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DeSüWe

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Everything posted by DeSüWe

  1. Es dürfte eigentlich bekannt sein, dass man sich bei rechtmäßigen Maßnahmen nicht auf Notwehr berufen kann. Nehmt es mir bitte nicht übel, ich möchte keinen hier zu nahe treten, aber entweder erfolgt hier ( und nicht nur hier in diesem Thread ) ein unüberlegtes posten - Hauptsache ich habe meinen Senf dazugegeben und provoziere damit ordentlich - oder aber es herrschen erschreckende Wissenslücken zu einem Thema was uns eigentlich alle angeht. Danke für die Aufmerksamkeit DeSüWe
  2. AUA !!!! § 211 StGB - Absatz 2 (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Sorry, aber wer den Zeugen einer Straftat tötet ist ein Mörder - ohne wenn und aber ! DeSüWe
  3. @ George: Da Sie offensichtlich ein Problem haben entweder - auf Fragen zu antworten oder - diese zu erkennen nochmal nur für Sie falls letzteres zutreffend ist: Danke DeSüWe
  4. ??? Dazu habe ich derzeit zu kleine Hände, das begreife ich nicht. Wäre es bitte möglich sich dazu allgemeinverständlich auszudrücken ? Die Sache mit der Berichterstattung ist nämlich nicht ganz ohne. Die Wiener Polizei hat, um Nachahmungstäter nicht zu animieren, mit der Presse vereinbart Suizide von Leuten die sich auf die Gleise der U-Bahn legen, nicht mehr zu thematisieren. Die diesbezügliche Suizidrate sank daraufhin signifikant. Eine ähnliche Vereinbarung machte die Leipziger Polizei vor Jahren mit der Lokalpresse hinsichtlich der Lebensmüden die vom Völkerschlachtdenkmal sprangen. Da mit dieser Vereinbarung aber auch ein paar bauliche Sicherheitsvorkehrungen am Denkmal einhergingen, ist die in dieser Sache rückläufige Rate nun nicht allein auf die Berichterstattung zurückzuführen. DeSüWe
  5. Werter User NC9210 - im Eingangsthread ist von einer Straftat die Rede und von Bundespolizisten (BuPol) die diese festgestellt haben. Mein Beitrag bezog sich auf die Arbeit der POLIZEI und deren Vorgangssachbearbeiter - hier im speziellen: der Sachbearbeiter für Waffen- und Srengstoffdelikte. wenn das Ordnungs- bzw.Landratsamt die Zuständigkeit für derartige (Wiederlader-) Kontrollen abgibt, beruht dies auf einer Innenvereinbarung. Die originäre Zuständigkeit hierür liegt bei der Behörde, welche das waffenrechtlich relevante Dokument ausgestellt hat. Und Waffenbesitzkarten etc. stellt nunmal nicht die Polizei aus. Ich warne zudem ausdrücklich vor einer Verwechslung; die Ortspolizeibehörde hat nichts mit der Polizei als solches zu tun. Ortspolizeibehörde ist das Ordnungs- bzw. Landratsamt. Ich hoffe mithin für Klarheit gesorgt zu haben. DeSüWe
