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CityCobra

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  1. Aufgrund der Neuregelungen des Waffengesetzes, die zum 01. April 2008 in Kraft getreten sind, sind Unklarheiten über die Definitionen von "Führen" und "Transportieren" von Waffen zu aufgetreten. Der VDB hat dazu einige Klarstellungen erarbeitet. 1. Rechtliche Betrachtung zum Führen von Schusswaffen Das Führen von Schusswaffen bedarf gemäß § 10 Abs. 4 Waffengesetz grundsätzlich der behördlichen Genehmigung, die in Form eines Waffenscheines erteilt wird. Eine Schusswaffe wird im Sinne des WaffG geführt, wenn außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Schusswaffe ausgeübt wird. 2. Befreiung von der Erlaubnispflicht zum Führen von Waffen (§ 12 Abs. 3 WaffG) ? z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zur Schießstätte Schusswaffen, die nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördert werden (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zur Schießstätte), sofern der Transport zu einem von deren Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt, bedürfen keiner Erlaubnis zum Führen (Waffenschein). Gem. Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 12 und 13 des Waffengesetzes (neu) - ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist; - ist ein Waffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis geführt wird. Daraus folgt: Eine Waffe ist demnach erlaubnisfrei zu transportieren, wenn sie nicht schussbereit und nicht unmittelbar ? also mit wenigen schnellen Handgriffen (Faustformel: mit weniger als drei Handgriffen in unter drei Sekunden) - in Anschlag gebracht werden kann. Dies ist der Fall, wenn die Waffe z.B. am eigenen Körper oder im PKW in unmittelbar, leicht zugänglicher Reichweite des Fahrers oder im nur geschlossenen Handschuhfach mitgeführt wird. Dies ist nicht der Fall, wenn sie sich z.B. während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet. Dies ist die bisher schon nach dem alten Waffengesetz geltende Rechtslage. Mit der im neuen Waffengesetz vorgenommenen Definition des Begriffs ?zugriffsbereit? wird nunmehr klargestellt, dass eine Waffe in einem verschlossenen Behältnis immer als nicht zugriffsbereit angesehen wird und keine Darlegung erfolgen muss, dass ein unmittelbar in Anschlag bringen der Waffe möglich ist. D.h. ein Transport einer Waffe z.B. in einem Futteral, das mit einem Vorhängeschloss versehen ist, ist immer erlaubnisfrei möglich. In diesem Fall kann die Waffe sogar am Körper getragen werden. 3. Befreiung von der Erlaubnispflicht für das Führen von Jagdwaffen durch Jäger (§ 13 Abs. 6 WaffG) ? z.B. zur befugten Jagdausübung oder zum Transport zum Jagdrevier. Das Waffengesetz stellt darüber hinaus bestimmte Personengruppen von der Erlaubnispflicht zum Führen von Waffen frei. Hierzu gehört auch das Führen von Jagdwaffen zu befugten Jagdzwecken (§ 13 Abs. 6 WaffG). Danach dürfen Jäger im Rahmen der befugten Jagdausübung Jagdwaffen ohne Erlaubnis (Waffenschein) führen. Die befugte Jagdausübung schließt dabei das Ein- und Anschießen im Revier, die Jagdhundeausbildung im Revier als auch den Jagd- und Forstschutz ein. Weiterhin dürfen Jäger im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung Jagdwaffen erlaubnisfrei führen, soweit diese nicht schussbereit sind (§ 13 Abs. 6 Satz 2 WaffG). Als im Zusammenhang stehend werden hier der Weg von der Wohnung zum Jagdrevier oder von einem Revierteil zum anderen verstanden. Auch die üblichen gesellschaftlichen Veranstaltungen (z.B. Schüsseltreiben) werden hiervon abgedeckt. Die Waffe darf dann zugriffsbereit, in keinem Fall jedoch schussbereit sein. http://dwj.de/Artikel/Artikel.php?id=382X042L5584Z2878%8E%6841Z92%13
  2. Bei einer gemeinsam mit der Polizei St. Pölten durchgeführten Hausdurchsuchung im Dezember 2007 wurden von Beamten des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Niederösterreich (LVT) bei einem 40-jährigen Bediensteten einer Sicherheitsfirma in St. Pölten zahlreiches Kriegsmaterial, verbotene Waffen und Munition sowie genehmigungspflichtige Waffen sichergestellt, die dieser unbefugt besessen hatte. Unter den sichergestellten Gegenständen befanden sich auch zwei Maschinengewehre, drei Maschinenpistolen, eine Pumpgun und sieben Faustfeuerwaffen. Bei drei dieser Waffen konnte festgestellt werden, dass die Seriennummern überschlagen worden waren. Spezialisten der Kriminalpolizeilichen Untersuchungsstelle (KPU) gelang es, die ursprünglichen Seriennummern wieder sichtbar zu machen und die erhebenden Beamten des LVT konnten die Herkunft der Waffen abklären. Weitere Verdächtige Durch die Aussagen des Verdächtigen und intensive Erhebungen, ergaben sich Verdachtsmomente gegen weitere Personen. Im März und Anfang April 2008 wurden insgesamt fünf weitere Hausdurchsuchungen durchgeführt. Auch hier konnten wieder Kriegsmaterial, verbotene Waffen und Munition sowie genehmigungspflichtige Waffen in großem Umfang sichergestellt werden. "Granaten-Spezialist" Insbesondere bei einem 40-jährigen Verdächtigen aus dem Bezirk Lilienfeld konnten insgesamt über 240 Stück Kriegsmaterialien und Waffen vorgefunden werden. An Kriegsmaterial besaß der Mann z. B. 11 Panzergewehrgranaten, eine Sprenggewehrgranate, vier Eierhandgranaten, eine Topfmine, fünf amerikanische Splitterhandgranaten, zwei Mörsergranaten, drei Panzergranate und zwei Stielhandgranaten. Weiters wurden an Sprengstoff vorgefunden: 1,2 kg TNT, 15 dag Schwarzpulver, und 1,5 kg Treibladungspulver. Ferner konnten 46 Faustfeuerwaffen sichergestellt werden. Auch bei ihm wurden zwei Faustfeuerwaffen mit überschlagenen Seriennummern gefunden. Gefährdung der Hausbewohner Dieser Mann hortete das sprengkräftige Kriegsmaterial in seinem Haus bzw. hantierte auch mit den hochexplosiven Gegenständen im Haus, obwohl dort noch andere Personen wohnhaft sind. Gegen diesen Mann wurde auf Grund einer anzunehmenden Gefährdung auch ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Weitere Hausdurchsuchungen wurden im Bezirk St. Pölten und im Bezirk Villach, Kärnten, durchgeführt. Falsche Bestätigungen Auf Grund der Durchsuchungsergebnisse und den anschließenden Einvernahmen konnte auch die Herkunft der Faustfeuerwaffen mit überschlagenen Seriennummern geklärt werden: Ein 44-jähriger Kremers hatte diese Waffen im Dorotheum in Wien ersteigert. Offiziell wurden diese Waffen dann zu nicht funktionsfähigen Dekorationswaffen umgebaut. Tatsächlich wurden sie jedoch in funktionsfähigem Zustand am Schwarzmarkt veräußert. Die falschen Bestätigungen für den angeblich sachgemäß erfolgten Umbau wurden von einem ehemaligen Waffenhändler aus dem Bezirk St. Pölten ausgestellt. Sowohl bei dem Kremser, als auch dem ehemaligen Waffenhändler, wurden daraufhin Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei konnten bei dem Mann in Krems Kriegsmaterial, eine Pumpgun, verbotene Munition und acht Faustfeuerwaffen, die er unbefugt besessen hatte, gefunden und sichergestellt werden. Auch bei dem früheren Waffenhändler wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt, die aber kein zusätzliches Ergebnis erbrachte. Insgesamt wurden bei den Hausdurchsuchungen 100 Stück Kriegsmaterial 61 genehmigungspflichtige Faustfeuerwaffen 100 sonstige Waffen 11 verbotene Waffen 576 Stück verbotene Munition eund 12.000 Stück sonstige Munition 1,2 kg TNT-Sprengstoff 15 dag Schwarzpulver und 1,5 kg Treibladungspulver vorgefunden und sichergestellt. Die Hausdurchsuchungen wurden über Anordnung der Staatsanwaltschaft St. Pölten durchgeführt. Die Verdächtigen wurden bzw. werden der Staatsanwaltschaft St. Pölten wegen Vergehens nach dem Waffengesetz und dem Strafgesetzbuch angezeigt. http://www.wien-heute.at
