. Schneider hält zwar die Zuverlässigkeitsprüfung für ausreichend. Er kritisiert aber, dass immer noch keine einheitliche Verwaltungsvorschrift existiert, die den Behörden in den Kommunen Vorgaben für die Prüfung von Anträgen auf Waffenbesitz macht. Ein entsprechender Entwurf sei noch nicht von der Bundesregierung in Kraft gesetzt. Das sei «ein Armutszeugnis», sagte Schneider mit Blick auf das Schulmassaker von Erfurt vor fünf Jahren. Da die Verwaltungsvorschrift offenbar nicht zu Stande komme, werde «derzeit an einer Novellierung des Waffengesetzes gearbeitet». Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) forderte erst im Dezember 2006: «Die Waffengesetze gehören auf den Prüfstand." Er kritisierte, dass Online-Anbieter nach derzeitiger Gesetzeslage nicht dazu gezwungen werden könnten, die Identität des Käufers sowie die zum Kauf erforderlichen Lizenzen zu prüfen. Dies sei eine Sicherheitslücke. (ddp) Quelle = PR-Inside.com
  7. Dann gibt es keine Demokratie mehr, so einfach ist das. Auf gut Deutsch: Richtige Wahlen gelten nur, wenn die Wahlbeteiligung über 25% liegt. Wenn keine 25 % erreicht werden gibt es Neuwahlen, sollte dann wieder die Grenze nicht überschritten werden, können die Nichtwähler auf die Parteien aufgeteilt werden. Aber !!!! 1. werden immer die hingehen, die sich auch aufstellen lassen 2. würde die alte Regierung so lange weiterregieren müssen, bis es eine neue gibt. Also bringt es gar nichts wenn man mit der Regierung nicht zufrieden ist und die Wahlen blockt, so stärkst du nur der Partei den Rücken die du sowieso nicht magst.
  8. Politik war und ist schon immer eine Lügnerei, ok, wer würde die schon wählen wenn die gleich sagen würden wir erhöhen die Steuern, wir verbieten das Rauchen usw. Nur wenn man Wahlversprechen abgibt sollte man wenigsten einen kleinen Teil davon erfüllen. Aber der deutsche ist mit den jahren so abgestumpft das er sich lieber den Geldbeutel ausräumen läßt als auf die Strasse zu gehen.
  9. Langsam aber sicher steuern wir auf eine Diktatur hin, unsere Gesetze haben mit der Freiheit nicht mehr viel am Hut, überall wo man hinschaut wird man vom Staat bevormundet bzw Gesetzlich gebunden.
  10. Alles wieder Propaganda für die, ihr meint doch nicht alles ernstes das die zum Bund eingezogen werden, das wird Ihr Manager zu vermeiden wissen.
  11. Muss ich dir zustimmen, das liegt aber nicht am Mann oder Frau selber, sondern die Firmen sparen, da wird die Sachkunde gemacht und die Waffe an den Mann/Frau gebracht und ab auf das Panzerfahrzeug, für Ausbildung usw. haben die wenigsten Zeit und die Firmen investieren nicht mehr in die Ausbildungen der Leute.