  6. Seit wann ist das die Aufgabe der Polizei ?
  7. Buisness as usual - soetwas passiert jeden Tag und wenn es auf den Jahreswechsel zugeht schnellen die Fallzahlen nur so nach oben. La Bomba und Co. finden ja auch bei "Fußballfans" und "Automatenliebhabern" ihre Verbreitung. Mittlerweile sind die Waffen- und Sprengstoffsachbearbeiter schwer ausgelastet und die wöchentlichen Abholtouren der "Entsorger" mag man schon gar nicht mehr alsGefahrguttransporte bezeichnen. DeSüWe
  8. Nun, für die 3 Finanzbeamten wird es wohl nicht viel werden. Sie haben einen richterlichen Beschluß umgesetzt. Für den Richter selbst... ? Keine Ahnung. Ziemlich reißerische Aufmachung im übrigen. Eine Durchsuchung verbieten - eher im Nachhinein für rechtswidrig erklären ! Mit einem Beweisverwertungsverbot wird es wohl auch nichts werden, da die Beweise de facto ( CD ) ja schon vorlagen. Mithin: ein Pluspunkt für das Ego des Anwalts. Mehr nicht. DeSüWe
  9. Werter User john henry, ihre "Errinnerung" trügt Sie. Es waren 16 Schüsse, davon 12 Treffer und davon wiederum 7 in den Rücken. Entscheidend hierbei war jedoch, dass zuvor Pfefferspray erfolglos angewandt wurde und der "Rückenschütze" angab, dass ein Kollege in Reichweite von T. seine Waffe verloren hatte. Er ging davon aus, dass T. dies bemerkt habe. Somit war Notwehr und Nothilfe einschlägig. Es ist zudem nicht zielführend aufgebauschte Vergleiche aufzustellen, wenn es denn schon am grundsätzlichem Wissen über den jeweiligen Einzefall mangelt. DeSüWe
  10. @ Reservist Nein, dass entnehme ich dem hier: Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz Ansonsten hat sich User "General" hier schon sehr ausführlich positioniert. Wie gesagt, das Potential für einen Freispruch für den Schützen erkenne ich hier durchaus. Nur hat es der RA des Schützen versemmelt. Wenn ich vor Gericht sage, dass ich es nicht bemerkt habe das das Portemonnaie entwendet wurde, fehlt es subjektiv an der Notwehrlage. Wenn die Typen am flüchten sind, werde ich nicht mehr angegriffen - die unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht nicht mehr. Die Sache mit der Bewaffnung der Täter hat der Schütze in seiner Aussage selbst verkorkst bzw. es wurde ihm vom Gericht nicht abgenommen. Rückkehr der Täter ist unwahrscheinlich. Um auf Putativnotwehr zu plädieren müsste man glaubhaft darlegen, dass ein erneuter Angriff bevorsteht. Schwierig. Und jetzt mal ganz böse und gemein: Was wäre denn gewesen wenn der Schütze gesagt hätte: Ich habe demjenigen, der mein Portemonnaie einstecken hatte, in den Rücken geschossen als ich an meine Waffe kam ! ? / Notwehr objektiv +; Notwehr subjektiv + = Freispruch. Klappe halten, auch im Gericht und sich nicht darauf verlassen das alles gut gehen wird nur weil der Staatsanwalt zufällig der gleichen Meinung ist wie man selbst. DeSüWe
  11. Dem Staatsanwalt blieb auch gar nichts anderes übrig, wollte er sich nicht unglaubwürdig machen. Die Staatsanwaltschaft hat nämlich die Eröffnung eines Verfahrens zunächst abgelehnt. Das Verfahren kam erst auf Grund einer Klageerzwingung vor dem BHG zustande. Somit ist ein plädieren auf Freispruch durchaus folgerichtig wenn man seine Schiene nicht grundlegend ändern will. Und genau auf die Einstellung der Staatsanwaltschaft hat der Rechtsanwalt des Schützen seine Verteidigung aufgebaut. Offenbar hat er geglaubt, dass das ein Selbstläufer wird - Pustekuchen. Ich sehe einen einzigen möglichen Knackpunkt für eine Revision - die Waffe der Räuber. Hier ist von Seiten des Richters etwas viel Spekulation im Spiel, alles andere hat der Rechtsanwalt des Schützen vergeigt ( Portemonnaie ! ). DeSüWe
  12. @ George Sie qualifizieren sich in der Tat für die Ignore Liste. Versuchen Sie sich bitte erneut, wenn Sie meinen Beitrag gelesen und verstanden haben. Ein qualifiziertes Lesen des Links Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz wäre in diesem Zusammenhang nicht ganz unwesentlich. Emotionen helfen uns und erst Recht vor Gericht, nicht weiter. Höflichst DeSüWe