  3. Seit dem 1. April ist das neue Waffengesetz in Kraft. Es wurde mit heißer Nadel gestrickt, erhöht den bürokratischen Aufwand, enthält unsinnige Reglementierungen. Noch Schlimmeres konnte durch intensive Verhandlungen mit den zuständigen Gremien verhindert werden. Nachfolgend fassen wir die wichtigen Änderungen zusammen, die den privaten Waffenbesitz betreffen. Am 1. April 2008 sollte das ?Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften? in Kraft treten. Und das tat es dann auch. Doch erst am Mittag des 31. März wurde der Änderungstext bekannt und lief als PDF per E-Mail durch die Fachwelt. Auf einen Text, der das jetzt gültige Gesetz in vollem Wortlaut enthielt, bei dem also in das bisherige Gesetz die Änderungen redaktionell eingearbeitet sind, warteten Behörden und Fachwelt vergebens. Was wir vorausgesagt haben, ist eingetreten ? die Umsetzung des neuen Gesetzes ist bei manchem Regelungspunkt schwierig, wird strittig bleiben und wird Verwaltungsgerichte beschäftigen. Auf die in der April-Ausgabe bereits vorgestellten Änderungen soll hier nicht nochmals eingegangen werden. Es gibt weitere Punkte, die erläutert werden müssen. ?Gelbe WBK?. Im bisher gültigen Gesetz wurde der § 14 Abs. 4 WaffG sehr zum Leidwesen der Sportschützen unterschiedlich ausgelegt. Das Ergänzungsgesetz sorgt hier für eine Klarstellung. Danach muss der Antragsteller, der eine ?Gelbe WBK? beantragt, ein Sportschütze in einer anerkannten schießsportlichen Vereinigung sein und mindestens zwölf Monate regelmäßig den Schießsport ausüben. Ein solcher Antragsteller darf zwei Waffen je Halbjahr erwerben. Mit dieser Neuformulierung ist klargestellt, dass es ausdrücklich nicht erforderlich ist, dass die auf ?Gelbe WBK? zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sport­ordnung des Verbandes oder gar Vereins zugelassen und erforderlich sein muss. Kennzeichnungspflicht nach § 24 WaffG. Neben der bisher schon vorzunehmenden Kennzeichnung einer Waffe ist weiterhin auch das Kennzeichen des Herstellungslandes aufzunehmen. Zusätzlich sind bei Importwaffen das Einfuhrland und das Einfuhrjahr per Kennzeichen aufzubringen. Seit dem 1. April 2008 ist bei Langwaffen die Seriennummer auf dem Lauf und bei Kurzwaffen auf dem Griffstück aufzubringen. Diese Kennzeichnungspflicht betrifft insbesondere den Handel. Händler, die vor allem Waffen aus Drittländern importieren, sehen sich einem erheblichen Kostenaufwand gegenüber. Insbesondere die Tatsache, dass Langwaffen gerade auf dem Lauf gekennzeichnet werden müssen, ist unsinnig und dennoch Gesetz geworden. Offen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Frage, wie sich ein Händler bei einer vor dem 1. April 2008 importierten Waffe verhalten muss, die er nach dem 1. April 2008 in den Verkehr bringt. Muss er nachkennzeichnen lassen ? auf seine Kosten natürlich, oder nicht? Bei Nachfrage bei Behörden erntet man hier Schulterzucken. Im Gegensatz zum Kabinettsentwurf von November 2007 sind Waffensammler, die eine kulturhistorisch bedeutsame Waffensammlung aufbauen oder unterhalten, von dieser zusätzlichen Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Auf Betreiben der Sammlerverbände wie dem Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. oder dem Verband für Waffentechnik und -geschichte e.V. wurde der Entwurfstext noch umgearbeitet. Nach dem neuen Gesetz sind erlaubnispflichtige Schusswaffen, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen, von der Kennzeichnungspflicht durch Aufbringen einer Seriennummer ausgenommen. Doch auch hier bleiben Unklarheiten: Wie ist etwa mit einem Colt Single Action Army zu verfahren, der über einen Händler in den Geltungsbereich des Gesetzes kommt? Woher soll der Händler wissen, ob der Käufer damit eine kulturhistorisch bedeutsame Waffensammlung aufbaut oder ob er das Stück nur für das sportliche Westernschießen benutzt? Und wie ist ?.... einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung werden sollen ...? auszulegen? Welcher Händler kann das einer Waffe ansehen, etwa einem originalen Brasilien-Mauser? 4 mm M20. Vom neuen Gesetz betroffen sind Waffen im Kaliber 4 mm M20. Hier geht es um Umbauten scharfer Waffen auf Waffen in ein Kaliber, für die kein Bedürfnis nachgewiesen werden muss, die aber bisher auf einer Waffenbesitzkarte eingetragen werden mussten. Die neue Formulierung: ?Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe. Dies gilt nicht für veränderte Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.5 (Salutwaffen).? Das gilt auch für die bisher frei ab 18 Jahren erhältlichen LEP-Waffen. Das heißt also, dass jetzt für den Erwerb einer auf 4 mm umgebauten P 38 ein Bedüfnis nachgewiesen werden muss. Das wiederum bedeutet für Händler, die solche Waffen auf Lager haben, einen herben, gesetzlich verordneten Verlust. Verbotene Waffen. Hier gibt es Änderungen, die auch zivile Waffenbesitzer treffen und Probleme bereiten werden. Aufgeführt sind diese in der Anlage 2, Abschnitt 1. Neu ist, dass der Umgang verboten ist mit ?1.2.1.2 Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt?. ?1.2.5 mehrschüssige Kurzwaffen, deren Baujahr nach dem 1. Januar 1970 liegt, für Zentralfeuermunition in Kalibern unter 6,3 mm, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch den Zündsatz erfolgt?. Das Verbot der Vorderschaftrepetierflinten mit Läufen kürzer als 45 cm oder einer geringsten Gesamtlänge von 95 cm wird in der Praxis zu Problemen führen. Wechsel- und Austauschläufe. Der Erwerb von Wechsel- und Austauschläufen durch Inhaber einer WBK bleibt weiterhin erlaubnisfrei, während der Besitz erlaubnispflichtig wird, sodass eine Eintragung in die WBK erfolgen muss. Altersgrenze. Die Absenkung der Altergrenze für den Erwerb großkalibriger Waffen für Sportschützen von 21 auf 18 Jahren ist bekanntlich seit September vom Tisch, als Innenminister Schäuble vor einer inszenierten Kampagne großer Massenmedien einknickte. Das bedeutete auch, dass die geplante Absenkung der Altergrenze für das Training Kindern im Sportverein unter Aufsicht von 12 auf 10 Jahren zurückgenommen wurde. Dabei ist es geblieben, trotz Intervention von DSB-Präsident Josef Ambacher und Hans-Herbert Keusgen. Insbesondere kam aus den Reihen der SPD die Blockadehaltung. Der Bundestag hat nun aber entschieden, dass der § 3 Abs. 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche folgendermaßen gefasst ist: ?(3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von den Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.? Das ist eine klare Verbesserung für die Nachwuchsarbeit der Schützenverbände. Sie lässt Ausnahmen vom Alterserfordernis auch ?allgemein? und nicht nur beschränkt auf den Einzelfall zu. So kann also ?allgemein? eine Ausnahme vom Alterserfordernis für ?Schnupperstunden? oder Ähnliches beantragt und genehmigt werden. Im Zusammenhang mit dem Schießen von Minderjährigen auf Schießstätten können nach dem geänderten § 27 Eltern, sofern sie zur Aufsichtsführung berechtigt sind, erlaubt, die Obhut über die eigenen Kinder übernehmen. Anscheinswaffen. Nach Anlage 1 (1.6.1) gelten als Anscheinswaffen ?Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1, Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, sowie 1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder 1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1. Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.? Blockiersysteme. Der klar formulierte Wille der letzten Bundesregierung, dass geerbte Waffen dann durch ein Blockiersystem in den nicht schießfähigen Zustand überführt werden müssen, wenn der Erbe kein Bedürfnis im Sinne des Waffengesetzes nachweisen kann, wird umgesetzt. Kurz zusammengefasst wird das bedeuten, jeder Erbe von WBK-pflichtigen Waffen diese durch ein Sicherungssystem sichern lassen muss, wenn er nicht selbst besitzberechtigt ist. Eine Ausnahme soll gelten für nicht besitzberechtigte Erben, die aber bereits auf Grund eines Bedürfnisses nach § 8 oder § 13 Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe sind. Wenn Beispiel ein Jäger, der bereits zwei Kurzwaffen besitzt weitere Kurzwaffen erbt, muss er diese nicht durch ein Blockiersystem sichern lassen. Die Behörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung der Installation eines Blockiersystems zuzulassen, wenn oder so lange für die Erbwaffe(n) ein entsprechendes Blockiersystem nicht vorhanden ist. Ein erheblicher Unsicherheitsfaktor besteht hier allerdings: Bisher ist nicht eindeutig formuiert, ob die neue Regelung für Waffen gilt, die nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes geerbt werden oder auch für solche Waffen, die bereits vererbt worden sind. Sollte das der Fall sein, käme ein gigantischer Verwaltungsaufwand auf die Behörden zu. Dass eine solche Auslegung unsinnig wäre, ist klar. Und eine Überprüfung der Umsetzung bei ?Alterben? wäre kaum zu realisieren. Waffen in Drittstaaten. Beim temporären Verbringen von Waffen in Drittstaaten, also wenn etwa ein Jäger nach Afrika mit seiner Waffe zur Jagd, fordert der Gesetzentwurf eine zusätzliche Ausfuhrgenehmigung. Das neue Gesetz sieht nun aber für Jäger, Sport- und Brauchtumsschützen eine Ausnahmeregelung vor. Die ist die neue, erschwerende Vorschrift, trifft Hersteller und Handel, ist aber zunächst auf zwei Jahre ausgesetzt, greift also frühestens 2010. Spielzeuggrenze. Das neue Gesetz wird eindeutig festlegen, dass waffenähnliche Geräte mit weniger als 0,5 Joule Mündungsenergie nicht mehr unter das Waffengesetz fallen. Allerdings sind sie, wie erwähnt, vom neuen § 42 a (Anscheinswaffen) betroffen. Verbotene Gegenstände. Es wird der neue § 42 a eingeführt, nach dem es verboten ist, Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen sowie Messer mit einhändig feststellbarer Klinge gleich welcher Klingenlänge und feststehende Messer ab 12 cm Klingenlänge zu führen. Nachdem nach dem Entwurfstand von Dezember 2007 dieser Paragraf noch dazu geführt hätte, dass das sportliche Schießen beispielsweise mit halbautomatischen Kalaschnikov- oder G3-Klonen nicht mehr möglich gewesen wäre, ist das nach dem jetzt verabschiedeten Entwurf kein Problem mehr. Von dem Begriff ?Anscheinswaffen? sind nach dem jetzt verabschiedeten Entwurf ausdrücklich Feuerwaffen ausgenommen. Betroffen sind aber alle Softairwaffen, die scharfen Waffen täuschend ähnlich sehen. Das Verbot des Führens von Messern ist erst in den vergangenen Wochen durch eine Initiative von Berlin in das Gesetz aufgenommen worden. http://dwj.de
  4. Mehr als 500 Milliarden Dollar will das Pentagon für das Finanzjahr 2009 aus dem US-Haushalt für Verteidigungsausgaben haben Angesichts dieses Rekordbetrages und des ungebremsten Wachstumstrends der Militärausgaben in den USA stellt sich die Frage nach dessen Rationalität - aber auch nach den Folgen. Während sich für die Vereinigten Staaten und die Welt die Invasion des Irak zum fünften Mal jährt, sind die Debatten über die Folgen für den Irak, den Nahen und Mittleren Osten und für das Ansehen der USA voll entbrannt. Doch könnten sich die inneren Auswirkungen des Irakkriegs auf die USA - das immer weiter wuchernde Budget des Pentagons und der langfristige Einfluss auf die US-Wirtschaft - als seine am längsten währenden Folgen erweisen. Die Forderung des US-Verteidigungsministeriums nach 515,4 Milliarden Dollar im Finanzjahr 2009 stellt jeden anderen Militäretat der Welt in den Schatten. Und diese gewaltige Summe - eine Steigerung von fünf Prozent gegenüber dem Militäretat von 2008 - wird lediglich für die normalen Operationen des US-Militärs ausgegeben, das heißt, die Kriege im Irak und in Afghanistan sind davon ausgenommen. Seit Präsident George W. Bush 2001 sein Amt antrat, hat er den normalen Militäretat um 30 Prozent erhöht, dabei sind die Kosten für die von ihm begonnen Kriege wieder nicht mit eingerechnet. 2007 beliefen sich in den USA die Gesamtausgaben für Militär und Terrorabwehr auf mehr als 600 Milliarden Dollar. Man darf annehmen, dass die Gesamtausgaben für militärische Zwecke nächstes Jahr noch höher ausfallen werden. Inflationsbereinigt haben die Militärausgaben der USA das höchste Niveau seit dem Zweiten Weltkrieg erreicht. Gibt es eine Grenze für diesen Ausgabenboom? Die USA stellen derzeit mehr Geld für die Verteidigung bereit als während des Kriegs gegen Hitler oder während des Kalten Kriegs. Die Regierung Bush scheint zu denken, dass die heutigen militärischen Bedrohungen gravierender sind. Die Reden von der sogenannten "Friedensdividende", die mit dem Fall der Berliner Mauer kommen sollte, sind vollkommen verstummt. Da die US-Wirtschaft schneller gewachsen ist als der Militäretat, ist natürlich der Anteil des Bruttoinlandsprodukts, der für militärische Ausgaben aufgewendet wird, über die Jahre gesunken. Während des Koreakriegs (1950-1953, auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges) gaben die USA 14 Prozent des BIP für das Militär aus, neun während des Vietnam-Kriegs und nur vier Prozent heute. Trotzdem kann man sich angesichts des bloßen Umfangs der gegenwärtigen Militärausgaben fragen, ob dies rational ist. Die Wirtschaft der USA befindet sich möglicherweise in einer Rezession, über ihrem Pensions- und Gesundheitssystem ziehen dunkle Wolken auf und ihr Militäretat ist selbst in strategischer Hinsicht nicht unbedingt sinnvoll. Auf die USA allein entfallen circa fünfzig Prozent der weltweiten militärischen Ausgaben, ein historisch unerreichtes Niveau für ein einzelnes Land. Die meisten anderen Länder kommen dem nicht einmal nahe. Rüstungszwerg Iran Das Land mit den zweithöchsten jährlichen Militärausgaben (in US-Dollar), Großbritannien, hinkt mit 55 Milliarden weit hinterher, gefolgt von Frankreich (45 Milliarden), Japan (41 Milliarden) und Deutschland (31 Milliarden). China und Russland, die als strategische Rivalen der USA angesehen werden können, geben 35 Milliarden bzw. 24 Milliarden aus (obwohl diese Zahlen die Ausgaben wahrscheinlich unterschätzen, liegt der wahre Betrag sicherlich noch weit unter dem US-Niveau). Der Iran, der von der Regierung Bush als große Bedrohung dargestellt wird, ist dagegen mit seinen Militärausgaben von 6,6 Milliarden Dollar ein militärischer Zwerg. Einige Stimmen in den USA fordern eine noch stärkere Aufstockung. Tatsächlich will das Pentagon das Marine Corps und die Spezialeinsatzkräfte weiter ausbauen. Da es immer schwieriger wird, Soldaten zu rekrutieren und in der Armee zu behalten, muss dazu wahrscheinlich ihr Sold erhöht und ihre Lebensqualität verbessert werden. Ebenso werden kriegsversehrte Soldaten eine Menge Geld kosten, selbst wenn das Pentagon nicht automatisch alles für sie bezahlen wird. Doch erscheint die Erfüllung des angeblichen Grunds für diese scheinbar endlose Ausgabenorgie - der Erfolg im sogenannten "Kampf gegen den Terror" - überhaupt nicht in Reichweite. Mike McConnell, Direktor des amerikanischen Geheimdienstes National Intelligence, hat vor kurzem vor einem Ausschuss des US-Senats zugegeben, dass Al-Kaida an Kraft gewinnt und ihre Fähigkeit, Anhänger zu rekrutieren, auszubilden und sogar die USA anzugreifen, ständig verbessert. Diese Einschätzung ist niederschmetternd, doch scheinen sich wenige amerikanische Politiker - Demokraten wie Republikaner - zu fragen, ob militärische Gewalt die beste Antwort auf Sicherheitsfragen ist. Indem die USA sich vor allem auf militärische Lösungen für politische Probleme verlassen, scheinen sie die Bedrohungen, mit denen sie konfrontiert sind, tatsächlich eher zu verstärken, als sie zu verringern. Schließlich gehen die Gefahren, denen Amerika derzeit ausgesetzt ist, nicht von Nationalstaaten aus, sondern von nichtstaatlichen Akteuren, gegen die Atomwaffen und Flugzeugträger sinnlos sind. Es wäre kostengünstiger und erfolgversprechender für die Vereinigten Staaten, den israelisch-palästinensischen Konflikt anzugehen, zu einer multilateralen Herangehensweise zurückzukehren und sich an die moralischen Prinzipien zu halten, die es anderen empfiehlt. Ebenso können die USA nur durch die Umsetzung einer solchen Strategie anfangen, das aufgeblasene Budget des Pentagons zu komprimieren und auf die vielen Notstände im eigenen Land einzugehen. (DER STANDARD, Printausgabe, 3.4.2008)