  12. Schnelle Autos, scharfe Hunde und schwere Waffen - alles Dinge, die auf ihre Art bedrohlich, für viele aber vor allem anziehend wirken, wobei es die potenzielle Gefährlichkeit selbst ist, welche die Faszination zu einem grossen Teil ausmacht. Keine Frage: Waffen, Hunde und Autos sind zwar Geschmackssache, aber deren Besitz ist auch Ausdruck von individueller Lebensgestaltung. Wenn es um eigene Vorlieben oder gar um Statussymbole geht, lässt sich niemand gerne Vorschriften gefallen: Das ist ein Grund dafür, dass Diskussionen über Autos, Waffen und Hunde stets und von allen Seiten mit vielen Emotionen und grosser Eindringlichkeit geführt werden. Auch die Revision des Waffengesetzes steht in diesem Spannungsfeld zwischen persönlicher Freiheit und öffentlicher Sicherheit. Aus liberaler Sicht wird zu Recht ein Verzicht auf nicht zwingend notwendige Verbote eingefordert: Eigenverantwortung und der bewusste Umgang mit Gefahren auch im Interesse der Umgebung gehören zum Wesen einer freiheitlichen Gesellschaft. Deshalb ist es beispielsweise richtig, dass der Nationalrat die Abgabe von Sportwaffen (ohne Munition) auch an minderjährige Schützen unter Aufsicht nicht grundsätzlich verboten hat. Auch eine Bundesförderung zur Rückgabe von Waffen hilft nicht weiter. Bei aller Kritik am in diesem Bereich übersteigerten Sicherheitsbedürfnis der Linken erstaunt dennoch, mit welcher Vehemenz sich die bürgerlichen Parteien auch gegen Regeln wehren, welche die Freiheit der Waffenbesitzer nicht oder nur unwesentlich beschränken. Ein Waffenregister, wie es der Nationalrat abgelehnt hat, mag unter dem Gesichtspunkt der Praktikabilität zwar nicht über alle Zweifel erhaben sein. Gemessen an anderen Datenbanken und sonstigen Massnahmen, die im Interesse der öffentlichen Sicherheit vorhanden sind oder geplant werden, erscheint ein solches Register indessen nicht zum Vornherein übertrieben und schon gar nicht als blosse Schikane zur «Fichierung unbescholtener Bürger», wie die SVP warnend meinte. Am deutlichsten aber kommt die Diskrepanz zwischen Sicherheitsanforderungen im Waffenbereich und jenen auf anderem Gebiet bei der Aufbewahrung der Armeewaffen zum Ausdruck, über welche der Nationalrat am nächsten Donnerstag erneut streitet: Es fehlt heute an guten Argumenten für die im Zeichen der raschen Mobilmachung eingeführte Lagerung der persönlichen Waffe im eigenen Schrank. Dennoch prägen nicht Nüchternheit und Gelassenheit diese Streitfrage, sondern Mythos und nach wie vor festgefahrenes Denken in politischen Blöcken. Für diesen Entscheid von nächster Woche wäre insbesondere bei den Mitteparteien Pragmatismus wünschenswert - bei aller Faszination der gefährlichen Dinge des Lebens. dgy. (Bern)
  13. Stundenlange Explosionen Maputo in Panik Nach Explosionen in einem der größten Munitionsdepots Mosambiks sind in der Hauptstadt Maputo Dutzende von Menschen verletzt worden. In offiziell unbestätigten Berichten war auch von mehreren Toten die Rede. Der Rundfunk im Nachbarstaat Südafrika berichtete von einem nicht enden wollenden Strom Verletzter, die mit schweren Splitter- oder Glaswunden in Krankenhäuser gebracht wurden. Offizielle Zahlen gab es zunächst nicht. Die stundenlangen Explosionen hatten Panik unter der Bevölkerung ausgelöst und Tausende auf die Straßen getrieben. "Wir haben bisher nicht genügend Informationen über die Explosionen und rufen zur Ruhe auf, bis die Regierung mehr Informationen darüber hat, was passiert ist", versuchte Präsident Armando Guebuza im nationalen Rundfunk, die Lage zu beruhigen. Die Streitkräfte seien vor