  13. Womit wir genau hier bei der zweifelhaften Rolle des Rechtsanwaltes in diesem Fall sind! wer mal die Zeit aufbringt: Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz Das Thema "Notwehrlage" hat User Wodan eigentlich schon hinreichend thematisiert. Wenn ich aber nicht weiß, das die Täter mein Portemonnaie mitgenommen haben, kann ich ihnen auch nicht hinterherschießen und mich auf Notwehr berufen. Die körperliche Gewalt gegen das Raubopfer war beendet, die Täter waren dabei das Haus zu verlassen - somit kommt auch Notwehr wegen Gefahr für Leib und Leben nicht in Betracht. Das Thema: "Bewaffnung der Angreifer" ist in diesem Zusammenhang sehr unglücklich dargestellt worden, woran die Einlassungen des Raubopfers einen erheblichen Anteil haben. Mithin blieb dem Richter gar nichts anderes übrig als den Schützen zu verurteilen. Er billigt ihm durchaus das Recht auf Verteidigung zu, da jedoch keine Notwehrsituation vorliegt ist eine Rechtsgüterabwägung zwingend. Somit die Forderung nach einem Warnschuß. Ob der Schütze nach 4 Jahren Knatsch und mittlerweile 81 Lenzen noch die Kraft aufbringt in Revision zu gehen bleibt fraglich. Ich für mich persönlich sehe hier den Rechtsanwalt des Schützen mit sehr sehr kritischen Augen. Gruß DeSüWe
  14. Ich werfe den Überweisungsträger gleich in den Briefkasten. Sorry, ich bin ein sehr altmodischer Typ. Von mir 200€; weil es eine überaus sinnvolle Investition ist. Gruß DeSüWe
  15. Also ich finde schon, dass er damit gut bedient worden ist. Als zuverlässig geprüfter deutscher Waffenbesitzer eben mal so vergessen wo man das teure Stück eigentlich gelassen hat - oder wesentliche Teile davon ( siehe "Hirnschmalz") mein lieber Scholli. Vielleicht ist es ja gar nicht so einfach bei einer entsprechend großen Sammlung, die auch noch gebraucht/genutzt sein, will den Überblick zu behalten. DeSüWe
  16. Tja Siemens, das tut mir nun aber wirklich leid. Ihr habt den Elchtest NICHT bestanden ! Und so wie es mir eurer ICE Fertigung steht, mit euren Problemen an den Bremsen und bei Schneefall, ganz zu schweigen von den Klimaanlagen wundert das auch nicht. DeSüWe
  17. Also in meinem Bundesland sind von 14000 derzeit keine 10000 übrig geblieben und es werden am Ende der Reformumsetzung (2025) 8500 sein. So von unserer lieben CDU/FDP Koalition in Gesetzesform gegossen. ich habe da so meine Schwierigkeiten von einer Vervielfachung zu sprechen. Für Sachsen-Anhalt und Thürigen gelten ähnliche Verhältnisse. DeSüWe
  18. Das Zauberwort heißt "ZENTRAB" - Zentrale Bearbeitung. Massendelikte wie Fahrraddiebstahl, Graffiti, Einbruchsdiebstahl in KFZ werden nicht mehr von den örtlich zuständigen Dienststellen vor Ort sondern von fußlahmen Truppenteilen die den ganzen Tag Ablage P produzieren bearbeitet oder besser totverwaltet. Natürlich sinkt die Kriminalität - wer sich an allen 10 Fingern abklavieren kann, dass er ewig auf die Polizei wartet und den Schaden von der Versicherung nicht ersetzt bekommt, der macht auch keine Anzeige. Und absolute Kontrolldelikte ( Delikte die die Polizei fast ausschließlich selbst im Rahmen von Kontrollen feststellt z.B.: Trunkenheitsfahrten etc. ) sind ohnehin rückläufig, weil das Personal für ebend diese Kontrollen gar nicht mehr da ist. DeSüWe
  19. Nun, um mal von Off Topic der Bananenrepublik etwas weg wieder hin zum eigentlichen Thema zu kommen ein paar Gedanken meinerseits zum eigentlichen Thema: - Die von Cato präsentierte interaktive Karte ist ohne Zweifel bedenklich - umfasst jedoch einen Zeitraum von 1985 an, mithin also fast 30 Jahre. Bei einer Bevölkerung von ca. 300 Mio. und vielen Waffen in Privatbesitz relativiert sich das gezeigte Flaggenmeer sehr schnell. Zudem sollte nicht vergessen werden, das jede behördliche Hausdurchsuchung auch in den USA eines richterlichen Beschlusses bedarf. Der Verfasser jenes SPON Artikels redet von der Militarisierung der Polizei. Nun, ich gebe ihm Recht hinsichtlich der Militarisierung. Diese findet jedoch nicht durch eine entsprechende materielle Ausstattung statt sondern ist die langfristige Folge, dass die USA massiv in den Ausbau der Inneren Sicherheit investieren und hierbei oft Personal eingestellt wird welches eine militärische Vorgeschichte mitbringt. Der Cop mit einem 38er Revolver am Koppel und der Schrotflinte am Armaturenbrett seines Funkwagens gehört schon lange der Vergangenheit an. Auf Grund des Ausbildungsstandes