  5. Der UN-Sicherheitsrat beendet das Waffenembargo gegen Kongos Regierung und deren Kämpfer außerhalb der Armee. Die Forderung nach schärferen Kontrollen war vergeblich Der UN-Sicherheitsrat hat das bisherige Waffenembargo gegen die Regierung der Demokratischen Republik Kongo aufgehoben. In seiner am Montagabend einstimmig angenommenen Resolution 1807 heißt es, das seit 2003 geltende Verbot der "direkten oder indirekten Lieferung, des Verkaufs oder Transfers von Waffen und waffenbezogenem Material und der Leistung von Hilfe, Beratung und Ausbildung im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten" gelte nicht mehr für Kongos Regierung, sondern nur noch für Rebellen. Das Embargo war 2003 gegen nicht am Friedensprozess im Ostkongo beteiligte Gruppen verhängt worden und wurde 2005 auf das gesamte Land ausgeweitet, mit Ausnahme der im Aufbau befindlichen neuen Armee (FARDC) und Polizei (PNC). Der neue Beschluss erlaubt nun ausländische Waffenlieferungen auch an Militärs, die nicht Teil der neuen Armee und Polizei sind, sofern sie regierungstreu sind - vor allem also die Präsidialgarde von Präsident Joseph Kabila. Regierungsfeinde hingegen, womit vor allem irreguläre Milizen im Ostkongo gemeint sind, bleiben unter Embargo. Bereits geltende personenbezogene Sanktionen gegen einzelne Milizenführer im Ostkongo sollen auf alle Führer bewaffneter Gruppen dort ausgeweitet werden sowie auf Einzelpersonen, "die ernsthafte Verletzungen des Völkerrechts gegenüber Frauen und Kindern in Situationen bewaffneter Konflikte begehen, einschließlich Tötungen und Verstümmelungen, sexueller Gewalt, Entführung und Vertreibung". Das Mandat der zuständigen UN-Expertenkommission wird verlängert, um die Kongo-Sanktionsliste entsprechend zu erweitern. Die UN-Resolution lockert auch die bestehenden Kontrollen von Rüstungsgeschäften mit dem Kongo. Bisher durften auch legale Waffenlieferungen erst nach vorheriger Benachrichtigung der UNO erfolgen und mussten zwecks Überprüfung an von Regierung und UNO gemeinsam designierte Orte geschafft werden. In der Praxis wurde das nicht eingehalten - so kaufte Kongos Regierung kurz vor den Wahlen 2006 ukrainische Panzer unter Umgehung der UN-Kontrollen und weigerte sich, UN-Überprüfungen ihrer Waffenbestände zuzulassen. Auch fließen viele Waffen aus der Armee an irreguläre Milizen. Die für die Überprüfung des Embargos zuständige UN-Expertenkommission hatte im Februar vergeblich gefordert, die Kontrollen zu verschärfen. So sollten Waffenlieferanten ihre Geschäfte nicht nur der UN-Mission im Kongo mitteilen, sondern auch der Expertenkommission direkt, und Kongos Regierung sollte alle Rüstungsgeschäfte melden. Die UNO erweitert nun nicht nur den Kreis der erlaubten Rüstungsempfänger, sondern sie schafft auch alle Kontrollmechanismen ab - mit Ausnahme der nicht überprüfbaren Verpflichtung für Lieferanten, die UNO zu informieren http://www.taz.de/
  6. Der Bundestag hat das Waffenrecht verschärft, unter anderem um die Gewalt von Jugendlichen einzudämmen. Aktionismus und ein Deckmäntelchen nennen es Kritiker. Von Kai Biermann Oft geht es bei der Verschärfung von Gesetzen nicht nur darum, Lücken zu schließen. Häufig wird auf diese Weise versucht, Probleme zu kaschieren, deren Lösung sehr viel mehr Aufwand erforderte, als die Einführung neuer Paragrafen. Die am Freitag im Bundestag beschlossene Änderung des Waffengesetzes gehört in diese Kategorie. Einige Regeln sind sinnvoll, andere lediglich Potemkinsche Dörfer. Die FDP hielt die Reform für völlig ungeeignet, um die Sicherheit zu erhöhen. Legal erworbene und angemeldete Waffen spielten in der Kriminalitätsstatistik keine Rolle, sagte der Innenexperte der FDP-Fraktion, Hartfrid Wolff. Illegale Waffen aber würden mit der Novelle nicht erreicht. Das Herumdoktern am Waffengesetz sei purer Aktionismus. Beschlossen wurde es doch, alle anderen Fraktionen waren dafür. Was ändert sich also? Erben können Waffen ihrer Vorfahren nicht mehr einfach behalten. Bislang wurden geerbte Waffen bei der Polizei registriert und alles war erledigt. Nun müssen auch Erben nachweisen, dass sie Opas Waffe für Sport oder Jagd brauchen, und dass sie fähig sind, damit umzugehen ? Zuverlässigkeit und sogenannte Sachkunde werden wie bei allen anderen Waffenbesitzern nun auch bei ihnen geprüft. Haben sie beides nicht, müssen die Waffen mechanisch unbrauchbar gemacht oder abgegeben werden. Einhellig gilt das als sinnvolle Regelung, um eine Lücke im Gesetz zu schließen. Zweite wichtige Neuerung: Anscheinswaffen dürfen nicht mehr in der Öffentlichkeit getragen werden. So werden vor allem Spielzeuge bezeichnet, die täuschend echt wie Kriegswaffen aussehen, dass beispielsweise ein Polizist oder ein Bankbeamter, der damit bedroht wird, sie nicht von einer echten unterscheiden kann. Unter Anscheinswaffen versteht man aber auch Fantasy-Kriegswaffen, die von Größe und Form her wirken wie beispielsweise ein echtes Maschinengewehr. Ausschlaggebend sei der "martialische Look". Da der Gebrauch von Gaspistolen schon in der letzten Gesetzesnovelle 2002 stark eingeschränkt wurde, nahm der Gesetzgeber jetzt vor allem sogenannte Softairwaffen ins Visier. Mit Luftdruck oder Kohlendioxid verschießen sie kleine Plastikkugeln und sind als martialische Spielzeuge gedacht. Im eigenen Garten kann damit noch immer rumgeballert werden, auf der Straße aber droht nun ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Einhellig die Meinung auch hier ? es bringe mehr Sicherheit. Viele gefährliche Situationen hätten sich vermeiden lassen können, sagte der Chef der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, wäre dies schon eher passiert. Doch nutzte er die Chance auch für die übliche Kritik: Freiberg warnte davor, zu glauben, dass sich der offensichtlich vorhandene Reiz, ein Schusswaffenimitat mit sich herumzutragen, per Gesetz verleiden lasse. "Nur mit einer entsprechenden polizeilichen Präsenz in der Öffentlichkeit sind solche Gesetze überhaupt umzusetzen." Die erschreckende Ausdünnung bei der Polizei aber werde wohl eher zu einem weiteren Vollzugsdefizit führen, sagte er. Gleichzeitig werden diese Waffen paradoxer Weise etwas gefährlicher. Bisher durften die Plastikkugeln nur mit einer Bewegungsenergie von 0,08 Joule den Lauf verlassen. Nun musste das Gesetz aber an das europäische Spielzeugrecht angepasst werden, welches mit 0,5 Joule mehr Schusskraft zulässt. Das ist immer noch erheblich weniger als die Mündungsenergie von Luftdruckwaffen, die 7,5 Joule haben dürfen, kann aber schon heftig wehtun. Verboten werden des weiteren, sogenannte Air-Taser. Das meint Elektroschocker, die an Drähten hängende Pfeile verschießen und über mehrere Meter Distanz wirksam sind. Dadurch gebe es eine geringere Hemmschwelle, sie einzusetzen, so das Innenministerium in den Erläuterungen des Gesetzes. Ebenfalls wichtig aber weitaus weniger sinnvoll: Einhandmesser und Messer mit stehenden Klingen von mehr als zwölf Zentimetern Länge sollten künftig besser zu Hause bleiben. Man darf sie noch kaufen und besitzen, das Tragen in der Öffentlichkeit aber ist nun verboten. Bisher lag die erlaubte Klingenlänge bei fünfzehn Zentimetern und für Einhandmesser gab es keine Regel, sie galten schlicht als Taschenmesser. Bei ihnen macht es ein Knubbel an der Klinge möglich, sie mit dem Daumen auszuklappen, bis die Klinge einrastet und fest steht. Solche Messer sind vergleichsweise neu und tauchten verstärkt auf, als 2003 Spring-, Fall- und Butterflymesser verboten wurden. Genau deswegen will der Gesetzgeber sie nun auch von den Straßen haben, zumindest wenn ihre Klappklinge länger als 8,5 Zentimeter ist. Bei