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Geli

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Everything posted by Geli

  1. Also nach meines Erachtens darfst du die Mitnehmen, sollte wirklich mal ein sturer Beamter seinen Hengst raushängen lassen, kann man immer noch darauf zurückgreifen das du deine Waffen nicht ohne Aufsicht in der Wohnung lassen willst, den auch Tresore können geknackt werden, und ich denke nicht das viele Schützen einen 10 Tonnen Tresor zu Hause haben werden.
  2. Für das Verbringen von Waffen und Munition nach, durch oder aus Deutschland sowie für die Mitnahme von Waffen nach, durch oder aus Deutschland sind häufig besondere Erlaubnisse erforderlich. Hierauf wird unter den Textziffern 5 und 6 gesondert eingegangen. Daneben gibt es besondere Bescheinigungen für auf Grund hoheitlicher Tätigkeit besonders gefährdete Personen sowie für Staatsgäste und diesen gleichgestellte Personen, auf die unter den Textziffern 12 und 13 eingegangen wird. 5. Verbringen von Waffen und Munition Mit Verbringen bezeichnet man den Transport von Waffen oder Munition aus einem Staat in einen anderen Staat zum dauerhaften Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels. Je nachdem, ob die Waffe / die Munition aus einem Mitgliedstaat der EU oder aus einem Drittstaat verbracht werden, ob sie aus, nach oder lediglich durch Deutschland verbracht werden und im Falle des Verbringens aus oder durch Deutschland, ob sie in einen Mitgliedstaat der EU oder in einen Drittstaat verbracht werden, sind die folgenden Erfordernisse zu erfüllen: aus einem Mitgliedstaat der EU 5.1.1. nach Deutschland (§ 29 Abs. 1 und 2 WaffG) Deutsche Verbringenserlaubnis erforderlich. Bei der Antragstellung nachzuweisen ist die (in jedem Fall erforderliche) Erlaubnis des Herkunft-Mitgliedstaates zum Verbringen der Waffe bzw. der Munition aus diesem Staat. Die deutsche Erlaubnis wird dann in einer Sonderform, als Zustimmung zur Verbringerlaubnis des Herkunft-Mitgliedstaates, erteilt. Nachzuweisen ist hierfür insbesondere die Erwerbs- und Besitzberechtigung des Empfängers in Deutschland. Der Transporteur ? sofern der Transport von einer anderen Person als dem Empfänger durchgeführt wird ? benötigt keine eigene deutsche Erwerbs- und Besitzerlaubnis für die transportierte Waffe bzw. Munition. Zur Gewährleistung des sicheren Transports siehe weiter unten. 5.1.2. durch Deutschland in einen Drittstaat (§ 30 Abs. 1 S. 2 WaffG) und 5.1.3. durch Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU (§ 30 Abs. 1 S. 2 WaffG) Wie 5.1.1., es entfällt jedoch der Nachweis der Erwerbs- und Besitzerlaubnis des Empfängers in Deutschland. Bei Verbringen in einen Drittstaat müssen die Bestimmungen dieses Staates auf eventuelle weitere Erfordernisse geprüft werden. aus einem Drittstaat 5.2.1. durch Deutschland in einen Drittstaat (§ 30 Abs. 1 S. 1 WaffG) Deutsche Verbringenserlaubnis erforderlich. Hier ist bei der Antragstellung die deutsche Erwerbs- und Besitzerlaubnis des Transporteurs nachzuweisen. Zur Gewährleistung des sicheren Transports siehe weiter unten. Die Bestimmungen der Drittstaaten sind zu beachten. 5.2.2. durch Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU (§ 30 Abs. 2 WaffG) Wie 5.2.1., die deutsche Verbringenserlaubnis darf jedoch nur erteilt werden, wenn zusätzlich die ggf. erforderliche Erlaubnis des Ziel-Mitgliedstaates zum Verbringen der Waffe / der Munition in sein Territorium vorliegt. Sieht das Recht des Ziel-Mitgliedstaates eine solche Erlaubnis nicht vor, ist dies durch eine Negativbescheinigung nachzuweisen. Die Bestimmungen des Drittstaates sind zu beachten. 