vieler US Polizisten ( ehem. Militärs ) befinden sich schwere Schutzweste, ballistischer Helm und Sturmgewehr im Kofferraum des Funkwagens. Das ach so oft beschwörte SWAT Team ist in dem meisten Fällen in der Provinz nichts anderes als ein aus normalen Streifenpolizisten zusammengestoppelte Aufruftruppe. Das durch die Abrüstung bzw. Ausmusterung der Army viele Polizeien die Möglichkeit sehen sich kostenfrei einzudecken ist logisch und verständlich. Wir sollten hierbei auch nicht außer acht lassen, dass der Posten des Sheriffs in den Countys ein Wahlposten ist - unpopuläres Verhalten daher von der einheimischen Bevölkerung durchaus gewürdigt wird - so viel zum Thema Demokratieverständnis. Wer hier die Sinnhaftigkeit gepanzerter Fahrzeuge bei der Polizei in Frage zieht sollte sich dunkel an den 01.11.1999 errinnern. Hinweis: ein 16 jähigerr schoß mit dem Weltkriegskarabiner seines Vaters in Bad Reichenhall um sich und tötete und verletzte mehrere Menschen. Darunter den Schauspieler Günter Lamprecht. Dieser lag dann über einen längeren Zeitraum angeschossen auf dem Bürgersteig hinter einem PKW. Die Polizei war nicht in der Lage den Verletzten zu bergen, da der Täter dementsprechendes Schussfeld hatte und kein geeignetes Fahrzeug zur Verfügung stand. Ein Hilfeersuchen an die Bundeswehr wurde negativ beschieden - die Entscheidung wurde später richterlich bestätigt, als der geschädigte Lamprecht klagte. Auch beim Amoklauf in Erfurt machte sich das fehlen derartigen Gerätes bitter bemerkbar. Die Leichen des erschossenen Angestellten ( Treppe ) und des Polizisten konnten über einen längeren Zeitrum nicht geborgen werden. Bei bestimmten Lagen ist es m.E. einfach erforderlich über solches Gerät zu verfügen, um Verletzte sicher aus dem Gefahren - sprich Schussbereich - bergen zu können. Nun, in der Photogalerie des SPON findet sich auch der Hinweis, dass das genannten Phänomen der Militarisierung nicht nur ein US Problem ist und zeigte ein gepanzertes Fahrzeug im kanadischen Moncton. Nun, mit was sollen die Polizisten anrücken wenn ein mit mehreren Sturmgewehren bewaffneter Einzeltäter 3 Polizisten erschießt ? Mit den Fahrrad ??? Sehr geehrter Herr Frank Patalong von der SPON; die Militarisierung haben Sie durchaus richtig erkannt. Zu einem sauberen Artikel mit einer kompetenten Hintergrundrecherche hat es aber nicht gereicht. Schade - den spätestens seit den " Tan War" in Irland dürften wir wissen, das ehem. Soldaten nicht unbedingt auch gute Polizisten sind. DeSüWe
  20. Mich beschleicht das Gefühl, dass ein Großteil der Verluste an Menschenleben auf Seiten der FSA und Co. auf genau das zurückgeht was " Krümelmonster" hier schon vorsichtig angedeutet hat. DeSüWe
  21. Das Wahlergebnis ist eine Katastrophe für die Demokratie. Naja - auch wenn wahrscheinlich gleich ein Gewitter hier auf mich einblitzen wird, möchte ich hier mal einiges zu Bedenken geben: die FDP ist an ihrem desaströsem Abschneiden selbst Schuld. In einer Zeit in der die Einkommensschere immer weiter auseinander klafft und zumindest hier in den 5 neuen Bundesländern jeder 4. Job ein Niedriglohnjob ist, in der man sich einem Mindestlohn vehement verweigert, ob wohl selbst sich in der CDU eine Mehrheit hierfür abzeichnete, in der ein gutgelaunter Yuppie von Eigenverantwortung, Selbstvorsorge und einem schlanken Staat spricht während man beim Arzt und in den Krankenhäusern stundenlang wartet, der Personalabbau im öffentlichen Dienst die Gefährdungsgrenze für dessen Funktionsfähigkeit längst erreicht hat und einem immer größer werdenden Teil der Bevölkerung schlicht und einfach die Reserve fehlt um selbst vorsorgen zu können - nun, da braucht man sich nicht zu wundern wenn diese Partei als abgehoben und weltfremd wahrgenommen wird, als sich als Zünglein an der Waage profilierende kleine machtsüchtige Elite. Und der Demokratie ist es zu verdanken, wenn der mündige Bürger dieses Verhalten entsprechend honorieren kann. Es liegt an der FDP selbst sich aus dieser Krise wieder herauszuhieven oder demnächst im letzten Balken unter "Andere" zu firmieren. Wie erwähnt bieten CDU, AfD, der bürgerl. Flügel der SPD durchaus Raum auch für unsere Interessen. Gruß DeSüWe PS.: & nun, Feuer frei !
