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Gunman

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  1. Revolver im Nachtschrank kein Einzelfall In Deutschland gibt es zu wenig Personal um Waffenbesitzer zu kontrollieren. Ein nachlässiger Umgang sei normal, sagt ein Waffenrechtsrexperte. Dem Vater des Amokläufers von Winnenden drohen nun Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Der Revolver im Nachtschrank, die Pistole im Handschuhfach - nach Einschätzung von Hubertus Uelpenich sind das keine Einzelfälle. «Wenn wir so etwas einmal mitbekommen, ist das nur die Spitze des Eisberges», sagt der Waffenrechtsexperte, der zusammen mit einem Kollegen in der Kreispolizeibehörde Hochsauerland für 8000 Waffenbesitzer zuständig ist. «Wir haben 33.000 registrierte Waffen und zu wenig Personal, um wirklich zu prüfen, ob die alle im Waffenschrank gelagert werden», sagt Uelpenich. Das Waffengesetz sei scharf genug: «Es müsste nur eingehalten werden.» Einer der 8000 Waffenbesitzer ist Harald Honisch: Mehrfach dreht er das Zahlenrad an dem eineinhalb Meter hohen Tresorschrank und öffnet dann mit einem Griff die schwere Tür. «Das hier sind Revolver, die habe ich als Waffensammler», erklärt der 61-Jährige aus Arnsberg- Neheim. Dann zeigt er auf eine Reihe weiterer Pistolen. «Das sind die Sportwaffen, mit denen ich früher geschossen habe.» In einem Koffer am Boden des Waffenschrank ist seine aktuell genutzte Sportpistole verstaut. «Hier kommt keiner ran», sagt er und schließt noch ein Extrafach auf, in dem mehrere tausend Schuss Munition lagern. «Etwas chaotisch» Der Amoklauf des 17-Jährigen von Winnenden mit einer aus dem Schlafzimmer der Eltern mitgenommenen Pistole beschäftigt auch den 61-Jährigen. «Eine Neunmillimeter hat nichts im Nachtschrank zu suchen», sagt er und drückt die Tresortür nachdenklich wieder zu. In der Waffenkammer unter dem Spitzgiebel seines Zweifamilienhauses hat Honisch noch weitere Waffen liegen. «Die brauchen nicht in den Waffenschrank, die sind ab 18 Jahren frei zu kaufen», erklärt der Waffensammler und Sportschütze. Etwas chaotisch wirkt die rund zwölf Quadratmeter große Waffenkammer, zu der es nur einen Schlüssel gibt. Trotzdem hat alles seinen Platz. Auf einer Werkbank liegen Dutzende Munitionsschachteln. «Das sind nur leere Hülsen», sagt Honisch und erklärt die Geräte, mit denen er die bereits genutzten Patronen wieder füllt. «Das teuerste sind die Hülsen.» Und die kann er etwa ein Dutzend Mal mit neuen Zündplättchen, Pulver und Geschossen bestücken. Millionenforderungen Dass Gewehre und Pistolen auch bei den anderen Waffenbesitzern im Hochsauerlandkreis wie bei Honisch sicher hinter Schloss und Riegel liegen, kann Kontrolleur Uelpenich nur hoffen. «Wir können ja nicht 8000 Leuten 24 Stunden am Tag auf die Finger schauen.» Kontrolliert wird anhand von Unterlagen wie beispielsweise Kaufquittungen, mit denen auf Anfrage nachgewiesen werden muss, ob jemand einen Waffenschrank hat. Nur wenn es Hinweise gebe, dass etwas nicht korrekt ist, werde das dann auch vor Ort in Augenschein genommen. Dass, wie im Fall Winnenden Pistolen im Nachtschrank liegen, ist auch für Uelpenich ein offenes Geheimnis. «Wenn wir das mitbekommen, ist das ein Straftatbestand», sagt er. Neben der strafrechtlichen Relevanz könnten auch hohe finanzielle Forderungen auf den Vater des Amokläufers von Winnenden zukommen. Bei einem zivilrechtlichen Prozess könnten nach Schätzungen von Juristen Schadenersatzforderungen in mehrfacher Millionenhöhe auflaufen. Über die Zahl illegaler Waffen mag der Kontrolleur nur spekulieren. «Es gibt Schätzungen, dass auf jede registrierte Waffe eine illegale kommt.» Und dass deren Besitzer die Pistolen, Revolver und Gewehre sicher aufbewahren, glaubt Uelpenich nicht. Kontrollen gibt es wegen der Personalnot selten. Nur wenn sich Nachbarn oder Angehörige melden, weil ein Waffenbesitzer beispielsweise wegen Krankheit oder psychischer Probleme nicht mehr zuverlässig erscheint, ist schnelles Handeln gefragt. http://www.netzeitung.de