Bundeskriminalamt und Bundesregierung gab es erhebliche Bedenken, dass dies sinnvoll ist. Einerseits sind besonders gefährliche Messer wie die oben genannten längst verboten. Andererseits glaubt kaum ein Experte, dass sich so Gewalt von Jugendlichen eindämmen ließe ? immerhin der Zweck der vom Land Berlin eingebrachten Vorschläge. Vielmehr würde damit "jedes größere Brot- und Küchenmesser zur Waffe erklärt", mit denen Minderjährige dann keinen Umgang mehr haben dürften, wie es in einer Begründung der Bundesregierung heißt. Auch Taucher, Metzger oder Angler würden damit kriminalisiert, obwohl von ihnen "in der Regel kein Sicherheitsrisiko ausgeht". Durchgesetzt wurde es nach längeren Verhandlungen im Bundesrat dann doch ? vor allem das Land Berlin machte sich dafür stark. Wer solche Messer in der Tasche haben will, muss sie dort gut verschließen, sie dürfen nicht "zugriffsbereit" sein. Denn tragen darf man sie nur noch bei der Berufsausübung oder beim Sport. Für GdP-Chef Freiberg ist das lediglich "ein gesetzliches Deckmäntelchen für den langjährigen Personalabbau bei der Polizei und Beruhigungspille für die Bürgerinnen und Bürger". Dieses Verbot gehe an der Wirklichkeit vorbei, sagte er. "Es sind nicht die Messer, die Straftaten begehen, sondern eine bestimmte Gruppe gewaltbereiter Menschen. Diese überschaubare Gruppe wird sehr schnell andere, ebenso gefährliche Stichwaffen mit sich führen, die aber nicht unter das Verbot fallen werden." Wichtiger als neue Gesetze sei es, diesen Tätern, klar zu machen, dass sie gefährliche Gegenstände nicht bei sich tragen dürften. Wirkungsvolle Präventionsarbeit aber sei sehr personalintensiv. Das Personal dafür jedoch stehe nicht zur Verfügung. Was kommt nicht? Vor allem wird es auch bei dieser Novelle kein zentrales Waffenregister geben, eine Forderung, die die Polizei schon lange erhebt. Waffenbesitzer und ihre Knarren werden weiter von den Landeskriminalämtern registriert und gespeichert. Die Suche nach dem Besitzer einer Waffe über die Ländergrenzen hinweg bleibt aufwendig. Für den GdP-Chef Freiberg ein Ärgernis: "Es ist ein Skandal, dass die große Koalition bei ihrer Reform den Aufbau eines bundesweiten Waffenregisters ausklammert. In Deutschland wird inzwischen jede Banane gezählt, aber die Polizei weiß nicht, wie viele legale Waffen es im Land gibt." Auch bei der zweiten Polizeigewerkschaft ist man nicht glücklich. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sagte: "Jede Kuh und jedes Schaf in Europa hat eine Registriernummer und wird in einer zentralen Datei registriert, aber Schusswaffen können wir nicht einmal von einer Stadt in die andere zurückverfolgen!" http://images.zeit.de/text/online/2008/09/waffengesetz-novelle
  7. Gäste mit Waffe bedroht Bezirk Krems: Ein 26-jr. Justizwachebeamter bedrohte am 07.03.2008 gegen 22 Uhr in einer Diskothek im Bezirk Krems, zwei im Lokal anwesenden Gäste durch Ansetzen des Laufes seiner Pistole an deren Kopf. Bei der Faustfeuerwaffe handelt es sich um eine 9 mm Pistole der Marke ?Makarov? mit angestecktem Magazin. Im Lauf befand sich vermutlich keine Patrone. Vor diesem Vorfall gab sich der Justizwachebeamte als ?Polizeibeamter? und ?Finanzler? aus und kontrollierte in der Diskothek bei ankommenden Gästen die Ausweise. Der Täter hatte im Lokal auch seinen Hund (Boxer) mit, welchen er vor den Gästen mehrmals mit den Worten aufforderte ?Such das Falschgeld?, wobei er den Hund zuvor von seiner Geldbörse als auch seiner gezogenen Waffen riechen ließ. Er wollte dabei offensichtlich bei den Gästen den Eindruck erwecken dass er ein Drogenfahnder bzw. Schwarzgeldfahnder sei und gab sich auch als solcher aus. Von den einschreitenden Beamten konnte die Faustfeuerwaffe und das mit acht Patronen befüllte Magazin sichergestellt werden. Der Justizwachebeamte ist im Besitz einens gültigen Waffenpass für 2 Faustfeuerwaffen. Ein an ihm durchgeführter Alkomattest ergab einen Wert von 0,93 mg/l AAK. Die Staatsanwaltschaft Krems ordnete die Anzeige auf freiem Fuß an. http://www.waldviertelnews.at/
  8. Waffen registrieren ?? kein problem, warum auch, denke ich habe nichts zu verstecken.
  9. Naja es sind ja wieder Wahlen, da müssen sich die Gutmenschen doch wieder provilieren!
  10. Der Bundestag hat das Waffenrecht abermals verschärfen. Bereits 2002 wurden die Regelungen für die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern und die Aufbewahrung von Waffen und Munition neu gefasst. Für Gas- und Schreckschusswaffen wurde damals ein Kleiner Waffenschein eingeführt. Jetzt werden weitere Verschärfungen eingeführt: ANSCHEINSWAFFEN: Das Führen von Anscheinswaffen - das sind Nachbildungen, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen - wird verboten. In der Vergangenheit gab es immer wieder Polizeieinsätze, bei denen im Extremfall Beamte vor der Entscheidung standen, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, weil sie ein Imitat nicht von einer echten Waffe unterscheiden konnten. Anscheinswaffen können nur noch im abgetrennten Privatbereich benutzt werden. Für den Transport wird ein verschlossenes Behältnis vorgeschrieben. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Ausgenommen von dem Verbot sind Gegenstände, die erkennbar zum Spiel, für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt oder Teile historischer Sammlungen sind. Erlaubt bleibt die Verwendung bei Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen sowie bei Theateraufführungen. SOFTAIR-WAFFEN: Das sind Schusswaffen, bei denen mit geringer Bewegungsenergie Plastikkugeln verschossen werden. Der im bisherigen Waffengesetz vorgesehene sehr niedrige Richtwert muss wegen der EU-Spielzeugrichtlinie hochgesetzt werden. Verletzungen sollen auch beim neuen Wert unmöglich sein, solange - wie vorgeschrieben - die Augen geschützt sind. MESSER: Mit der 2003 in Kraft getretenen Änderung wurden Wurfsterne, Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser verboten. Weil die Verwendung von Messern bei Straftaten erheblich zugenommen habe, wird jetzt auch das öffentliche Führen von Hieb- und Stosswaffen, von Einhandmessern und von Messern mit einer feststehenden Klinge von mehr als zwölf Zentimeter Klingenlänge verboten. Erlaubt ist das Führen derartiger Messer bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege oder beim Sport. NACHWUCHSSCHÜTZEN: Im Waffengesetz wird klargestellt, dass für Kinder und Jugendliche zum Schiessen unter Aufsicht Ausnahmen möglich sind. Schützenvereinen soll erleichtert werden, nach Talenten für den Schießsport zu suchen. Generell bleibt die Altersgrenze von 12 Jahren. ERBWAFFEN: Nach dem bisherigen Waffengesetz läuft das sogenannte Erbenprivileg am 1. April 2008 aus. Danach durften Nachkommen ererbte Schusswaffen auf Antrag weiterhin behalten, auch wenn sie selbst kein Bedürfnis zum Besitz einer Waffe nachweisen konnten. Künftig müssen Erben diese Waffen mit einem technischen Blockiersystem sichern. KENNZEICHNUNGSPFLICHT: Einzelne wesentliche Waffenteile (Lauf, Griffstück, Verschluss) müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie auch einzeln gehandelt werden. Bei zusammengesetzten Waffen reicht die Kennzeichnung eines wesentlichen Teiles aus: bei Langwaffen am Lauf, bei Kurzwaffen am Griffstück. Kulturhistorisch wertvolle Waffen sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, um sie nicht zu beschädigen. GELBE WAFFENBESITZKARTE: Aktive Sportschützen können leichter Waffen erwerben, die aufgrund ihrer Konstruktion für die Nutzung bei Straftaten nicht geeignet sind. Das bisherige Recht hat zu unterschiedlicher Handhabung in einigen Bundesländern geführt. http://www.n-tv.de