  22. außer das man in diesem Fall besser von Car-Jacking sprechen sollte ( Drecksdenglisch ) - verriegle auch ich prinzipiell mein Fahrzeug. Abstand zum Vodermann ist usus. Das hat sich bislang bei mir 3x bezahlt gemacht. 1x in Polen (vor 13 Jahren) und 2x in Leipzig. Allerdings halte ich an roten Ampeln. Das war das eine mal in Leipzig keine gute Idee. DeSüWe PS.: Gibt es auch bei " Real-World Survival" von Walt Rauch. Allerdings nur für die anglophone Fraktion.
  23. Notwehrrecht ist ein höchstpersönliches Recht - ich kann Notwehr nur für mich selbst geltend machen - die Sache mit dem Jäger und den Buntmetalldieben fällt also hinten herunter. Eine Rechtsgüterabwägung findet bei Notwehr nicht statt. Allerdings darf zwischen verteidigten Rechtsgut und im Rahmen der Handlung geschädigten Rechtsgut kein krasses Missverhältnis bestehen. Richtig ist, das das Wörtchen "erforderlich" ein Fallstrick in dieser Sache sein kann. Es ist möglich einem flüchtenden Dieb/Räuber etc. hinterherzuschießen wenn man keine andere Möglichkeit sieht sein Eigentum wiederzuerlangen. Recht braucht Unrecht nicht zu weichen, steht als Grundsatz obenan. Der Rentner in Sittensen wurde Opfer eines Raubes - mithin ein Verbrechen. Ein krasses Missverhältnis zwischen bedrohten und letztlich geschädigten Rechtsgut ist da nicht zu erkennen. Dieser Prozess hat in meinen Augen ein politisches G`schmäckle - tröstlich erscheint mir jedoch, das der BGH ein sehr rustikales Notwehrrecht vertritt und nicht selten die zuvor ergangenen Urteile kassiert. Wohl dem, der Nerven, Geld und die Zeit hat dann derart ausdauernd für sein (Notwehr-)Recht zu kämpfen. Einen "Kirschbaum - Fall" würde es aber heute nicht mehr geben. In diesem Fall bestünde ein krasses Missverhältnis und es würde an der Erforderlichkeit mangeln. DeSüWe * möglicherweise ist der Sittensen - Fall auch ein weiteres Beispiel dafür, dass es nicht immer clever ist von seinem Recht auf Aussageverweigerung bis zum Schluß Gebrauch zu machen. Es gibt durchaus Situationen in denen man, nach eingehender anwaltlicher Beratung und in dessen Begleitung, sich zur Sache einlassen sollte
  24. Das verstehe ich nicht. Wer in Leipzigs übelsten Viertel Wohneigentum erwirbt und dies auch noch selbst zu nutzen gedenkt... Und die Studienrichtung liegt nahe - außerdem muss man schon ziemlich hartgesotten sein um dort zu wohnen. Oder man hat ein berufliches Interesse. DeSüWe
  25. Nirgendwo sind in Leipzig die Mieten so weit unten wie in diesem Bereich. Die Eisenbahnstraße war spätestens seit Mitte der 90er ein echtes Problemviertel. Die örtlich zuständigen Polizisten sprechen umgangssprachlich nur noch von der " Bronx". Auf 2km Straßenlänge tummeln sich 47 Food-Läden und die sollen alle mit ehrlicher Art und Weise wirtschaftlich überleben ? - wer`s glaubt. Junkies haben sich da schon immer getummelt, jetzt jedoch - wo langsam aber sicher die Ruinen und leerstehenden Gebäude knapp werden, jetzt sieht man sie auch mal. Sogar wenn man sie eigentlich nicht sehen will. Einen herzlichen Glückwunsch an alle die dort als Steuervermeidungsmodell Eigentumswohnungen gekauft haben und viel Freude allen Stadthausbesitzern am Rabet. Aha, sie studiert Soizialpädagogik und betreibt Feldstudien vor Ort ? Clever ! DeSüWe
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