  2. Dann aber alles verbieten was man als Waffe nutzen kann. Auto, Schraubendreher, Küchenmesser usw.
  3. Hmmm, und wenn wirklich was dran ist an dieser Geschichte ????
  4. Eupen. Die Polizeizone Weser-Göhl in Belgien weist darauf hin, dass am Freitag, 31. Oktober, die Frist für die (Neu-)Registrierung von Feuerwaffen in Belgien abläuft. Alle Waffeninhaber, deren Besitzerlaubnis älter als fünf Jahre ist, müssen bis dahin beim Gouverneur der Provinz einen Antrag auf Erneuerung stellen. Feuerwaffen, die zur alten Kategorie der Jagd- und Sportwaffen zählen, und vor dem 8. Juni 2006 entweder bereits registriert wurden oder bisher noch nicht angemeldet waren, können bei der lokalen Polizei - auch anonym - abgegeben werden. http://www.az-web.de
  5. Die tödliche Schießerei vor einer Eisdiele in Rüsselsheim zeigt mit welcher unglaublichen Brutalität Gewaltverbrechen in Deutschland verübt werden. Meldungen, die man früher nur aus den USA kannte, sind mittlerweile auch in der Bundesrepublik an der Tagesordnung. In den USA besitzt praktisch jeder Bürger eine Schusswaffe. Und in Deutschland? "Dass Menschen bewaffnet auf die Straße gehen, ist nicht mehr die Ausnahme, sondern ist fast schon zur Regel geworden. Das heißt, wir müssen uns um amerikanische Verhältnisse nicht sorgen, es gibt sie längst in Deutschland", sagt der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt. Seriösen Schätzungen nach existieren in Deutschland rund 30 Millionen Schusswaffen ? zwei Drittel davon illegal. Polizisten erleben das bereits heute tagtäglich: "Die Gewalt in Deutschland eskaliert zusehends, selbst bei alltäglichen Einsätzen sehen wir uns hemmungsloser Brutalität gegenüber", sagte der Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaft. Wendt kritisiert dabei auch die Politik, die bei dem Thema völlig versagen würde, schließlich sei die Innere Sicherheit eine Kernaufgabe des Staates und ein Grundrecht für die Menschen in unserem Land. Lest die Kommentare mal durch, sind wirklich Interessant. http://www.rtl.de/rtlaktuell/rtl_aktuell_artikel.php?article=21285&pos=6
  6. Naja hat wohl weniger was mit Gentleman zu tun, wohl eher was mit Altersbedingter Geilheit
  7. Konstanz - Die Schützengesellschaft der Stadt Konstanz wird sich ihren Gästen künftig mit einem neuen Imageprojekt präsentieren: Die einzige 300-Meter-Großkaliber-Schießanlage im süddeutschen Raum wurde im Rahmen einer Feierstunde ihrer Bestimmung übergeben. Ein stolzer Oberschützenmeister Jörg Wolff ließ vor über 50 Ehrengästen, Vereinsmitgliedern und Ehrenmitgliedern der SG Konstanz die Entstehungsgeschichte Revue passieren. Ende der 1990er Jahre reifte die Idee, die freie 300-Meter-Bahn der ehemaligen Bundeswehranlage für schießsportliche Zwecke zu nutzen. 