  11. Dortmund. Das deutsche Waffenrecht gilt als eines der schärfsten in Europa. Dennoch tauchen bei Verbrechen immer wieder Pistolen oder Gewehre in unbefugten Händen auf. Wie ist das möglich? Legal jedenfalls nicht. Nur Waffen nach historischem Vorbild sind für Interessenten ab 18 Jahre frei im Handel erhältlich. Solche Modelle sind nicht völlig ungefährlich, können aber in der Regel nur einen Schuss abgeben, bevor sie nachgeladen werden müssen. Das macht sie für Amokläufe oder für Schießereien, wie in der vergangenen Woche in einer Duisburger Gaststätte, nur bedingt tauglich. Auch für den Kauf von Gas- und Schreckschusswaffen, Luftgewehren, Paintball- und Softair-Waffen braucht man keine Genehmigung. Wie gefährlich diese Waffen sind, ist unter Experten umstritten. Auf größere Distanz jemanden töten kann man mit ihnen jedenfalls nicht. Zahl der illegalen Waffen im Land ist unbekannt Alle anderen Schusswaffen müssen in Deutschland genehmigt werden - per Waffenbesitzkarte oder durch einen Waffenschein. Letzterer ist für Privatpersonen in Deutschland so gut wie nicht zu bekommen. Wer einen Waffenschein haben möchte, muss nämlich nachweisen, dass er wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf seinen Leib und sein Leben gefährdet ist. Dies trifft in der Regel nur auf Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen zu. Oder auf Politiker und Juweliere. Nach Angaben der GdP gibt es bundesweit nicht einmal 600 Waffenscheine für Private. "Das Problem sind die illegalen Waffen", sagt Frank Scheulen, Sprecher des Landeskriminalamtes NRW in Düsseldorf. Wie viele es davon gibt, ist unklar. Rund 20 Millionen, hat eine Polizeigewerkschaft vor Jahren einmal geschätzt. Das Bundeskriminalamt hält diese Schätzung für "unseriös", Scheulen bezeichnet sie als "Kaffeesatz-Leserei". "Die genaue Zahl kennt niemand." Woher die Waffen stammen, ist dagegen relativ klar. Die meisten illegalen Waffen kommen nach Angaben des Bundeskriminalamtes aus dem "benachbarten europäischen Ausland nach Deutschland". Vor allem die einstigen Bürgerkriegsgebiete im ehemaligen Jugoslawien gelten als unerschöpfliches Reservoir. Oft würden kleinere Mengen "für den Eigenbedarf in Privatfahrzeugen über die Grenzen nach Deutschland geschmuggelt", sagt eine BKA-Sprecherin. Die meisten davon seien durch den Zusammenbruch des Ostblocks hierher gekommen oder hier geblieben, weiß Wolfgang Dicke, Waffenexperte der Gewerkschaft der Polizei. "Als die Rote Armee aus der ehemaligen DDR abgezogen ist, haben ihre Soldaten alles verscherbelt, was Geld gebracht hat", bestätigt auch Scheulen. "Und Waffen altern ja praktisch kaum." Wer Böses plant, muss sich dennoch Mühe geben, will er zur Pistole greifen. "So etwas können sie nicht an jeder Ecke kaufen", stellt ein Ermittler klar, der seit 20 Jahren im Ruhrgebiet und im Sauerland im Einsatz ist. Schon weil die Verkäufer extrem vorsichtig sind. "Jeder Interessent könnte ja ein Polizist sein." Mit "viel krimineller Energie" und dem "nötigen Bargeld", räumt allerdings auch der Fahnder ein, könne man aber durchaus an eine Waffe kommen. "Bahnhof", und "Milieu" sind Begriffe, die in diesem Zusammenhang immer wieder fallen. "Wer wirklich will, der kriegt auch eine Knarre", glauben hinter vorgehaltener Hand viele Ermittler. Von einer zunehmenden Gefahr, will Frank Scheulen dennoch nicht sprechen. Die Zahl der sichergestellten illegalen Waffen sei seit Jahren "nahezu konstant". Große Funde gab es im vergangenen Jahr bundesweit lediglich 31. Und die Zahl der Fälle, in denen bei der Durchführung eines Verbrechens eine Schusswaffe mitgeführt wurde, sei von 4909 im Jahr 2004 auf 3634 im Jahr 2006 sogar gesunken. http://www.derwesten.de
  12. Ich nehme dich mit wenn du willst, habe dort Geschäftlich zu tun
  13. Aus Angst vor Strassenräubern wollen sich immer mehr St.Galler bewaffnen. Gefragt ist auch Illegales wie Schlagringe oder Elektroschocker. «Mir fällt auf, dass sich immer mehr Jugendliche auf Teufel komm raus bewaffnen wollen, egal ob legal oder illegal», sagt Heinz Stricker (44). Der Besitzer des Waffen- und Securityshops Shooter?s in St.Gallen kann dies mit Zahlen belegen: Hatte er 2006 einige wenige Anfragen für Schlagringe, waren es alleine im letzten halben Jahr gegen 100. Immer häufiger würden auch Schlagstöcke verlangt. Ältere Personen fragten zudem nach Elektroschockern. All diese Waffen sind in der Schweiz verboten und werden im Shooter?s nicht angeboten. «Wenn ich die Leute darauf aufmerksam mache und ihnen einen Pfefferspray anbiete, gehen zwei von zehn auf den Vorschlag ein», so Stricker. «Der Rest besorgt sich die illegalen Waffen auf dem Schwarzmarkt.» Wie leicht dies ist, zeigt sich bei den Türkontrollen der Clubs: Laut Thommy Heiniger von der Ostschweizer Sicherheitsfirma Swiss Security konfiszieren seine Leute in letzter Zeit markant mehr solche illegalen Waffen. «Die Besitzer der Schlagringe begründen dies damit, dass sie Angst haben, unbewaffnet nach Hause zu gehen», so Heiniger. http://www.20min.ch
  14. Verkauf an psychisch Kranke soll eingeschränkt werden Washington - Der US-Kongress hat am Mittwochabend ein schärferes Waffengesetz verabschiedet, das den Verkauf von Waffen an psychisch Kranke erschweren soll. Es sieht vor, durch finanzielle Unterstützung die nationale Datenbank zu verbessern, die bei der Überprüfung der Waffenkäufer herangezogen wird. Zudem sollen den Bundesstaaten finanzielle Anreize geboten werden, damit diese das Register mit Informationen über Straffällige oder psychisch Kranke auf dem aktuellen Stand halten. Damit das Gesetz in Kraft tritt, muss es vom US-Präsidenten George W. Bush unterzeichnet werden. Die Abgeordneten reagierten damit auf den Amoklauf an der Universität Virginia Tech im April, bei dem ein Student 32 Menschen erschossen hatte. Der Täter war zwar in psychiatrischer Behandlung, hatte aber dennoch zwei Schusswaffen kaufen können. Auch die Waffenlobby National Rifle Association unterstützte das Gesetz. Tritt es in Kraft, wäre es die erste Verschärfung der Waffengesetze seit 1994. (AFP, DER STANDARD - Printausgabe, 21. Dezember 2007)
  15. Der gute Mann ist kein Held sonder Suizidgefährdet.
  16. Ich finde die Idee gut, leider vertrete ich keinen der Berufsstände die gefordert sind um mitzuwirken.
  17. Kann man das Wetter manipulieren? Das Wetter nach Wunsch selbst gestalten zu können, ist ein alter Menschheitstraum, dessen Realisierung besonders das Militär in manchen Staaten vorangetrieben hat. Trotzdem sind die Ergebnisse bisher eher bescheiden. Das Wetter nach Belieben gestalten zu können, ist ein alter Traum nicht nur von Wissenschaftlern, sondern auch von Landwirten und insbesondere den Militärs. Bereits 1940 erkannte der damalige Kommandant des strategischen Luftkommandos der USA, George C. Kenney: ?Die Nation, die als Erste die Wege von Luftmassen kontrollieren kann und lernt, Ort und Zeitpunkt von Niederschlägen zu bestimmen, wird den Globus beherrschen.? Kenney knüpfte damit an frühe Versuche an, das Wetter mit technischen Verfahren zu manipulieren. Als Erster schlug James Pollard Espy bereits Mitte des 19. Jahrhunderts vor, Wälder großflächig abzuholzen und das Holz zu verbrennen. Erhitzte Luft würde dann aufsteigen und in größerer Höhe abkühlen. Dabei sollte Feuchtigkeit auskondensieren und als Regen, Schnee oder Hagel zu Boden fallen. Espy war der erste amtliche Meteorologe der USA. Er hatte entdeckt, dass die Atmosphäre eine gigantische Wärmemaschine ist. Angetrieben von der Sonnenstrahlung, steigen unablässig heiße Luftmassen empor und erzeugen atmosphärische Störungen, die Wolken, Niederschläge, Winde und Stürme hervorbringen. Diese Beobachtung ist die Grundlage der modernen Meteorologie. Später, etwa um 1900, beschossen Forscher Gewitterwolken mit Kanonen, um sie mit den Schallwellen der Explosionen zu zerstören. In den 1920er-Jahren schließlich starteten erste Wetterflieger. Sie ließen Sand in Wolken rieseln, um die Tropfenbildung anzuregen, und 1935 planten französische Meteorologen, mithilfe riesiger Dampfschornsteine Regen zu erzeugen. Doch alle diese Experimente scheiterten, denn sie lieferten nicht die richtigen