Ort. Enorme Erschütterungen Verteidigungsminister Tobias Dai erklärte, die ersten Explosionen von Bomben, Minen und Raketen habe es gegen 16 Uhr gegeben. Seine Experten versuchten, die Ursache für das Unglück zu finden. Bislang ist der Grund für die Explosionen völlig unklar. Nach Dais Angaben hielten die Explosionen mehr als drei Stunden an. Noch in einem Kilometer Entfernung waren die Erschütterungen zu spüren. Über dem Zentrum der Stadt stand eine Rauchsäule. In Live-Berichten des mosambikanischen Fernsehens waren auch am Abend noch enorme Flammen zu sehen, die in den Himmel züngelten.. Menschen flohen in Panik aus ihren Häusern, die Umgebung des Explosionsortes wurde von der Polizei für den Verkehr großräumig abgesperrt. Lager für alte Waffen In dem noch zu Bürgerkriegszeiten mit sowjetischer Hilfe erbauten Depot hatte es bereits im Jahr 1985 eine Explosion gegeben. Dabei waren 12 Menschen ums Leben gekommen. Den letzten ernsten Zwischenfall gab es im Januar, als drei Menschen schwer verletzt wurden. Die Behörden hatten die Explosionen damals auf die Hitze zurückgeführt. Am Donnerstag lagen die Temperaturen bei 36 Grad. In dem Depot werden auch tonnenweise alte Waffen aufbewahrt, die noch aus dem jahrzehntelangen Bürgerkrieg in dem afrikanischen Land stammen. Adresse: http://www.n-tv.de/782229.html
  14. Denke mal das wird noch ein Nachspiel haben, des es heißt " IM NAMEN DES VOLKES " und nicht im Namen des Koran, und ich denke weniger das daß Volk solche Misshandlungen billigen würde, zumindest das deutsche Volk.
  15. Denke mal die Seite war nicht besonders gesichert. Man sollte Ihnen mal sagen; Script einbauen das jede IP die unerlaubt auf das ACP oder den Serverdaten zugreift speichert. Unser Script verfolgt die IP auch zurück wenn man über Black Server, IP Verfälscher ( ist der größte Dreck ) oder Hackertools eindringt, unser Erfolg bei den Verurteilungen der Hackerangriffe spricht dafür. Eine Forensoftware nehmen die nicht so einfach zu knacken ist. Die Datenbank immer auf einem seperaten Server oder webspace laufen lassen. Und natürlich einen guten Rechtsanwalt zur Seite haben der die Angelegenheit übernimmt Wir werden jeden Angriff zurückverfolgen und wenn es auch nur ein Versuch ist auf unsere Daten zuzugreifen, der letzte musste 1500 ? zahlen und hat 6 Monate auf Bewährung bekommen, ob es sich da noch lohnt eine Website zu hacken ??
  16. Wer solche Abmahnungn bezahlt ohne mit seinem Anwalt gesprochen zu haben ist selber schuld. Mein Tipp, immer erst nachfragen, nie gleich bezahlen, von diesen Internetanwälten sind genug schwarze Schafe unterwegs die zu faul sind um normal Ihr Geld verdienen zu wollen. ( Ist meine persönliche Meinung ).
  17. Ich hatte mal vor Jahren einen Fall da hat der Mann alles geteilt, vom Bett bis zu den Schuhen, wurde alles sauber in der Mitte getrennt, mich wundert es heute noch wie er die Waschmaschine und den Kühlschrank trennen konnte.
  18. Naja so darf man das ganze auch nicht sehen, sicherlich bin ich als Anwalt dazu verpflichtet die geringste Strafe für meinen Mandanten herauszuschlagen. Ich selber vertrete keine Kinderschänder oder Vergewaltiger, ich bin mehr auf Betrug und Wirtschaftskriminalität spezialisiert
  19. Leider sind mir zu solchen Themen die Hände gebunden weil wenn ich schreibe was ich mir denke .............. Fakt ist, Kinderschänder und Vergewaltiger werden einfach zu wenig bestraft, wenn man ein Tier ohne Erlaubnis schlachtet ist die Strafe teilweise härter als wenn man Kinder oder Frauen schändet. Die ganze Rechtsprechung gehört im ganzen überarbeitet.
