Also das mit dem Jäger werden funktioniert. Auf mich würde die Regelung auch zutreffen, da ich ebenfalls unter 25 bin und die ein oder andere Gk Wumme habe. Nun habe ich aber vor zwei Jahren den Jagdschein gemacht welcher mich vor dem Psychotest bewahrt. Bis jetzt hat mich meine KV auf jeden Fall noch nicht aufgefordert ein Gutachten vorzulegen. Ich denke auch nicht, dass sie das tun wird, da ich gerade diese Woche mir noch eine neue Waffe habe genehmigen lassen, ohne Probleme.
Als die Vorschriften heraus kamen habe ich mich beim FWR erkundigt, wie die meine Situation einschätzen. Man erteilte mir die Auskunft, dass wohl fein raus sei und sicherten mir ihre Hilfe zu, falls die KV doch die Vorlage eines Gutachtens verlangt.
Über die hier genannten Preise der Gutachten muss ich mich sehr wundern da im Kommentar der Verwalrungsvorschriften steht:
"In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in
Österreich mehrjährige Erfahrungen vorliegen; dort wird mit standardisierten Tests im
Antwort-Wahl-Verfahren gearbeitet, wobei das dortige Waffenrecht einen Kostenansatz
von früher 2 500 österreichischen Schillingen (ca. 180 Euro) vorsieht. Die
Spitzenorganisationen und Berufsfachverbände der Psychologen und Psychiater halten für
die erste Stufe einen Kostenansatz von 150 Euro zuzüglich Sachkosten (Kopien, Versandoder
Materialkosten) für realistisch und angemessen."