2002 übernahm die Bundespolizei die Liegenschaft. Nach dem Tod des damaligen Schützenmeisters Jürgen Altstetter, der im Jahre 1999 die ersten Gespräche mit der Stadt Konstanz geführt hatte, setzte Klaus Gugler in Absprache mit dem geschäftsführenden Vorstand die Bemühungen fort, den 300-Meter-Stand für die SG Konstanz zu gewinnen. Unterstützt wurde er von Anfang an von Klaus Siegle und später vom jetzigen 300-Meter-Referenten Rainer Sawade. Der Unterstand bietet derzeit fünf Schützen Raum, kann aber auf zehn Stände erweitert werden. Nach allen Verhandlungen und Arbeiten erfolgte im Frühjahr 2008 die Abnahme durch den Schießstandsachverständigen der Bundespolizei ohne Beanstandungen. Den Gruß der Stadt Konstanz überbrachte Oberbürgermeister Horst Frank. Er gab seiner Freude darüber Ausdruck, dass die SG Konstanz als einzige Schützengemeinschaft im gesamten süddeutschen Raum über eine 300-Meter-Großkaliber-Anlage verfügt. "Mit Recht kann die SG Konstanz stolz darauf sein - stolz aber auch auf die Arbeit und den Zusammenhalt der Mitglieder untereinander. Obwohl wir in Freundschaft mit unseren schweizerischen Nachbarn leben, werden die Schützen froh sein, dass sie nicht mehr nach Frauenfeld zu ihren Wettkämpfen fahren müssen, sondern hier eine dafür notwendige Anlage vor der Haustüre finden." Polizeihauptkommissar Thomas Mandl sprach das Grußwort für die Bundespolizei und bedankte sich auch bei Landratsamt und Stadt für ihre Unterstützung. Die Bundespolizei habe auch mit der Öffnung des Schießstandes gegenüber der Stadt Konstanz ihre Zusage eingehalten, den Schießstand den Vereinen und den Bürgern zugänglich zu machen. Unter den sachkundigen Ratschlägen von 300-Meter-Referent Rainer Sawade gab OB Frank mit dem ersten Schuss den Stand zur Nutzung frei - andere Gästen schlossen sich dem Beispiel des OB an, andere labten sich am Imbiss und Getränken. http://www.suedkurier.de
  8. Fehlende Blockiersysteme für Schusswaffen Das neue Waffengesetz kann in Deutschland nicht vollständig umgesetzt werden. Grund ist nach Angaben des Thüringer Innenministeriums, dass es noch kein funktionsfähiges Blockiersystem für Waffen gibt. Ministeriumssprecher Bernd Edelmann sagte dem MDR THÜRINGEN JOURNAL, bis ein solches gesetzlich vorgeschriebenes Schutzsystem erhältlich sei, könnten Erben von Waffen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Das Waffengesetz war geändert worden, um die Bevölkerung besser zu schützen. Seit dem 1. April 2008 dürfen Erben erlaubte, legale Waffen nach Anmeldung bei einer Waffenbehörde ohne weiteres besitzen. Allerdings müssen diese Waffen durch ein Blockiersystem gesichert werden. Da solche Systeme noch nicht zugelassen sind, müssen bei den Ordnungsämtern Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Verstöße können strafrechtlich verfolgt werden. Diese Regelung betrifft nur Erben von Waffen, nicht aber Schützen und Jäger. Wann die vorgeschriebenen Blockiersysteme erhältlich sind, ist noch unklar. Ein Sprecher der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig sagte dem MDR THÜRINGEN JOURNAL, bisher sei noch kein Blockiersystem zugelassen worden. Zur Zeit würden mehrere Systeme getestet. Wann die Tests abgeschlossen seien, könne aber noch nicht gesagt werden. http://www.mdr.de