Kristallisationskeime, an die sich Wasser anlagert, sodass es in einer Wolke zur Tröpfchenbildung kommen kann. Silberjodid erzeugt Niederschlag Erst 1946 kam der Durchbruch. Der amerikanische Chemie-Nobelpreisträger Irving Langmuir hatte lange nach einer Substanz gesucht, die für künstliche Kristallisationskeime geeignet ist. Schließlich bemerkte er, dass Silberjodid eine ähnliche Oberflächenstruktur aufweist wie Eis. Mit seinem Assistenten Vincent Schaefer blies er das Salz in eine Tiefkühltruhe. Tatsächlich bildeten sich kleine Wolken, aus denen Eiskörnchen herabrieselten. Es war der weltweit erste künstlich erzeugte Niederschlag. Nur wenige Jahre später stiegen in den USA die ersten Flugzeuge auf, die durch gezieltes ?Impfen? mit Silberjodid Wolken zum Abregnen bringen sollten. Nach dem Zweiten Weltkrieg sahen die Militärs die Chance, die Vision des Vordenkers Kenney in die Tat umzusetzen. Der ?Kalte Krieg? zwischen der damaligen Sowjetunion und den USA hatte bereits begonnen, und auf beiden Seiten wollten die Generäle durch einen ?Wetterkrieg? Vorteile erringen. Im Jahr 1954 entwarf Howard Orville, Berater des damaligen US-Präsidenten Dwight D. Eisenhower, den Plan, Hunderte von Ballons mit Silberjodid in den ?Strahlstrom? (Jetstream) aufsteigen zu lassen. Dieses Windsystem strömt im hohen Norden in der oberen Troposphäre mit großer Geschwindigkeit von West nach Ost. Im Zielgebiet über der Sowjetunion sollten Zünder die Ballons zerstören. Das herabrieselnde Silberjodid würde dann heftige Regenfälle auslösen, die militärische Operationen des Gegners erschweren sollten. Eine andere Idee hatte das ?Army Ordnance Corps? der USA: Die Ingenieure in Uniform wollten Silberjodid und Trockeneiskörnchen in riesigen Granaten in Wolken feuern, um diese zum Abregnen zu bringen, bevor sie sowjetisches Territorium erreichten. Dadurch käme es im Feindesland zu Dürren, die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung wäre bedroht. Diese Kontrolle des Wetters könne ?eine subtile neue Waffe werden, welche die Agrarproduktion beeinträchtigt, die Wirtschaft schädigt und die Industrie lahmlegt?, schrieb 1961 der US-Admiral Luis de Florez. Deshalb solle die Regierung ein groß angelegtes Projekt zur Wettermanipulation starten. Auch die britische Royal Air Force führte mit der ?Operation Cumulus? im August 1952 ein solches Experiment durch. Berichte aus jener Zeit brachten es mit einer großen Flut in Devon in Verbindung, die 35 Menschenleben kostete. Besonders pervers war die später enthüllte Idee einiger Kommissköpfe von der Insel, eine Atombombe in einem künstlich erzeugten Sturm explodieren zu lassen. Dann würde der radioaktive Fallout über ein viel größeres Gebiet verteilt als normal. Klar, dass auch die Sowjets an der Wettermanipulation forschten, galt sie doch als bestes Mittel zu einer verdeckten Kriegsführung. Angeblich befahl der damalige Staats- und Parteichef Nikita Chruschtschow den Bau von Sturmerzeugungsgeneratoren. Macht Schlamm, nicht Krieg Bekanntlich wurde aus den hochfliegenden Plänen nichts. Doch im Vietnamkrieg griffen die Militärs wieder darauf zurück. Sie entwickelten das Projekt ?Popeye?. Es zielte darauf ab, mittels künstlicher Regenfälle Straßen unpassierbar zu machen und so die Nachschublinien für die Guerillas der nordvietnamesischen (kommunistischen) Vietcong zu unterbrechen. ?Make mud, not war? (Macht Schlamm, nicht Krieg) lautete die Devise, angelehnt an den Hippiespruch ?Make love, not war?. Silberjodid galt als die bessere Alternative zu mörderischen Napalm-Brandbomben. Eher ziviler Natur waren die Versuche, im Rahmen des 1963 begonnenen Projekts ?Stormfury? durch Einbringen von Silberjodid in die Wolkenwälle von Hurrikanen diesen gewaltigen Stürmen die Kraft zu nehmen. Einige Forscher wollten zu diesem Zweck auch riesige Düsen auf Schiffen montieren. Ziel war, kleinere künstliche Stürme zu erzeugen, die den Hurrikanen entgegenwirken sollten. Allerdings setzte eine 1977 verabschiedete Uno-Resolution den Spielchen mit dem Wetter ein Ende. Darin verpflichteten sich alle Signatarstaaten ? darunter die USA ? dazu, auf militärische Einsätze der Wettermodifikation zu verzichten. Ein Jahr später gestand die US-Luftwaffe ein, die Wettermanipulation tauge als Kriegswaffe nicht. Doch 1996 entwickelten US-Militärs neue Allmachtsfantasien von der totalen Kontrolle des Wetters. In einer Studie mit dem Titel ?Owning the weather in 2025? des Air War College in Alabama prognostizieren die Autoren, dass es spätestens im Jahr 2025 möglich sein wird, das lokale Wetter in jede für Kampfeinsätze nützliche Richtung zu lenken. Entsprechende Techniken sollen die verschiedenen Faktoren, die Regen, Hagel, Wolken, Sturm oder Nebel hervorbringen, entweder abschwächen oder verstärken. Waffe im Drogenkrieg In einem Szenarium schildern die Strategen, wie es einem Rauschgiftkartell gelingt, russische oder chinesische Kampfjets zu erwerben. Dann könnten die Drogenbarone durch den Abschuss von Pestizid-Sprühflugzeugen alle Versuche abwehren, ihre Koks- oder Marihuanafelder zu vernichten. Doch diese Billigjets können in Gewittern nicht operieren, deshalb bleiben sie beim Durchzug einer Gewitterfront am Boden. Die US-Wetterkämpfer müssten entsprechend Gewitterwolken erzeugen und lenken, um die Mafia-Maschinen am Start zu hindern. Gewittertaugliche Jets der US-Luftwaffe könnten sie dann zerstören. Dieses hirnrissige Planspiel scheint eher einer pubertären Fantasie entsprungen zu sein. Vermutlich stimmt das sogar, denn Medienberichten zufolge stammt die Studie nicht von gestandenen Kriegsplanern, sondern war die Abschlussarbeit von sechs Studenten des Air War College.Die Weltverschwörung der Wettermacher Wenn es um so dramatische Dinge geht wie die Wetterkontrolle, sind die Verschwörungstheoretiker nicht weit. In einschlägigen Internetforen diskutieren sie, wie finstere Mächte das Wetter manipulieren. So soll in den 80er-Jahren ein extrem beständiges Hochdruckgebiet, das sich 800 Meilen vor der kalifornischen Küste festgesetzt hatte, in dem US-Staat eine mehrjährige Dürre verursacht haben, indem es landwärts strömende feuchte Luftmassen blockierte. Erzeugt wurde es laut den Verschwörungsspezialisten von starken Hochfrequenzantennen einer Anlage namens ?Woodpecker? (Specht) in der Sowjetunion. Das US-Gegenstück von Woodpecker ist das ?High Frequency Active Auroral Research Program?, kurz HAARP. Dessen Antennen stehen in Alaska. Offiziell dienen sie dazu, Prozesse in der Ionosphäre zu erforschen. Insgeheim aber, davon sind die Verschwörungsfreunde überzeugt, nutzen die US-Militärs die Anlage als Waffe, mit der sie das Wetter und auch die Gedanken von Menschen kontrollieren. Die gebündelte Energie der HAARP-Antennen soll die Ionosphäre großflächig auf 28 000 Grad erhitzen und dadurch die Strahlströme ablenken. Furore machte im Sommer 2005 ein Wolkenband, das scheinbar über Norddeutschland zog. Es wurde von Wetterradaranlagen geortet, doch reale Wolken waren am klaren Himmel nicht zu sehen. Das Phänomen ist bis heute nicht völlig aufgeklärt, möglicherweise warfen Militärflugzeuge in einem Manöver Stanniolstreifen zur Radarabwehr ab. Eingeweihte wussten schon immer, wer hinter solchen finsteren Machenschaften steckt. Jetzt bestätigt es eine Internetseite mit dem Titel ?Weather Control and Weather Warfare?: Es sind die Illuminaten. Sie entwickelten eine geheime Technologie des legendenumwobenen serbischen Physikers und Erfinders Nikola Tesla weiter, um doch noch die Weltherrschaft zu erringen. In der realen Welt gibt es heute in 30 Ländern zivile Programme zur Wettermodifikation. Hagelflieger können Unwetter vermeiden, indem sie Gewitterwolken mit Silberjodid impfen. Dies bringt sie zum Abregnen, bevor sie Acker- und Obstkulturen durch Hagelschlag zerstören. In der Region Moskau wurde die Technik im vergangenen Jahr gegen Waldbrände eingesetzt. Im Juli 