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orca

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  1. Sehenswert: "45 Min: Deutschland unter Waffen? Wer es noch nicht gesehen hat, hat am Dienstag, 10.08.10 nochmal Gelegenheit dazu. Wird um 22:35 im NDR gezeigt. Infos: http://www.pro-legal.de/index.php/2010/07/02/deutschland-unter-waffen/ http://www3.ndr.de/sendungen/45_min/start252_sid-810798.html
  2. Eine Info des Verbandes der Büchsenmacher ! Aktuelle Themen Waffensteuer 27-07-2010 Gutachten belegt: Waffensteuer ist rechtswidrig und willkürlich - Jäger erfüllen öffentliche Aufgaben - Sportschützen sind olympisch - Winnenden kein Argument für Haushaltsanierung - Die von der Stadt Stuttgart geplante Besteuerung von Waffenbesitz ist rechtswidrig. So lautet das Ergebnis eines von Professor Johannes Dietlein - Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf - erstellten Rechtsgutachten. Das Gutachten wurde vom Forum Waffenrecht und den ihm angeschlossenen Dachverbänden der Jäger (DJV) und Sportschützen (DSB) sowie Handel (VDB) und Industrie (JSM) in Auftrag gegeben, um bereits im Vorfeld die Rechtslage zu klären und letztlich die Jäger, Sammler und Sportschützen vor einer Besteuerung ihrer Sportgeräte, Jagd- und Sammelwaffen zu bewahren. Das Gutachten belegt, dass die Waffenbesitzsteuer in der Sache unzulässig, völlig willkürlich ist und in keinem Verhältnis steht. So können Jäger und Schützen ihr Bedürfnis nach Jagd- und Sportwaffen eindeutig nachweisen, der Besitz ist durch das bundesweit gültige Waffengesetz geregelt. Kommunen hingegen sind nicht dafür zuständig, mit einer Steuer den Waffenbesitz zu regulieren. Darüber hinaus fehlt für eine kommunale Steuererhebung bereits der örtliche Bezug, da das Waffengesetzt nicht vorschreibt, dass die rechtmäßig erworbenen Waffen auch am Wohnort aufbewahrt werden müssen. Mit der gleichen Logik könnten auch dazu übergehen Tennisschläger oder Fußbälle zu besteuern. Das Forum Waffenrecht und die angeschlossen Verbände bestreiten darüber hinaus, dass sich durch die kommunale Lenkungssteuer ein Plus an Sicherheit erzielen lässt, da insbesondere die Zahl illegaler Waffen dadurch nicht sinkt. Gleichzeitig werden legale Waffenbesitzer über Gebühr belastet. Die legalen Waffenbesitzer wehren sich entschieden dagegen, dass jetzt unter dem Deckmäntelchen der Gewaltprävention Kommunen planen, ihren Finanzhaushalt durch eine Waffensteuer zu sanieren. Noch schärfere Gesetze oder neue Steuern lehnen sie als völlig wirkungslos ab. Die oben genannten Verbände appellieren deshalb an die Stadt Stuttgart auch im Hinblick auf die Ergebnisse des Rechtsgutachtens, von der geplanten Steuer Abstand zu nehmen.
  3. Super Story, Swordsman. Respekt. Das sollte man verfilmen. Vielleicht mit unserem Betroffenheitsmops in der Rolle der Frau Scherfer-Willich und Herrn Holm als Sheriff. In der Rolle des Herrn Schmitz könnte ich mir Ben Stiller gut vorstellen.
  4. Die Behörde wird dir den Voreintrag eintragen, für den dein Verband dir ein Bedürfnis bestätigt hat. In diesem Fall also Pistole, Kaliber .45 ACP. Die Wahl des Herstellers/Modells ist deine freie Entscheidung. Hauptsache, die Waffe ist für die Disziplin (Sportordnung) zugelassen.
  5. Wie Herr Streitberger ganz richtig schreibt, kann sich der legale Waffenbesitz kein weiteres Erfurt oder Winnenden mehr leisten. Da kann ich ihm nur zustimmen! Daher toleriere ich nicht nur die Waffenkontrollen, sondern begrüße sie. Der legale Waffenbesitz ist meiner Meinung nach nämlich weniger durch die Gegner des LWBs als durch Waffenbesitzer, die ihre Waffen nicht ordnungsgemäß verwahren, bedroht. Wenn durch diese Kontrollen die unsachgemäße Aufbewahrung unterbunden wird, sichert das den legalen Waffenbesitz, ist demzufolge in meinem Interesse. Was ich nicht verstehen kann, ist, warum Herr Streitberger die Kontrolle der Waffen während der Kontrolle der Aufbewahrung kritisiert. Es ist doch klar, dass überprüft werden muss, ob auch ALLE in der WBK eingetragenen Waffen im Tresor liegen. Wogegen ich mich aber wehre, und darin stimme ich wieder mit Herrn Streitberger überein, ist die Gebührenerhebung.