  20. Der Bautzener Bombenbastler Bernd B. kommt in absehbarer Zeit nicht auf freien Fuß. Das Landgericht Bautzen verurteilte ihn gestern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Vor deren Antritt jedoch wird er auf noch unbestimmte Zeit in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen. Mit diesem Urteil ging die Strafkammer noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und die Einweisung in eine Klinik gefordert hatte, jedoch die Möglichkeit sah, beides zur Bewährung auszusetzen. ?Dies lehnt die Strafkammer ab, da befürchtet werden muss, dass sich der Angeklagte in Freiheit nach und nach wieder in seine bekannten Verhaltensmuster hineinsteigert?, so die Vorsitzende Richterin Cornelia Schönfelder. Diese bestanden darin, wüste Drohungen gegen Behördenmitarbeiter auszustoßen, von denen sich Bernd B. ungerecht behandelt fühlte, und Sprengkörper zu basteln. Das Gericht schloss sich der von der Staatsanwaltschaft vertretenen Auffassung an, dass B. die in seiner Wohnung gefundenen selbst hergestellten ?Bomben? tatsächlich zur Explosion bringen wollte. Verteidiger Andreas Suchy hingegen meinte, dass sie nur der Absc hreckung und Drohung dienen sollten. Er forderte eine Freiheitsstrafe in unbestimmter Höhe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Das Urteil selbst nahm Bernd B. regungslos auf. In Tränen brach er jedoch aus, als Staatsanwalt Christopher Gerhardi forderte, ihm jeglichen Umgang mit Waffen und Feuerwerkskörpern zu untersagen. In diesem Moment, so schien es, brach die Welt des Bernd B. zusammen, die sich im Wesentlichen um diese Dinge drehen. Zu Beginn des Verhandlungstages hatte das Gericht noch die Nichte des Angeklagten, Claudia Z., als Zeugin vernommen. Diese, in unmittelbarer Nachbarschaft wohnend, besuchte ihren Onkel regelmäßig, um ihm bei alltäglichen Verrichtungen zu helfen, die er aufgrund seiner körperlichen Gebrechlichkeit nicht allein bewältigen konnte. ?Seit meiner Kindheit weiß ich, dass sich mein Onkel stark für Waffen und Feuerwerkskörper interessiert, wie es auch schon bei seinem Vater der Fall war?, erzählte Claudia Z. So habe er seine Zimmerwände mit Waffen geschmückt. Davon, dass er selbst Sprengkörper ?bastelte?, habe sie nichts bemerkt. Claudia Z. kannte auch die Vorkehrungen, die Bernd B. zur Sicherung seiner Wohnungstür getroffen hatte. ?Er brachte nachts immer eine Holzlatte vor der Tür an, damit niemand eindringen konnte?, berichtete si e. Dies tue er, seitdem einmal ein Fremder vor seiner Wohnungstür übernachtet hatte. Die in den Drohbriefen verwendeten Formulierungen passten laut Claudia Z. nicht zu ihrem Onkel. ?Zu mir war er immer freundlich, ich habe ein gutes Verhältnis zu ihm?, bekannte sie. Er habe sie nicht in seine Probleme hineingezogen, sie sich aber auch nicht eingemischt. Uwe Menschner
  21. Gute Einstellung, wäre es andersrum auch so ???
  22. Hab das gestern schon gelesen bei denen, für mich verarschen die Ihre User, mehr nicht, so kann man den Geldregen auch wieder in die Höhe treiben, für sowas würde ich keine 50 cent ausgeben, entweder man hat es im Kreuz sein Objekt aus eigener Kraft zu betreiben oder man sollte es bleiben lassen, aber den Usern das Geld aus der Tasche ziehen ist für mich das letzte.
  23. Ich will ja nicht lästern aber den Thread gibts schon http://www.waffenboard.de/viewtopic.php?t=3204
  24. Ich würde mich mal hier umschauen, da sind sehr viele Links zu Schützenvereinen. http://volker-helmig.de/links/index.html
  25. Na als Traummann wüde ich den auch nicht bezeichnen, aber besser als der hier auf alle Fälle.
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