  9. Naja wie schon soooooo oft geschrieben, die Ganoven lassen sich nicht entwaffnen.
  10. Duisburg (ots) - Man sieht es mehr oder weniger häufig, dass Kinder oder Jugendliche auf der Straße, im Park oder im Wald "Cowboy und Indianer" spielen und sich gegenseitig mit kleinen Plastikkügelchen beschießen. Diese sog. Soft-Air-Waffen, die an Kiosken genau so verkauft werden wie im Kaufhaus oder Waffenhandel, stehen schon lange in der Diskussion, da sie zum einen nicht von Originalwaffen zu unterscheiden sind und je nach Bauart, durchaus auch Verletzungen verursachen können. Dieses Problem hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, neben einigen weiteren Änderungen auch Soft-Air-Waffen in das Waffengesetz aufzunehmen. Mit Wirkung vom 01.04.2008 ist es verboten, derartige Waffen in der Öffentlichkeit mit zu führen. Man darf sie nur noch auf dem eigenen Grundstück oder innerhalb der eigenen Wohnung bei sich haben. Zu finden ist dieses Verbot unter der Überschrift der sog. Anscheinswaffen. Eine Anscheinswaffe ist, vereinfacht ausgedrückt, jeder Gegenstand, der von einem Laien für eine scharfe Schusswaffe gehalten werden kann. Dies betrifft neben den schon erwähnten Soft-Air-Waffen auch unbrauchbar gemachte Schusswaffen oder Attrappen und Nachbauten von Schusswaffen, wobei es vollkommen egal ist, aus welchem Material diese Gegenstände bestehen. Auch verschiedene Spielzeugwaffen, können unter dieses Verbot fallen. Eine Ausnahme gilt nur bei deutlich erkennbaren Spielzeugwaffen, wenn die Größe der Originalwaffe um 50% über- oder unterschritten wird oder neonfarbige Materialien zum Bau verwendet wurden. Anscheinswaffen brauchen nicht die Nachahmung einer real existierenden Waffe sein. Somit können auch Fantasywaffen, die als Fanartikel entsprechender Filme angeboten werden, unter das Verbot fallen.Doch nicht nur Anscheinswaffen haben dem Gesetzgeber Sorgen bereitet. Immer wieder werden auch Hieb- und Stoßwaffen bei Straftaten eingesetzt. Um dem entgegen zu wirken, ist es seit dem 01.04.2008 verboten, Hieb- und Stoßwaffen aller Art in der Öffentlichkeit zu führen, also auch Teleskopschlagstöcke, Gummiknüppel, Tonfas, Säbel und Dolche. Damit wurde das bisherige Verbot, derartige Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen zu führen, deutlich ausgeweitet. Außerdem wurden in dieses Verbot neu aufgenommen Einhandmesser, also Klapp- oder Taschenmesser, die mit einer Hand geöffnet werden können, oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm. Ein Verstoß gegen das Verbot, Anscheinswaffen oder Hieb- und Stoßwaffen zu führen, hat zur Folge, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und die Waffe eingezogen wird. Das Waffengesetz sieht zwar einige Ausnahmen von diesen Verboten vor, die aber im Einzelfall geprüft werden müssen. Um es noch einmal deutlich zu sagen. Diese Verbote betreffen nur das Führen (Führen bedeutet das "bei sich haben" außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigene Grundstücks) der Waffen, nicht jedoch den Erwerb und Besitz ! Die beschriebenen Waffen können weiterhin frei erworben und besessen werden. Teilweise ist lediglich ein Mindestalter vorgesehen. Neben diesen sicherlich gravierenden Verboten und deren Folgen ist auch eine wesentliche Änderung für das Erben von Schusswaffen in Kraft getreten.Wer Schusswaffen erbt, muss, im Gegensatz zu den alten Regelungen, ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen, also belegen, wozu die Waffen benötigt werden. Dies gilt nicht für Personen, denen z.B. als Sportschütze oder Jäger bereits eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt wurde. Ansonsten müssen die geerbten Waffen durch ein Blockiersystem funktionsunfähig gemacht werden. Munition ist durch entsprechend zugelassene Stellen oder Personen zu vernichten oder einem Berechtigten zu überlassen. Der Einbau der Sperrvorrichtung sowie eine Entsperrung darf nur durch entsprechend eingewiesene Waffenhändler oder -hersteller vorgenommen werden. Ausnahmen sind auf Antrag möglich, wenn oder solange kein Blockiersystem für die entsprechende Waffe vorhanden ist.Neben diesen Verboten ist auch eine neue Erlaubnispflicht in Kraft getreten. Es gibt Waffen, die aus ursprünglich erlaubnispflichtigen Schusswaffen hergestellt wurden. Dabei wird die Waffe technisch so verändert, dass es sich anschließend um eine bisher erlaubnisfreie Luftdruckwaffe oder LEP-Waffe oder um eine Waffe (z.B. im Kaliber 4 mm) handelt, die unter erleichterten gesetzlichen Voraussetzungen erworben