5.2.3. nach Deutschland (§ 29 Abs. 1 WaffG) Wie 5.2.1., hier ist jedoch die deutsche Erwerbs- und Besitzerlaubnis des Endempfängers in Deutschland zusätzlich nachzuweisen, sofern der Transport von einer anderen Person als dem Empfänger vorgenommen wird. Die Bestimmungen des Drittstaates sind zu beachten. aus Deutschland 5.3.1. in einen Drittstaat (§ 31 Abs. 1 WaffG) Keine deutsche Verbringenserlaubnis erforderlich. Der Transporteur muss im Besitz einer deutschen Erwerbs- und Besitzerlaubnis sein oder gesetzliche Freistellungen hiervon in Anspruch nehmen können (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 WaffG: z.B. Personen, die zur gewerbsmäßigen Beförderung von Waffen und Munition berechtigt sind). Zur Gewährleistung des sicheren Transports siehe weiter unten. Die Bestimmungen des Drittstaates sind zu beachten. 5.3.2. in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (§ 31 Abs. 1 WaffG) Deutsche Verbringenserlaubnis erforderlich. Bei der Antragstellung nachzuweisen sind die Erwerbs- und Besitzberechtigung des Transporteurs (Waffenbesitzkarte oder gesetzliche Berechtigung, siehe 5.3.1., und der sichere Transport (hierzu siehe weiter unten). Die deutsche Verbringenserlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die ggf. erforderliche Erlaubnis des Ziel-Mitgliedstaates zum Verbringen der Waffe bzw. der Munition in sein Territorium vorliegt. Sieht das Recht des Ziel-Mitgliedstaates eine solche Erlaubnis nicht vor, ist dies durch eine Negativbescheinigung nachzuweisen. Die deutsche Verbringerlaubnis wird jeweils nur für den Einzelfall erteilt. Sicherer Transport bedeutet den Transport der nicht zugriffsbereiten und nicht schussbereiten Waffe bzw. der Munition in einem besonders verschlossenen Behältnis. Ist die Waffe während des Transportes zugriffsbereit (z.B. Aufbewahrung während des Transportes im Handschuhfach des PKW) oder gar schussbereit, liegt kein Fall des Verbringens, sondern ein Fall des Führens der Waffe vor, wofür eine zusätzliche Erlaubnis erforderlich ist. Das Führen einer Waffe ohne eine solche Erlaubnis ist strafbar. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen und der Erlaubnis zum Schießen mit einer z.B. zum Eigengebrauch aus dem Ausland nach Deutschland verbrachten Waffe werden unter den Textziffern 8 und 9 dargestellt. Von einem Transport von Landkreis zu Landkreis ist nichts vermerkt, denke das dur das dann auch darfst, unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften.
  3. Stimmt, sorry. Ich meine auch den Israeli und nicht die Religion.
  4. Naja, denke keinen der beiden Seiten ist unschuldig an dem Gemetzel da unten, nur meine Meinung ist eben, und wie gesagt ist nur " Meine Meinung ", der Jude hat doch nur einen Grund gesucht um in den Libanon einzumaschieren, denke es hätte auch gereicht wenn der Libanon nahe an der Grenze einen lauten Pfurz gelassen hätte, der Jude hätte dies auch als Kampfansage und Provokation gedeutet.
  5. Und wo sind die heißen Boys mit Waffe Ihr Egoisten
  6. Hab das mal an einen Kollegen weitergeleitet, mal schauen was raus kommt.
  7. Ich sags ganz ehrlich, das würde sich nicht lohnen weil dabei sowieso nichts rauskommt und wir auf den Prozesskosten sitzen bleiben würden. Da man hier ja nur Bilder sieht, und die sind vor Gericht nicht Beweiskräftig, kann man sowieso nicht viel machen, man müsste dabei sein und während der Demo, sollten die wirklich eine G 36 zersägen, die Polizei verständigen.
  8. Sollte es sich tatsächlich um " echte " Schusswaffen handeln wird hier eindeutig gegen das WaffG und KWKG verstossen. Ich denke das dürfte einige " fleißige " Staatsanwälte interessieren. Nur ich denke das diese Komödieanten nicht das Geld haben um zehn G 36 Waffen zu kaufen.
  9. Ich habe nur eine Beretta 9mm, aber mir langt die Waffe, schieße damit einigen von meinen Männlichen Vereinskollegen die Ohren weg.