2005 begannen spanische und israelische Forscher, an der Mittelmeerküste eine ?Regenfabrik? zu bauen. Sie bedeckten eine fünf mal fünf Kilometer große Fläche mit schwarzen Plastikplanen. Diese sollten sich erhitzen und dabei Aufwinde erzeugen, die ihrerseits zur Wolkenbildung beitragen. Meldungen über den Erfolg gibt es bislang keine. Umgekehrt will die US-Firma Dyn-O-Mat Regenfälle verhindern. Angeblich hat sie ein spezielles Gel entwickelt, das von Flugzeugen verstreut wird und dabei so viel Luftfeuchtigkeit aufnimmt, dass die Wolkenbildung unterbleibt. Weltmeister der Wettermacher ist China. Nach amtlichen Angaben sollen bereits zur Jahrtausendwende jährlich 250 Milliarden Tonnen Regenwasser künstlich erzeugt worden sein. Das Wetter-Modifikations-Programm hat 32 000 Mitarbeiter in sämtlichen Provinzen. Neben Flugzeugen nutzen sie Raketenwerfer und Flugabwehrkanonen, um Wolken zu beschießen. Der Regen soll den Smog, der die meisten Städte einhüllt, wegwaschen und Wasser für den Landbau liefern. Bei der Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele 2008 in Peking hoffen die Planer ebenfalls auf die Silberjodidkanonen: Sie sollen wolkenlosen Himmel über der Stadt garantieren. Langsam aber regt sich Kritik an der staatlichen Wetterkontrolle. Viele Menschen befürchten Umweltschäden durch die großen Mengen an herabregnendem Silbersalz. Außerdem droht durch die Kanonade Gefahr für Leib und Leben: Herabfallende Geschosse haben bereits Menschen verletzt und Häuser beschädigt. Im Frühjahr 2006 wurde ein Bewohner der Stadt Chongqing sogar getötet. http://www.focus.de
  18. Wenn Video-Games nicht mehr ausreichen? Kein Tag ohne Kriegsnachrichten in der Presse. Kein Abend ohne Kriegsbilder im Fernsehen. Kein Tag ohne Schießerei auf den Feldern. In Deutschland sind 300.000 Menschen der Jagdleidenschaft verfallen. Die Freiflächen werden bedingt durch Bebauungen nachweislich immer weniger und die Tierbestände immer kleiner. Dennoch nimmt der Kreis der Jägerschaft zu und die Hubertusbruderschaft wirbt um Nachwuchs. Das Schusswaffen- und Munitionsgeschäft boomt. Das Outfit in unserer Natur dominiert in tarngrün und Lederstiefel. Die tägliche Jagd lässt vermuten, dass die Menschheit von einer großen Tierplage bedroht ist. Noch vor wenigen Jahren waren die Felder größer und es wurde nur einmal im Jahr, im Herbst gejagt. Danach war es still, und der Naturfreund konnte in Ruhe seine Tiere beobachten. Heute sieht es anders aus und die Jäger nennen sich Wildmanager. Eine hochtrabende Bezeichnung für Leute, denen man oftmals noch nicht einmal einen Schulabschluss zutraut. Auf die Frage, wie viele Tiere denn heute geschossen werden, antwortet der Manager mit zynischem Gesichtsausdruck, ?alle?. Er legt an, drückt ab und sein Gesicht zeigt sich orgastisch entspannt. Die kleine Taube steckt das erste Mal ihren Kopf aus dem Nest und beobachtet ängstlich ihre Umgebung in der sie auf die Welt gekommen ist. Kleine Tauben sind stumm. Sie piepsen nicht wie andere Vögel. Im Gelege hat sich nur ein Junges entwickelt und wird abwechselnd von den Eltern mit Nahrung versorgt. In den Feldern ist Erntezeit. Der kleine Vogel entwickelt sich prächtig. Das Getreide wird abgemäht, aber aus tödlicher Berechnung nicht wie üblich sofort umgepflügt. Der Landwirt hat bei der unteren Jagdbehörde Verbiss angemeldet und sofort wird das ?Feuer frei? für den Abschuss erteilt. Die Tiere picken lediglich die restlichen Körner vom Boden auf. Der Landwirt nutzt das Feld nicht nur für den Anbau, sondern auch als Jagdverpachtung und erhält dafür vom Schießverein einen finanziellen Obolus. Jeden Tag wird geschossen, damit sich die Investition lohnt, wie ein Mitglied in einem Fitnessstudio, dessen Beitrag nicht verfallen soll. Auch Sonntags kennt der Jagdtrieb keine Ruhe. Oftmals beginnt die Schiesserei schon morgens mit Beginn der Kirchglocken und endet erst abends zu den Kriegsbericht-erstattungen in den Nachrichten. Überall scheint Krieg zu sein, selbst vor der eigenen Haustür. Mit echt wirkenden Plastikvögel werden Artgenossen angelockt und feige aus dem Hinterhalt erschossen. Das Foto zeigt das Ergebnis. Wo sind die Tierfreunde, die sich voller Abscheu von der Jägerschaft abwenden? Wo ist ihre Kritik, wo der Protest? Wo sind die Tier- und Naturschutzverbände? Die Kirchglocken läuten, als Erinnerung an unseren christlichen Glauben, an die Achtung vor der Schöpfung. Aber was ist davon übrig geblieben? An diesem Punkt wird oftmals der Schlachthausvergleich angestellt. Aber bei der Jagd geht es um den Spaß am Töten, die praktische Umsetzung eines Video-Games. Die kleine Taube scheint nur noch von einem Elternteil versorgt zu werden. Die Fütterungsabstände werden immer größer. Dann passiert außer der täglichen Schießerei nichts mehr. Die Tage vergehen. Die kleine Taube wird immer schwächer. Das Köpfchen versinkt immer mehr im Nest, wo einst das Leben begann . Dann ist sie tot. Die Jägerschaft hat sich eine Patrone gespart, aber nicht den Spaß am Töten. Mit dem qualvollen Tod der Kreaturen beginnt für die Wildmanager das lustige Leben. Wenn Internet und Video nicht mehr ausreichen, scheint wohl der Jagdschein gefragt zu sein. Waidmanns Geil http://www.rp-online.de
  19. Ist jetzt aber schon ein Fun oder ?????? Sollte ein Krieg kommen werden dir deine Waffen nicht mehr viel helfen, den der nächste Krieg wird ein Atomkrieg und ich denke weniger das du dann mir deinen 9mm etwas ausrichten wirst.
  20. Wenn sich einer ein wenig mit dem Waffg. befasst dem dürfte die Unmöglichkeit eines Waffenscheinbesitzes klar sein.
  21. Radarboxen mit echten Kameras gibt es nur 14 in ganz Kärnten. Der Rest der Radarboxen ist mit wesentlich billigeren Atrappen befüllt. Wenn es blitzt, kommt bald Post ins Haus. Aber längst nicht jede Radarbox in Kärnten ist so "gefährlich" wie sie dem Raser aus seinem Auto heraus erscheinen mag. In ganz Kärnten sind nämlich lediglich 14 Boxen mit einer richtigen Kamera befüllt, insgesamt gibt es aber 40 Boxen. Diese können auf 75 Orten aufgestellt werden. Atrappen. Rechnet man nach, befinden sich also 26 Boxen quasi ohne "Munition" am Straßenrand. Nutzlos sind sie deshalb nicht. Sie sind nämlich mit Atrappen gefüllt und täuschen beim Vorüberfahren. Der Autofahrer kann den Unterschied zwischen einer echten Kamera oder lediglich einem Foto von einer echten Kamera aus der Entfernung und bei der Flüchtigkeit nicht erkennen. Unsichere Raserei. Trotzdem können sich Raser - im doppelten Sinne - niemals sicher sein. Zu den 14 "scharfen" Boxen am Straßenrand kommen immerhin noch zehn mobile Messgeräte der Polizei hinzu. "Das heißt, die sind in den Polizeiautos drinnen", erklärt Hans Peter Mailänder von der Verkehrspolizei. In Bereitschaft stehen die dort, wo es je nach Saison die Massen hinzieht. Ebenso werden die 14 festen Radargeräte ständig mit den Atrappen vertauscht. "Im Prinzip kann man also nie wissen, wo es einem erwischt", sagt Mailänder. Übrigens kostet eine Radarbox mit "scharfer" Munition stolze 100.000 Euro. Ausgaben, die sich aber nicht nur für die Sicherheit bezahlt machen: Allein in diesem Jahr wurden bereits mehr als 100.000 Raser geblitzt. http://www.kleine.at
  22. Der wohnt sicher in einer Gegend wo die Kriminalitätsrate unter 3 % liegt.
  23. Mir würde schon das Schweizer Waffengesetz reichen
  24. Hier mal ein Link wo man verschiedene Clips zu gezielten Todesschüssen sehen kann. ACHTUNG - nichts für zarte Gemüter. Hier klicken Bevor man zu dem Video kommt muss man den Bestätigungsbutton drücken das man 18 Jahre ist.
  25. Ich weiß jetzt nicht warum man sich hier jetzt so aufregt, da gehts um Terrorcamps und nicht um Shooting Ranches oder sonstiges. Terrorcamps gehören auch verboten und die solche Ausbildung nutzen gehören bestraft, ich denke nicht das jemand solche Camps besucht um Weihnachtslieder zu singen.
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