werden kann.Ab sofort ist der Erwerb dieser Waffen erlaubnispflichtig, wobei die Prüfung des waffenrechtlichen Bedürfnisses auf die ursprüngliche Originalwaffe abzustellen ist.Also Vorsicht, auch beim Privatkauf einer solchen Waffe. Es könnte strafrechtliche Konsequenzen haben.Im Zweifelsfall sollte man sich an die zuständige Behörde wenden, die sicherlich gerne in allen waffenrechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Polizeipräsidium Duisburg Leitungsstab Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Düsseldorfer Straße 161 - 163 47053 Duisburg Telefon: 0203 280 - 1045 Fax : 0203 280 1049 eMail : pressestelle@duisburg.polizei.nrw.de Internet:www.polizei-duisburg.de
  11. Bundeskriminalamt: 80 Prozent der Tatverdächtigen Deutsche - Lagebild veröffentlicht Die Polizei hat im vergangenen Jahr in Deutschland mehr Waffen im Zusammenhang mit Straftaten oder Verstößen gegen das Waffengesetz sichergestellt als im Jahr zuvor. Mit rund 14 470 «Waffen aller Art», zu denen auch Gas- und Luftdruckwaffen zählen, wurden 2007 etwa sechs Prozent mehr Waffen eingezogen als 2006 (13 580). Wiesbaden (ddp). Die Polizei hat im vergangenen Jahr in Deutschland mehr Waffen im Zusammenhang mit Straftaten oder Verstößen gegen das Waffengesetz sichergestellt als im Jahr zuvor. Mit rund 14 470 «Waffen aller Art», zu denen auch Gas- und Luftdruckwaffen zählen, wurden 2007 etwa sechs Prozent mehr Waffen eingezogen als 2006 (13 580). Die meisten Schusswaffen wurden in Bayern (11 Prozent), Niedersachsen (10) und Baden-Württemberg (8) beschlagnahmt. Das geht aus dem Bundeslagebild Waffenkriminalität des Bundeskriminalamtes (BKA) hervor, das am Mittwoch in Wiesbaden veröffentlicht wurde. Die Waffen wurden bei bundesweit 11 500 Straftaten entdeckt. Das waren etwa sieben Prozent weniger als im Jahr zuvor, wo es rund 12 400 Fälle gegeben habe, erläuterte das BKA. 80 Prozent der fast 5000 Tatverdächtigen waren nach BKA-Angaben Deutsche. Dabei sei es wie in den vorangegangenen Jahren vor allem um «illegalen Besitz» von Waffen (3475 Fälle) und «illegales Führen» von Waffen (2344 Fälle) gegangen. Die meisten Fälle diesbezüglichen registrierte die Polizei in Bayern und Niedersachsen. Zugleich sei sie Anzahl der Straftaten, bei denen 2007 eine Schusswaffe verwendet wurde, im Vergleich zu 2006 leicht rückläufig gewesen, teilte das BKA mit. In rund 1000 Fällen wurden mehr als 1100 Schusswaffen sichergestellt. 2006 waren es in 1250 Fällen rund 1550 Schusswaffen. Am häufigsten setzten die Täter laut dem Lagebild Schusswaffen bei der Bedrohung von Menschen (478), gefährlicher oder schwerer Körperverletzung (246), schwerem Raub (136) und räuberischem Diebstahl oder Erpressung (94) ein. In 74 Prozent der Fälle habe es sich um erlaubnisfreie Gas-/Alarm- und Luftdruckwaffen gehandelt, bei 19 Prozent um scharfe Faustfeuerwaffen und bei 7 Prozent um sonstige Waffen oder Waffenteile. Fälle des illegalen Waffenschmuggels und -handels größeren Ausmaßes nach Deutschland sind nach BKA-Angaben nicht erkennbar. Allerdings seien 2007 mehrere Fälle von illegalem Waffenhandel bekanntgeworden, bei denen Deutschland nicht als Zielland, sondern als Transitland betroffen war. Die in diesem Zusammenhang sichergestellten Schusswaffen waren den Angaben zufolge zum Teil professionell in Fahrzeugen verbaut. http://www.pr-inside.com
  12. Im laufenden Vorwahlkampf in den USA gab es im April eine Situation, die den afroamerikanischen Präsidentschaftsbewerber Barack Obama unversehens in Schwierigkeiten brachte. Der Senator war vor den Vorwahlen in Pennsylvania bei einer privaten Wahlspenden-Veranstaltung zur politischen Landschaft in diesem Bundesstaat gefragt worden. In seiner Antwort beschrieb Obama auch die Auswirkungen jahrzehntelangen ökonomischen Überlebenskampfes auf die Psyche von einkommensschwachen Menschen. »Es überrascht nicht, dass sie oft verbittert sind ... Sie klammern sich an Schusswaffen oder Religion oder an Antipathie gegenüber Menschen, die nicht genau so wie sie, oder an Gefühle, die gegen Einwanderer oder gegen den Freihandel gerichtet sind.