  10. Das ist eine Warnung an alle die sich durch das Internet Illigal Files abziehen. Ein Kollege von mir hat einen Fall angenommen wo ein Sportschütze durch das Filessharing seine Waffenberechtigung verloren hat. Ein Sportschütze aus dem Kreis E.......... war auch ein begeisterter Filsharer, er zog für sich und seine Freunde hunderte mp3`s und die neusten Kinofilme vom Internet ab. Er verkaufte die selbstgebrannten CD`s an seine Vereinskameraden und deren Freunde, wobei er sich einen Monatlichen Zuverdienst von 2000 ? verschafte. Als er jetzt einem " Vereinskollegen " eine CD nicht brennen wollte ging dieser zur Polizei und erstatte Anzeige gegen Verletzung des Urheberrechts. Nach einigen Wochen beobachtung schlug dann die Polizei zu, die Wohnung wurde durchsucht und es fanden sich ca 300 Musiksampler sowie 400 Filme, teilweise auch die neusten Kinofilme die für den Verkauf vorbereitet waren. Als dieser jetzt vor Gericht stand verfügte der zuständige Richter das es durch sein Verhalten nicht mehr gerechtfertig sei das er Scharfe Waffen besitze, im wurde eine zeitspanne von 3 Monaten gesetzt seine Waffen zu verkaufen und die WBK bei der zuständigen Behörde abzugeben. Das Berufungsverfahren wurde eingeleitet, ich informiere euch wie dies ausgegangen ist. PS: Der Schütze der seinen Kollegen angezeigt hat wurde ebenfalls wegen Ankauf von Hellerware zu 9 Monate auf Bewährung verknackt.
  11. Deshalb sollten wir legalen Waffenbesitzer uns auch in juristischer Hinsicht wehrhaft zeigen und eine Mitgliedschaft im FWR als Pflicht ansehen. Soll jetzt keine Werbung sein nur ein Rat
  12. Die müssen dir keine Rechtsgrundlage aufweisen da es kein Dauerhafter Zustand ist oder bleibt, nur ich möchte wissen wie die mir bei einer Hitze von 30 Grad verbieten wollen mein Fenster wenigsten zu kippen, das dürfen die nicht verbieten, es kann dir dann aber durchaus passieren das Sie dich Zwangsräumen bis zu der Dauer des Durchfahrweges des Präsidenten, die Unterkunft muss dir allerdings der Staat bezahlen. Staatsbesuche sind eine Art " Ausnahmezustand " da können einige Bürgerrechte kurzfristig ausser Kraft gesetzt werden, ist auch irgendwo verankert aber ich bin jetzt echt zu faul um zu suchen
  13. Die müssen dir keine Rechtsgrundlage aufweisen da es kein Dauerhafter Zustand ist oder bleibt, nur ich möchte wissen wie die mir bei einer Hitze von 30 Grad verbieten wollen mein Fenster wenigsten zu kippen, das dürfen die nicht verbieten, es kann dir dann aber durchaus passieren das Sie dich Zwangsräumen bis zu der Dauer des Durchfahrweges des Präsidenten, die Unterkunft muss dir allerdings der Staat bezahlen. Staatsbesuche sind eine Art " Ausnahmezustand " da können einige Bürgerrechte kurzfristig ausser Kraft gesetzt werden, ist auch irgendwo verankert aber ich bin jetzt echt zu faul um zu suchen
  14. Die müssen dir keine Rechtsgrundlage aufweisen da es kein Dauerhafter Zustand ist oder bleibt, nur ich möchte wissen wie die mir bei einer Hitze von 30 Grad verbieten wollen mein Fenster wenigsten zu kippen, das dürfen die nicht verbieten, es kann dir dann aber durchaus passieren das Sie dich Zwangsräumen bis zu der Dauer des Durchfahrweges des Präsidenten, die Unterkunft muss dir allerdings der Staat bezahlen. Staatsbesuche sind eine Art " Ausnahmezustand " da können einige Bürgerrechte kurzfristig ausser Kraft gesetzt werden, ist auch irgendwo verankert aber ich bin jetzt echt zu faul um zu suchen
  15. Erpressung ist strafbar, sogar der Versuch kann schon bestraft werden, also wat willst du den klener
  16. Istb doch egal aber super Bodys haben die, schaut euch doch mal an Ihr Bierbauch Träger
  17. Hier mal ein schöner Mann für uns Mädels
  18. Geli