  6. Kommt mir bekannt vor. Kenne ich vom DSB. Da brauchste auch nen gaaaanz dicken Geduldsfaden. BDS kann ich wärmstens empfehlen. Die Zeit in deinem jetzigen Verband wird angerechnet. Vor der Ausstellung von Bedürfnisbescheinigungen muß man allerdings mindestens 4 Monate BDS-Mitglied sein.
  7. Dem möchte ich hinzufügen: Was nützt einem eine (Schuß)waffe, wenn man in der Verteidigung mit dieser nicht ausgebildet/trainiert ist? Ohne Ausbildung/Training bewegt man sich gefährlich zwischen dem eigenen Ableben und einer mehrjährigen Gefängnisstrafe, weil die RICHTIGE Reaktion so dem glücklichen Zufall überlassen bleibt. Deshalb ist der, der meint sich zur Verteidigung bewaffnen zu müssen, nicht schlecht beraten, wenn er sich zunächst mal fragt, ob er objektiv bedroht ist oder einfach nur an einer Paranoia leidet. Wenn er dann zu dem Schluß kommt, sich bewaffnen zu müssen, möge er eine Waffe wählen, die er auch beherrscht.
  8. Vorbildlich diese Bayern. Endlich mal Klartext. Inhaltlich kann ich nur sagen: Ob Kontingent, Regelmäßigkeit, Wettkampfebene oder Kontrollen u.v.m. , endlich mal eindeutige Definitionen, mit denen ich sehr gut leben könnte. Leider lebe ich nicht in Bayern. So bleibt mir nur zu hoffen, dass diese Vollzugshinweise wenn nicht bundesweit so doch in meinem Bundesland übernommen werden.
  9. Sieht gut aus. Ob´s ´ne Eintagsfliege wird, hängt sicher von der Resonanz der LW-Besitzer ab. Wenn der Verein angenommen respektive mit Vereinsbeiträgen unterstützt wird, haben wir neben der FvLW eine weitere Interessenvertretung, die wir bestimmt brauchen werden! @.50 AE Was ist denn in Kenia los? Server abgekackt?
  10. Luzerne Ganz meine Meinung. Aber das Einzusehen, ist wohl von den "Experten" zu viel verlangt.
  11. Gaaaanz Toll, liebe Polizeibeamte aus Goslar. Sowas schafft Vertrauen. :stupids: "Vetrau´ mir!", sagte die Schlange zum Kanninchen. Man muss sich mal in die Lage desjenigen versetzen, der die Waffe abgegeben hat. Der will alles richtig machen und gibt die geerbte Waffe bei der POLIZEI ab. Waffe führen..., Waffengesetz..., Transport im verschlossenem Behältnis ... das weiß der doch nicht! Er hat sich wahrscheinlich noch nie mit dem Waffengesetz auseinander gesetzt. Warum auch! Er hat sicher gedacht, wenn er die Waffe bei der POLIZEI abgibt, macht er alles richtig. Jetzt hat er das Strafverfahren an der Backe. Bleibt zu hoffen, dass der Staatsanwalt ein wenig weitsichtiger ist als die Beamten und das Verfahren einstellt.
  12. Warum auch nicht ?????????????? Weil sich mir die Nackenhaare streuben, wenn ich mir vorstelle, dass deutsche Soldaten von den Taliban mit deutschen Waffen getötet werden, nur, weil sich skrupellose Geschäftemacher daran eine goldene Nase verdienen! Weil es meines Erachtens eine unfassbare Doppelmoral zeigt, wenn wir einerseits unsere Soldaten dorthin schicken um u. a. gegen die Taliban zu kämpfen, andererseits diese mit Waffen beliefern! DARUM NICHT!!!
  13. War doch klar, oder ... Es wird ja wohl niemand ernsthaft erwartet haben, dass Kriminelle durch die Verschärfung des Waffengesetzes bekehrt werden und lernen ihren Namen zu tanzen. Mal sehen was als nächstes verboten wird. Baumärkte? Schulen? Jugendliche?
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