« Nicht gerade eine scharfmacherische Antwort! Sie reichte, um Obama unpatriotischer Haltung gegenüber den Waffen tragenden Teilen der Wählerschaft zu verdächtigen. Die Episode erinnerte daran, wie schnell das Thema privater Waffenbesitz in den USA allgemein und in Wahljahren erst recht zum heiklen Vorgang werden kann. Bill Clinton, der als Präsident 1994 ein Verbot für halbautomatische Schusswaffen angestrengt und für zehn Jahre durchgesetzt hatte, erlebte im selben Jahr einen schweren Einbruch bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus. In seinen Memoiren »Mein Leben« schrieb er später, dass ein Politiker, der die USA mit strengeren Waffengesetzen sicherer machen wolle, mit schweren Verlusten rechnen müsse. Vor solchen Hintergründen gewinnt der Bildband »Bewaffnetes Amerika« von Kyle Cassidy zusätzliche Bedeutung. Das Buch bei Schwarzkopf & Schwarzkopf bietet einen selten intimen Blick in die amerikanische Seele. Und ihren Abgrund. Cassidy hat für den faszinierenden, verstörenden und erhellenden Band zwei Jahre die Vereinigten Staaten durchquert, über hundert Amerikaner in ihrem Zuhause abgelichtet und ihnen nur diese Frage gestellt: »Warum besitzen Sie eine Waffe?« Im Vorwort zur deutschen Ausgabe resümiert Cassidy seine 25 000-Kilometer-Reise so: »Die Tatsache, dass jeder der Abgebildeten in diesem Buch eine Waffe besitzt, ist vielleicht der einzige Punkt, der sie miteinander verbindet. Sie sind Rechtsanwälte, es gibt einen Arzt, einen Programmierer, Polizisten, einen Beamten der Spurensicherung, Schriftsteller, Ehemänner, Ehefrauen, Großeltern und Kinder. Unter ihnen sind Republikaner und Demokraten, einige Freidenker und jeweils wenigstens ein Sozialist und ein Anarchist. Würde man sie zusammen in einen Raum sperren, würden sie in ihrer Weltanschauung wahrscheinlich kaum in irgendwelchen Punkten übereinstimmen. Dennoch stellen sie einen Ausschnitt der beinahe 70 Millionen Amerikaner dar, die Waffen besitzen.« Der Buchautor ist mit Neugier, Interesse und der erklärten Absicht vorgegangen, die Leute nicht von vornherein abzustempeln, weil sie Waffen in ihren vier Wänden beherbergen. Diese Haltung hat weder der Glaubwürdigkeit noch der Brisanz des Gegenstands geschadet. Im Gegenteil. Dieser Cassidy ist eine der bemerkenswertesten editorischen Leistungen der jüngeren Zeit. Sie zeigt einen Ausschnitt der amerikanischen Alltagskultur und ist ein Beitrag zum besseren Verstehen der USA im Wahljahr. Dass privater Waffenbesitz Alltag ist, machen die Fotos deutlicher noch als die knappen, aussagekräftigen Antworten auf Cassidys wiederkehrende Frage. Die Bilder zeigen, dass Gewehre, Maschinenpistolen und Revolver zwar einen Familienanschluss der etwas anderen Art, aber eben Familienanschluss darstellen ? so teuer wie das liebe Kind oder das kuschelige Haustier. Beide Gattungen sind auf vielen Fotos mit anwesend. Kein Wunder, wenn man erfährt, dass in den 70 Millionen Haushalten unter Waffen etwa 40 Millionen Kinder leben. Viele Hausherren beantworten Cassidys Frage mit Verweis auf den zweiten Zusatzartikel der Verfassung. In ihm heißt es: »Weil eine gut organisierte Miliz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden.« Wie zu lesen steht selbst bei diesem Artikel, der in seiner Interpretation seitens der Waffenlobby zu den meist missbrauchten Verfassungspunkten der USA gehört, a priori nicht die Betonung des Rechts des Einzelnen, Waffen zu tragen, im Vordergrund, als vielmehr das kollektive Recht der Selbstverteidigung eines damals jungen Landes, das sich seiner Kolonialmacht entwunden hatte. Die verengte Auslegung befindet sich auf gleicher Ebene wie der stereotype Verweis auf die Natur, in der den Amerikanern seit Menschengedenken das Waffentragen liege. Dieses Argument würde in Mitteleuropa das Tragen von Morgenstern und Hellebarden rechtfertigen. Glücklicherweise hat es, langsam und rückfallgefährdet genug, so etwas wie zivilisatorische Entwicklung gegeben. Die Begründung, mit der Waffe das individuelle Sicherheitsbedürfnis zu befriedigen, unterstreicht die Unfähigkeit von Gesellschaft und Staat, dieses Bedürfnis hinlänglich zu erfüllen. Ein großes Volk wie die USA in so großem Maße privat zu bewaffnen, ist keine gelebte Freiheit, eher ihre Perversion. Solange 200 Millionen Feuerwaffen in amerikanischen Küchen, Kellern und Schlafzimmern wie Kleinkind, Hofhund und Hauskatze kursieren, lässt sich die Hoffnung nicht voll begründen, bei den USA könnte es sich um ein zivilisiertes Land handeln. Solange die Alltagskultur so geprägt ist, kann man nicht mal Oscar Wilde leichthin als Gewohnheits-Spötter abtun: »Die Amerikaner sind das einzige Volk, das von der Barbarei gleich in die Dekadenz geraten ist ? ohne die Zwischenstufe der Zivilisation.« Kyle Cassidy: »Bewaffnetes Amerika ? Waffenbesitzer und ihr Zuhause im Porträt«. A. d. Amerikan. von Nico Laubisch, Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin, 2008, 112 S., 19,90 EUR.