    Grabenkampf Messer

    Laut Gesetz sind es verbotene Waffen, ob man jetzt den Zusatz " antike Sammlerwaffen " geltend machen kann obliegt meiner Kenntnis, da müsste er sich an einen Antiquitätenhändler oder sich an eine Sammlerbörse wenden, dort bekommt er mit Sicherheit die benötigte Info.
  19. Geli

    Grabenkampf Messer

    Laut Gesetz sind es verbotene Waffen, ob man jetzt den Zusatz " antike Sammlerwaffen " geltend machen kann obliegt meiner Kenntnis, da müsste er sich an einen Antiquitätenhändler oder sich an eine Sammlerbörse wenden, dort bekommt er mit Sicherheit die benötigte Info.
  20. Geli

    Grabenkampf Messer

    Laut Gesetz sind es verbotene Waffen, ob man jetzt den Zusatz " antike Sammlerwaffen " geltend machen kann obliegt meiner Kenntnis, da müsste er sich an einen Antiquitätenhändler oder sich an eine Sammlerbörse wenden, dort bekommt er mit Sicherheit die benötigte Info.
  21. Geli

    Grabenkampf Messer

    Nach Anlage 2 Abschnitt 1, Ziffer 1.1 bis 1.5.6 WaffG sind diese Waffen verboten, allerding muss man klären ob diese Waffen nicht als Antiquität eingestuft werden und als Sammleobjekt eingestuft werden. Am Einfachsten wäre es natürlich wenn du einen Herkunftsnachweis hättest, ohne dem wirst du auf Probleme stossen. Da würde ich dir empfehlen dich bei deiner Behörde zu Informieren, allerdings warne ich, es kann passieren das die Behörde, sollte die der meinung sein das es verbotene Waffen sind, diese Waffen einbehalten, ich habe gerade einen Fall der in diese Richtung geht. Nur ich denke du wirst mit diesen Dingern kaum auf der Strasse rumlaufen, sondern eher als Zierobjekt in der Wohnung haben, wo kein Kläger da kein Richter, ich weiß als Anwältin darf ich dir normal diese Art von Info nicht zukommen lassen aber es wäre schade wenn so alte und guterhaltene Waffen zerstört werden nur weil sich die behörden nicht einig werden ob es verbotene oder Zierwaffen sind.
  22. Geli

    Grabenkampf Messer

    Nach Anlage 2 Abschnitt 1, Ziffer 1.1 bis 1.5.6 WaffG sind diese Waffen verboten, allerding muss man klären ob diese Waffen nicht als Antiquität eingestuft werden und als Sammleobjekt eingestuft werden. Am Einfachsten wäre es natürlich wenn du einen Herkunftsnachweis hättest, ohne dem wirst du auf Probleme stossen. Da würde ich dir empfehlen dich bei deiner Behörde zu Informieren, allerdings warne ich, es kann passieren das die Behörde, sollte die der meinung sein das es verbotene Waffen sind, diese Waffen einbehalten, ich habe gerade einen Fall der in diese Richtung geht. Nur ich denke du wirst mit diesen Dingern kaum auf der Strasse rumlaufen, sondern eher als Zierobjekt in der Wohnung haben, wo kein Kläger da kein Richter, ich weiß als Anwältin darf ich dir normal diese Art von Info nicht zukommen lassen aber es wäre schade wenn so alte und guterhaltene Waffen zerstört werden nur weil sich die behörden nicht einig werden ob es verbotene oder Zierwaffen sind.
  23. Geli

    Grabenkampf Messer

    Nach Anlage 2 Abschnitt 1, Ziffer 1.1 bis 1.5.6 WaffG sind diese Waffen verboten, allerding muss man klären ob diese Waffen nicht als Antiquität eingestuft werden und als Sammleobjekt eingestuft werden. Am Einfachsten wäre es natürlich wenn du einen Herkunftsnachweis hättest, ohne dem wirst du auf Probleme stossen. Da würde ich dir empfehlen dich bei deiner Behörde zu Informieren, allerdings warne ich, es kann passieren das die Behörde, sollte die der meinung sein das es verbotene Waffen sind, diese Waffen einbehalten, ich habe gerade einen Fall der in diese Richtung geht. Nur ich denke du wirst mit diesen Dingern kaum auf der Strasse rumlaufen, sondern eher als Zierobjekt in der Wohnung haben, wo kein Kläger da kein Richter, ich weiß als Anwältin darf ich dir normal diese Art von Info nicht zukommen lassen aber es wäre schade wenn so alte und guterhaltene Waffen zerstört werden nur weil sich die behörden nicht einig werden ob es verbotene oder Zierwaffen sind.
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