auch mal meinen senf dazu geben müßen...
egal welches "dokument", egal ob ausweis, führerschein, ja selbst der fahrzeugschein hat im original mitgeführt zu werden!
egal ob beglaubigte kopie oder nicht. das mitführen einer kopie ist eine ordnungswiedrigkeit, wie schon andere sagten!
und der event. verlust ist eig. kein problem....