  13. Neue Regelungen im Waffenrecht werfen viele Fragen auf. Der Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy (SPD) hat zu einem Vortrag mit Diskussion über die zum 1. April in Kraft getretene Novelle eingeladen. Rehburg. Anscheinswaffen, also detailgetreue Nachbildungen von Waffen, sind künftig nicht verboten, dürfen aber in der Öffentlichkeit nur noch in verschlossenen Behältern mitgeführt werden. Das gilt auch für so genannte Einhandmesser und feststehende Messer mit Klingen von mehr als zwölf Zentimetern Länge. Werden Waffen an Menschen vererbt, die keine Sachkunde im Umgang damit nachweisen können, so müssen diese Waffen künftig mit einer Blockiervorrichtung versehen werden, Schützenvereine hingegen können ab sofort bei Tagen der offenen Tür und ähnlichen Veranstaltungen auch Kinder unter zwölf Jahre unter entsprechender Aufsicht schießen lassen. Viele Fragen zu diesen und anderen Punkten des neuen Waffengesetzes hatten rund 190 Zuhörer im Rehburger Bürgersaal. Schützenvereine hatten Abordnungen geschickt, Jäger kamen mit ihren Fragen, aber auch Menschen, die keinen direkten Kontakt mit Waffen haben, wollten sich informieren. Als Fachmann für Detailfragen hatte Edathy aus dem Bundesinnenministerium Maik Pawlowski mitgebracht. Gemeinsam stellten sie sich den Fragen der Bürger. Durchaus kontrovers war die Diskussion. Während ein Zuhörer meinte, das Problem der Jugendkriminalität lasse sich nicht durch das Waffenrecht lösen, gingen anderen die Regelungen nicht weit genug. ?Dieses Gesetz ist Aktionismus?, war eine Meinung, es müsse darum gehen, solche Anscheinswaffen und feststehende Messer zu verbieten. Andere wiederum befürworteten die gewählte Gratwanderung zwischen Verbot und Erlaubnis, um ?amerikanischen Verhältnissen? vorzubeugen. Wieder andere fühlten sich bevormundet, weil Einhandmesser überaus praktische Werkzeuge seien. Eine vernünftige Balance zwischen den staatlichen Interessen und denen von Jägern, Schützen und einigen Berufsgruppen habe der Bundestag schaffen wollen, meinte Edathy. Wenn Jugendliche Messer als Statussymbol mit sich führten, sie in der Öffentlichkeit zeigten und damit spielten, dann fühlten sich andere Menschen bedroht. Dem solle mit der Gesetzesänderung vorgebeugt werden. Veröffentlicht am 16.05.2008 12:03 Uhr - http://www.sn-online.de
  14. Das komplette Team, das der Deutsche Schützenbund in den Disziplinen für Gewehr und Pistole im August zu den Olympischen Spielen entsendet, wird beim Weltcup in München, der vom 17. bis 21. Mai 2008 auf der Olympiaschießanlage in Garching-Hochbrück ausgetragen wird, am Start sein. Darüber hinaus fallen schon bei dieser Veranstaltung die endgültigen Entscheidungen, wer aus dem Kreis der Weltcupstarter im Luft- und Sportgewehr der Damen das Olympiaticket für Peking löst. In den anderen Disziplinen werden die Bundestrainer Claus-Dieter Roth (Gewehr) und Peter Kraneis (Pistole) nach dem Weltcup von Mailand die Namen an die Sportleitung des DSB weiterreichen, die anschließend dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zur endgültigen Nominierung vorgeschlagen werden. Über 650 der besten Schützen aus aller Welt haben sich angemeldet. 81 Nationen ? dies ist eine absolute Rekordzahl ? werden auf dem Gelände, auf dem im Jahre 2010 die Weltmeisterschaften im Sportschießen stattfinden, ins Rennen um die Medaillen gehen. Für viele Sportler bedeutet dieser Weltcup die vorolympische Generalprobe. Das Aufgebot des Deutschen Schützenbundes im Überblick: Gewehr Damen/Herren Eva Friedel (Münstertal) Beate Gauß (Ammerbuch) Barbara Lechner (Triftern) Sonja Pfeilschifter (Ismaning) Daniel Brodmeier (Saal-Reißing) Maik Eckhardt (Dortmund) Claus Hildebrand (Brigachtal) Frank Köstel (Weingarten) Damian Kontny (Baunatal) Tino Mohaupt (Benshausen) Michael Winter (Kirchseeon) Pistole Damen/Herren Munkhbayar Dorjsuren (Schweinfurt) Stefanie Thurmann (Frankfurt/Oder) Claudia Verdicchio (Buchheim) Hans-Jörg Meyer (Wolfenbüttel) Florian Schmidt (Frankfurt/Oder) Abdullah Ustaoglu (Karlsruhe) Am kommenden Wochenende findet die Olympiavorentscheidung mit der Schnellfeuerpistole statt. Aus den derzeit fünf Kandidaten, die dem Top Team des Deutschen Schützenbundes angehören ? Marcel Goelden (Warburg), Christian Reitz (Kriftel), Mario und Marco Spangenberg (beide Oberwallmenach) sowie Ralf Schumann (Stockheim) ? werden die drei Starter ermittelt, die bei den Weltcups in München und Mailand starten und von denen dann zwei Schützen bei den Spielen in Peking teilnehmen. Der Finalzeitplan des Weltcups in München: Samstag, 17.05.08 13.30 Uhr Luftgewehr Herren 15.30 Uhr Luftgewehr Damen Sonntag, 18.05.08 11.30 Uhr Freie Pistole Herren 14.00 Uhr Sportpistole Damen Montag, 19.05.08 10.45 Uhr Kleinkalibergewehr Liegendschießen Herren 15.00 Uhr Schnellfeuerpistole Herren Dienstag, 20.05.08 11.45 Uhr Sportgewehr Damen 13.30 Uhr Luftpistole Herren Mittwoch, 21.05.08 12.30 Uhr Luftpistole Damen 13.30 Uhr Freie Waffe Herren (Zur vollständigen Meldung mit Programmhinweisen auf der DSB-Website)
  15. Ein 55-Jähriger Oberösterreicher hatte wohl keine Lust auf einen Alkotest. Als ihn Polizisten stoppten, zückte er eine Waffe. Ein Mofafahrer aus dem Bezirk Freistadt im Mühlviertel in Oberösterreich hat sich am Sonntag kurz nach Mitternacht gegen einen Alkotest gewehrt. Die Polizei konnte den 55-Jährigen jedoch überwältigen. Er hatte noch jede Menge Munition bei sich. Der Arbeitslose war mit seinem Mofa im Stadtgebiet von Freistadt unterwegs und wurde dort einer Kontrolle unterzogen. Für die Beamten ergab sich der dringende Verdacht einer Alkoholisierung. Sie forderten ihn zu einer Atemalkoholuntersuchung auf. Das verweigerte der Mofa-Lenker und wurde immer dabei aggressiver. Plötzlich zog er eine unter dem Sakko verdeckte, an der Hüfte steckende Gaspistole und richtete sie gegen den Beamten. Diesem gelang es aber, den 55-Jährigen nach einem kurzen Handgemenge zu entwaffnen. Der Beschäftigungslose wurde vorläufig festgenommen. Eine Untersuchung ergab: Seine Gaspistole war halbgeladen und er hatte noch mehrere Patronen beziehungsweise Magazine mit sich. http://www.kurier.at
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